Auffahrunfall
Hallo zusammen,
Ob ich hier jetzt Richtig bin weis ich nicht.
am Freitag abend ist mir an einer Roten Ampel jemand ungebremst aufgefahren. Geschwindigkeit war zwischen 35 u. 50 km/h.
Meine Stoßstange ist quer durchgebrochen, auf der Kofferraumklappe ist eine Beule u. Der Lack ab, der Kofferraumdeckel geht nicht mehr zu somit geht auch die Zentralverriegelung nicht mehr.
Nun ist meine Frage. Die gegnerische Versicherung will mir einen Gutachter schicken. Soll ich diesen anerkennen oder kann ich ein 2. Gutachten auf Kosten des Gegners verlangen?
Was kann unter der Stoßstange noch alles sein? Weil Geld für ein neues Auto habe ich derzeit auch nicht und bin aber auf mein KFZ angewiesen.
Ich habe außerdem auch starke kopf, nacken und rückenschmerzen. Da ich jedoch nicht körperlich Arbeite bekomme ich keine AU Bescheinigung.
Ach ja mein Auto ist ein Renault Twingo ll BJ 2010 mit 54.000 km.
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.
22 Antworten
Hallo zusammen,
So ein kurzes Update von meiner Seite.
Das Autohaus hat den gegnerischen Gutachter abbestellt 🙂. Er hatte keine Probleme.
Die gegnerische Versicherung rief mich gestern mehrfach an das der Schaden falsch angelegt wurde.
Der Oberknaller die Verursacherin schilderte den entstandenen Schaden ganz anders.
Ich habe am Freitag einen Termin beim Anwalt. Er ist Spezialisiert auf Verkehrsrecht.
Am Donnerstag werde ich nochmals einen Arzt aufsuchen. Da ich noch ziemlich schmerzen im Rücken habe die Nachts auch in die Beine u. Arme ausstrahlen. Lt. Krankenhaus ist das normal habe gestern mit denen telefoniert
Der Gutachter des Autohauses hat mir vorläufige zahlen geliefert. Eine Reparatur wäre noch möglich im Rahmen der 130% Regelung.
Jetzt wird auf das Gutachten gewartet u. Dann auf die ges. Freigaben. Um Schmerzensgeld u. Nutzungsausfall kümmert sich dann auch der Anwalt.
Beim Ersatzfahrzeug würde ich nicht auf gleichwertig bestehen sondern eine Nummer kleiner.
Sonst muß man einen Teil wegen fehlender Abnutzung am eigenen Fahrzeug selbst tragen.
Oder ich verzichte auf ein Fahrzeug und streiche den entsprechenden Tagessatz ein und nehme ÖPNV oder so.
Aber das muß jeder selbst entscheiden. Möglich ist eine von beiden Lösungen
Wenn schon ein Anwalt eingeschaltet ist, kann der das auch erläutern.
schrauber
Zitat:
@schrauber10 schrieb am 11. Februar 2015 um 22:14:37 Uhr:
Beim Ersatzfahrzeug würde ich nicht auf gleichwertig bestehen sondern eine Nummer kleiner.
Sonst muß man einen Teil wegen fehlender Abnutzung am eigenen Fahrzeug selbst tragen.Oder ich verzichte auf ein Fahrzeug und streiche den entsprechenden Tagessatz ein und nehme ÖPNV oder so.
Aber das muß jeder selbst entscheiden. Möglich ist eine von beiden Lösungen
Wenn schon ein Anwalt eingeschaltet ist, kann der das auch erläutern.
Falsch:
http://www.motor-talk.de/news/luxus-wem-luxus-gebuehrt-t5011950.htmlDas wird hoffentlich auch der Anwalt wissen...
notting
Nummer kleiner als Twingo geht wohl auch kaum...
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http://www.renault.de/.../Zitat:
@BenniBS schrieb am 11. Februar 2015 um 22:43:45 Uhr:
Nummer kleiner als Twingo geht wohl auch kaum...
oder ein Roller ;-)
notting
Ich vergaß Twizy, sorry!
Also ich verzichte mittlerweile auf das Ersatzfahrzeug. Will lieber das Geld haben ;-).
ein Twizy wird etwas frisch bei den Temperaturen oder nicht ;-)?
Heute oder morgen kommt wohl das Gutachten über mein Twingo.
Der Tip aus der Werkstatt ist das ich ihn als Totalschaden regulieren lasse und er macht mir ne Notreparatur dass ich wieder fahren kann. Er meinte das Geld würde ich bei nem.Verkauf nie reinbekommen da das auto auf jeden Fall deutliche Minderungen durch den Unfall hat.
Mit der Notreparatur könnte ich auch leben (bekomme ja trotzdem dann das ganzr Geld). Und schone dabei meinen eigenen Geldbeutel, denn was neues ist momentan einfach nicht drin.
Ich habe meinen Twingo wieder. Er wirde notdürftig gerichtet und so ausgebeult, dass der Kofferraum wieder zu geht (man muss allerdings ertwas mit schwung zuknallen)