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Auffahrunfall - Schmerzensgeld

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 10:22

Hallo zusammen,

ich bin Frührentner, hatte einen unverschuldeten Auffahrunfall am 10.05.2019. Die gegnerische Versicherung hat bereits den Schaden meines Fahrzeugs übernommen und gezahlt. Aber sie wollen mir kein Schmerzensgeld zahlen. Ich war nach dem Auffahrunfall bei meinem Hausarzt, der diagnosierte, dass ich an den Folgen einer HWS-Distorsio (S13.4, G), Bauchdeckenprellung (S30.1, G) leide. Das ärztliches Attest habe ich der gegnerischen Versicherung eingereicht. Aber seit dem haben sie nicht mehr reagiert. Ich überlege, ob ich hierfür einen Rechtsanwalt für diesen Fall einschalten soll? Könnt Ihr mir bitte weitere Infos/Hilfestellung geben?

Dann habe ich noch eine 2. Frage:

Die gegnerische Versicherung hat aufgrund eines Gutachtens eines Sachverständigen eines Autowerkstatts, an den ich mein Fahrzeug unrepariert weiterverkauft habe, an mich gezahlt. Nun will der Gutachter das Geld für den Schaden, das ich von der Versicherung überwiesen bekomen habe, komplett an ihn weitergeleitet. Muss ich in diesem Fall den kompletten Betrag an den Gutachter überweisen?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Nein geh zum Anwalt und lass ihn machen. Da muss man sich nicht stressen. Alles nur schriftlich und an den Anwalt weiterleiten.

 

Ich sag’s dir. Nach zwei unverschuldeten Unfällen kann ich niemandem dazu raten es ohne Anwalt zu machen.

 

Restwert

Gutachten

Nutzungsausfall

Aufwandsentschädigung

Schmerzensgeld

An und abmeldekosten

Evtl. Reisekosten wenn kein passendes Fahrzeug in der Nähe kurzfristig zu bekommen

Reisekosten zu ärztlichen Untersuchungen

Evtl. Kinderbetreuung weil man selbst nicht kann.

 

Und und und

 

So etwas niemals im Alleingang.

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Nicht das der TE die Ansprüche zusammen mit dem Auto verkauft hat.......

Geht so etwas überhaupt?

Würde zumindest die Forderung der Werkstatt erklären.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 18. Oktober 2019 um 17:37:59 Uhr:

Nicht das der TE die Ansprüche zusammen mit dem Auto verkauft hat.......

Geht so etwas überhaupt?

Würde zumindest die Forderung der Werkstatt erklären.

Das geht, beim Preis wäre er natürlich übers Ohr gehauen worden.. Deshalb ist hier auch alles spekulativ solange man den Kaufvertrag und das Gutachten nicht kennt.

Einen Anwalt nur wegen ca. 1.000€ Schmerzensgeld muss man erst mal finden. Deshalb immer sofort zum Anwalt!

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 20:52

Es war kein Kaufvertrag, sondern eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung mit Abtretung und Zahlungsanweisung, die ich unterschrieben habe. Die Werkstatt hat mir nach der Unterschrift 900,- Euro in die Hand gegeben für den Restwerts meines Unfallfahrzeugs.

Ich verstehe das jetzt so das du abserviert wurdest und die den Anspruch auf die Versicherungskohle haben! Bestimmt kann jemand Licht ims dunkel bringen und dazu was sagen!

Zitat:

@nivango schrieb am 18. Oktober 2019 um 22:52:05 Uhr:

Es war kein Kaufvertrag, sondern eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung mit Abtretung und Zahlungsanweisung, die ich unterschrieben habe. Die Werkstatt hat mir nach der Unterschrift 900,- Euro in die Hand gegeben für den Restwerts meines Unfallfahrzeugs.

Da wurdest du, gelinde ausgedrückt, wohl ziemlich übers Ohr gehauen. Möglicherweise sprechen wir hier von einer Straftat der Vers. ggü. dir.

 

Jetzt ist guter Rat teuer.

Das bespricht man dann aber mit seinem Anwalt. Ich sehe da nach wie vor den gewerbsmäßigen Betrug in Ansätzen erfüllt.

Das wäre „gut“ für dich. Den Restwert hast du und die andere Kohle hätten die keinen Anspruch.

Der Gutachter wäre noch fraglich, aber das sind Details.

 

Bei einer Rep.Kostenübernahme wird kein Restwert bezahlt, sondern der Wagen repariert. Das Vorgehen ist üblich. Kunde kommt, Kunde unterschreibt, Kunde wartet, Kunde holt repariertes Auto ab.

Irgendein Restwert ist da schlicht nicht von Relevanz.

Themenstarteram 19. Oktober 2019 um 6:02

Ich bin 63 Jahre alt, bin krank. Das Ganze setzt mich richtig zu und die Werkstatt nervt mich ständig. Ich überlege die 1.600,- an die Werkstatt zu zahlen, damit ich meine Ruhe habe. Euch vielen Dank!

Themenstarteram 19. Oktober 2019 um 6:18

Kennt jemand von Euch einen guten Rechtsanwalt im Bereich Verkehrsrecht im Raum München, den Ihr mir empfehlen könntet?

Nein geh zum Anwalt und lass ihn machen. Da muss man sich nicht stressen. Alles nur schriftlich und an den Anwalt weiterleiten.

 

Ich sag’s dir. Nach zwei unverschuldeten Unfällen kann ich niemandem dazu raten es ohne Anwalt zu machen.

 

Restwert

Gutachten

Nutzungsausfall

Aufwandsentschädigung

Schmerzensgeld

An und abmeldekosten

Evtl. Reisekosten wenn kein passendes Fahrzeug in der Nähe kurzfristig zu bekommen

Reisekosten zu ärztlichen Untersuchungen

Evtl. Kinderbetreuung weil man selbst nicht kann.

 

Und und und

 

So etwas niemals im Alleingang.

Einfach mal nach Verkehrsrechtsanwalt googeln und den nächst besten in der Nähe anrufen. Meistens kostet die Beratung + paar Briefchen aufsetzen bis zur 1. Instanz nur ca. 140€. Noch ein Tipp. Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen die greifen bei so etwas ein und übernehmen diese. Dann hat man eine Versicherung die man nach 1 Jahr halt kündigen müsste (es sei den in den AGBs steht was anderes) Vielleicht bist du aber auch Adac-Mitglied? Dann dort anrufen und nachfragen.

Im Grunde hast du eine Abtretungerklärung unterzeichnet und dir steht das Geld nicht zu, aber Schmerzensgeld solltest du schon bekommen. Ich hatte mal ein Auffahrunfall mit ca. 10km/h(ich war zu Fuß unterwegs). Hatte eine kleine Kopfplatzwunde, leichte Gehirnerschütterung, 1 Tag Übelkeit und eine Verspannungen am ganzen Körper.

Mein Anwalt hat 1.600€ rausgeholt.

@nivango normalerweise wird noch ein Ankaufsvertrag unterzeichnet.

Hast Du beim Empfang der 900€ die Papiere (ZB I & II) ausgehändigt?

Zitat:

@nivango schrieb am 19. Oktober 2019 um 08:02:47 Uhr:

Ich bin 63 Jahre alt, bin krank. Das Ganze setzt mich richtig zu und die Werkstatt nervt mich ständig. Ich überlege die 1.600,- an die Werkstatt zu zahlen, damit ich meine Ruhe habe. Euch vielen Dank!

genau darauf spekulieren sie doch. wenn du ihnen 1600€ zahlst, sie dir vorher aber 900€, hast du kein auto mehr und 700€ verlust. also so kann doch kein normaler rechtsgültiger vertrag aussehen. das stinkt doch zum himmel.

oder aber du bekommst mit der zahlung der 1600€ dein repariertes auto zurück. das macht aber kein sinn, wenn sie dir vorher 900€ gegeben haben.

insgesamt stinkts zum himmel und wenn du schon darüber nachdenkst, auto und geld wegzuwerfen, haben sie mit dir auch das perfekte opfer gefunden.

ein anwalt wäre sicher das beste. irgendeiner mit vertragsrecht vor ort wird dir da sicher weiterhelfen können.

den vertrag zwischen dir und den händler musst du natürlich wiederfinden. zaubern kann auch kein anwalt und ohne konkreten unterlagen wird er dir nicht mehr erzählen können wie wir hier. mit den vertrag könnte man dir hier sicherlich auch schon weiterhelfen, da dann endlich licht ins dunkle kommt, was du da eigentlich gemacht hast. alles an namen und co rausschwärzen.

Themenstarteram 21. Oktober 2019 um 10:22

@Codefreak: Ja, die Werkstatt hat die ZB I & II von mir nach der Unterschrift bekommen.

Warum hast du sowohl Kaufvertrag als auch Reparaturabtretung unterschrieben? Danach hätte dir doch eigentlich klar sein müssen, dass du somit der Abrechnung der Reparatur zugestimmt hast und kein Geld mehr von der Versicherung zu erwarten hast.

So wie sich das jetzt anhört wurde das Fahrzeug unter Abtretung der Versicherungsleistung an die Werkstatt verkauft.

Das ist durchaus üblich.

Die 1.600€ stehen damit der Werkstatt zu.

Da hilft auch kein Anwalt mehr.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:34:05 Uhr:

So wie sich das jetzt anhört wurde das Fahrzeug unter Abtretung der Versicherungsleistung an die Werkstatt verkauft.

Das ist durchaus üblich.

Die 1.600€ stehen damit der Werkstatt zu.

Da hilft auch kein Anwalt mehr.

Es ist durchaus nicht üblich Geld zu verschenken. Es wäre üblich den Wagen zu verkaufen und bei der Versicherung abzurechnen oder den Wagen zu behalten und die Versicherungsleistung gegen Reperatur abzutreten. Beides gleichzeitig ist durchaus nicht üblich, oder schenkst du deiner Werkstatt hin und wieder 1000€?

Ggf. wäre dein Weg denkbar (darum aber noch lange nicht üblich), wenn sich der Ankaufswert des Fahrzeugs deutlich von seinem ermittelten Restwert abhebt. In der Konstellation ist es jedenfalls mehr als unüblich.

Ob der Einzelfall hier "rechtssicher" ist, wegen Irrtums (erfolgreich) angefochten werden kann oder gar ein Betrug vorliegt, werden wir nicht abschließend auf Motor-Talk klären.

Es stinkt jedenfalls gewaltig.

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