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Auffahrunfall - Schmerzensgeld

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 10:22

Hallo zusammen,

ich bin Frührentner, hatte einen unverschuldeten Auffahrunfall am 10.05.2019. Die gegnerische Versicherung hat bereits den Schaden meines Fahrzeugs übernommen und gezahlt. Aber sie wollen mir kein Schmerzensgeld zahlen. Ich war nach dem Auffahrunfall bei meinem Hausarzt, der diagnosierte, dass ich an den Folgen einer HWS-Distorsio (S13.4, G), Bauchdeckenprellung (S30.1, G) leide. Das ärztliches Attest habe ich der gegnerischen Versicherung eingereicht. Aber seit dem haben sie nicht mehr reagiert. Ich überlege, ob ich hierfür einen Rechtsanwalt für diesen Fall einschalten soll? Könnt Ihr mir bitte weitere Infos/Hilfestellung geben?

Dann habe ich noch eine 2. Frage:

Die gegnerische Versicherung hat aufgrund eines Gutachtens eines Sachverständigen eines Autowerkstatts, an den ich mein Fahrzeug unrepariert weiterverkauft habe, an mich gezahlt. Nun will der Gutachter das Geld für den Schaden, das ich von der Versicherung überwiesen bekomen habe, komplett an ihn weitergeleitet. Muss ich in diesem Fall den kompletten Betrag an den Gutachter überweisen?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Nein geh zum Anwalt und lass ihn machen. Da muss man sich nicht stressen. Alles nur schriftlich und an den Anwalt weiterleiten.

 

Ich sag’s dir. Nach zwei unverschuldeten Unfällen kann ich niemandem dazu raten es ohne Anwalt zu machen.

 

Restwert

Gutachten

Nutzungsausfall

Aufwandsentschädigung

Schmerzensgeld

An und abmeldekosten

Evtl. Reisekosten wenn kein passendes Fahrzeug in der Nähe kurzfristig zu bekommen

Reisekosten zu ärztlichen Untersuchungen

Evtl. Kinderbetreuung weil man selbst nicht kann.

 

Und und und

 

So etwas niemals im Alleingang.

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Du solltest mit allen Unterlagen zur Beratung zu einem Anwalt gehen. Schmerzensgeld dürfte dir wohl zustehen. In welcher Größenordnung muss man dann sehen. Der Gutachter wird üblicherweise von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Was da konkret los ist, das solltest Du mit dem Anwalt besprechen. Merkwürdig klingt es allemal.

Wie soll die Versicherung denn was bezahlen, wenn keine Forderung gestellt wurde?

Aus einem Attest geht entsprechendes immerhin regelmäßig nicht hervor.

Die Konstellation mit dem Gutachter verstehe ich gerade nicht, die ist irgendwie wirr.

Die Versicherung hat einen Gutachter engagiert, nachdem Sie ihr Auto verkauft haben? Dann haben Sie dessen Honorar bekommen? Das wäre dann natürlich an die Versicherung bzw. den Gutachter weiterzuleiten. Ihnen steht das Geld schließlich nicht zu.

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 12:05

@guruhe:

Punkt 1: In welcher Höhe könnte man die Forderung stellen? Gibts eine Übersichtsliste, nach der man sich orientieren kann? Oder in diesem Fall muss man einen Rechtsanwalt beauftragen?

Punkt 2: Ich habe mein Auto unrepariert an ein Werkstatt verkauft. Die Werkstatt hat aufgrund dessen ein Gutachten erstellt und an die gegnerische Versicherung geschickt. Die Versicherung hat dann den gesamten Schaden an mich überwiesen. Ich weiß leider nicht, ob der Gutachter irgendwas bekommen hat. Ich gehe davon aus, dass die Werkstatt und der Gutachter zusammenarbeiten. Die Werkstatt hat mich angerufen und will das komplette Geld, das ich von der Versicherung bekommen habe.

Es gibt Urteilssammlungen zu diesen Themen.

Wieso will die Werkstatt denn die Versicherungsleistung haben? Völlig skuril.

Ohne Anwalt wird das nichts.

Was hat die Werkstatt denn gezahlt? Den Wert des Fahrzeugs ohne Unfall oder den Restwert des Unfallfahrzeugs?

 

Es muss doch ein Kaufvertrag existieren aufgrund dessen die das Geld von dir wollen.

 

Das Werkstätten Unfallfahrzeuge zum Restwert kaufen ist gängig. Aber das Geld von der Versicherung steht trotzdem dir zu nicht der Werkstatt

Mit einem Anwalt ist man heutzutage bereits bei Bagatellen (=Parkplatzremplern) gut beraten. Schmerzensgeld, ohne Anwalt wird mit ach und krach in die Hose gehen.

Auch für die durchaus skurrile Konstellation Verkauf und Gutachten sollte man ggf. mal den Anwalt drüber schauen lassen. Hier drohen durchaus weitere Fallstricke, je nachdem wie die Sache gelaufen ist.

Insbesondere ein "voreiliger" Verkauf und ein ggf. "modifiziertes" Gutachten könnten hier zum Boomerang werden.

Grundsätzlich: der Gutachter hat also für dich gearbeitet, sprich ein Gutachten erstellt. Damit steht ihm auch sein Honorar zu. Dieses muss ja nun irgendwie bei der Versicherung geltend gemacht worden sein. Dass es bei Ihnen gelandet ist, war vielleicht nur ein Fehler.

So oder so: sie müssten diesen Teil wieder abdrücken, entweder an den Gutachter oder, sollte dieser weniger haben wollen, die Differenz an die Versicherung. Sonst hätten Sie sich bereichert, was nicht erlaubt ist.

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 12:27

@Turbotobi28:

Die Werkstatt hat mir nur den Restwert des Unfallfahrzeugs gezahlt. Ich habe sozusagen ein Unfallfahrzeug an die Werkstat verkauft. Ich gehe davon aus, dass sie das Auto repariert und für einen höheren Preis weiterverkauft hat. Aufgrund des Gutachtens der Werkstatt hat die gegnerische Versicherung hat die Differenz (Wiederbeschaffungswert/Restwert) ermittelt und das Geld auf mein Konto überwiesen. Die Werkstatt meinte, das Geld steht mir nicht zu und ich muss an die Werkstatt den kompletten Betrag zahlen.

Zitat:

@nivango schrieb am 18. Oktober 2019 um 14:27:52 Uhr:

@Turbotobi28:

Die Werkstatt hat mir nur den Restwert des Unfallfahrzeugs gezahlt. Ich habe sozusagen ein Unfallfahrzeug an die Werkstat verkauft. Ich gehe davon aus, dass sie das Auto repariert und für einen höheren Preis weiterverkauft hat. Aufgrund des Gutachtens der Werkstatt hat die gegnerische Versicherung hat die Differenz (Wiederbeschaffungswert/Restwert) ermittelt und das Geld auf mein Konto überwiesen. Die Werkstatt meinte, das Geld steht mir nicht zu und ich muss an die Werkstatt den kompletten Betrag zahlen.

Na die haben ja Humor, wobei Humor trifft es nicht ganz das ist Betrug wenn die das Geld von dir fordern.

Du hast ihnen ein defektes Fahrzeug verkauft und die haben ein defektes Fahrzeug bezahlt und fertig.

Gruß Tobias

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 12:33

@guruhu:

Das Geld, das ich von der Versicherung bekommen habe, bezieht sich nur auf die Differenz zw. dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert. Ich gehe davon aus, dass das Honorar für den Gutachter nicht miteingeflossen ist oder doch?

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 12:35

Ich habe ebenfalls die Werkstatt angerufen und eine Kopie des Gutachtens angefordert. Die Werkstatt verweigert mir jedoch das Gutachten zuzuschicken. Nun weiß ich nicht mehr was ich tun soll.

Hi,

die Gutachter rechnen oft direkt mit der Versicherung ab, dann bekommst weder du noch die Werkstatt dafür eine Rechnung.

Dann lass dir vom Gutachter eine Kopie schicken, nicht von der Werkstatt.

Eigentlich sind Werkstatt und Gutachter komplett unabhängig voneinander, in der Praxis arbeiten die aber oft direkt zusammen.

GRuß Tobias

Zitat:

@nivango schrieb am 18. Oktober 2019 um 14:33:41 Uhr:

@guruhu:

Das Geld, das ich von der Versicherung bekommen habe, bezieht sich nur auf die Differenz zw. dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert. Ich gehe davon aus, dass das Honorar für den Gutachter nicht miteingeflossen ist oder doch?

Das wird man aus der "End"abrechnung der Versicherung erfahren. Alles in allem wird die Geschichte nicht logischer.

Zitat:

Die Werkstatt meinte, das Geld steht mir nicht zu und ich muss an die Werkstatt den kompletten Betrag zahlen.

Da würde ich auch nochmal ein ernstes Wörtchen mit denen Reden, klarstellen ob das nicht einfach ein Missverständnis war und ggf. eine Anzeige wegen des Verdachts des versuchten gewerblichen Betrug in Betracht ziehen.

Oder hat man sich hier anderweitig über das Ohr hausen lassen? So nach dem Motto: Unfallfahrzeug inkl. aller korrelierenden Ansprüche an die Werkstatt verkauft/abgetreten?

Ich wüsste ad hoc nicht, ob das rechtlich darstellbar ist, dann hätte man aber ein anderes Problem und das Geld stünde tatsächlich formal der Werkstatt zu.

Das würde sich dann nur mit dem Kaufpreis (=Restwert) etwas widersprechen, aber grundsätzlich unvorstellbar wäre das sicherlich nicht.

Vielleicht mal zur Klarstellung:

Was war

-WBW

-RW

-Rep.Kosten

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 12:46

@Turbotobi28:

Die Werkstatt verweigert ebenfalls die Kontaktdaten des Gutachters rauszugeben. Das hat mich stutzig gemacht. Nun rechne ich damit, dass die Werkstatt und der Gutachter ziemlich "gute Freunde" sind, was ich leider nicht beweisen kann.

Zitat:

@nivango schrieb am 18. Oktober 2019 um 14:46:29 Uhr:

@Turbotobi28:

Die Werkstatt verweigert ebenfalls die Kontaktdaten des Gutachters rauszugeben. Das hat mich stutzig gemacht. Nun rechne ich damit, dass die Werkstatt und der Gutachter ziemlich "gute Freunde" sind, was ich leider nicht beweisen kann.

Die meisten Werkstätten haben "ihren" Gutachter und die dürfen natürlich auch befreundet sein.

 

Aber hier läuft eindeutig was aus dem Ruder, scheinbar soll hier sowohl die Versicherung als auch du abgezockt werden.

Gruß Tobias

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