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Auffahrunfall - Schmerzensgeld

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 10:22

Hallo zusammen,

ich bin Frührentner, hatte einen unverschuldeten Auffahrunfall am 10.05.2019. Die gegnerische Versicherung hat bereits den Schaden meines Fahrzeugs übernommen und gezahlt. Aber sie wollen mir kein Schmerzensgeld zahlen. Ich war nach dem Auffahrunfall bei meinem Hausarzt, der diagnosierte, dass ich an den Folgen einer HWS-Distorsio (S13.4, G), Bauchdeckenprellung (S30.1, G) leide. Das ärztliches Attest habe ich der gegnerischen Versicherung eingereicht. Aber seit dem haben sie nicht mehr reagiert. Ich überlege, ob ich hierfür einen Rechtsanwalt für diesen Fall einschalten soll? Könnt Ihr mir bitte weitere Infos/Hilfestellung geben?

Dann habe ich noch eine 2. Frage:

Die gegnerische Versicherung hat aufgrund eines Gutachtens eines Sachverständigen eines Autowerkstatts, an den ich mein Fahrzeug unrepariert weiterverkauft habe, an mich gezahlt. Nun will der Gutachter das Geld für den Schaden, das ich von der Versicherung überwiesen bekomen habe, komplett an ihn weitergeleitet. Muss ich in diesem Fall den kompletten Betrag an den Gutachter überweisen?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Nein geh zum Anwalt und lass ihn machen. Da muss man sich nicht stressen. Alles nur schriftlich und an den Anwalt weiterleiten.

 

Ich sag’s dir. Nach zwei unverschuldeten Unfällen kann ich niemandem dazu raten es ohne Anwalt zu machen.

 

Restwert

Gutachten

Nutzungsausfall

Aufwandsentschädigung

Schmerzensgeld

An und abmeldekosten

Evtl. Reisekosten wenn kein passendes Fahrzeug in der Nähe kurzfristig zu bekommen

Reisekosten zu ärztlichen Untersuchungen

Evtl. Kinderbetreuung weil man selbst nicht kann.

 

Und und und

 

So etwas niemals im Alleingang.

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47 Antworten
Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 13:00

@guruhu:

Auf dem Schreiben der Versicherung steht einfach nur Wiederbeschaffungswert/Restwert = Betrag X. Das ist alles. Es gibt keine Detail-Berechnung dazu. Somit kenn ich weder den genauen WBW noch den RW noch die Reparaturkosten.

Zitat:

@nivango schrieb am 18. Oktober 2019 um 14:46:29 Uhr:

@Turbotobi28:

Die Werkstatt verweigert ebenfalls die Kontaktdaten des Gutachters rauszugeben. Das hat mich stutzig gemacht. Nun rechne ich damit, dass die Werkstatt und der Gutachter ziemlich "gute Freunde" sind, was ich leider nicht beweisen kann.

Wie jetzt, du hast das Gutachten nie gesehen?

Wer hat es denn in Auftrag gegeben?

Die ganze Geschichte klingt abenteuerlich, suche schnellstmöglich einen Rechtsanwalt auf.

Schmerzensgeldforderung ohne diesen wird eh nichts!

Unglaubliche Geschichte.

Ist der Unfallschaden im Kaufvertrag vermerkt?

Folge den vorherigen Ratschlägen und gehe so schnell wie möglich zum Anwalt.

Wobei man hier jetzt natürlich erwähnen sollte, dass der Anwalt, zumindestens hinsichtlich der Forderung des Autohauses, nicht für Lau arbeiten wird.

Ich würde daher den Anwalt wegen des Schmerzensgeld engagieren und mal nebenbei im Gespräch die anderen Themen ansprechen.

Für die Zukunft bitte Reihenfolge einhalten:

1. Gutachten beauftragen

2. Verkaufen

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 13:18

@Franklyn67:

Ich gehe davon aus, dass die Werkstatt das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Aber ich verstehe nur nicht, warum sie mir eine Kopie des Gutachtens nicht zukommen lassen will. Sie haben mir nur gesagt, ich bräuche dieses Gutachten nicht.

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 13:20

Euch herzlichen Dank nochmal für die Ratschläge. Ich muss wohl einen Rechtsanwalt einschalten.

Zitat:

@nivango schrieb am 18. Oktober 2019 um 15:18:21 Uhr:

@Franklyn67:

Ich gehe davon aus, dass die Werkstatt das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Aber ich verstehe nur nicht, warum sie mir eine Kopie des Gutachtens nicht zukommen lassen will. Sie haben mir nur gesagt, ich bräuche dieses Gutachten nicht.

Man kann davon ausgehen das das Gutachten extrem geschönt wurde um da mehr Geld raus zu schlagen.

 

Restwert massiv gedrückt und Wiederbeschaffungswert zu hoch z.b.

 

Vielleicht schreibst du mal was für ein Auto es war, und welche Werte abgerechnet wurden. Was haben sie dir denn gezahlt und passt das überhaupt zu dem Restwert?

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 13:39

900,- EUR habe ich für den Verkauf des Unfallfahrzeugs von der Werkstatt erhalten. Die Versicherung hat mir 1.600,- € (Differenz Wiederbeschaffungswert/Restwert) überwiesen. Aus diesem Grund will die Werkstatt 1.600,- EUR komplett haben.

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 13:40

Sie haben mir bereits mit einem Rechtsanwalt gedroht, wenn ich nicht an sie zahle.

Was steht denn im Kaufvertrag?Wurde da eventuell auch eine Abtretungserklärung der Versicherungsleistung mit vereinbart?

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 13:54

@X555: Ich weiß leider nicht mehr genau. Ich bin immer noch auf der Suche nach dem Kaufvertrag mit der Werkstatt.

Zitat:

@nivango schrieb am 18. Oktober 2019 um 15:54:03 Uhr:

@X555: Ich weiß leider nicht mehr genau. Ich bin immer noch auf der Suche nach dem Kaufvertrag mit der Werkstatt.

Währe wirklich wichtig den zu finden!

Das ist ein toller Start ins Wochenende, Lug und Betrug wo es nur geht.

Wenn die Versicherumg Geld an einen Gutachter gezahlt hat muss ja jemand eine sogenannte Abtretungserklärung unterschrieben haben. Als Geschädigter kannst das eigentlich nur du selbst gewesen sein und kein anderer. Hast du einen Mietwagen gehabt? Wenn Nein steht dir Nutzungsausfall zu sowie 25€ Aufwandsentschädigung und Schmerzensgeld verhandeln mit der Versicherung hat bissel was mit Basar zu tun so die Aussage des Anwaltes von meiner Schwiegermutter wo es auch OHNE Anwalt nicht geht da der Unfallverursacher behauptet nicht allein Schuld zu sein obwohl er auf ein stehendes Fahrzeug auf ner Bundesstraße aufgefahren ist da das Auto vor Schwiegernutter wegen Gegenverkehrs nicht links abbiegen konnte. Am Unfallort hat er seine Unachtsankeit zugegeben und nun läuft es anders rum. Versicherung zahlt natürlich erstmal nicht bis sie Akteneinsicht bei Polizei bekommen hat!

Zitat:

@nivango schrieb am 18. Oktober 2019 um 15:40:46 Uhr:

Sie haben mir bereits mit einem Rechtsanwalt gedroht, wenn ich nicht an sie zahle.

Lass sie doch drohen. Dann soll der Anwalt mal die Forderung begründen. Heitere Gelassenheit.

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