ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auffahrunfall - Schmerzensgeld

Auffahrunfall - Schmerzensgeld

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 10:22

Hallo zusammen,

ich bin Frührentner, hatte einen unverschuldeten Auffahrunfall am 10.05.2019. Die gegnerische Versicherung hat bereits den Schaden meines Fahrzeugs übernommen und gezahlt. Aber sie wollen mir kein Schmerzensgeld zahlen. Ich war nach dem Auffahrunfall bei meinem Hausarzt, der diagnosierte, dass ich an den Folgen einer HWS-Distorsio (S13.4, G), Bauchdeckenprellung (S30.1, G) leide. Das ärztliches Attest habe ich der gegnerischen Versicherung eingereicht. Aber seit dem haben sie nicht mehr reagiert. Ich überlege, ob ich hierfür einen Rechtsanwalt für diesen Fall einschalten soll? Könnt Ihr mir bitte weitere Infos/Hilfestellung geben?

Dann habe ich noch eine 2. Frage:

Die gegnerische Versicherung hat aufgrund eines Gutachtens eines Sachverständigen eines Autowerkstatts, an den ich mein Fahrzeug unrepariert weiterverkauft habe, an mich gezahlt. Nun will der Gutachter das Geld für den Schaden, das ich von der Versicherung überwiesen bekomen habe, komplett an ihn weitergeleitet. Muss ich in diesem Fall den kompletten Betrag an den Gutachter überweisen?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Nein geh zum Anwalt und lass ihn machen. Da muss man sich nicht stressen. Alles nur schriftlich und an den Anwalt weiterleiten.

 

Ich sag’s dir. Nach zwei unverschuldeten Unfällen kann ich niemandem dazu raten es ohne Anwalt zu machen.

 

Restwert

Gutachten

Nutzungsausfall

Aufwandsentschädigung

Schmerzensgeld

An und abmeldekosten

Evtl. Reisekosten wenn kein passendes Fahrzeug in der Nähe kurzfristig zu bekommen

Reisekosten zu ärztlichen Untersuchungen

Evtl. Kinderbetreuung weil man selbst nicht kann.

 

Und und und

 

So etwas niemals im Alleingang.

47 weitere Antworten
Ähnliche Themen
47 Antworten

Zitat:

Es ist durchaus nicht üblich Geld zu verschenken. Es wäre üblich den Wagen zu verkaufen und bei der Versicherung abzurechnen oder den Wagen zu behalten und die Versicherungsleistung gegen Reperatur abzutreten. Beides gleichzeitig ist durchaus nicht üblich, oder schenkst du deiner Werkstatt hin und wieder 1000€?

Ggf. wäre dein Weg denkbar (darum aber noch lange nicht üblich), wenn sich der Ankaufswert des Fahrzeugs deutlich von seinem ermittelten Restwert abhebt. In der Konstellation ist es jedenfalls mehr als unüblich.

Ob der Einzelfall hier "rechtssicher" ist, wegen Irrtums (erfolgreich) angefochten werden kann oder gar ein Betrug vorliegt, werden wir nicht abschließend auf Motor-Talk klären.

Es stinkt jedenfalls gewaltig.

Das es hier stinkt ist sicher richtig.

Den Vertrag hätte ich so sicher auch nicht unterschrieben, aber er wurde vom TE unterschrieben.

Fraglich ist was ihm die Werkstatt ohne Abtretung der Versicherungsansprüche bezahlt hätte,

wahrscheinlich gar nichts.

Es war sicher nicht sehr geschickt verhandelt und es sieht so aus als ob es sich um eine Werkstatt handelt die es auf so was anlegt.

Die Anfechtung wird schon deshalb schwierig weil der TE offenbar keine Rechtsschutversicherung hat

und es bei diesem Streitwert schwierig wird überhaupt einen (guten) Anwalt zu finden.

Der Streitwert ist mit >1000€ schon "ok". Da findet man einen Anwalt. Eine Rechtschutzversicherung ist zunächst mal nicht nötig. Zur Anfechtung reicht einmal Briefporto. Im Gegenteil: derzeit ist der TE noch in einer komfortablen Situation: er hat das Geld, was ihm eigentlich zustünde. Der Ball liegt erstmal beim Autohaus. Ob diese das Risiko, einen durchaus fragwürdigen Vertrag einzuklagen, bereit ist einzugehen, müsste sich auch erstmal zeigen. Denn auch deren Situation ist einigermaßen Komfortabel. Sie haben ein Auto zum Restwert gekauft.

Klar, die "Masche" ist jetzt nicht wie gehofft aufgegangen, aber dann versucht man es halt beim nächsten wieder.

Nur wenige Straftäter* erstatten Anzeige.

*Nein, die Werkstatt ist nicht zwingend ein Straftäter. Ferner wäre das eine Anspielung auf "Die Dümmsten Verbrecher", wo bspw. der Drogenverkäufer einen Betrug angezeigt hat, da er Falschgeld bekam o.Ä.

Die Werkstatt braucht nicht klagen weil sie eine Anspruchsgrundlage hat. Anspruchsgrundlage ist der unterzeichnete Vertrag.

Mahnung - Verzug - Mahnbescheid ....

Alternativ legt die Werkstatt die Abtretung der Versicherung vor. Die zahlt und fordert das Geld vom TE zurück.

Eine Anfechtung des Vertrags ohne Anwalt ist sinnlos.

Anwalt beauftragen ohne Rechtsschutzversicherung bedeutet hier schlechtem Geld gutes hinterherwerfen.

Ich würde mich von einem Anwalt vorher über die Erfolgsaussichten aufklären lassen.

Falls er im ADAC ist hat er zumindest eine Beratung frei.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auffahrunfall - Schmerzensgeld