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Auffahrunfall - weiters Vorgehen?

Themenstarteram 22. August 2009 um 21:04

Hallo,

nach 3 1/2 Jahren unfallfreien Fahren hat es mich jetzt auch erwischt. Und gleich mit dem neuen Fahrzeug, dass ich seit 3 Wochen fahre... :(

Zur Situation:

Am Freitag um ca. 14:00 Uhr ist mir eine Autofahrerin mit ihrem Auto hinten aufgefahren. Ampel schaltet von orange auf rot - der Vordermann bremst, ich Bremse, nur die Fahrerin hinter mir leider zu spät... Ihr Auto schätze ich mal auf Totalschaden, war auch ein älteres Baujahr (Kleinwagen). Bei mir schaut es nicht so schlimm aus (Bilder angehängt). Das Auto hat es aber unter meins geschoben, was wohl doch einiges an Schaden angerichtet hat.

Schuldfrage ist klar. Polizei war auch vor Ort.

Aber wie soll ich mich jetzt weiter verhalten? Was ich jetzt schon getan habe, war gleich nach dem Unfall zu einer Vertragswerkstatt zu fahren. Diese haben gesagt, ich solle am Montag das Fahrzeug bei ihnen abgeben und sie schauen sich den Schaden genauer an. Die gegnerische Versicherung habe ich auch schon informiert. Diese schicken mir Anfang nächster Woche etwas zu.

Mein Auto: Passat CC 3.6 FSI

Erstzulassung: 16.01.2009

Aus 1. Hand

 

1.) Muss ich der Werkstatt sagen, dass ein Sachverständiger dabei sein soll und dieser ein Gutachten erstellt? Oder sind diese bei Unfallschäden sowieso vor Ort?

2.) Sollte ich zur Schadensregulierung einen Anwalt hinzuziehen? Ich hatte den Fall bis jetzt noch nicht, aber wie ich es von Bekannten gehört habe, sind Versicherungen beim Zahlen von Schäden nicht gerade die zuverlässigsten (gegnerische Versicherung ist die Allianz). Ich habe 2 Rechtschutzversicherungen. Eine für alles Haus/Auto etc.. Und eine, die bei meiner KFZ-Versicherung dabei ist.

3.) Wie sieht es mit der Wertminderung des Fahrzeugs aus? Natürlich kann man bis jetzt nicht viel sagen. Aber was ich so gesehen habe, sind die Rückleuchten leicht gesplittert, den linken Auspuff hat es nach hinten geschoben (komische Geräusche beim fahren, anscheinend gerissen) und natürlich der Stoßfänger ist komplett kaputt mit PDC Sensoren. Da nach jetzigem Stand nur Anbauteile betroffen sind, hätte das Fahrzeug eine Wertminderung oder nicht? Da ich es bei Wiederverkauf sicherlich als Unfallfahrzeug angeben muss. Selbst wenn alles Instand gesetzt wird, wäre es doch eine merkantile Wertminderung?

Ich hoffe, jemand kann meine Fragen beantworten. :)

mfg

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4 Antworten

Hi,

die Schadenshöhe läßt sich da nur schwer einschätzen aber ich denke da ist auf jeden Fall ein Gutachten fällig. Ab ca. 1000€ Schadenshöhe verlangen die Versicherung ein Gutachten eines unabhänigen oder versicherungseigenen Gutachters.

Ich empfehle eigentlich immer einen eigenen freien Gutachter,wenn die Versicherung will kann sie immer noch nen eigenen schicken;)

Du brauchst dir wegen des Gutachters aber keine Sorgen machen,deine VW Werkstatt hat ganz sicher einen Gutachter an der Hand den sie schnell anrufen können.

Deine Werkstatt wird dir vermutlich eh anbieten die Schadensabwicklung für dich zu übernehemen. Die rechnen dann direkt mit der versicherung ab. Auch den Mietwagen stellen dir dann die Werkstatt und rechnet das ebenfalls gleich mit der Versicherung ab.

Im Idealfall gibtst du den Wagen am Montag ab,nach einer Unterschrift fährst du mit nem Werkstattwagen nach Hause und Nach der Reparatur holst du den Wagen ab und damit ist die Sache für sich geaufen.

Ob du das so machen willst ist aber deine Sache du kannst auch alles selbst in der Hand behalten. Also z.B. einen Mietwagen von einer mietwagenfirma nehmen. Oder wenn du ein paar tage aufs auto verzichten kannst auch ganz drauf verzichten und dafür einen Nutzungsausfall in bar auszahlen lassen.

Laß am Montag als erstes mal das Gutachten machen und dann schau weiter.

Gruß Tobias

P.S. hier im Versicherungsforum gibt es ne sehr ausführliche FAQ (rechts von den Beiträgen) schau da doch mal rein.

 

Zitat:

Original geschrieben von Store009

Hallo,

nach 3 1/2 Jahren unfallfreien Fahren hat es mich jetzt auch erwischt. Und gleich mit dem neuen Fahrzeug, dass ich seit 3 Wochen fahre... :(

Zur Situation:

Am Freitag um ca. 14:00 Uhr ist mir eine Autofahrerin mit ihrem Auto hinten aufgefahren. Ampel schaltet von orange auf rot - der Vordermann bremst, ich Bremse, nur die Fahrerin hinter mir leider zu spät... Ihr Auto schätze ich mal auf Totalschaden, war auch ein älteres Baujahr (Kleinwagen). Bei mir schaut es nicht so schlimm aus (Bilder angehängt). Das Auto hat es aber unter meins geschoben, was wohl doch einiges an Schaden angerichtet hat.

Schuldfrage ist klar. Polizei war auch vor Ort.

Aber wie soll ich mich jetzt weiter verhalten? Was ich jetzt schon getan habe, war gleich nach dem Unfall zu einer Vertragswerkstatt zu fahren. Diese haben gesagt, ich solle am Montag das Fahrzeug bei ihnen abgeben und sie schauen sich den Schaden genauer an. Die gegnerische Versicherung habe ich auch schon informiert. Diese schicken mir Anfang nächster Woche etwas zu.

Mein Auto: Passat CC 3.6 FSI

Erstzulassung: 16.01.2009

Aus 1. Hand

 

1.) Muss ich der Werkstatt sagen, dass ein Sachverständiger dabei sein soll und dieser ein Gutachten erstellt? Oder sind diese bei Unfallschäden sowieso vor Ort?

2.) Sollte ich zur Schadensregulierung einen Anwalt hinzuziehen? Ich hatte den Fall bis jetzt noch nicht, aber wie ich es von Bekannten gehört habe, sind Versicherungen beim Zahlen von Schäden nicht gerade die zuverlässigsten (gegnerische Versicherung ist die Allianz). Ich habe 2 Rechtschutzversicherungen. Eine für alles Haus/Auto etc.. Und eine, die bei meiner KFZ-Versicherung dabei ist.

3.) Wie sieht es mit der Wertminderung des Fahrzeugs aus? Natürlich kann man bis jetzt nicht viel sagen. Aber was ich so gesehen habe, sind die Rückleuchten leicht gesplittert, den linken Auspuff hat es nach hinten geschoben (komische Geräusche beim fahren, anscheinend gerissen) und natürlich der Stoßfänger ist komplett kaputt mit PDC Sensoren. Da nach jetzigem Stand nur Anbauteile betroffen sind, hätte das Fahrzeug eine Wertminderung oder nicht? Da ich es bei Wiederverkauf sicherlich als Unfallfahrzeug angeben muss. Selbst wenn alles Instand gesetzt wird, wäre es doch eine merkantile Wertminderung?

Ich hoffe, jemand kann meine Fragen beantworten. :)

mfg

zu 1.

Ein Gutachter Deiner Wahl und Deines Vertrauens sollte schon ein Gutachten für Dich erstellen, denn nur im Gutachten wird auch eine evtl. anfallende Wertminderung errechnet. Deine Werkstatt wird sicherlich auch mit einem unabhängigen Gutachter zusammenarbeiten.

zu 2.

Bei der, wie Du sagst, klaren Schadenlage sollte ein RA nicht unbedingt von Nöten sein. Wie die Versicherer allerdings im Einzelnen reagieren ist immer fallabhängig und nie genau voraussehbar. Gibst Du Deiner Werkstatt den Auftrag, werden die eine sogenannte Reparaturkostenübernahme bei der Versicherung einreichen. Haben die das OK wird die Reparatur aofort ausgeführt. Mietwagen nur dann nehmen, wenn vom Gutachter betsätigt wird, dass Dein Fz. nicht verkehrssicher ist.

zu 3.

Den merkantilen Minderwert errechnet der Gutachter. Der fällt im Regelfall an, wenn die Bagatellschadengrenze überschritten wird und die Rep.-Kosten ca. 10% vom Wiederbeschaffungswert überschreiten.

Themenstarteram 23. August 2009 um 8:49

Ok, danke schon mal für die Antworten. Eine Frage hätte ich noch.

Zitat:

Mietwagen nur dann nehmen, wenn vom Gutachter bestätigt wird, dass Dein Fz. nicht verkehrssicher ist.

Am Telefon sagte mir der Allianz Mitarbeiter, dass eine Kostenübernahme von einem Mietwagen max. 60€ pro Tag für mich und noch etwas von 80€. Dies habe ich aber leider nicht ganz verstanden. Wenn das Fahrzeug als verkehrssicher vom Gutachter eingestuft wird, wie soll ich mich dann verhalten? Da das Auto wahrscheinlich so oder so durch die Reparatur ein paar Tage in der Werkstatt stehen wird, kann ich das Fahrzeug in der Zeit ja nicht nutzen.

In dem Fall nur für die Reparaturzeit ein Ersatzfahrzeug leihen, wenn es denn benötigt wird. Bei beispielsweise 5 km Fahrleistung am Tag können natürlich Zweifel aufkommen, ob man dafür ein Ersatzfahrzeug benötigt.

Um Stress zu vermeiden frage doch einfach mal die gegnerische Verrsicherung, wo Du Dir den Mietwagen leihen kannst. Meistens arbeiten die Versicherer mit Verleihern zusammen, so dass die Geld sparen und Du eben von dort das Ersatzauto holst. Kann Dir letztendlich egal sein, wenn der Service stimmt.

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