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Auffahrunfall durch LKW - Lohnt sich die Reparatur?

Themenstarteram 18. April 2009 um 11:21

Hallo

Gestern nachmittag im Feierabendverkehr ist mir ein LKW (vollbeladene Müllabfuhr :rolleyes:) hinten aufgefahren. Offensichtlich hat der Fahrer des LKW noch versucht seinen Laster nach rechts rumzureißen. Leider hat er mich doch noch hinten rechts erwischt und mich auf meinen Vordermann geschoben.

Die gegnerische Versicherung möchte nun den Schaden durch einen Gutachter beurteilen lassen.

Es handelt sich um einen Astra G Caravan 1.6 16V Selection, EZ 2002, ca. 112000 km

Was meint Ihr: Lohnt sich da noch eine Reparatur, oder wird es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen? Zumal ja vorerst nur die offensichtlichen Schäden zu erkennen sind. Was unter der Verkleidung, der Stoßstange oder am Unterboden los ist, kann ich noch nicht sagen.

Für Eure Antworten schon einmal besten Dank im voraus!

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16 Antworten

Ein ordentlicher Gutachter wird nicht nur die offensichtlichen Schäden notieren sondern auch ggfl. Teile demontieren.

Ich bin mir aber eigentlich sicher, dass das ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Ich würde auch zu 90% sagen daß es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Mir ist mal ein Sprinter aus dem Stand, also nur beim Anfahren hinten draufgefahren ...gesehen hat man eigentlich fast nix, aber die Kofferraumklappe ging nicht mehr auf ...und das war dann laut Rechnung beim FOH ein Gesamtschaden von ca. 4.500 Euro.

Bei dir wirds dann sicher deutlich mehr sein. Und was ist das Auto noch wert? Wohl so knapp 5.000 Euro schätz ich mal. Das wird dann wohl auf eine Auszahlung des Zeitwerts rauslaufen, natürlich plus Nutzungsausfall und das ganze drumherum.

Themenstarteram 18. April 2009 um 12:31

Gibt es da bestimmte Seiten, wo man sich den Zeitwert eines Fahrzeugs ausrechnen kann?

Hab es bei www.autobudget.de probiert und bin zu diesem Ergebnis gekommen:

Auswertung autobudget

Da kann ich mich also schon mal damit anfreunden mir einen neuen zuzulegen. :mad:

Je nachdem was ich nun von der Versicherung bekomme wird es dann wahrscheinlich ein H werden. Kaufhilfe

In 14 Tagen geht´s zur Weiterbildung nach Bonn. Mal schauen ob mir die gegnerische Versicherung einen Ersatzwagen erstattet.:confused:

Kleiner Tipp am Rande:

Besorg Dir einen eigenen (freien) Gutachter.

Ich hab das Gefühl, dass die versicherungseigenen nach dem Motto "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing" den Schaden gern mal etwas geringer schätzen.

Und selbst wenn die Reparatur den Zeitwert übersteigt (allerdings nur um 30%), so meine ich mich zu erinnern, dass Du es trotzdem machen lassen kannst und die Versicherung das zahlen muss (musst den Wagen aber 6 weitere Monate Fahren, außer bei unwirtschaftlichen, späteren Schäden).

Aus dem Gedächtnis meine ich auch, dass Du Anspruch auf die Vertretung durch einen Anwalt hast und dieser kann Dir dann genau sagen worauf Du Anspruch hast (meine Mum hatte vor 2 Jahren einen Unfall und da wir nicht wussten auf was wir Anspruch haben, hat uns die Versicherung ganz schön übern Tisch gezogen).

Ich weiß jetzt nur genau, dass wenn Du den Wagen weiter fährst (min. 6 Monate) ohne etwas zu machen, hast Du Anspruch auf die Reparaturkosten (ohne Nutzungsausfall,...) ohne Mehrwertsteuer - kommt bei Dir aber aufgrund des dicken Heckschadens wohl eher nicht in Betracht.

Als erstes hast du die Wahl der Gutachters, nicht die gegnerische Versicherung!

Und lass bei dem Schaden auf alle fälle ein Gutachten anfertigen.

Ich verschiebe das ganze auch mal ins Versicherungsforum, im AstraG Bereich wird aber weiter ein Link bleiben ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von KarlMay

Gibt es da bestimmte Seiten, wo man sich den Zeitwert eines Fahrzeugs ausrechnen kann?

Hab es bei www.autobudget.de probiert und bin zu diesem Ergebnis gekommen:

Auswertung autobudget

Vergiss autobudget, die Seite wird seit 2004 nicht mehr gepflegt und die Daten sind maslos veraltet.

Da gib´s sogar noch den Omega. ;-)

Insofern musst Du von ganz anderen Werten ausgehen, Anhaltspunkte siehe www.dat.de

am 18. April 2009 um 15:35

also du bist ja nicht selbst schuld....

dann bekommst du auf jeden fall einen mietwagen gestellt... bzw nutzungsausfall, wenn du nicht unbedingt n auto brauchst.

wenn dus reparieren lassen willst, darf die reparatur 130 % des Wiederbeschaffungswert des fahrzeugs nicht überschreiten. du hast mit nem gutachter der gegnerischen versicherung gar nix am hut... is ja keine voll- oder teilkasko, sondern n haftplichtschaden, also kannst du dir selbst n gutachter aussuchen.

 

da kommt sicher einiges an reparaturkosten zusammen, kan man aber anhand von einem foto nicht einfach so sagen ;)

 

also erstma gutachten machen lassen.. und dann sehen obs mit den 130% klappt oder nicht

Themenstarteram 18. April 2009 um 16:24

Thx für all die Antworten.

Wie ist das aber mit den Kosten, wenn ICH einen Gutachter beauftrage? Trägt die einfach so die gegnerische Versicherung, oder muß ich mir da erst das OK von denen einholen?

Was wird der Gutachter überhaupt kosten? Hab keine Ahnung was da auf mich zukommt.

Mein FOH bietet mir an, einen Gutachter zu bestellen und von dem das ganze machen zu lassen? Sollte man das tun?

am 18. April 2009 um 16:43

Du kannst dir einen Gutachter deiner Wahl beauftragen. Da nach deiner Schilderung der LKW schuld ist, übernimmt seine Versicherung die Kosten für den Gutachter deiner Wahl.

Du kannst natürlich auch den Gutachter deines Händlers beauftragen, wenn du dem vertraust.

Gruß

Krypton

am 18. April 2009 um 18:07

Hallo,

wenn Du ihn in eine Werkstatt bringst wird bei dem Schaden eh ein Gutachter hinzugezogen.

Zudem dürfen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 30% übersteigen.

Da würd ich aber überlegen wie alt der Astra ist,wieviel Km er hat und wie lange Du ihn noch fahren möchtest.

Das mit dem Anwalt stimmt allerdings nicht ganz den mußt Du selberzahlen(ausser Du hast Verkehrsrechtschutz) falls es zu einem Prozess kommt und verlierst.Wenn Du gewinst zahlt Dein Unfallgegner den Anwalt.

 

Gruß

Markus

Themenstarteram 22. April 2009 um 17:14

Hallo

Also der Gutachter hat sein Werk vollbracht. Die Zahlen liegen nun vor.

Reparaturkosten: 7878,06 €

Wiederbeschaffungswert: 6500€

Restwert: 1930 €

Wirtschaftlicher Totalschaden. :(

Wenn es die Versicherung zulässt würde ich den Wagen gern unrepariert verkaufen.

Somit sollte ich von der Versicherung 4570€ bekommen. Zzgl. Kosten für An- und Abmeldung, pauschale Telefon- und Portokosten sowie natürlich den Nutzungsausfall.

Das mit dem Gutachter ging auch völlig reibungslos. Hatte ich mir alles komplizierter vorgestellt.

Zitat:

Wenn es die Versicherung zulässt

Die Versicherung hat da nichts "zuzulassen"!

Der Eigentümmer und das bist Du (oder der Geldgeber, z.B. bei einem Leasingfahrzeug) entscheidet was mit seinem Eigentum geschieht und kein anderer.

Themenstarteram 24. April 2009 um 19:58

Zitat:

Das mit dem Anwalt stimmt allerdings nicht ganz den mußt Du selberzahlen(ausser Du hast Verkehrsrechtschutz) falls es zu einem Prozess kommt und verlierst.Wenn Du gewinst zahlt Dein Unfallgegner den Anwalt.

Dann zahl ich den Anwalt also auch selbst, wenn ich ihn nur bei Rechtsfragen benötige, es also zu keiner Verhandlung kommt. Sehe ich das richtig? Oder kann ich diese Kosten der gegnerischen (des Unfallverursachers) Versicherung mit in Rechnung stellen?

Bin nämlich z.Zt. etwas orientierungslos. Lt. eines Bekannten, seines Zeichens Vermögensberater - somit hat er auch mit Versicherungen zu tun, sollte ich mit dem Verkauf meines Fahrzeugs warten, bis die gegnerische Versicherung das Fahrzeug "frei" gibt. Das erscheint mir zwar logisch, da es ja möglich wäre, daß die Versicherung u. U. einen eigenen Gutachter noch einmal über mein Fahrzeug schauen lässt. Ist das Fahrzeug dann nicht mehr da, ...

Der Gutachter hat einen Restwert von 1930€ festgestellt. Was passiert nun, wenn ich einen Käufer finde der bereit ist mehr für das Fahrzeug zu bezahlen? Mein Bekannter meint, daß ich das der gegnerischen Versicherung melden sollte. Diese würde dann allerdings ihren zu zahlenden Anteil entsprechend schmälern.

Zu beiden Dingen finde ich im Internet & unter Arbeitskollegen unterschiedliche Meinungen.

Der nächste Punkt ist: Bei meinem gestrigen Telefonat mit der gegnerischen Versicherung stellte sich heraus, daß der Unfallgegner/-verursacher noch gar keine Schadensmeldung abgegeben hat. Meiner Meinung nach sollte er das doch aber drei Tage nach dem Unfall getan haben. Daraufhin wurde mir gesagt, daß das über einen Makler geht und somit etwas länger dauert.

Alles so Sachen, die ich gern von einem Anwalt zu 100% richtig geklärt haben möchte. Wenn ich nur wüsste, wer den bezahlt?!

So langsam bröckelt mich das ganze an. Weil dieser Nasenprinz geschlafen hat, hat man nun die Rennerei und den Ärger :mad:

Selbstverständlich darfst du einen Rechtsanwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung in diesem Fall beauftragen. Deine Freizeit ersetzt dir keiner. Den ganzen Schriftkram kann eben am besten ein Profi erledigen. Da die Gegenseite auch Juristen hat, ist das nur recht und billig.

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