Auf fremden Parkplatz geparkt. Fahrzeug wurde am Wegfahren gehindert (Mit Schloss)
Hallo zusammen,
ich habe da einen Fehler gemacht: War am Wochenende in Deutschland zu Besuch.
In der Tiefgarage standen ein paar Motorräder in einem Parkfeld. Da noch ein Platz frei war, habe ich mein Motorrad dazugestellt. (Kenne ich so aus der Schweiz) Eine Kennzeichnung, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt und alle auf dem Parkfeld stehenden Motorräder einer Person gehören, war nicht ersichtlich. Für mich machte es den Anschein, als wäre das ein Parkplatz für Motorräder, der nicht einer spezifischen Person gehört. Zur Info: Die Parkplätze in der Tiefgarage haben alle Nummern, dieser betreffende eben nicht.
Als ich wegfahren wollte, war mein Motorrad mit einem Schloss am Vorderrad abgeschlossen und ein Hinweis mit Klebestreifen angebracht, dass es sich um ein Privatparkplatz handelt.
Hab mich dann bei der Person gemeldet und den Irrtum aufgeklärt.
Der etwas ältere Herr war zwar sichtlich entrüstet, hat dann aber im Verlauf des Gesprächs Verständnis für mich gehabt und das Schloss entfernt, damit ich wegfahren konnte.
Jetzt meine Frage:
Was wären meine Optionen gewesen, wenn der Herr nicht auffindbar gewesen wäre, weil zum Bsp. Ausflug....Hätte ich dann das Schloss einfach knacken dürfen?
90 Antworten
Zitat:
@augenauf schrieb am 22. August 2023 um 21:17:02 Uhr:
Das andere Fahrzeug fest setzen ist für mich eine klare Nötigung. Ein Zettel hätte gereicht.
Bei offensichtlichen Kackendreistfalschparkern ist mein Mitleid bei beiden Varianten sehr begrenzt. Da hat man schon unverkennbare "Parkbauwerke" und wetterfeste "Zettelchen" in unübersehbarer Sichtposition und die stellen sich da hin? Denen sollte man gleich auf der Stelle den Lappen/die Karte abnehmen.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 21. August 2023 um 18:42:41 Uhr:
Als ich dann wusste wer überwiegend besucht wurde gab es gleich nochmal einen tachelles-talk beim Besuchten. ...
Wusste der Besuchte, dass sich sein Besuch so verboten hinstellt und Dich zuparkt?
@Martin P. H. Manche müssen einfach ihren Hass rauslassen. Es gab keine Markierung, der TE hat sich entschuldigt, es handelte sich um ein Versehen. Da finde ich so manche Kommentare hier absolut unpassend.
Zum Thema Nötigung: in dem verlinkten Urteil entstand die Nötigung doch auch daraus, das der Beschuldigte eben die Opfer zur Zahlung genötigt hat, indem er die Parkkralle als Mittel zum Zweck genutzt hat.
Inwiefern jetzt ein Schloss mit einem Zettel eine Nötigung darstellt kann ich nicht erkennen, denn offensichtlich hat der Täter diese ja relativ schnell wieder entfernt und hat den TE auch nicht zu irgendetwas genötigt, oder doch?
Oder geht es euch darum, dass der TE unter Androhung der Verhinderung der Weiterfahrt genötigt wurde, sich beim Parkplatzbesitzer zu entschuldigen?
Zitat:
@augenauf schrieb am 22. August 2023 um 21:17:02 Uhr:
Das nehme ich jetzt mal, denn er hätte sein eigenes Motorrad auch woanders hinstellen können. Platz für ein Motorrad ist eigentlich immer irgendwo vorhanden.
Dann soll sich der Parkplatzeigner auf einen anderen Parkplatz stellen,der einen anderen Mieter zugeordnet ist und wird dort dann selbst abgeschleppt?
Es wird einen Grund haben,weshalb man sich einen eigenen Stellplatz mietet.
Damit man den jederzeit frei zur Verfügung hat.
Und dann wundert man sich im V&S, dass das Geschäft mit der Parkraumbewirtschaftung so floriert.
Selbst bei uns hier im Busch lassen Marktpächter Falschparker ermitteln und klagen sich Kohle ein.
Und die Plätze sind nie voll belegt.
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Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 23. August 2023 um 10:11:00 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 21. August 2023 um 18:42:41 Uhr:
Als ich dann wusste wer überwiegend besucht wurde gab es gleich nochmal einen tachelles-talk beim Besuchten. ...Wusste der Besuchte, dass sich sein Besuch so verboten hinstellt und Dich zuparkt?
Der Besuchte hat - in Paterre - genau über der Garage gewohnt - Jahre. Er kannte mich und auch die anderen Garagenutzernachbarn ... und ja, er hat ja oft mitbekommen wie ich wegen diverser Falschparker gesucht und gehupt habe. Die Krönung war das er auch mein Linker Garagennachbar war!
Keiner konnte sich rausreden, weder der Besuchte noch die Besucher.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 23. August 2023 um 11:41:12 Uhr:
Zum Thema Nötigung: in dem verlinkten Urteil entstand die Nötigung doch auch daraus, das der Beschuldigte eben die Opfer zur Zahlung genötigt hat, indem er die Parkkralle als Mittel zum Zweck genutzt hat.
Inwiefern jetzt ein Schloss mit einem Zettel eine Nötigung darstellt kann ich nicht erkennen, denn offensichtlich hat der Täter diese ja relativ schnell wieder entfernt und hat den TE auch nicht zu irgendetwas genötigt, oder doch?Oder geht es euch darum, dass der TE unter Androhung der Verhinderung der Weiterfahrt genötigt wurde, sich beim Parkplatzbesitzer zu entschuldigen?
Wie ich schon sagte
Zitat:
kann sehr schnell eine Nötigung sein
Es hängt immer vom Einzelfall und vom entsprechenden Richter ab. Ganz ausschließen kann man es aber nicht. Wobei ich eher die verbotene Eigenmacht hier tat gegenständlich sehe.
Verbotener Eigenmacht darf sich der Berechtigte mit Gewalt erwehren. Aber dieses Erwehren muss zur ABWEHR der verbotenen Eigenmacht geeignet und bestimmt sein, nicht zum Zementieren der Besitzstörung.
Bitte nicht falsch verstehen. Die verbotene Eigenmacht wurde, meines Erachtens, nicht vom TE durchgeführt, sondern vom vermeintlichen Stellplatzbesitzer. Die vermeintliche Besitzstörung durch den TE ist wohl eher nicht straf würdig da, so der derzeitige Sachverhalt, die Umstände nicht ausreichen um ein wissentlich rechtswidriges Verhalten beweisen zu können.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. August 2023 um 19:08:57 Uhr:
Kann es sein,dass der Dich nicht mochte?
Danach jedenfalls lange nicht mehr! ... aber diverse Nachbarn "mochten" mich phasenweise nur bedingt weil ich ja immer wieder durch die Reihen klingeln und penetrant fragen musst oder gar ein hupkonzert hingelegt habe. Immerhin habe ich mich Ratschlägen widersetzt für viel Altgummi zu sorgen!
Bevor hier jemand Nötigung konstruiert oder das gegen Besitzstörung aufrechenen möchte:
Wenn du in städtischer Umgebung eine Parkplatz kaufen oder mieten musst, bist du ganz allein.
Ob ein Schloss jetzt angemessen war, sei dahingestellt. Bei denen die sich bei mir draufstellen, reicht gewöhnlich ein netter Zettel unter dem Scheibenwischer. Wenn die Leute vorausschauend wären und, falls sie sich auf Parkplätze mit unbekannem Eigentümer draufstellen, einen Zettel mit ihrer Handynummer hinter die Scheibe tun würden, wäre vieles einfacher. Man kann dann nämlich anrufen wenn sie stören (was oft aber nicht immer der Fall ist)
Ich krieg nämlich einen Hals, wenn sich mein Besuch einen Parkplatz suchen muss, weil mein Parkplatz schon Besuch hat. Und nein, ich muss mich bei keinem rechtfertigen warum auf meinem Platz ich bestimmen will, wer dort steht und wer nicht.
Wie wär es denn, wenn sämtliche Parkplätze in der Innenstadt und die meisten Autos gleich eine Sperre erhielten.
Der öffentliche Nahverkehr ist ja großzügig vorhanden, der nur genutzt werden will.
Auf dem Land sieht das ganz anders aus, da gibt es auch genügend Parkraum, aber kein oder nur unzureichenden öffentlichen
Nahverkehr.
Zitat:
@emil17 schrieb am 24. August 2023 um 13:22:10 Uhr:
Wenn die Leute vorausschauend wären und, falls sie sich auf Parkplätze mit unbekannem Eigentümer draufstellen, einen Zettel mit ihrer Handynummer hinter die Scheibe tun würden, wäre vieles einfacher. Man kann dann nämlich anrufen wenn sie stören (was oft aber nicht immer der Fall ist)
Und auch hier nochmal: PKW-Parkplätze der Eigentümer / Mieter haben Nummern, Gästeparkplätze nicht....und eben auch dieser Motorradparkplatz nicht...Wäre es ersichtlich gewesen, dass das scheinbar ein privater Parkplatz ist, hätte ich mich da definitiv nicht hingestellt. Kenne das Thema aus eigener Erfahrung.