Auf fremden Parkplatz geparkt. Fahrzeug wurde am Wegfahren gehindert (Mit Schloss)

Hallo zusammen,
ich habe da einen Fehler gemacht: War am Wochenende in Deutschland zu Besuch.
In der Tiefgarage standen ein paar Motorräder in einem Parkfeld. Da noch ein Platz frei war, habe ich mein Motorrad dazugestellt. (Kenne ich so aus der Schweiz) Eine Kennzeichnung, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt und alle auf dem Parkfeld stehenden Motorräder einer Person gehören, war nicht ersichtlich. Für mich machte es den Anschein, als wäre das ein Parkplatz für Motorräder, der nicht einer spezifischen Person gehört. Zur Info: Die Parkplätze in der Tiefgarage haben alle Nummern, dieser betreffende eben nicht.

Als ich wegfahren wollte, war mein Motorrad mit einem Schloss am Vorderrad abgeschlossen und ein Hinweis mit Klebestreifen angebracht, dass es sich um ein Privatparkplatz handelt.
Hab mich dann bei der Person gemeldet und den Irrtum aufgeklärt.
Der etwas ältere Herr war zwar sichtlich entrüstet, hat dann aber im Verlauf des Gesprächs Verständnis für mich gehabt und das Schloss entfernt, damit ich wegfahren konnte.

Jetzt meine Frage:
Was wären meine Optionen gewesen, wenn der Herr nicht auffindbar gewesen wäre, weil zum Bsp. Ausflug....Hätte ich dann das Schloss einfach knacken dürfen?

90 Antworten

Ob das nun wirklich ein Privatparkplatz war oder nicht, lässt sich von hier aus nicht feststellen. Das Anbringen des Schlosses stellt aber eigentlich eine Straftat da. Es handelt sich hier um eine eigenmächtige Inbesitznahme.

es hätte auch sehr schnell als Nötigung ausgelegt werden können. Da hat sich der betroffene Herr ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt.
Allerdings käme ich in einer privaten(!) T-Garage nie auf die Idee, mich da einfach irgendwo hinzustellen.
Da ist jeder Platz üblicherweise jemandem zugewiesen - ob Nummer oder nicht.
Gibts da kein Tor oder eine sonstige Zugangsbeschränkung?

OK, dass er das nicht hätte dürfen habe ich jetzt so für mich verstanden. Aber was wären den meine Möglichkeiten gewesen, wenn ich ihn nicht angetroffen hätte? Schloss aufbrechen? Das wäre ja dann Sachbeschädigung meinerseits, oder? Polizei rufen?
Wie gesagt, er hat mir das erklärt und ich hab da ganz klar den Fehler gemacht. War für mich einfach ein doofes Gefühl, nicht einfach wegfahren zu können.
Ein Zettel mit dem Hinweis hätte in dem Fall meiner Meinung nach auch gereicht.

Die Garage ist für eine komplette Überbauuung mit 10 Mehrfamilienhäusern und ist mit einem Tor abgeschlossen, es sind jedoch auch Gästeparkplätze darin vorhanden.
Ich kenne das halt aus der Schweiz so, dass in Tiefgaragen in der Regel noch für Besucher neben PKW-Parkplätzen ebenfalls extra Motorradparkplätze vorhanden sind. Daher meine Annahme, dass ich da mein Motorrad dazustellen kann.

Zitat:

@dobifan schrieb am 21. August 2023 um 08:50:10 Uhr:


Die Garage ist für eine komplette Überbauuung mit 10 Mehrfamilienhäusern und ist mit einem Tor abgeschlossen, es sind jedoch auch Gästeparkplätze darin vorhanden.

... mit Gästeparkplätzen..
noch nie sowas gesehen, was es alles gibt.. wie kommen denn die Gäste da rein, wenn das Tor zu ist?
Bild wäre mal interessant.

Im Prinzip hast du als Schädiger alles richtig gemacht, alles andere hätte im Zweifel noch mehr Ärger verursacht.
Allerdings kann man dir vorhalten, dass du dich auch sehr eigenmächtig verhalten hast.
Ohne glasklares Schild, das dir das Parken erlaubt, oder alternativ die Erlaubnis eines Bewohners, hätte ich mich auf Privatgelände (und das ist so eine TG) nirgends hingestellt.

Ähnliche Themen

Schloß aufbrechen, wenn das möglich gewesen wäre und wegfahren !

ist natürlich auch nicht ganz ok, aber sicher ein Grenzfall. Man müsste abwägen, inwieweit der Besitzer wirklich aktuell an der Nutzung seines Besitzes beeinträchtigt war.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 21. August 2023 um 08:56:40 Uhr:


... mit Gästeparkplätzen..
noch nie sowas gesehen, was es alles gibt.. wie kommen denn die Gäste da rein, wenn das Tor zu ist?
Bild wäre mal interessant.

Die Gäste kommen ja im Regelfall nicht unangemeldet und werden dann vom Mieter / Eigentümer (je nach Wohnistuation) reingelassen.
Bild vom vermeintlichen Motorradparkplatz kann ich mal machen, wenn ich das nächste Mal dort bin.

Der ältere Herr hätte Dich auch abschleppen lassen können!
Was wäre Dir lieber.

Und da er so ein schloss parat hat,wirst Du nicht der erste gewesen sein,der sich dort unerlaubt hinstellt.

Der Klebestreifen als Hinweis auf einen Privatparkplatz war ja schon grenzwertig, es hätte auch ein Zettel getan. So ein Klebeband kann nämlich auch einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Mit dem Schloss hättest du den Kerl aber füttern müssen. Was manche meinen sich heraus nehmen zu dürfen...unfassbar.
Ja, du hast einen Fehler gemacht. Das rechtfertigt aber keine Nötigung. So hätte dann auch deine Anzeige lauten können.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. August 2023 um 09:25:56 Uhr:


Der ältere Herr hätte Dich auch abschleppen lassen können!
Was wäre Dir lieber.

Und da er so ein schloss parat hat,wirst Du nicht der erste gewesen sein,der sich dort unerlaubt hinstellt.

Was aber auch wieder aufzeigt, dass das dort eben die Parkplatzsituation nicht eindeutig ist.

Und dass ich hier einen Fehler gemacht habe, ist auch unbestritten.
Mir geht es um die Frage: Was sind die Mäglichkeiten, wenn ich den Schlossanbringenden nicht erreiche.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. August 2023 um 09:25:56 Uhr:


Der ältere Herr hätte Dich auch abschleppen lassen können!
Was wäre Dir lieber.

Der wird schon wissen, wieso er das nicht gemacht hat.😁

Zitat:

Die Parkplätze in der Tiefgarage haben alle Nummern, dieser betreffende eben nicht.

Ist zwar nur eine reine Mutmaßung aber es wäre nicht der erste Sachverhalt wo ein Mieter/Eigentümer sich frecherweise Gemeinschaftsfläche zueigen macht. 😁

Zitat:

@ktown schrieb am 21. Aug. 2023 um 09:54:13 Uhr:


nicht der erste Sachverhalt wo ein Mieter/Eigentümer sich frecherweise Gemeinschaftsfläche zueigen macht.

Ja, und dann wird das auf Gewohnheitsrecht geschoben: "Da habe schon immer nur ich mit meinen Moppeds geparkt."

Zitat:

@dobifan schrieb am 21. August 2023 um 09:41:33 Uhr:


Was sind die Mäglichkeiten, wenn ich den Schlossanbringenden nicht erreiche.
Gute Frage, in der Tat!

Eine Flex schleppt man ja auch nicht so mir nix dir nix mit sich herum. 😉

Vielleicht hätte dir ein Schlüsseldienst aus der selbst verschuldeten Patsche geholfen oder die Polizei, dein Freund und Helfer. 😕

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 21. August 2023 um 10:09:51 Uhr:



Eine Flex schleppt man ja auch nicht so mir nix dir nix mit sich herum. 😉

Die wäre tatsächlich vorhanden gewesen :-)

Ähnliche Themen