Auf fremden Parkplatz geparkt. Fahrzeug wurde am Wegfahren gehindert (Mit Schloss)

Hallo zusammen,
ich habe da einen Fehler gemacht: War am Wochenende in Deutschland zu Besuch.
In der Tiefgarage standen ein paar Motorräder in einem Parkfeld. Da noch ein Platz frei war, habe ich mein Motorrad dazugestellt. (Kenne ich so aus der Schweiz) Eine Kennzeichnung, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt und alle auf dem Parkfeld stehenden Motorräder einer Person gehören, war nicht ersichtlich. Für mich machte es den Anschein, als wäre das ein Parkplatz für Motorräder, der nicht einer spezifischen Person gehört. Zur Info: Die Parkplätze in der Tiefgarage haben alle Nummern, dieser betreffende eben nicht.

Als ich wegfahren wollte, war mein Motorrad mit einem Schloss am Vorderrad abgeschlossen und ein Hinweis mit Klebestreifen angebracht, dass es sich um ein Privatparkplatz handelt.
Hab mich dann bei der Person gemeldet und den Irrtum aufgeklärt.
Der etwas ältere Herr war zwar sichtlich entrüstet, hat dann aber im Verlauf des Gesprächs Verständnis für mich gehabt und das Schloss entfernt, damit ich wegfahren konnte.

Jetzt meine Frage:
Was wären meine Optionen gewesen, wenn der Herr nicht auffindbar gewesen wäre, weil zum Bsp. Ausflug....Hätte ich dann das Schloss einfach knacken dürfen?

90 Antworten

Ich würde mich nicht mit hypothetischen Möglichkeiten beschäftigen. Ganz sicher gibt es nicht den einzig richtigen Weg und je nach Beteiligten, hätte alles schlimmer bis sehr kompliziert ausgehen können.

Ein eiziges falsches Wort an einen empfindlichen Kontrahenten reicht schon für eine 180-Grad-Wende ...

Wenn man aus 'Fehlern" lernt, hat es was gebracht und das ist das Einzige, was zählt!

Generell ist das Entfernen eines unberechtigt auf Privatgelände stehenden Fahrzeugs sehr problematisch für den Geschädigten:
-Polizei holen: keine Zuständigkeit auf Privatgrund.
-Abschleppen lassen: der Auftraggeber muß die Kosten vorstrecken und sie sich evtl. übers Gericht zurückholen, was oft aussichtslos ist.
-Zuschließen / Zuparken kann als Nötigung ausgelegt werden.

Alles in Allem: ein Recht einseitig zugunsten des Schädigers.

Wenn der Motorradparker das Schloss aufflext und mitnimmt, kommt zwar zur Sachbeschädigung noch Diebstahl dazu, aber außer durch Überwachung mit Videokamera oder einen Augenzeugen kann man das doch kaum nachweisen. Der Parkplatz-Eigentümer kann das Parken des Motorradfahrers und sein eigenes Werk mit dem Schloss zwar vorher per Foto dokumentieren, aber wenn Motorrad und Schloss weg sind? Das ist doch kein ausreichender Beweis? In so einem Fall wird auch kein Spurensicherungs-Team kommen...

Ich würde daher als Parkplatz-Eigentümer vorsichtshalber nur ein ganz billiges Schloss verwenden. Am besten wäre gar keines.

Wahrscheinlich reicht auch ein Zettel.
Aber wahrscheinlich passiert sowas dort öfter sonst würde er nicht so reagieren.

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Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 21. August 2023 um 11:12:21 Uhr:


Wenn man mal einen Stellplatz Besitzer sieht wo ständig jemand den Platz blockiert, egal ob immer der gleiche oder immer ein anderer da kann einem schon der Kragen platzen.

Frag mal meine Nachbarschaft - in der gesteigerten Form vor meiner Garage ... zu Beginn immer wieder die Nachbarn mit durchklingeln genervt ... irgendwann wurde ich etwas radikaler bis hin zum "zuparken-ohne-Hinweis" ... und die Nachbarn haben dann dem suchendem auch nicht verraten wo ich wohne ... es war "spannend" als wir dann vis-a-vis gegenüberstanden. Von dehnen hat auch keiner ein zweites mal mehr vor meiner Garage geparkt. Der beste Falschparker war Dienstauto zum Gesundheitsberuf ... da bin ich beim Thema Lauffaulheit zu wahrer höchstform aufgelaufen.

Als ich dann wusste wer überwiegend besucht wurde gab es gleich nochmal einen tachelles-talk beim Besuchten. ... ja ich weiß, ich war sicher oft in einer rechtlichen Grauzone aber igrendwann ist auf Privatgelände Schluß mit Lustig und auf die 110 war auf die schnelle nicht zu zählen - ja eigentlich gar nicht.

Merke: Falschparken kann gleich mehrere Parteien "stören".

Zitat:

@dobifan schrieb am 21. August 2023 um 12:15:34 Uhr:


Die Nötigung durch den Eigentümer? Das wird für ihn sehr teuer, da Strafrecht.....

Joa, und deine Nötigung, dass der Besitzer seinen Platz nicht nutzen konnte und seine dritte Maschine draussen abstellen musste?
Nimm es mir nicht übel, aber so kann man die Sache auch weiter spinnen

Am Ende habt ihr euch gütlich geeinigt und damit wäre die Sache für mich erledigt. Ansonsten hätte ich (als Motorradfahrer) die Polizei hinzugerufen, dass sie entweder den Besitzer des Schlosses ausfindig macht, oder mich authorisiert das Schloss zu zerstören. Das Ganze zuzüglich einer Anzeige gegen den mit dem Schloss. Eigenmächtig das Schloss zu zerstören wäre mir nicht eingefallen.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. August 2023 um 18:42:41 Uhr:


Frag mal meine Nachbarschaft - in der gesteigerten Form vor meiner Garage ...

Frag mal meine Nachbarn. Die parken inzwischen alle ordentlich und weisen ihre Besucher darauf hin ganz ordentlich zu parken.

Weil du immer mit der Pumpgun am Fenster stehst und die nicht ständig ihren Besuch im Garten verbuddeln wollen? 😁

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 21. August 2023 um 19:57:12 Uhr:


Weil du immer mit der Pumpgun am Fenster stehst und die nicht ständig ihren Besuch im Garten verbuddeln wollen? 😁

Keine schlechte Idee. Nö, es wurde einfach nur teuer....

Warum eigentlich Garten. Auf dem Nachbargrundstück liegen eine Menge Leichen.... Wie das bei einem Friedhof nunmal so ist.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 21. Aug. 2023 um 20:55:23 Uhr:


Wie das bei einem Friedhof nunmal so ist.

Und wie meist sind dort auch die Parkplätze knapp 😁

Und teuer

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 21. August 2023 um 19:46:35 Uhr:



Zitat:

@dobifan schrieb am 21. August 2023 um 12:15:34 Uhr:


Die Nötigung durch den Eigentümer? Das wird für ihn sehr teuer, da Strafrecht.....

Joa, und deine Nötigung, dass der Besitzer seinen Platz nicht nutzen konnte und seine dritte Maschine draussen abstellen musste?
Nimm es mir nicht übel, aber so kann man die Sache auch weiter spinnen

Er hatte keine dritte Maschine.... Steht auch nirgends. Und auch hier nochmal: PKW-Parkplätze der Eigentümer / Mieter haben Nummern, Gästeparkplätze nicht....und eben auch dieser Motorradparkplatz nicht...Wäre es ersichtlich gewesen, dass das scheinbar ein privater Parkplatz ist, hätte ich mich da definitiv nicht hingestellt. Kenne das Thema aus eigener Erfahrung.
Aber ich sehe, bei dem Thema sind wir uns sonst einig. Bei Nichterreichen die Polizei informieren....

Zitat:

Wenn der Motorradparker das Schloss aufflext und mitnimmt, kommt zwar zur Sachbeschädigung noch Diebstahl dazu, aber außer durch Überwachung mit Videokamera oder einen Augenzeugen kann man das doch kaum nachweisen. Der Parkplatz-Eigentümer kann das Parken des Motorradfahrers und sein eigenes Werk mit dem Schloss zwar vorher per Foto dokumentieren, aber wenn Motorrad und Schloss weg sind? Das ist doch kein ausreichender Beweis? In so einem Fall wird auch kein Spurensicherungs-Team kommen...

Ich würde daher als Parkplatz-Eigentümer vorsichtshalber nur ein ganz billiges Schloss verwenden. Am besten wäre gar keines.

Der Eigentümer darf überhaupt kein Schloß verwenden. Er kann das Fahrgerät abschleppen lassen. Er muß i.d.R. die Abschleppkosten "vorstrecken" und kann sie, wenn der "Fremdparker" nicht freiwillig zahlt über das gerichtliche Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren eintreiben lassen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. August 2023 um 16:33:03 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 21. August 2023 um 14:53:38 Uhr:


Na dann ist doch gut. Das Zerstören eines Schlosses sähe ich auch als nicht legitim an. Es gibt im Unrecht keine Gleichheit.

Man zwickt ja auch nicht das Schloß durch, sondern das letzte Glied der Kette, damit geht der Schaden gegen Null. Kette ist dann ein Glied kürzer 😉

Gruß Metalhead

Wenn es eine Kette ist ... In dem Fall war es ein Faltschloss :-)

Falschparker, genauso wie die "mal eben" "nur 5 Min." "nur kurz darein" "bin gleich wieder da" sind das schlimmste und vor allem abgewixxt. Man sieht sie immer wieder und überall, auch wenn da Schilder stehen.

Hier aber war es scheinbar nicht ersichtlich.

Noch schlimmer sind aber im meinen Augen die, die denjenigen dann zB einfach zuparken. Und am schlimmsten ?? Wenn sich derjenige dann noch am FZ vergreift, zB mit einem Schloss 😰

Ein Kollege von mir ist so ein Falschparker, und einer der selbst einen Falschparker zustellt. Dafür hat er bei seinem letzten Falschparken (ein mit Schild versehener Parkplatz) eine deftige Quittung bekommen. Alle Griffe und Scheiben mit Maschinenfett verschmiert, und Kratzer im Lack. Natürlich hatte er es verdient - trotzdem geht sowas, wie auch ein Schloss, garnicht.

Gruß Jörg.

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