Auf Beschleunigungsstreifen wechseln und dort rechts überholen

Vor uns auf der Autobahn mit zwei Fahrstreifen in unserer Richtung ist gerade ein Autofahrer von der rechten Spur der Autobahn auf den Beschleunigungsstreifen einer Auffahrt gewechselt und hat dort einen Lkw rechts überholt. Auf der linken Spur hatte ein anderer Lkw den LKW auf der rechten Spur überholt, was dem Autofahrer wohl zu lange gedauert hat (er hatte kurz vorher hinter uns auch stark gedrängelt).

Gefühlt war das illegal. Aber ist es das wirklich und warum? Es war ein reiner Beschleunigungsstreifen, und kein kombinierter Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen.

179 Antworten

Zitat:

@ktown schrieb am 2. März 2022 um 10:11:43 Uhr:



Zitat:

@RegenskcerD schrieb am 1. März 2022 um 16:07:12 Uhr:


Es geht hier aber um einen Beschleunigungsstreifen.
Du willst hier jetzt wirklich um Begrifflichkeiten diskutieren?

Naja, nur weil sich das Ding "Beschleunigungsstreifen" nennt, bedeutet das noch lange nicht, daß auch alle Verkehrsteilnehmer brav aufs Gaspedal steigen und beschleunigen.
Man hat schon die irrsinnigsten Sachen gesehn von Abbremsen und langsamer werden bis zum völligen Stillstand gleich zu beginn des Beschleunigungsstreifen.

Man weiß ja, wie sich viele Autofahrer verhalten.
Und wer tatsächlich glaubt, daß alle Autofahrer dort richtig beschleunigen, sollte sich mit solchen Beiträgen zurücknehmen...

Zitat:

@RegenskcerD schrieb am 1. März 2022 um 19:32:45 Uhr:



Der ganze Post ist von vorne bis hinten polemischer Bullshit und ich bin froh, dass Menschen wie Du in der Legislative nichts zu sagen haben. Typisches Stammtischgebrülle: „Führerschein auf ewig weg“ „paar Jahre Knast“. Du hast noch „an die Wand stellen“ vergessen! Und nein, per Definition ist ein Auto KEINE Waffe. Was per Definition eine Waffe ist, ist im WaffG eindeutig geregelt, von einem Auto steht da nichts. Ein Auto KANN gem. StGB eine Waffe sein, das kann eine Flasche, ein Stein, ein Schraubenzieher, ein (hier beliebigen Alltagsgegenstand einsetzen) aber auch. Wenn man also keine Ahnung hat…weißt wie es weitergeht, oder?

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. März 2022 um 10:33:56 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 2. März 2022 um 10:11:43 Uhr:


Du willst hier jetzt wirklich um Begrifflichkeiten diskutieren?

Da die Vorschriften für einen Verzögerungsstreifen ganz andere sind als für Beschleunigungsstreifen, ist es auch sinnvoll, dass man entsprechend unterscheidet.

Eben! Das hat nichts mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten zu tun, sondern mit einer ganz anderen Rechtslage.

Bleibt locker...

Habe sogar mal einen Moppedfahrer gesehen, der zwischen den LKW durch ist. Der hat etwas gewartet, um sich zu vergewissern dass die ruhig nebenher fahren, dann den Hahn auf, und zack, weg war er.. ..ging ganz locker.

Ja, für die nach dem "Knast" und "FS auf ewig weg" Schreier, ist das hier natürlich wieder ein gefundenes Fressen. Ich schlage übrigens noch Vierteilen vor, kam hier bis jetzt nicht...

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 2. März 2022 um 11:12:58 Uhr:


Bleibt locker...

Habe sogar mal einen Moppedfahrer gesehen, der zwischen den LKW durch ist. Der hat etwas gewartet, um sich zu vergewissern dass die ruhig nebenher fahren, dann den Hahn auf, und zack, weg war er.. ..ging ganz locker.

Ja, bei einem Motorradfahrer ist das anders.
Der kann das machen, also dazwischen durch.
Einfluß hat Er aber nach wie vor keine, auch wenn die LKWs längers stabil den seitlichen Abstand zueinander halten.
Da gibts viele Faktoren, die ein solches Vorhaben scheitern lassen.
Den Motorradfahrer kannst dann nur irgendwo entweder aus dem Trailer oder der Zugmaschine rauskratzen.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 2. März 2022 um 11:12:58 Uhr:


Ja, für die nach dem "Knast" und "FS auf ewig weg" Schreier, ist das hier natürlich wieder ein gefundenes Fressen. Ich schlage übrigens noch Vierteilen vor, kam hier bis jetzt nicht...

Gruß Jörg.

Das sich da jetzt Viele auf den Schlips getreten fühlen, wenn der Ruf nach Anzeige, MPU, Knast und Führerscheinentzug kommt, war absehbar.
Ich möchte noch die "natürliche Selbstauslese" anmerken.
Blöd nur, daß solche Kandidaten immer Unschuldige mit rein ziehen 😠

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Geisslein, zu solchen Stunts gehört eins ganz besonders: Dicke Eier.
Weiß nicht, ob ich das bringen würde, besonders mit dem Mopped nicht.
Du brauchst natürlich etwas Leistung dafür, egal ob Mopped oder Auto.
Wenns übersichtlich ist, man alles gut einsehen kann, man genug Leistung hat und genug Eier, würde ich auf solch einem Beschleunigungstreifen auch kurzen Prozess mit dem LKW machen.

Ich bin aber zu alt für sonen Scheiß.

Gruß Jörg.

Zitat:

@ktown schrieb am 2. März 2022 um 10:13:56 Uhr:


@Gurkengraeber:

Hier mal ein schönes Beispiel wie sowas enden kann.

Ja, wenn man so selten dämlich mit null Übersicht die Spur wechselt, dann ist ein Unfall nur eine Frage der Zeit, egal ob man da zum überholen ansetzt oder nicht, und egal ob man nach links oder rechts wechselt. Mit Abstand und bei übersichtlichem Verkehrsaufkommen jedoch sehe ich keine große Gefahr darin, ein Elefantenrennen über einen Beschleunigungsstreifen für sich abzukürzen. Ich persönlich müsste es da aber schon sehr eilig haben, zugegeben.

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. März 2022 um 10:33:56 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 2. März 2022 um 10:11:43 Uhr:


Du willst hier jetzt wirklich um Begrifflichkeiten diskutieren?

Da die Vorschriften für einen ganz andere sind als für Beschleunigungsstreifen, ist es auch sinnvoll, dass man entsprechend unterscheidet.

Nö.

Verzögerungsstreifen = Ausfädelstreifen (Siehe hierzu §7a StVO)

Beschleunigungsstreifen = Einfädelstreifen (Siehe hierzu §7a StVO)

Übrigens gibt es in der StVO weder einen Verzögerungs- noch einen Beschleunigungsstreifen

Zitat:

@ktown schrieb am 2. März 2022 um 11:58:24 Uhr:


Nö.
Verzögerungsstreifen = Ausfädelstreifen (Siehe hierzu §7a StVO)
Beschleunigungsstreifen = Einfädelstreifen (Siehe hierzu §7a StVO)

Übrigens gibt es in der StVO weder einen Verzögerungs- noch einen Beschleunigungsstreifen

Du solltest mal die Beiträge in einem sinnvollen Kontext lesen:
Hier wurde der Text aus § 7a zitiert und dabei die Regel zum Ausfädelungsstreifen in Fettschrift hervorgehoben.

Darauf erfolgte die Antwort "Es geht hier aber um einen Beschleunigungsstreifen."

Damit hat er recht. Alle Erörterungen zu Ausfädelungsstreifen sind unnötig. Und ob man nun die alten Begriffe benutzt (Verzögerungsstreifen, Beschleunigungsstreifen) oder die neuen (Einfädelungsstreifen, Ausfädelungsstreifen) spielt überhaupt keine Rolle. Man muss nur die richtige Regelung dem jeweiligen Streifen zuordnen. Und daher ergab auch deine Frage "Du willst hier jetzt wirklich um Begrifflichkeiten diskutieren?" keinen Sinn, denn die Regelungen zu den beiden Arten von "Streifen" sind nun mal unterschiedlich.

Zitat:

@ktown schrieb am 2. März 2022 um 10:13:56 Uhr:


@Gurkengraeber:

Hier mal ein schönes Beispiel wie sowas enden kann.

Ich hab doch geschrieben dass ich das nicht machen würde??

Trotzdem braucht man hier keine Kennzeichen notieren und Privatanzeigen schreiben.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 2. März 2022 um 12:11:32 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 2. März 2022 um 10:13:56 Uhr:


@Gurkengraeber:

Hier mal ein schönes Beispiel wie sowas enden kann.

Ich hab doch geschrieben dass ich das nicht machen würde??

Da hast du mich missverstanden. Ich wollte deinen Worten nur Bilder folgen lassen.😉

Zitat:

@ktown schrieb am 2. März 2022 um 10:13:56 Uhr:


@Gurkengraeber:

Hier mal ein schönes Beispiel wie sowas enden kann.

Irgendwie hat dieses Beispiel gar nix mit unserem Thema zu tun. Hier wurden ganz andere Fehler gemacht, und wenn ich das Filmchen richtig interpretiere wollte das Unfallfahrzeug nicht rechts überholen sondern von der Autobahn abfahren.

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. März 2022 um 12:08:25 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 2. März 2022 um 11:58:24 Uhr:


Nö.
Verzögerungsstreifen = Ausfädelstreifen (Siehe hierzu §7a StVO)
Beschleunigungsstreifen = Einfädelstreifen (Siehe hierzu §7a StVO)

Übrigens gibt es in der StVO weder einen Verzögerungs- noch einen Beschleunigungsstreifen

Du solltest mal die Beiträge in einem sinnvollen Kontext lesen:
Hier wurde der Text aus § 7a zitiert und dabei die Regel zum Ausfädelungsstreifen in Fettschrift hervorgehoben.

Darauf erfolgte die Antwort "Es geht hier aber um einen Beschleunigungsstreifen."

Damit hat er recht. Alle Erörterungen zu Ausfädelungsstreifen sind unnötig. Und ob man nun die alten Begriffe benutzt (Verzögerungsstreifen, Beschleunigungsstreifen) oder die neuen (Einfädelungsstreifen, Ausfädelungsstreifen) spielt überhaupt keine Rolle. Man muss nur die richtige Regelung dem jeweiligen Streifen zuordnen. Und daher ergab auch deine Frage "Du willst hier jetzt wirklich um Begrifflichkeiten diskutieren?" keinen Sinn, denn die Regelungen zu den beiden Arten von "Streifen" sind nun mal unterschiedlich.

Wieviel Prozent aller Ausfädelstreifen sind nicht zeitgleich ein Einfädelstreifen? Es ist aber letztlich auch egal, da es ja schon gerichtlich ausgeurteilt wurde.

Zitat:

@ktown schrieb am 2. März 2022 um 12:18:44 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 2. März 2022 um 12:11:32 Uhr:


Ich hab doch geschrieben dass ich das nicht machen würde??

Da hast du mich missverstanden. Ich wollte deinen Worten nur Bilder folgen lassen.😉

Ah ok. Ja, dass da einer am Straßenrand steht ist halt das Risiko. Egal ob man abfahren oder überholen wollte.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. März 2022 um 12:20:15 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 2. März 2022 um 10:13:56 Uhr:


@Gurkengraeber:

Hier mal ein schönes Beispiel wie sowas enden kann.

Irgendwie hat dieses Beispiel gar nix mit unserem Thema zu tun. Hier wurden ganz andere Fehler gemacht, und wenn ich das Filmchen richtig interpretiere wollte das Unfallfahrzeug nicht rechts überholen sondern von der Autobahn abfahren.

und inwiefern ist das relevant?

Das Filmchen soll nur aufzeigen, dass solch ein Spurwechsel, aus dem Windschatten eines LKW's Risiken birgt die tödlich enden können.

Zitat:

@ktown schrieb am 2. März 2022 um 13:40:50 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. März 2022 um 12:20:15 Uhr:


Irgendwie hat dieses Beispiel gar nix mit unserem Thema zu tun. Hier wurden ganz andere Fehler gemacht, und wenn ich das Filmchen richtig interpretiere wollte das Unfallfahrzeug nicht rechts überholen sondern von der Autobahn abfahren.

und inwiefern ist das relevant?
Das Filmchen soll nur aufzeigen, dass solch ein Spurwechsel, aus dem Windschatten eines LKW's Risiken birgt die tödlich enden können.

Ist mir zu doof jetzt darüber zu streiten und dir den Unterschied zwischen einer Auf-und Abfahrt zu erläutern, und von in einem Zug aus der dritten Spur über den Windschatten eines LKWs ...war im Eingangspost auch nicht die Rede. Aber wenn Du meinst nehmen wir Dein Filmchen als Beispiel, ich bringe mal ein wenig Phantasie auf und sehe jetzt große Gemeinsamkeiten.

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