Auf Beschleunigungsstreifen wechseln und dort rechts überholen

Vor uns auf der Autobahn mit zwei Fahrstreifen in unserer Richtung ist gerade ein Autofahrer von der rechten Spur der Autobahn auf den Beschleunigungsstreifen einer Auffahrt gewechselt und hat dort einen Lkw rechts überholt. Auf der linken Spur hatte ein anderer Lkw den LKW auf der rechten Spur überholt, was dem Autofahrer wohl zu lange gedauert hat (er hatte kurz vorher hinter uns auch stark gedrängelt).

Gefühlt war das illegal. Aber ist es das wirklich und warum? Es war ein reiner Beschleunigungsstreifen, und kein kombinierter Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen.

179 Antworten

Och menno. 🙁

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 10. März 2022 um 12:19:16 Uhr:


Schon mal jemand daran gedacht das es Einschränkungen für die Nutzung der Autobahn gibt und das Schild Autobahn deshalb direkt am Anfang der Auffahrt steht?

Weil es ab da eine "Einbahnstraße" ist und nur von Fahrzeugen mit bauartbedingter Mindestgeschwindigkeit von 60km/h befahren werden darf?

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. März 2022 um 13:25:35 Uhr:


Och menno. 🙁

Warum? Wegen "keine Kohlfahrt auf dem Seitenstreifen"? Ich habe gehört, dass es Leute gibt, die gewisse Dinge in Abhängigkeit von der drohenden Sanktion machen oder nicht machen. Als Fußgänger die Autobahn zu betreten kostet nur 10 Euro. 😉

... oder das Leben. Und u.U. kommen die Einsatzkosten für's einfangen hinzu.

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Zitat:

@bug99 schrieb am 10. März 2022 um 09:39:31 Uhr:



Zitat:

@bug99 schrieb am 10. März 2022 um 08:54:40 Uhr:


anstatt höhere Verwarnungsgelder/Bußgelder würde ich gerechtere Strafen bevorzugen.
Zumindest die Bußgelder sollten nach Tagessätzen berechnet werden.

Ebenfalls würde ich mir ein bundesweites Zentralregister auch für Verwarnungsgelder(Ableger Flensburg) wünschen, mit dem Vorschlag, dass wiederholte Verwarnungsgelder steigen.
2.Verwarnungsgeld innerhalb von zwei Jahren +25%
3. +50%
4. +75%
5. +100% und ab jetzt keine Verwarnungsgeld mehr, sondern direkt Bußgeldverfahren zu Tagesgeldsätzen.

Einzellöschung immer nach 24 Monaten

Die Deutschen sind echt das einzige Volk, dass sich mehr Strafen und Restriktionen seitens des Staates wünschen. Reichen Euch die Steuern und Abgaben die ihr bei jeder Kleinigkeit abgezockt kriegt nicht schon??? Da kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln…

Zitat:

@vz58 schrieb am 10. März 2022 um 13:42:02 Uhr:



Zitat:

@bug99 schrieb am 10. März 2022 um 09:39:31 Uhr:


Ebenfalls würde ich mir ein bundesweites Zentralregister auch für Verwarnungsgelder(Ableger Flensburg) wünschen, mit dem Vorschlag, dass wiederholte Verwarnungsgelder steigen.
2.Verwarnungsgeld innerhalb von zwei Jahren +25%
3. +50%
4. +75%
5. +100% und ab jetzt keine Verwarnungsgeld mehr, sondern direkt Bußgeldverfahren zu Tagesgeldsätzen.

Einzellöschung immer nach 24 Monaten

Die Deutschen sind echt das einzige Volk, dass sich mehr Strafen und Restriktionen seitens des Staates wünschen. Reichen Euch die Steuern und Abgaben die ihr bei jeder Kleinigkeit abgezockt kriegt nicht schon??? Da kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln…

1. habe gar nichts über die absolute Höhe geschrieben, sondern nur über eine gerechtere Anwendung.
Ein Bußgeld von 80€ ist für den einen nicht mal ein Stundenlohn, und der andere muss damit die Lebensmittel für die nächsten 2 Wochen begleichen.
2. und ich möchte "Wiederholungstäter, besonderes die, welche die Regeln bewusst übergehen, weil sie es sich leisten können/wollen, davon abringen. Gerne anstatt Bußgeld dort auch Führerscheinentzug.

Es ist doch wirklich ganz einfach. Wenn man auf die Autobahn auffährt, kommt das Autobahnschild schon vor dem Einfädelungsstreifen und somit gehört der Einfädelungsstreifen zur Autobahn. Der Einfädelungsstreifen heißt nicht Einfädelungsfahrbahn, sondern Einfädelungsstreifen. Damit ist er keine Fahrbahn, sondern ein Fahrstreifen. Jetzt schauen wir mal in die StVO, denn dort steht in §2, Absatz 2:

Zitat:

Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Davon kann abgewichen werden, siehe z.B. §7, Absatz 1:

Zitat:

Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

„Dürfen“ heißt aber, dass man es nicht muss, also kann man das Rechtsfahrgebot auch konsequent anwenden und den ganz rechten Fahrstreifen benutze, den Einfädelungsstreifen. Gerade auf dem ist ein ungehindertes Fahren möglich, weil die anderen Fahrstreifen durch die sich überholenden LKW blockiert sind. Nun kommen wir zu §7a, Absatz 2:

Zitat:

Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.

…und damit an den beiden sich gegenseitig überholenden LKW vorbeiziehen.

Voila, das Überholen über den Einfädelungsstreifen ist erlaubt, solange keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.

😉 😉 😉

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. März 2022 um 14:26:48 Uhr:


Es ist doch wirklich ganz einfach.

Offensichtlich nicht, wenn man eine derart an den Haaren herbei gezogene Argumentationskette aufbauen muss.

Wenn das Deiner Meinung nach alles so einfach ist,dann gilt klar Paragraph 5.
Es ist links zu überholen,damit wäre das Thema dann durch.
7a hat ja nie jemand angezweifelt.

Zitat:

@bug99 schrieb am 10. März 2022 um 11:26:14 Uhr:



Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 10. März 2022 um 11:15:01 Uhr:


Welchen Prozess denn bitte? 🙄

diesen, sofern er es durchziehen würde:

Zitat:

@bug99 schrieb am 10. März 2022 um 11:26:14 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 10. März 2022 um 09:22:39 Uhr:


Ob das Schild da steht ist mir egal wenn die Rechtssprechung davon ausgeht das er nicht zur Autobahn gehört.

Kein Grund für irgendeinen Prozess.
Er hat ja gegen nix verstoßen.

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 10. März 2022 um 15:00:36 Uhr:



Zitat:

@bug99 schrieb am 10. März 2022 um 11:26:14 Uhr:


diesen, sofern er es durchziehen würde:

Kein Grund für irgendeinen Prozess.
Er hat ja gegen nix verstoßen.

würde = Konjunktiv

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. März 2022 um 14:26:48 Uhr:


Es ist doch wirklich ganz einfach. Wenn man auf die Autobahn auffährt, kommt das Autobahnschild schon vor dem Einfädelungsstreifen und somit gehört der Einfädelungsstreifen zur Autobahn. Der Einfädelungsstreifen heißt nicht Einfädelungsfahrbahn, sondern Einfädelungsstreifen. Damit ist er keine Fahrbahn, sondern ein Fahrstreifen. Jetzt schauen wir mal in die StVO, denn dort steht in §2, Absatz 2:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. März 2022 um 14:26:48 Uhr:



Zitat:

Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.


Davon kann abgewichen werden, siehe z.B. §7, Absatz 1:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. März 2022 um 14:26:48 Uhr:



Zitat:

Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.


„Dürfen“ heißt aber, dass man es nicht muss, also kann man das Rechtsfahrgebot auch konsequent anwenden und den ganz rechten Fahrstreifen benutze, den Einfädelungsstreifen. Gerade auf dem ist ein ungehindertes Fahren möglich, weil die anderen Fahrstreifen durch die sich überholenden LKW blockiert sind. Nun kommen wir zu §7a, Absatz 2:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. März 2022 um 14:26:48 Uhr:



Zitat:

Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.


…und damit an den beiden sich gegenseitig überholenden LKW vorbeiziehen.

Voila, das Überholen über den Einfädelungsstreifen ist erlaubt, solange keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.

😉 😉 😉

Gruß

Uwe

Das gefällt mir,so mache ich das ab jetzt.
Dann gibt es irgendwann ganz sicher einen Prozess.

Zitat:

@bug99 schrieb am 10. März 2022 um 15:40:58 Uhr:



Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 10. März 2022 um 15:00:36 Uhr:


Kein Grund für irgendeinen Prozess.
Er hat ja gegen nix verstoßen.

würde = Konjunktiv

Der Konjunktiv hat damit nichts zu tun. 🙄

Er hat nur geschrieben "Ob das Schild da steht ist mir egal wenn die Rechtssprechung davon ausgeht das er nicht zur Autobahn gehört", sonst nichts. Das alleine ist nicht strafbar.

Ansonsten hatte er weiter vorne eindeutig geschrieben:
"Damit sollte doch ganz klar sein das ein absichtliches überholen über den Einfädelungsstreifen verboten ist."

dann hatte ich den Beitrag, auf den ich geantwortet habe, falsch gedeutet
dann ein sorry an @Bloetschkopf

An meinem Statement ändert sich aber nichts.

Keine Ursache,hier hat doch eh keiner mehr den Überblick.

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