Audi Versicherung - Negative Erfahrung bzw Verhalten?

Moin,

folgender Fall. Neuwagen vor 2 Jahren und 2 Monaten gekauft A5 Sportback 3,0 TDI 204PS Multitronic mit fast allem drin LP 64T€.
2 Monate nach Garantieende fängt der Wagen Feuer und wird als Totalschaden eingestuft.
Nun gibt die Versicherung einen Wiederbeschaffungswert von 35T€ frei.
Mobile und Autoscout und auch nicht das Audi Zentrum vor Ort sind auch nur annähernd in der Lage für diesen Preis ein gleichwertiges Auto zu beschaffen. Die finden dann immer wieder Beispiele wo die Hälfte der Ausstattung fehlt. AUßerdem ist der Gutachter der Meinung, bei Wagen in dieser Preisklasse um 40t€ rum sind locker beim Gebrauchtwagen noch 10% Rabatt drin gegenüber dem Online Preis.
AUßerdem sind die der Meinung, auch ein Wagen mit 60.000km runter ist im Wert genau so anzusehen wie unserer mit ca 30.000km erst runter.

Der Wagen ist echt voll fehlt eig nur die hintere Klima und hintere Sitzheizung und die Rückfahrkamera.

Angeboten werden aber Wagen ohne Standheizung, ohne Schiebedach und ohne jegliche Assistenzsysteme wie Toter Winkel Warner, ACC, Spurhalteassi etc...und haben dann noch deutliche mehr Kilometer und kein S-Line Paket. Der Knaller war einer der nicht mal vorne Sitzheizung hatte.

Auch nach dem Schreiben, dass der Wiederbeschaffungswert nicht genügt um ein ähnliches Auto wieder zu kaufen, wurde nur geantwortet dass da nichts mehr zu machen ist.

Ja wie würdet ihr vorgehen, Tipps etc? Kann man da was machen?
Läuft direkt über die VW/Audi Versicherung die beim Kauf mit abgeschlossen wurde.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. Mai 2015 um 20:44:09 Uhr:


…….
A.2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.

Und Ausgangspunkt und damit 100% ist immer die Forderung des Versicherungsnehmers.

Korrekt: Nur beläuft sich die Forderung des VN bei deinem Beispiel auf 5.000 Euro.

Der bereits anerkannte WBW von 35.000 Euro ist "aus dem Rennen".

Auch in einem Zivilrechtsstreit bemisst sich der Streitwert aus der Forderung des VN/Klägers und nicht aus dem Gesamtschaden.

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Zitat:

@go-4-golf schrieb am 22. Mai 2015 um 18:52:45 Uhr:


Und nun nenne mir die richtigen Werte für den Dreisatz.
Da Du meinen Rechenweg nur als unzutreffend bezeichnen kannst, wenn Du den zutreffenden kennst, nenne bitte die "richtigen Werte im Dreisatz".
O.

Nehmen wir an, der "Zwischenwert", eigentlich die ermittelte Schadenshöhe sei 37.500,-.

Dann :
37500 x 100 = % Satz Obsiegen
40000

Die immer angegebenen 35.000,- sind auszublenden, da sie nicht etwa ein Angebot der Versicherung darstellen, sondern einfach nur eine falsch (zu niedrig) ermittelte Schadenshöhe.

Die Richtigkeit einer Formel kann man schnell nachprüfen, wenn Grenzwerte eingesetzt werden.

WBW = 40000; Dann 100 % der Kosten für VS. o.k.

WBW = 35000; dann 8.25 % für 1. Partei ( welche ??) und 87,5 % für 2. Partei (Welche??)

Obsiegen im SV heisst, der im SV festgesetzte WBW entspricht dem selbst ermittelten WBW.
Also eine Partei obsiegt voll und muss trotzdem zahlen. Oder wie?

Dass mit Deiner Rechnung etwas nicht stimmt, erkennt schon das Milchmädchen.

O.

Frage an das Forum::

Gibt es einen User, der das SV schon einmal durchgeführt hat, und kann dieser die Abrechnung hier offenlegen ??

O.

Wenn also der unabhängige Gutachter 30.000 als Wert ermittelt, dann muss die Versicherung trotzdem den Großteil des Gutachtens bezahlen?

Sehr interessant deine Theorie.

Ich versuche mal, es etwas anders zu erklären, vielleicht wird es dann für den Einen oder Anderen verständlicher.
Es gibt u. a. zwei große Irrtümer im Bereich der Kaskoversicherungen.
1. Die Versicherung bestimmt den Gutachter.
2. Es ist Sache der Versicherung, die Schadenshöhe festzulegen.
Beides ist falsch und mir sind keine Kaskobedingungen bekannt, die so etwas besagen. Trotzdem wird es immer wieder so behauptet, nicht nur von Versicherungsmitarbeitern.
Richtig ist dagegen folgendes: Beiden Vertragspartnern obliegt es, die Schadenshöhe festzustellen. Treten hierbei Differenzen auf, versucht man, eine Einigung zu finden. Nur wenn dies nicht möglich ist, kommt das SV-Verfahren als Entscheidungsinstanz ins Spiel.
Stellt sich dabei heraus, dass die Forderung des VN zu hoch war, trägt er prozentual den Anteil der Verfahrenskosten, um den seine Forderung das Ergebnis übersteigt.
Wenn das Ergebnis allerdings ergibt, dass die von der Versicherung ermittelte Schadenshöhe richtig war, trägt der VN die Gesamtkosten des Verfahrens, da dieses unnötig durchgeführt wurde.

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Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 22. Mai 2015 um 20:51:08 Uhr:


Wenn also der unabhängige Gutachter 30.000 als Wert ermittelt, dann muss die Versicherung trotzdem den Großteil des Gutachtens bezahlen?

Sehr interessant deine Theorie.

Wessen Theorie meinst DU?

Offensichtlich hast Du keine Ahnung vom Sachverständigenverfahren.

Der im SV ermittelte Wert muss zwischen den beiden Werten liegen, die von den einzelnen Parteien für angemessen gehalten werden. Also Wert 30 T ist überhaupt nicht möglich.

Also dämmert es Dir auch, dass rrwraith nicht recht haben kann.

O.

Da hat der VN bei 35001,- € Schadenhöhe dann ja richtig Glück 😁

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 22. Mai 2015 um 20:50:52 Uhr:


Die Richtigkeit einer Formel kann man schnell nachprüfen, wenn Grenzwerte eingesetzt werden.

WBW = 40000; Dann 100 % der Kosten für VS. o.k.

Richtig.

Zitat:

WBW = 35000; dann 8.25 % für 1. Partei ( welche ??) und 87,5 % für 2. Partei (Welche??)

Falsch, dann 100% der Kosten für VN.

Zitat:

Obsiegen im SV heisst, der im SV festgesetzte WBW entspricht dem selbst ermittelten WBW.
Also eine Partei obsiegt voll und muss trotzdem zahlen. Oder wie?

Siehe oben.

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 22. Mai 2015 um 21:07:03 Uhr:


Da hat der VN bei 35001,- € Schadenhöhe dann ja richtig Glück 😁

Nö.

Dann muss der VN 99,98 % der Verfahrenkosten tragen. Ist ja auch plausibel, dass er fast 100 % zahlen muss, da er ja auch fast zu 100 % verloren hat.

Was rrwraith ausrechnet ist auf jeden Fall nicht plausibel, aber richtig nach seiner Meinung.

O.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 22. Mai 2015 um 21:00:08 Uhr:



Stellt sich dabei heraus, dass die Forderung des VN zu hoch war, trägt er prozentual den Anteil der Verfahrenskosten, um den seine Forderung das Ergebnis übersteigt.
Wenn das Ergebnis allerdings ergibt, dass die von der Versicherung ermittelte Schadenshöhe richtig war, trägt der VN die Gesamtkosten des Verfahrens, da dieses unnötig durchgeführt wurde.

Nichts anderes habe ich immer behauptet und zudem die Formel geliefert, wie man die Berechnung durchführt.( Entscheidend für die Kostenbetrachtung ist die Differenz zwischen WBW des SV und des beanspruchten WBW)

Dann hat sich die umfangreiche Überzeugungsarbeit schließendlich doch gelohnt.

O.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 22. Mai 2015 um 21:17:05 Uhr:



Zitat:

WBW = 35000; dann 8.25 % für 1. Partei ( welche ??) und 87,5 % für 2. Partei (Welche??)

Falsch, dann 100% der Kosten für VN.

Das ist richtig: 100 % der Kosten für VN.

Aber wie ergibt sich dieser Wert aus Deiner Rechnung?

Überhaupt nicht und damit ist Dein Rechenansatz falsch.

q.e.d.

O.

und gleich kommt wieder eine haarschräubende begründung; jede wette...

Update...heute kam ein Brief der VW Versicherung AG, sie hätten einen Käufer gefunden für das Auto der ihn so kaputt nimmt und der Bietet jetzt 800€ mehr als das letzte Gebot von einem anderen Käufer. Nun will die Versicherung die 800€ von meinem Kollegen haben laut Brief. Da ist wohl einiges schief gegangen, ein Anruf dort hin, die Tante am Telefon meinte das ist ein Internes Schreiben, welches wohl nicht an den Kollegen A5 gedacht war ^^
Ja sonst kam nur noch mal beim Einspruch des Widerbeschaffungswertes heraus, dass die VW Versicherung den Einspruch abgelehnt hat und keinen höheren Wert geben möchte. Also alles beim Alten, die Sache nimmt sich jetzt der befreundete Anwalt an von meinem Kollegen A5.

hab jetzt selbst etwas nachgeforscht und denke heraus bekommen warum die sich so quer stellen.
Es ergeben sich Reparaturkosten in Höhe v. 18900€ inkl. MWST
Ein Käufer bietet für das Auto unrepariert ca 19000€ inkl. MWST
= ca 38000€.

Der Widerbschaffungswert liegt bei etwas über 35000€ lt. Versicherung

Nun sagt Mobile.de mindestens vergleichbare Autos bei 40-42000€ + Nachrüstung Standheizung .

Da man nun gerade so laut deren Gutachten den Totalschaden erreicht hat, versuchen die jetzt nicht mehr zu bezahlen, da sich ansonsten Deren Feststellung Totalschaden nicht mehr rechnen würde, sondern eine Reparatur doch günstiger gekommen wäre.

Auto ist bis heute immer noch nicht abgemeldet außerdem, auch komisch.

Ja unser Anwalt hat jetzt dieses SV Verfahren Schiedsgericht oder so ähnlich beauftragt, weil die Versicherung so tut als könnten die den Wert alleine entscheiden.

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