Audi Versicherung - Negative Erfahrung bzw Verhalten?
Moin,
folgender Fall. Neuwagen vor 2 Jahren und 2 Monaten gekauft A5 Sportback 3,0 TDI 204PS Multitronic mit fast allem drin LP 64T€.
2 Monate nach Garantieende fängt der Wagen Feuer und wird als Totalschaden eingestuft.
Nun gibt die Versicherung einen Wiederbeschaffungswert von 35T€ frei.
Mobile und Autoscout und auch nicht das Audi Zentrum vor Ort sind auch nur annähernd in der Lage für diesen Preis ein gleichwertiges Auto zu beschaffen. Die finden dann immer wieder Beispiele wo die Hälfte der Ausstattung fehlt. AUßerdem ist der Gutachter der Meinung, bei Wagen in dieser Preisklasse um 40t€ rum sind locker beim Gebrauchtwagen noch 10% Rabatt drin gegenüber dem Online Preis.
AUßerdem sind die der Meinung, auch ein Wagen mit 60.000km runter ist im Wert genau so anzusehen wie unserer mit ca 30.000km erst runter.
Der Wagen ist echt voll fehlt eig nur die hintere Klima und hintere Sitzheizung und die Rückfahrkamera.
Angeboten werden aber Wagen ohne Standheizung, ohne Schiebedach und ohne jegliche Assistenzsysteme wie Toter Winkel Warner, ACC, Spurhalteassi etc...und haben dann noch deutliche mehr Kilometer und kein S-Line Paket. Der Knaller war einer der nicht mal vorne Sitzheizung hatte.
Auch nach dem Schreiben, dass der Wiederbeschaffungswert nicht genügt um ein ähnliches Auto wieder zu kaufen, wurde nur geantwortet dass da nichts mehr zu machen ist.
Ja wie würdet ihr vorgehen, Tipps etc? Kann man da was machen?
Läuft direkt über die VW/Audi Versicherung die beim Kauf mit abgeschlossen wurde.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. Mai 2015 um 20:44:09 Uhr:
…….
A.2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.Und Ausgangspunkt und damit 100% ist immer die Forderung des Versicherungsnehmers.
Korrekt: Nur beläuft sich die Forderung des VN bei deinem Beispiel auf 5.000 Euro.
Der bereits anerkannte WBW von 35.000 Euro ist "aus dem Rennen".
Auch in einem Zivilrechtsstreit bemisst sich der Streitwert aus der Forderung des VN/Klägers und nicht aus dem Gesamtschaden.
72 Antworten
Soll halt der Händler, der dir die Versicherung verkauft hat, ein gleichwertiges Auto besorgen.
Ansonsten stellt sich mal wieder die Frage, warum man eine Versicherung nicht bei einem Berater abschließt, wenn man dann im Schadensfall nicht weiß, was jetzt zu tun ist.
Denke mal ohne Fachanwalt wirst Du nicht weit weiter kommen... kannst Dich schonmal auf einen Recthstreit einstellen...also ab zum Anwalt....mit freundlichkeiten kommst Du da nicht mehr weiter...
In den AKBs steht klar und deutlich drinnen, was zu machen ist, wenn man über die ermittelte Schadenhöhe streiten will.
Du hast Anspruch auf den WBW eines vergleichbaren Fahrzeug und nicht auf ein identisches.
Die Frage, was "vergleichbar" ist und was nicht bzw. ob der WBW dazu passt muss ggf. in einem Schiedsverfahren geklärt werden.
Das pochen auf Details wie S-Line-Ausstattung oder Totwinkelwarner könnte also möglicherweise in einer Enttäuschung für dich enden.
In deinen Versicherungsbedingungen findest Du einen Passus welcher recht genau beschreibt, was bei Meinungsverschiedenheiten zu tun ist.
Sinngemäß sieht er ähnlich dem folgenden aus:
Zitat:
Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheit
über die Schadenhöhe
Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe einschließlich
der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über
den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten muss vor
Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden.Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraftfahrzeugsachverständigen.
Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung
keinen Sachverständigen benennen, wird dieser von dem
jeweils Anderen bestimmt.Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer
Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er soll vor Beginn
des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden. Einigt
sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns,
wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung
des Obmanns muss zwischen den jeweils von den
beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen liegen.Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis
des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.
_________________________________________________________________
Zitat:
@rolliman schrieb am 19. Mai 2015 um 12:13:10 Uhr:
Denke mal ohne Fachanwalt wirst Du nicht weit weiter kommen... kannst Dich schonmal auf einen Recthstreit einstellen...also ab zum Anwalt....mit freundlichkeiten kommst Du da nicht mehr weiter...
Behalte vor jeder Kommunikation im Hinterkopf, dass das oben genannte Verfahren natürlich von beiden beteiligten Parteien angestrebt werden kann!
Ob eine eventuell vorhandene RSV das dabei entstehende Kostenrisiko trägt sollte vorab geklärt werden, oft (immer?) ist das nicht so.
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Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 19. Mai 2015 um 12:02:16 Uhr:
Ansonsten stellt sich mal wieder die Frage, warum man eine Versicherung nicht bei einem Berater abschließt, wenn man dann im Schadensfall nicht weiß, was jetzt zu tun ist.
Berater braucht man da eigentlich keinen. Lesen (und das gelesene verstehen) reicht zunächst aus.
Warum frägt er dann hier?
Vielleicht hat er seine Unterlagen bisher noch nicht gelesen?
Bei einem geschäftlichen rundum-sorglos-Kauf-mit-allem-drin ist das imho gar der Normalfall (ich weiß z.B. bei meinem aktuell geleasten Fahrzeug nicht mal wer mein Versicherer ist, da ich mich mangels Interesse noch nicht darum gekümmert habe).
"Berater" war der Geschäftskunden Verkäufer halt. Wir dachten es geht unkomplizierter, denn ein vergleichbares Fahrzeug klar kann auch mehr Kilometer haben dafür aber 1 Jahr neuer sein, oder nur ein 2,0 TDI dafür aber weniger Kilometer etc etc...aber die uns gezeigten "vergleichbaren" Fahrzeuge waren aber alle samt schlechter ausgestattet, deutlich mehr Kilometer mit gleichen Motor. und sogar zum Teil ohne Ust. also von Privat. Was ja nicht geht bei einem Firmenkunden, aber trotzdem uns angeboten wurde.
Da Audi zwecks dem Brand keine Infos gibt was der Auslöser war. (Fing im Kofferraum Feuer aus heiteren Himmel mit vorheriger Meldung im FIS zwecks "Störung", und jetzt der Hickhack mit der Versicherung läuft, der Verkäufer nur einen Neuwagen verkaufen will. (Gar nicht guckt wegen Jahreswagen) ist die Tendenz da keinen Audi dieses mal zu nehmen, sondern den Jaguar XE zu bestellen mit 190 PS TDI. Oder selbst auf eigene Faust ohne den Audi Verkäufer nach nem Jahreswagen A6 Limo zu suchen. Entscheidung ist noch offen.
Zitat:
@Colt Remix schrieb am 19. Mai 2015 um 11:03:47 Uhr:
Ja wie würdet ihr vorgehen, Tipps etc? Kann man da was machen?
Selbstverständlich kann man da was machen.
Suche Dir einen unabhängigen Sachverständigen (am besten öffentlich bestellt und vereidigt), z. B. über die IHK. Dieser soll einen realistischen Wiederbeschaffungswert ermitteln (dürfte bei 40.000,-€ aufwärts liegen). Diesen Wert teilst Du der Versicherung mit und forderst die entsprechende Regulierung.
Gleichzeitig erklärst Du, bei Weigerung das Sachverständigenverfahren eröffnen zu lassen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 19. Mai 2015 um 13:54:36 Uhr:
Selbstverständlich kann man da was machen.Zitat:
@Colt Remix schrieb am 19. Mai 2015 um 11:03:47 Uhr:
Ja wie würdet ihr vorgehen, Tipps etc? Kann man da was machen?
Suche Dir einen unabhängigen Sachverständigen (am besten öffentlich bestellt und vereidigt), z. B. über die IHK. Dieser soll einen realistischen Wiederbeschaffungswert ermitteln (dürfte bei 40.000,-€ aufwärts liegen). Diesen Wert teilst Du der Versicherung mit und forderst die entsprechende Regulierung.
Gleichzeitig erklärst Du, bei Weigerung das Sachverständigenverfahren eröffnen zu lassen.
Das ist die Antwort auf die ich gewartet hab top danke das hilft weiter. ist nicht mein Auto aber übernehme gerade die Informationsbeschaffung für meinen Auftraggeber.
Zitat:
@Colt Remix schrieb am 19. Mai 2015 um 14:48:45 Uhr:
Das ist die Antwort auf die ich gewartet hab top danke das hilft weiter. ist nicht mein Auto aber übernehme gerade die Informationsbeschaffung für meinen Auftraggeber.
Hmm, die hast Du aber eigentlich bereits zweimal zuvor bekommen.
Da hatte der alte Verwalter wohl doch recht.
Was dabei raus kommt, weiss trotzdem keiner und wer lesen kann ist immer klar im Vorteil und braucht auch keinen Thread.
Hallo,
mal ein sehr schönes Beispiel, wie man durch die Wahl einer falschen Versicherung bzw. eines falschen Vertriebsweges 29.000€ verlieren kann. :-(
Naja, ansonsten geht es hier nicht wirklich um die Versicherung, sondern um das Gutachten. Der Versicherer wird nicht davon abweichen, was gutachterlich festgestellt wurde; warum sollte er auch. Der Sachbearbeiter kann doch garnicht beurteilen, ob der Wert korrekt ist.
1. Schritt wäre m.E. das Gespräch mit dem Gutachter zu suchen und ihn zu bitten, dass er Dir ein vergleichbares Fahrzeug zeigt.
Wenn ihr Euch nicht einigt werdet solltest Du einen Gutachter aufsuchen, dem das Gutachten zeigen und ihn um eine Ersteinschätzung bitten.
Das hier immer wieder angepriesene Sachverständigenverfahren ist ein möglcherweise weg.
Klar ist auch, dass der Rechtsweg nicht andes laufen würde. Das erste, was der Richter / die Richterin macht, wenn sie zwei widersprücheliche Gutachten auf den Tisch liegen hat... drei mal darfst du raten: Ein drittes gerichtlich beauftragen.
Insofern ist das SV-Verfahren einfach nur eine teilweise vorverlagung des Prozesses.
Leider jedoch, lassen die meisten das Kostenrisiko - auch im SV-Verfahren - unerwähnt. Man sollte sich also vor eine Einschätzung holen und dann entscheiden, ob sich Risiko lohnt:
Zitat:
Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnisdes Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.
gruß und viel glück
phaeti
Neuwertentschädigung mehr wie 24 Monate ist aber schon was besonderes am Markt.
Aber hätte sich durchaus hier gelohnt.