Audi R8 Spyder und Finanzamt

Audi R8 42

Also ich habe mich erkundigt: Es gibt eine Rechtsprechung (habe ich vorliegen von meinem Steubera) zu solchen Autos. Und zwar liegt es im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes, ob das Auto unangemessen ist oder nicht, in Bezug auf Bilanz, Gewinn, Mitarbeiterzahl usw. eines Unternehmens (bei Selbständigen). Demnach können die einem vorschreiben, dass man nur von 100.000 Euro abschreiben kann, die 1% Regelung - und das ist der größte Witz - wird aber vom Listenpreis, also z.B. 160.000 genommen.

Demnach ist das steuerlich absolut ein Witz und unglaublich, dass die das tatsächlich so beschlossen haben. Da arbeiten die Richter dem Staat natürlich in die Tasche.

Ist jemand von euch selbständig und hat damit Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ein elektronisches Fahrtenbuch halte ich bei dieser Problematik für sehr sinnvoll, insbesondere wenn wir von solch hohen Brutto-LP ~ 160k reden. 😉
Zwar ist solch ein Fahrtenbuch in der Anschaffung auch recht teuer, müsste sich aber nach 3 Jahren locker wieder gerechnet haben.

Mfg Patriot_Benz 😎

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Mein Finanzamt hat mir einen R8 Spyder zugestanden.
Ich habe durch den StB eine Anfrage plaziert, und diese wurde positiv beantwortet.

Da ich den Wagen lease, ist Abschreibung kein Thema.

Also mir hat er gesgat, Leasing oder Kauf ist egal - ist bei beidem gleich.

Aber das habe ich auch vor vorher eine Anfrage zu stellen.

Zitat:

Original geschrieben von roostapusta


Aber das habe ich auch vor vorher eine Anfrage zu stellen.

Das ist ratsam. Du hat dann eine rechtsverbindliche Auskunft.

Tip: Selbstverständlich benötigst Du solch einen Wagen zu Repräsentationszwecken.

Das ist in meiner Branche schwierig. Ich muss nicht wirklich was repräsentieren und Autos haben relativ wenig mit dem zu tun.

Kennst Du "Floskeln" die das einem erleichtern?

Ich könnte mir jetzt nicht vorstellen, zu welchen Repräsentationszwecke man das Auto bräuchte - evtl als Motivationstrainer oder so...ansonsten eckst Du glaiube ich überall etwas an damit.

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Wenn du Probleme mit dem FiAmt kriegst schreib mich mal an, da gäbe es auch noch eine andere Möglichkeit 🙂

Zitat:

Original geschrieben von roostapusta


Das ist in meiner Branche schwierig. Ich muss nicht wirklich was repräsentieren und Autos haben relativ wenig mit dem zu tun.

Kennst Du "Floskeln" die das einem erleichtern?

Ich könnte mir jetzt nicht vorstellen, zu welchen Repräsentationszwecke man das Auto bräuchte - evtl als Motivationstrainer oder so...ansonsten eckst Du glaiube ich überall etwas an damit.

In welcher Branche arbeitest Du denn?

Servus,

ja, damit habe ich auch Erfahrung. Es ist exakt so, wie Du sagst. Für die Bemessung der Anerkennung sind die von Dir genannten Faktoren ein wesentlicher Bestandteil.

Das hängt halt insbesondere damit zusammen, dass es bei einer Kapitalgesellschaft wie eine verdeckte Gewinnausschüttung bewertet werden kann!

Das gleiche gilt natürlich auch für den Freiberufler - nur würdest Du ja mit dem Auto Deinen persönlichen Steuersatz u. U. drücken.

Der größte Nachteil ist tatsächlich der "Ermessensspielraum" des FA. Du kannst also in FFM viel Glück haben, während Dein Heimatort auf jeden Cent angewiesen ist und das ganze abweist.

Zitat:

Original geschrieben von roostapusta


Das ist in meiner Branche schwierig. Ich muss nicht wirklich was repräsentieren und Autos haben relativ wenig mit dem zu tun.

Kennst Du "Floskeln" die das einem erleichtern?

Ich könnte mir jetzt nicht vorstellen, zu welchen Repräsentationszwecke man das Auto bräuchte - evtl als Motivationstrainer oder so...ansonsten eckst Du glaiube ich überall etwas an damit.

Hallo Roostapusta,

das sehe ich wie Du - einen R8 als "Repräsentationsfahrzeug" zu deklarieren, wird eher schwierig. Entscheidend wird wohl immer - gerade bei Freiberuflern - der Gesamtumsatz sein.

Es muss im Verhältnis zu den Kosten stehen!
Das Finanzamt will halt Steuern sehen.
Je mehr Du verdienst, um so höher landest Du in der Progression.
Ein solches Auto wäre ja dazu gedacht, die persönliche Steuerlast zu senken!!!

Man muß ja nicht nur 1% versteuern .... sondern 1,19 %

Welchen Sinn macht dann eigentlich die Abschreibung ?

Bei einem Leasingfaktor 1,19 wäre es Null für Null .....

Nur die laufenden Kosten kommen noch steuerlich zum tragen

Zitat:

Original geschrieben von Single Malt


Mein Finanzamt hat mir einen R8 Spyder zugestanden.
Ich habe durch den StB eine Anfrage plaziert, und diese wurde positiv beantwortet.

Da ich den Wagen lease, ist Abschreibung kein Thema.

Hallo Single Malt,

ich möchte diesen Thread nicht zu sehr verwässern aber ich finde "unsere" Diskussion in Bezug auf den Kauf eines Fahrzeugs als GF und/oder geschäftsführender Gesellschafter nicht mehr. Da war ich Dir noch eine Antwort schuldig, die ich von meinem StB angefordert habe.

Ich hatte heute die Möglichkeit, mit ihm dieses Thema noch einmal zu diskutieren und dabei ist Folgendes herausgekommen.
Grundsätzlich wäre es nicht problematisch, das Auto als Privatmann von der Leasing zurückzukaufen, da es sich im privatrechtlichen Bezug um ein differentiertes Geschäftsverhältnis handelt.

Jedoch wird es dann "kritisch", wenn...
- eine Leasingsonderzahlung durch die GmbH erfolgte (ist z. B. bei mir der Fall)
- die Leasingraten zu hoch sind (gerade bei Restwert-Leasing wurde das in den 90ern ganz gerne gemacht)

In beiden Fällen kommt es zu einer verdeckten Gewinnausschüttung mit den bekannten Folgen.
Kauft ein unbeteiligter Dritter das Fahrzeug, ist das vollkommen egal.
Ich bin aber sicher, dass in diesem Fall das FA besonders genau hinschaut!

So, nun aber wieder BTT ;-)

Zitat:

Original geschrieben von uricken


Jedoch wird es dann "kritisch", wenn...
- eine Leasingsonderzahlung durch die GmbH erfolgte (ist z. B. bei mir der Fall)
- die Leasingraten zu hoch sind (gerade bei Restwert-Leasing wurde das in den 90ern ganz gerne gemacht)
In beiden Fällen kommt es zu einer verdeckten Gewinnausschüttung mit den bekannten Folgen.
Kauft ein unbeteiligter Dritter das Fahrzeug, ist das vollkommen egal.
Ich bin aber sicher, dass in diesem Fall das FA besonders genau hinschaut!

Genau das hatte ich das auch beschrieben.

Deswegen leistet meine GmbH keine Sonderzahlung und die Leasingraten liegen im üblichen Rahmen.

Dann müsste man auf jeden Fall aus dem Schneider sein.

Zitat:

Original geschrieben von uricken


So, nun aber wieder BTT ;-)

Wieso? Passt doch voll zum Thema: R8 Spyder und Finanzamt!

Also habe gerade nochmal mit meinem Steuerberater gesprochen. Im Endeffekt ist es ein Glückspiel, ob das FA es anerkennt oder nicht, wobei ich keine Argumente hätte. Anfragen ist nich so klug evtl - da scheut man schlafende Hunde auf...

Zitat:

Original geschrieben von roostapusta


Also habe gerade nochmal mit meinem Steuerberater gesprochen. Im Endeffekt ist es ein Glückspiel, ob das FA es anerkennt oder nicht, wobei ich keine Argumente hätte. Anfragen ist nich so klug evtl - da scheut man schlafende Hunde auf...

Korrekt. Du hast Post 🙂

Moin Moin,

also es gibt ja noch die Möglichkeit, dass man sich das Auto von Seiten der Firma kauft und anschließend regelmäßig ein Fahrtenbuch führt. Die Privatfahrten sollten dann nicht über 10% liegen.

Gemäß meinen Informationen, muß dem Finanzamt, bei einer Prüfung bewiesen werden, dass der Wagen ÜBERWIEGEND für firmenzwecke benutzt wird. Also, z.B. Amtsgänge, Kundenbesuche, Besichtigungs- & Beratungstermine, etc. Die Privatfahrten können quartalsmäßig zusammengefasst werden und dann mit der Gehaltsabrechnung verrechnet werden, weil hier ein geldwerter Vorteil besteht. Beispiel: Fahrtstrecke Januar - März insgesamt 6.000 km, davon 720 km PRIVAT, dann werden die Kosten (Leasing, Treibstoffe, Reparauren, etc.) im Verhältnis gesetzt und auf die 720 km umgerechnet, so dass Du als Privatperson nur diesen Anteil von Deinem Gehalt abgezogen bekommst.

Ist ein wenig umständlich mit der Schreiberei, aber günstiger als die 1% Versteuerung uaf den LP.

Das ganze muß natürlich schlüßig sein. Also 4 Autos aber nur ein Mitarbeiter in der Firma, dann wird es schwierig.

Mr. NoLimit

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