Audi R8 Spyder und Finanzamt
Also ich habe mich erkundigt: Es gibt eine Rechtsprechung (habe ich vorliegen von meinem Steubera) zu solchen Autos. Und zwar liegt es im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes, ob das Auto unangemessen ist oder nicht, in Bezug auf Bilanz, Gewinn, Mitarbeiterzahl usw. eines Unternehmens (bei Selbständigen). Demnach können die einem vorschreiben, dass man nur von 100.000 Euro abschreiben kann, die 1% Regelung - und das ist der größte Witz - wird aber vom Listenpreis, also z.B. 160.000 genommen.
Demnach ist das steuerlich absolut ein Witz und unglaublich, dass die das tatsächlich so beschlossen haben. Da arbeiten die Richter dem Staat natürlich in die Tasche.
Ist jemand von euch selbständig und hat damit Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ein elektronisches Fahrtenbuch halte ich bei dieser Problematik für sehr sinnvoll, insbesondere wenn wir von solch hohen Brutto-LP ~ 160k reden. 😉
Zwar ist solch ein Fahrtenbuch in der Anschaffung auch recht teuer, müsste sich aber nach 3 Jahren locker wieder gerechnet haben.
Mfg Patriot_Benz 😎
27 Antworten
hallo,
also in meinem fall gab es keinerlei probleme seitens finanzamt. der/die wagen werden anstandlos in voller höhe berücksichtigt, egal ob 40.000 € (da gehts bi uns los) oder eben 160.000 €.
allerdings liegen die fahrzeuge kostenmäßig insgesamt auch nur bei rund 1 umsatzprozent. vielleicht gilt es da "automatisch" als angemessen.
Interessantes Thema....
Also ich hab mein Finanzamt nicht gefragt, ob sich meine Firma einen RS6 leisten kann/darf oder nicht. Wo kommen wir denn dann hin, wenn man nun Vater Staat fragen muss, was man sich erlauben darf oder nicht? Richtig, in den Sozialismus...DDR lässt grüssen!
Den RS6 hab ich nun zwei Jahre und bis heute war das Thema "Dienstwagen" beim FA eben kein Thema. Gut der Wagen ist geleast und wird mit 1% versteuert...die Herrn Stächele/Schäuble wird's feuen😁 Ich versuch aber erst auch garnicht rumzutricksten, damit ich das 135 TSD€-Fahrzeug möglichst steuergünstig durch die Bilanzen bugsiere...um keine schalfenden Hunde zu wecken.
Bis jetzt mit Erfolg: z. Zt. läuft gerade die BP bei uns und das Thema Dienstwagen ist nicht im Fokus...alles ruhig an dieser Front, wie mir mein Steuerberater mitgeteilt hat.
Vlt. wird die BP bei solchen hochpreisigen Sportwagen wie den R8 schon etwas allergischer, was das Thema Versteuerung angeht. Denn der "Nutzwert" bzw. der Beitrag zur Erlangung eines Mehrwerts des Geschäftsbetriebes eines solchen Fahrzeuges ist nicht immer für das FA nachvollziehbar...da sitzt nun der "kleine Finanzbeamte" in seiner Amtsstube und fragt sich, warum und wie der geschäftsführende Gesellschafter mit einem zweisitzigen Sportwagen den Mehrwert für sein Unternehmen generieren kann...wenn hier die guten Argumente fehlen, wird seitens des FA ganz schnell die Hand aufgehalten.
Beim RS6 ist vlt. noch das "Biedermann-Image" des A6 Avant. Der Geschäftsführer kann hier immerhin noch bis zu vier Geschäftspartner/Mitarbeiter samt Gepäck mit auf Dienstreise nehmen...und auch zügig ans Ziel kommen😁
Ich kenn's auch anders: Bei der letzten BP (Bilanzjahre 2000 - 2003) stand unter anderem mein damaliger Porsche Boxster bei der BP stark im Fokus, obwohl dieser gar nicht über die Firma lief, nichts abgeschrieben wurde sondern der Wagen lediglich auf die Fa. zugelassen war...im Nachhinein ein grosser Fehler, denn obwohl keinerlei Mehrkosten im Rahmen der BP entstanden sind, hat es zu einer riesigen Aufregung geführt.
Bei "Porsche" reagieren die Betriebsprüfer nunmal sensibel, hoffe und wünsche euch, dass sie den "Braten" beim R8 noch nicht gerochen haben...
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Also ich hab mein Finanzamt nicht gefragt, ob sich meine Firma einen RS6 leisten kann/darf oder nicht. Wo kommen wir denn dann hin, wenn man nun Vater Staat fragen muss, was man sich erlauben darf oder nicht? Richtig, in den Sozialismus...DDR lässt grüssen!
Nein, das halte ich nicht für verkehrt - es macht Sinn, sich im Vorfeld zu informieren. Zumindest zeugt es von Weitsicht, wenn man sich darum Gedanken macht!
Zitat:
Vlt. wird die BP bei solchen hochpreisigen Sportwagen wie den R8 schon etwas allergischer, was das Thema Versteuerung angeht. Denn der "Nutzwert" bzw. der Beitrag zur Erlangung eines Mehrwerts des Geschäftsbetriebes eines solchen Fahrzeuges ist nicht immer für das FA nachvollziehbar...da sitzt nun der "kleine Finanzbeamte" in seiner Amtsstube und fragt sich, warum und wie der geschäftsführende Gesellschafter mit einem zweisitzigen Sportwagen den Mehrwert für sein Unternehmen generieren kann...wenn hier die guten Argumente fehlen, wird seitens des FA ganz schnell die Hand aufgehalten.
Genau - das ist super formuliert. Aber dann ist es doch gerade wichtig, sich vorher - zumindest beim Steuerberater - über die
möglichenGefahren beim Erwerb zu informieren!
Zitat:
Ich kenn's auch anders: Bei der letzten BP (Bilanzjahre 2000 - 2003) stand unter anderem mein damaliger Porsche Boxster bei der BP stark im Fokus, obwohl dieser gar nicht über die Firma lief, nichts abgeschrieben wurde sondern der Wagen lediglich auf die Fa. zugelassen war...
Das heißt aber bilanztechnisch doch, dass der Wagen - wenn er auf die Fa. zugelassen ist - auch in der Firma aktiviert ist, oder?
Selbst wenn Du (ich unterstelle, dass Du Gesellschafter der Fa. bist) das Auto der Firma zur Verfügung stellst (Fahrzeug ist ja auf Fa. zugelassen), stellt das m. E. in Form des Autos eine Mittelzuführung dar.
Zitat:
... dass sie den "Braten" beim R8 noch nicht gerochen haben...
Die Gefahr sehe ich tatsächlich auch - entscheidend wird aber meines Erachtens immer das Verhältnis zwischen Betriebsgröße/Umsatz/Gewinn und Fahrzeugpark sein.
Ihr vergsst, dass es bereits ein Urteil dazu gibt. Wenn das einem FA nicht passt, sagen die einfach, dass es so nicht geht - zu klagen hat da meist eh fast keinen Sinn und schon 3 mla nicht, wenns einen Präzedenzfall mit Rechtsprechung FÜR das FA gibt....
Sicherlich hilft einem das, wenn der Wert des Autos im Vergleich zum Umsatz/Gewinn prozentual um so geringer ausfällt, aber hilft nix, wenn der Beamte das einfach anders sieht. Denn rechtfertigen kann man weder einen R8, noch einen Porsche und Co in den meisten Betrieben (sofern es kein Autoverleih usw ist). Für einen R8 Spyder bekommt man schon fast 2 A8 ... und so siehts auch das FA.
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Zefix, irgendwie will die "zitieren"-Funktion gerade nicht...😠
Also anders:
Zitat:
Zitat:
Ich kenn's auch anders: Bei der letzten BP (Bilanzjahre 2000 - 2003) stand unter anderem mein damaliger Porsche Boxster bei der BP stark im Fokus, obwohl dieser gar nicht über die Firma lief, nichts abgeschrieben wurde sondern der Wagen lediglich auf die Fa. zugelassen war...
Zitat:
Das heißt aber bilanztechnisch doch, dass der Wagen - wenn er auf die Fa. zugelassen ist - auch in der Firma aktiviert ist, oder?
Selbst wenn Du (ich unterstelle, dass Du Gesellschafter der Fa. bist) das Auto der Firma zur Verfügung stellst (Fahrzeug ist ja auf Fa. zugelassen), stellt das m. E. in Form des Autos eine Mittelzuführung dar
Nein heisst es bilanztechnisch nicht. Der Wagen war auf die Fa. zugelassen, tauchte aber nicht in den Büchern auf, da ich ihn von meinem Privatverögen bezahlt hatte und auch keinerlei Aufwendungen ggü. der Fa. geltend gemacht habe. Damals war ich lediglich Komanditist und noch nicht aktiv in der GF tätig...daher wurde der Wagen auch nicht der Fa. zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellt.
Zum Thema Dienstwagenabsicherung: Fragen kostet nix, das stimmt. Aber wenn der Steuerberater auch keine Ahnung hat, wird ganz schnell mal bei FA angerufen...meist werden Beamte ja nicht für Denken bezahlt, aber wenn einer eins und eins zusammen zählt, dann wird bei der nächsten BP gleich genau hingeguckt...ich wollte keine schlafenden Hunde wecken.
Wer besser fährt, wird man sehen...vlt. hier erfahren?
Hallo,
ein elektronisches Fahrtenbuch halte ich bei dieser Problematik für sehr sinnvoll, insbesondere wenn wir von solch hohen Brutto-LP ~ 160k reden. 😉
Zwar ist solch ein Fahrtenbuch in der Anschaffung auch recht teuer, müsste sich aber nach 3 Jahren locker wieder gerechnet haben.
Mfg Patriot_Benz 😎
Zitat:
Original geschrieben von Patriot_Benz
Hallo,ein elektronisches Fahrtenbuch halte ich bei dieser Problematik für sehr sinnvoll, insbesondere wenn wir von solch hohen Brutto-LP ~ 160k reden. 😉
Zwar ist solch ein Fahrtenbuch in der Anschaffung auch recht teuer, müsste sich aber nach 3 Jahren locker wieder gerechnet haben.Mfg Patriot_Benz 😎
Na ja - so teuer sind die Dinger auch nicht. Ich habe das TravelControl schon seit über 10 Jahren in meinen Autos im Einsatz). Die Software selbst ist schlecht zu bedienen und nicht sehr bedienerfreundlich. Die Kosten sind überschaubar:
Die Basisausstattung für einen PKW kostet ca. 1.200,00 € incl MwSt.
http://fahrtenbuch-shop.de/.../88d6ef45fb007cb457f3e0675ba57ba7Die Preise sind schon heftig - wir haben damals für zwei PKW insgesamt ~570,00 € bezahlt. Unglaublich, was Angebot und Nachfrage alles bewirken ;-)
Anschließend noch der Einbau in den PKW mit ~ 400.00 €
Die Kosten für Anschaffung und Einbau können aber von der Firma getragen werden!
Somit entfällt die MwSt.
Wenn ich die einmaligen Kosten gegen die 1%-Regelung aufrechne, lohnt sie sich ja schon nach 2 Monaten! Der Neupreis meines Fahrzeugs liegt bei ~135.000 €. Das wären pro Monat 1.350,00 € zu versteuern.
Die Konfiguration ist etwas umständlich aber - und das finde ich schon wichtig - Du kannst entweder auf das Fahrzeug konfigurieren oder auf den Fahrer.
Wenn z. B. das Auto von mehreren Personen gefahren wird, bekommt jeder Fahrer seinen eigenen Chip und muss ihn vor Fahrtantritt in das Lesegerät einstecken.
Wird das Fahrzeug nur von einer Person gefahren, reicht eine Konfiguration auf den PKW.
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Wird denn das el. Fahrtenbuch nun von allen FA's anerkannt?
Wie Michael schon ausgeführt hat - nicht jedes!
Wenn jedoch das FB von der Finanzbehörde anerkannt ist, machen die damit auch Werbung.
Wir hatten bisher mit dem von uns eingesetzten TravelControl (eine Lohnsteuer-Aussenprüfung gewesen!) keine Probleme damit gehabt.
Welche Richtlinien die Finanzbehörden für ein elektronisches FB festlegen kann man u. a. hier nachlesen:
http://www.vzbh.de/58.0.html
Grundsätzliche Bedingungen für die Anerkennung eines elektronischen FB:
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn sich daraus die selben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden.
Zitat:
Die Software selbst ist schlecht zu bedienen und nicht sehr bedienerfreundlich. Die Kosten sind überschaubar:
Die Konfiguration ist etwas umständlich aber - und das finde ich schon wichtig - Du kannst entweder auf das Fahrzeug konfigurieren oder auf den Fahrer.
Hallo,
danke, ich hätte schon gedacht, dass ich der einzige bin, der diese Software nicht besonders gelungen findet.
Am Anfang wäre ich damit wirklich beinahe durchgedreht, dann auch noch die ewig lange Bedienungsanleitung dazu... 🙄
Naja, wenn man es mal etwas in Benutzung hat & alles richtig konfiguriert hat, lernt man es zu schätzen, wie du an deinem unteren Beispiel ja schön dargestellt hast. 😉
Mfg Patriot_Benz
P.S.: Ein weiterer Vorteil des elektr. Fahrtenbuchs ist, dass man es in's nächste Auto mitnehmen kann, also lohnt es sich auf jeden Fall. =)
Zitat:
P.S.: Ein weiterer Vorteil des elektr. Fahrtenbuchs ist, dass man es in's nächste Auto mitnehmen kann, also lohnt es sich auf jeden Fall. =)
Genau - und wenn Du es geschickt aushandelst, macht es der Händler auch noch kostenlos.
Ich habe für den R8 meinen BMW in Zahlung gegeben und aushandeln können, dass das FB mit gewechselt wird.
Wie uricken schon gesagt hat: Hatte das gleiche Thema mit meinem Steuerberater: Er hat einige Mandanten die ebenfalls elektronische Fahrtenbücher führen. Einige wurden vom Finanzamt nicht anerkannt, weil man nachträglich den Namen des Ziels ändern konnte. Die Route war fest, die km Zahl war fest, also alles eindeutig eigentlich, aber man konnte Abfahrt- und Zielnamen ändern....das hat ausgereicht.
Seltsam, dass die dann manuelle Bücher anerkennen, wo man quasi alles faken kann....mein Steuerberater konnte das genau so wenig glauben, wie die Sache mit der Abschreibung von "unangemessenen Fahrzeugen".
Aber das spricht ja für das FA....