Audi pre sense front - durch Chipstüte ausgebremst

Audi

Auf meinem Heimweg (Stadt) führte gestern Abend bei meinem A3 durch eine Chipstüte eine Notbremsung ausgelöst.

Glücklicherweise fuhr kein Fahrzeug direkt hinter mir, sonst hätte noch nen netten Auffahrunfall gegeben.

Die Tüte wurde in ca. 3 Meter Entfernung vor mein Auto geweht.

Eigentlich würde ich über einen solche Vorfall eher grinsen, aber wäre mir ein Fahrzeug aufgefahren, dann hätte ich wohl die Schuld bekommen.

Ich möchte gar nicht daran denken, das die Auto bald vollautomatisiert durch die Strassen fahren.

Beste Antwort im Thema

Hatte auf der Autobahn in einer Gefahrensituation (LKW scherte plötzlich vor mir aus während ich selbst in den Rückspiegel schaute für einen geplanten Spurwechsel), dass das Auto gebremst hat (keine Vollverzögerung) obwohl das Gaspedal betätigt war.
Da ich bereits den Spurwechsel ansetzte, blieb ich auf dem Gas und wollte übertreten, wie es hier immer erzählt wird. Funktionierte aber nicht, das Auto beschleunigte erst wieder als ich die Spurlinie überfahren hatte. Die Eingriffsmeldung blinkte noch für 1-2 Sek weiter.

Ebenfalls hatte ich schon paar mal Abbieger wo ich mich eng vorbeischlängeln wollte und trotz Fuß auf dem Gaspedal gebremst wurde.

Dass ich das ACC übertreten kann ist mir klar, bei einem aktiven Pre Sense Eingriff wäre ich mir da jetzt aber nicht so sicher anhand meiner Erfahrungen.

Desweiteren, selbst wenn man es durch deutlich Gas geben übertreten könnte, wer reagiert bitte so, wenn plötzlich ohne ersichtlichen Grund das Pre Sense eingreift? Bin mir sicher 99% der Leute gehen vor Schreck vom Gas oder gar auf die Bremse!

Das Thema der Schuldfrage wurde im Golf-Forum bereits schon mal gestellt, haben da aber auch nichts herausbekommen.

Viele sind der Meinung, der Auffahrende zahlt, aus pasta. Dem ist aber nicht finde ich, ich zitiere mich einmal selbst:

Zitat:

@VAGCruiser schrieb am 1. April 2016 um 18:09:42 Uhr:



Darum finde ich die Fragestellung hier schon berechtigt was wohl in diesem Fall wäre.
Zu dieser Sache daher der §4 Abs.1 STVO sehr interessant:

Zitat:

@VAGCruiser schrieb am 1. April 2016 um 18:09:42 Uhr:



Zitat:

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Zumindest dieser § gibt einen schon einen gewissen Freibrief in so einem Fall nicht der hauptschuldige Auffahrer zu sein.

Schaut man sich Urteile an, ging es hier dann meist 50:50 Teilschuld aus. Daher hier die berichtigte Frage, eigentlich bin ich nicht der teilschuldige Unfallverursacher, sondern das Auto!

Meine Auffassung daher: Eine Teilschuld wird an den Auffahrenden gehen und eine Teilschuld an den Verursacher. Wobei dann wohl gerichtlich als ersten Präsidenzfall zu klären wäre wer nun genau als Verursacher hingestellt wird.
Ich denke, sollte es zu diesem Fall kommen und die Sache schlecht für den KFZ-Hersteller aus gehen, wäre das wohl ein großer Schlag in den Entwicklungsfortschritt solcher Systeme.

Ich zumindest bin von diesen Systemen weiterhin voll überzeugt. Nach nun weit über 60tkm in etwas mehr als 2 Jahren kennt man die Eigenarten des Systemes sehr gut und weiß in 95% der Fällen schon im Vorraus "Vorsicht, hier könnte das System die Situation falsch interpretieren".
Und ich bin mir sicher, das System verhindert deutlichst mehr Unfälle als es erzeugen wird.

Es wird wohl immer Nörgler geben die meinen das alles braucht es nicht. War doch bei allen schon so, von Airbag und ABS Einführung bis zur neuesten Tagfahrlichtpflicht.
Seit her gehen die Zahlen der Unfälle und Schwerverletzten zurück, solange dies der Fall ist, spricht das für all diese Systeme und nicht für den Bruchteil der Leute die meinen das alles braucht man nicht.

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@Haifai

Dann wird erstmal geschaut wie die Abdrücke sind in Heck und Front. Daraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet und der vorhandene Sicherheitsabstand. Ein Gutachter kann dir vermutlich auf 3kmh genau die Geschwindigkeit von Beiden ausrechnen und aufgrund des Aufknalls den Abstand. Bei Vollbremsung sieht man auch bestimmt irgendwelche Spuren, da lässt sich aus der Bremsspur auch Geschwindigkeit X berechnen. Hast du keinen Zeugen und der vor dir Fahrende redet sich auf Reh, Wildsau oder Hund raus siehts schlecht für dich aus. Katze oder kleiner ist imho kein Bremsgrund.

Vor Gericht würde der gegnerische Anwalt immer damit argumentieren, dass bei vorhandenem Sicherheitsabstand der Unfall gar nicht passiert wäre. Haste keine Zeugen, sind Gegner und sein Anwalt schlau werden irgendwelche Gründe zum Bremsen gefunden. In der Beweislast bist dann du, schon verloren.

Wem die Frage "Was ist wenn das System einen Unfall verursacht und nicht der Fahrer" immer noch interessiert, der kann gerne diesen Thread mal mit verfolgen: http://www.motor-talk.de/.../...unerwartete-vollbremsung-t5876646.html

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