Fragen zu ACC inkl. City-Notbremsfunktion und "Front Assist", Fahrzeugstopp-Funktion, und "Tempomat
Hey hey,
ich bin neu hier, zu meinen Nick ich konnt kein ? am ende anbringen. Einsvorweg, ich bin Rollstuhlfahrer, ich weiß nicht ob hier oder in dem "Behindertengerechte Mobilität Forum" schreiben soll also entschuldigt bitte!
Da nun bei mir bald Arbeit ansteht ist die Unterstützen seitens des Arbeitsamtes gegeben.
Ich habe da mal eine Frage zu (Automatische Distanzregelung) ACC inkl. City-Notbremsfunktion und "Front Assist", und Geschwindigkeitsregelanlage inkl. Müdigkeitserkennung, sorry hat nicht alles in den Titel gepasst.
Sind diese Fahrerassistenzsysteme wirklich sinnvoll? Könnt ihr mir sagen wie die sind, wie die sich verhalten, lassen die sich ausschalten, ... (ich kann ja nicht ins Autohaus gehen und eine Probefahrt machen)?
Ich weiß nicht ob ihr das mir beantworten könnt, ich brauche seitens der DEKRA eine Standheitung im Auto. Kann man diese bei einem Trendline von einem externen Partner von VW trotzdem verbauen lassen (also im nachhinein)?
Und was würdet ihr empfehlen ein 1.2 oder ein 1.4 TSI? Meine Arbeit ist ca. 22 km (kaut Google Maps) entfernt!
Gruß der baldige VW Fahrer
Beste Antwort im Thema
Hey hey,
ich bin neu hier, zu meinen Nick ich konnt kein ? am ende anbringen. Einsvorweg, ich bin Rollstuhlfahrer, ich weiß nicht ob hier oder in dem "Behindertengerechte Mobilität Forum" schreiben soll also entschuldigt bitte!
Da nun bei mir bald Arbeit ansteht ist die Unterstützen seitens des Arbeitsamtes gegeben.
Ich habe da mal eine Frage zu (Automatische Distanzregelung) ACC inkl. City-Notbremsfunktion und "Front Assist", und Geschwindigkeitsregelanlage inkl. Müdigkeitserkennung, sorry hat nicht alles in den Titel gepasst.
Sind diese Fahrerassistenzsysteme wirklich sinnvoll? Könnt ihr mir sagen wie die sind, wie die sich verhalten, lassen die sich ausschalten, ... (ich kann ja nicht ins Autohaus gehen und eine Probefahrt machen)?
Ich weiß nicht ob ihr das mir beantworten könnt, ich brauche seitens der DEKRA eine Standheitung im Auto. Kann man diese bei einem Trendline von einem externen Partner von VW trotzdem verbauen lassen (also im nachhinein)?
Und was würdet ihr empfehlen ein 1.2 oder ein 1.4 TSI? Meine Arbeit ist ca. 22 km (kaut Google Maps) entfernt!
Gruß der baldige VW Fahrer
57 Antworten
Ich hatte eine ähnliche Situation. Das Auto vor mir ist in eine Einfahrt abgebogen, ich bin dem System dann zu nah an dieses Auto heran gekommen -> Notbremsung! Hinter mir war zum Glück keiner. Aber ich würde sagen, wer auffährt ist in diesen Fällen Schuld. Sicher weiß ich es aber nicht.
In einer weiteren (ungefährlichen) Situation ist es nur bis zur Warnung in der MFA gekommen. Aber deswegen deaktiviere ich jetzt nicht diese Funktion. Kann auch in einer wirklich ernsten Situation mal vor einem Crash bewahren.
Wer auffährt ist Schuld, da er ja offensichtlich a) den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat und es b) an der notwendigen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen.
Nicht ganz korrekt, lies dir das Verkehrsrecht und aktuelle Urteile durch.
Bremsungen müssen begründet sein (Kind, großes Tier, gefährliche Gegenstände, ausscherende Autos) anders sieht es allerdings bei den beschriebenen Situationen aus (Fahrender Fahrradfahrer, abbiegendes Auto) sind jetzt keine Begründung für eine Vollbremsung.
Somit kann man zumindest mit einer Teilschuld rechnen und die Versicherung wird höher gestuft.
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Zitat:
@piwo0072 schrieb am 1. April 2016 um 06:50:02 Uhr:
Nicht ganz korrekt, lies dir das Verkehrsrecht und aktuelle Urteile durch.
Bremsungen müssen begründet sein (Kind, großes Tier, gefährliche Gegenstände, ausscherende Autos) anders sieht es allerdings bei den beschriebenen Situationen aus (Fahrender Fahrradfahrer, abbiegendes Auto) sind jetzt keine Begründung für eine Vollbremsung.
Somit kann man zumindest mit einer Teilschuld rechnen und die Versicherung wird höher gestuft.
Grundsätzlich korrekt.
Nur hat hier nicht der Fahrer die Bremsung eingeleitet sondern das Fahrzeug. Damit wären wir wieder beim größten Knackpunkt für das Autonome Fahren: Wer haftet wenn der Computer einen Fehler macht? Nichts anderes passiert nämlich in so einer Situation.
Der Fahrzeugführer haftet Punkte aus Ende.
Es gibt keine Grundlage das eine Technologie daran etwas ändert 😉 im Gegenteil... Du könntest jetzt auf die Idee kommen die Assistenten abzuschalten. Dann heißt es aber vielleicht irgendwann "sie haben sicherheitsrelevante Systeme nicht genutzt, dadurch ist der Schaden höher, sie haben nicht alles ihnen mögliche getan. "
Das führen des Fahrzeuges mit all seinen Möglichkeiten obligt immer dem Fahrzeugführer. Und mal ganz ehrlich, einfach nicht so dicht hinter/neben einem anderen vorbei huschen. Die 3.5s die man damit spart, sind den Ärger eines Crashs, egal ob mit dem abbiegenden, oder dem Hintermann nicht wert.
Zitat:
@DarkOne schrieb am 1. April 2016 um 08:25:12 Uhr:
Der Fahrzeugführer haftet Punkte aus Ende.
Es gibt keine Grundlage das eine Technologie daran etwas ändert 😉 im Gegenteil...
Ich stimme dir da Grundsätzlich zu. Nur gibt es meines Wissens nach noch kein Urteil das sich mit diesem Thema auseinandersetzt. Wenn das Auto eine Vollbremsung einleitet hat man als Fahrer kaum eine Möglichkeit daran irgendwas zu ändern. In Fahrschulwagen ist es nicht anders. Wenn der Fahrschüler bremst, hat der Fahrlehrer keine Möglichkeit daran etwas zu ändern.
Man muss sich aber entsprechend verhalten. Nicht umsonst warnt das System vorher. Und dichtes Auffahren genügt schon alleine das jeder Richter nen Vogel zeigt, sie fahren so dicht auf das das Fahrzeug eine Vollbremsung auslöst, und machen den Hintermann zum Vorwurf das er einer nicht vorhersehbaren Vollbremsung aufgesessen ist?
Einfach mal mit mehr abstand durchs Leben heizen. 😉 hatte auch schon die rote Warnung im Display, da ich keinen Nerv auf eine Notbremsung habe, lass ich den Quatsch einfach sein mit dem vorbeihuschen.
Was ist denn wenn der abbiegende einen Fußgänger übersehen hat und im abbiegen ne Vollbremsung macht, und das Heck noch rausragt?
Zitat:
@DarkOne schrieb am 1. April 2016 um 09:14:57 Uhr:
Man muss sich aber entsprechend verhalten. Nicht umsonst warnt das System vorher. Und dichtes Auffahren genügt schon alleine das jeder Richter nen Vogel zeigt, sie fahren so dicht auf das das Fahrzeug eine Vollbremsung auslöst, ...
Schön und gut in dieser Situation.
Aber es gibt ja andere Situationen die nichts mit Abstand, Drängeln und Geschwindigkeit zu tun haben.
Z.B. eine tatsächliche Fehlfunktion des Systemes oder weiß nicht mehr ob es hier im Golf oder im A3 Forum war, aber da gab es ja schon Fälle, dass das System eine Vollbremsung auslöste beim überfahren einer Stahlplatte, wie es in Baustellen oft gemacht wird.
Wenn der Hintermann genug abstand hält, kein Problem. Wie viele deppen treten beim überraschten entdecken von Blitzern voll in die Eisen?
Ein Schatten in eine engen Straße kann auch zu einer Vollbremsung führen. Was ist wenn ein Kind auf die Straße rennt? Klar muss ich voll bremsen, aber der hinter mir hat dadurch keinen Freibrief mir drauf zu fahren. Alle sollten abstand halten, dann ist selbst eine seltene Fehlfunktion kein Problem.
der bei dir auffährt, denn er muss immer damit rechnen, das der Vordermann verkehrsbedingt stark abbremsen könnte, deswegen ja auch Sicherheitsabstand
Kein Mensch schafft es 100% der Fahrt 100% aufmerksam zu sein, auch wenn es nur mal der kurze Radio- oder Rückspiegelblick ist.
Parkende Autos, dichte Stadt ist klar dass der Fahrer hier möglichst 100% Aufmerksamkeit zu bringen hat.
Aber selbst wenn du gesetzlichen Abstand hälst und dein Vordermann plötzlich bei sonst freier Bahn und weit und breit keinem sichtbaren Hinderniss eine Vollverzögerung macht, bis du realisierst dass das Bremslicht (falls das pulsierende Gefahrenbremslicht nicht mit aktiv wird) keine normale Bremsung ist, bist du dem kritischen Bereich wo es zu spät ist schnell sehr nahe. Da kann dir unter umständen auch deine natürlich korrekte Einstellung nicht mehr helfen.
Darum finde ich die Fragestellung hier schon berechtigt was wohl in diesem Fall wäre.
Zu dieser Sache daher der §4 Abs.1 STVO sehr interessant:
Zitat:
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Zumindest dieser § gibt einen schon einen gewissen Freibrief in so einem Fall nicht der hauptschuldige Auffahrer zu sein.
Schaut man sich Urteile an, ging es hier dann meist 50:50 Teilschuld aus. Daher hier die berichtigte Frage, eigentlich bin ich nicht der teilschuldige Unfallverursacher, sondern das Auto!
Der vorausfahrende hat ja nicht ohne Grund gebremst 😉
Er hat es nicht aktiv eingeleitet... Von daher gilt aus meiner Sicht nur das jeder für sein Fahrzeug verantwortlich ist, und neunmal entsprechend abstand zu halten hat... Aber es kann nicht mehr lange dauern bis zu den ersten urteilen zu dem Thema...
Wenn ein Assistenzarztes eingreift sehe ich das als sehr zwingend.
Abgesehen davon wird derjenige nicht zum vollständigen Stillstand kommen da er ja auch eingreift... Das sorgt für jede Menge Luft wenn der Hintermann nicht zu dicht drauf hockt
Zitat:
@DarkOne schrieb am 1. April 2016 um 09:14:57 Uhr:
Man muss sich aber entsprechend verhalten. Nicht umsonst warnt das System vorher. Und dichtes Auffahren genügt schon alleine das jeder Richter nen Vogel zeigt, sie fahren so dicht auf das das Fahrzeug eine Vollbremsung auslöst, und machen den Hintermann zum Vorwurf das er einer nicht vorhersehbaren Vollbremsung aufgesessen ist?Einfach mal mit mehr abstand durchs Leben heizen. 😉 hatte auch schon die rote Warnung im Display, da ich keinen Nerv auf eine Notbremsung habe, lass ich den Quatsch einfach sein mit dem vorbeihuschen.
Was ist denn wenn der abbiegende einen Fußgänger übersehen hat und im abbiegen ne Vollbremsung macht, und das Heck noch rausragt?
Nicht wirklich. 🙄
Bei mir hat das System auch zwei oder drei mal ausgelöst, einmal mit Notbremsung. Das war ein völliger Fehlalarm, weil das Fahrzeug vor mir abgebogen ist und ich ohne Lenkbewegung an dem Fahrzeug vorbei gefahren wäre.
Übrigens kann ich den Verkehr vor dem Fahrzeug von mir auch gut einschätzen und sehe z.B., ob da Fußgänger sind, andere Fahrzeuge etc.
Eine andere, eher peinliche Situation, ich wollte wenden und beim Rückwärtsfahren hat der Ausparkassistent (?!), also diesen Sensor, der eigentlich für Radfahrer etc. gedacht ist, ein Fahrzeug auf der anderen Spur, was ich im Leben nicht getroffen hätte, erkannt und eine Vollbremsung hingelegt. Ohne diesen Sensor hätte ich locker flockig wenden können, ohne das ich jemanden behindert, geschweige gefährdet, hätte.
Zitat:
Bei mir hat das System auch zwei oder drei mal ausgelöst, einmal mit Notbremsung. Das war ein völliger Fehlalarm, weil das Fahrzeug vor mir abgebogen ist und ich ohne Lenkbewegung an dem Fahrzeug vorbei gefahren wäre.
Wobei das in dem Sinne kein Fehlalarm ist. Wenn es so heftig war, dann würde ich die Situation schon als kritisch bezeichnen!
Heute hat mich das System in einer engen Gasse vor einem parkenden Auto auf den Seitenstreifen gewarnt. Also nochmal bestätigt, auch stehende Objekte können erkannt werden.