Audi pre sense front - durch Chipstüte ausgebremst

Audi

Auf meinem Heimweg (Stadt) führte gestern Abend bei meinem A3 durch eine Chipstüte eine Notbremsung ausgelöst.

Glücklicherweise fuhr kein Fahrzeug direkt hinter mir, sonst hätte noch nen netten Auffahrunfall gegeben.

Die Tüte wurde in ca. 3 Meter Entfernung vor mein Auto geweht.

Eigentlich würde ich über einen solche Vorfall eher grinsen, aber wäre mir ein Fahrzeug aufgefahren, dann hätte ich wohl die Schuld bekommen.

Ich möchte gar nicht daran denken, das die Auto bald vollautomatisiert durch die Strassen fahren.

Beste Antwort im Thema

Hatte auf der Autobahn in einer Gefahrensituation (LKW scherte plötzlich vor mir aus während ich selbst in den Rückspiegel schaute für einen geplanten Spurwechsel), dass das Auto gebremst hat (keine Vollverzögerung) obwohl das Gaspedal betätigt war.
Da ich bereits den Spurwechsel ansetzte, blieb ich auf dem Gas und wollte übertreten, wie es hier immer erzählt wird. Funktionierte aber nicht, das Auto beschleunigte erst wieder als ich die Spurlinie überfahren hatte. Die Eingriffsmeldung blinkte noch für 1-2 Sek weiter.

Ebenfalls hatte ich schon paar mal Abbieger wo ich mich eng vorbeischlängeln wollte und trotz Fuß auf dem Gaspedal gebremst wurde.

Dass ich das ACC übertreten kann ist mir klar, bei einem aktiven Pre Sense Eingriff wäre ich mir da jetzt aber nicht so sicher anhand meiner Erfahrungen.

Desweiteren, selbst wenn man es durch deutlich Gas geben übertreten könnte, wer reagiert bitte so, wenn plötzlich ohne ersichtlichen Grund das Pre Sense eingreift? Bin mir sicher 99% der Leute gehen vor Schreck vom Gas oder gar auf die Bremse!

Das Thema der Schuldfrage wurde im Golf-Forum bereits schon mal gestellt, haben da aber auch nichts herausbekommen.

Viele sind der Meinung, der Auffahrende zahlt, aus pasta. Dem ist aber nicht finde ich, ich zitiere mich einmal selbst:

Zitat:

@VAGCruiser schrieb am 1. April 2016 um 18:09:42 Uhr:



Darum finde ich die Fragestellung hier schon berechtigt was wohl in diesem Fall wäre.
Zu dieser Sache daher der §4 Abs.1 STVO sehr interessant:

Zitat:

@VAGCruiser schrieb am 1. April 2016 um 18:09:42 Uhr:



Zitat:

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Zumindest dieser § gibt einen schon einen gewissen Freibrief in so einem Fall nicht der hauptschuldige Auffahrer zu sein.

Schaut man sich Urteile an, ging es hier dann meist 50:50 Teilschuld aus. Daher hier die berichtigte Frage, eigentlich bin ich nicht der teilschuldige Unfallverursacher, sondern das Auto!

Meine Auffassung daher: Eine Teilschuld wird an den Auffahrenden gehen und eine Teilschuld an den Verursacher. Wobei dann wohl gerichtlich als ersten Präsidenzfall zu klären wäre wer nun genau als Verursacher hingestellt wird.
Ich denke, sollte es zu diesem Fall kommen und die Sache schlecht für den KFZ-Hersteller aus gehen, wäre das wohl ein großer Schlag in den Entwicklungsfortschritt solcher Systeme.

Ich zumindest bin von diesen Systemen weiterhin voll überzeugt. Nach nun weit über 60tkm in etwas mehr als 2 Jahren kennt man die Eigenarten des Systemes sehr gut und weiß in 95% der Fällen schon im Vorraus "Vorsicht, hier könnte das System die Situation falsch interpretieren".
Und ich bin mir sicher, das System verhindert deutlichst mehr Unfälle als es erzeugen wird.

Es wird wohl immer Nörgler geben die meinen das alles braucht es nicht. War doch bei allen schon so, von Airbag und ABS Einführung bis zur neuesten Tagfahrlichtpflicht.
Seit her gehen die Zahlen der Unfälle und Schwerverletzten zurück, solange dies der Fall ist, spricht das für all diese Systeme und nicht für den Bruchteil der Leute die meinen das alles braucht man nicht.

31 weitere Antworten
31 Antworten

Ähnliches habe ich erlebt als ich mit Schwung durch eine etwas tiefere Fütze gefahren bin, hatte mich ganz schön erschrocken.

Wäre eigentlich mal interessant zu wissen wer im Falle eines Auffahrunfalls dann die Schuld trägt.
Der Auffahrende, weil er steht's genug Sicherheitsabstand zu halten hat, du weil du unerwartet und grundlos gebremst hast oder aber der Hersteller, weil sein System nicht fehlerfrei arbeitet.
In der Anleitung steht, zwar, dass man sich nicht auf die Assistenzsysteme verlassen darf, nur im Falle von pre sense front, kann man ja einen Eingriff des Systems gar nicht verhindern.
Sind hier Juristen unter uns die diese Frage beantworten können?

Zitat:

@SilRec schrieb am 6. April 2016 um 16:48:23 Uhr:


Wäre eigentlich mal interessant zu wissen wer im Falle eines Auffahrunfalls dann die Schuld trägt.
Der Auffahrende, weil er steht's genug Sicherheitsabstand zu halten hat, du weil du unerwartet und grundlos gebremst hast oder aber der Hersteller, weil sein System nicht fehlerfrei arbeitet.
In der Anleitung steht, zwar, dass man sich nicht auf die Assistenzsysteme verlassen darf, nur im Falle von pre sense front, kann man ja einen Eingriff des Systems gar nicht verhindern.
Sind hier Juristen unter uns die diese Frage beantworten können?

Jurist bin ich nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass der auffahrende die Schuld trägt, weil 1. Nicht geügend Abstand und 2. Nach meinem Wissen derjenige die Schuld trägt, der auf ein stehendes Hindernis kracht.

Generell trägt zwar der Auffahrende die Schuld aber ich kenne auch 'n Fall, indem der Vordermann eine Mitschuld hatte weil die Bremsung "unnötig" war.
In dem mir bekannten Fall ging es um einen Autofahrer, der nach Anfahren (Ampel, grün) den Motor abwürgte und so abrupt zum Stehen kam, dass der Motorradfahrer dahinter reinkrachte.
Ich meine mich zu erinnern, dass vom Hintermann nicht erwartet werden kann, auf eine völlig "unvorhersehbare" Notbremsung (also keine Fußgänger in der Nähe oder Sonstiges, von dem man erwarten mönnte, dass der Vordermann bremst) vorbereitet zu sein.

Ähnliche Themen

Vollkommen richtig! Du (oder dein Auto 😉 ) bekommen hier auf jeden Fall eine nicht unerhebliche Teilschuld.

Der vom Hintermann einzuhaltende Sicherheitsabstand beträgt normalerweise "halber Tacho". Das heißt, bei vorschriftsmäßig gefahrenen 50 km/h muss der Sicherheitsabstand grundsätzlich 25m betragen.
Nun ist es innerorts allerdings erlaubt diesen Abstand deutlich (!) zu unterschreiten. Als Anhaltswert gelten hier "3 Wagenlängen" also sagen wir einfach 3*4m=12m.
Dies ist jedoch nur erlaubt, da innerorts relativ gut ersichtlich ist, ob demnächst eine Bremsung des Vordermanns stattfindet. Sowohl Ampeln als auch Straßenüberquerende Fußgänger sind für den Hintermann gut ersichtlich.

Wenn du (oder dein Auto^^) nun völlig unvermittelt eine Vollbremsung hinlegst, dann kann das der Hintermann nicht vorhersehen. Somit hat er grundsätzlich auch keine (alleinige) Schuld.
In meinem Freundeskreis ist es jemandem passiert, dass der Vordermann mit voller Absicht gebremst hat, um einen Auffahrunfall zu provozieren - vermutlich mit dem Hintergedanken des Versicherungsbetrugs. Dank eines Zeugen, der bezeugen konnte, dass die Bremsung völlig sinnfrei war, bekam der Vordermann vor Gericht die volle Schuld zugesprochen.

Ich hatte es auch schon einmal, dass mein A3 eine Notbremsung ausgelöst hat, obwohl ich nur sehr knapp an einem abbiegenden Auto vorbeigefahren bin. Ich mag mich täuschen, glaube aber, dass ich ihn mit "Kickdown" überzeugen konnte mit dem Bremsen aufzuhören!

Hallo, es passieren immer wieder solche Vorfälle, solche Assistenten sind mit Vorsicht zu genießen, am besten sowas garnicht bestellen. Eine Kontrolle über meinen Fahrzeug behalte ich lieber selber.
Im Falle eines Unfalls, wirst du die Schuld bekommen.

Gruß

Zitat:

@LoeweHeinrich schrieb am 6. April 2016 um 17:55:01 Uhr:


Hallo, es passieren immer wieder solche Vorfälle, solche Assistenten sind mit Vorsicht zu genießen, am besten sowas garnicht bestellen.

Hast du Vergleichzahlen, wie oft durch falsche Notbremsungen ein Unfall ausgelöst wurde und wie oft durch unaufmerksame Fahrer ein Auffahrunfall ausgelöst wurde?

Zitat:

@LoeweHeinrich schrieb am 6. April 2016 um 17:55:01 Uhr:


Im Falle eines Unfalls, wirst du die Schuld bekommen.

Rechtsexperte bist du also auch noch, dass du diese Aussage so absolut sicher treffen kannst?

Ja, kann ich!

Heinrich hat doch Recht.

So blödsinnige Systeme haben in Autos nichts zu suchen.

Aber wenn ich die ganzen Schiffschaukelbremser heutzutage sehe die jeglichen Unsinn bestellen um jede Verantwortung abzugeben fällt mir sowieso nichts mehr ein.

Zitat:

@Harald32 schrieb am 6. April 2016 um 18:40:29 Uhr:


Heinrich hat doch Recht.

So blödsinnige Systeme haben in Autos nichts zu suchen.

Aber wenn ich die ganzen Schiffschaukelbremser heutzutage sehe die jeglichen Unsinn bestellen um jede Verantwortung abzugeben fällt mir sowieso nichts mehr ein.

Danke!
So ist es, vollkommen richtig. Die Hersteller wollen nur mit diesem Kinderkram Geld verdienen.

Mit Glück hat der nachfolgende Fahrer eines Pkw ebenfalls eine Radarsystem und damit eine Notbremsfunktion 😉... Auffahrunfall eventuell vermieden. Das pre sense funktioniert sehr gut und hat mir 1-2x gezeigt was passiert wenn es eng wird. Das dummerweise metallischer Müll auf der Straße das Radar anspricht lässt sich wohl leider nie ausschließen. So lange nichts passiert ist...

Über Sinn und Unsinn oder was der Hersteller damit verdienen will entscheidet jeder für sich. Ihr würdet es nicht bestellen... Thema erledigt. Moralapostel spielen nur weil man vom System nicht überzeugt ist, ist OT.

Zitat:

@SilRec schrieb am 6. April 2016 um 16:48:23 Uhr:


....nur im Falle von pre sense front, kann man ja einen Eingriff des Systems gar nicht verhindern.

Wie es bei Assistenten üblich ist, kann sie der Fahrer "overrulen". Auch Pre Sense Front kann man durch Gas geben dazu bringen.

Tja... da das System beim Q2 bereits serienmäßig verbaut sein wird, kann man es wohl kaum vermeiden. 😉

Zitat:

@clickme schrieb am 6. April 2016 um 22:24:48 Uhr:



Zitat:

@SilRec schrieb am 6. April 2016 um 16:48:23 Uhr:


....nur im Falle von pre sense front, kann man ja einen Eingriff des Systems gar nicht verhindern.
Wie es bei Assistenten üblich ist, kann sie der Fahrer "overrulen". Auch Pre Sense Front kann man durch Gas geben dazu bringen.

Nein das ist nicht richtig.

Man kann ihn zwar übertreten, aber er bremst trotzdem schon an.

Heißt wenn der Hintermann wegen dem anbremsen draufrauscht kann man nichts dagegen tun.

Da aber hier wieder ein paar Technikfeinde unterwegs sind die außer vier Räder, einem Motor und einem Lenker nichts weiter brauchen 😉 (bitte nicht falsch verstehen), würde ich schon behaupten, dass das pre sense front mehr Vor- als Nachteile bringt.
Sicherlich gibt es Situationen wo das System etwas überreagiert aber ich möchte mal behaupten das es ebenso genügend Unfälle mildert oder gar verhindert.
In meinem Bekanntenkreis haben außer ich noch mehrere dieses System, bzw. das gleiche von VW und hier hat es schon den ein oder anderen Unfall verhindert. Besonders wenn man viel innerstädtisch Unterwegs ist, kommt man schneller in so eine Situation als man denkt.

Mich hatte einfach nur interessiert wer die Schuld trägt, wenn das System völlig ungerechtfertigt eingreift.
Meiner Meinung nach, wenn wirklich feststeht, dass sich beide Verkehrsteilnehmer korrekt verhalten haben, der Hersteller. Aber das ist wirklich nur meine Meinung als Laie und nicht mehr.

Deine Antwort
Ähnliche Themen