Audi Herstellergarantie?
Ich habe ein Angebot für eine Tageszulassung, EZ war im Mai. Im Kleingedruckten steht, dass die Gewährleistung ein Jahr ab Übergabe ist. Ist das bei einem so jungen Wagen üblich? Gesetzlich wären es ja zwei Jahre.
Der Freundliche meinte dann, es gäbe ja die zwei Jahre Herstellergarantie von Audi. Stimmt das und was deckt die alles ab?
Gibt es sonst noch eine Möglichkeit, sich für Gewährleistungsfälle abzusichern?
Danke und Gruß
UME
24 Antworten
Meinst Du jetzt die Herstellergarantie von Audi?
Wie gesagt, die Gewährleistung des Händlers (ist ja was anderes als Garantie) ist laut dem Angebot auf ein Jahr beschränkt.
Zitat:
Original geschrieben von UME
Meinst Du jetzt die Herstellergarantie von Audi?
Wie gesagt, die Gewährleistung des Händlers (ist ja was anderes als Garantie) ist laut dem Angebot auf ein Jahr beschränkt.
Ja. Die Garantie vom Händler kann dir doch egal sein, oder? Die brauchst du doch nicht, zumal es ja nur Gewährleistung ist. Du hast doch auf den Wagen 2 Jahre volle Garantie (Gewähleistung gibts ja nicht mehr) von Audi und somit auch bei jedem Freundlichen.
Meiner ist EZ 02/05 und hat bis 02/07 Garantie.
Viele Grüße
Rainer
Fallbeispiel von mir:
Tageszulassung mit EZ: 06/03
Werksgarantie bis 06/05
Gebrauchtwagengarantie: 06/05 bis 06/06
Noch Fragen?
Gruß
PowerMike
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Zitat:
Original geschrieben von PowerMike
Fallbeispiel von mir:
Tageszulassung mit EZ: 06/03
Werksgarantie bis 06/05
Gebrauchtwagengarantie: 06/05 bis 06/06Noch Fragen?
Gruß
PowerMike
Ja. Warum bekommt man als Gebrauchtwagenkäufer 3 Jahre und als "normaler" Käufer 2 Jahre Garantie (bzw. Gewährleistung, das mal außer Acht gelassen)?
Viele Grüße
Rainer
Stimmt, das ist mir eben gar nicht aufgefallen. Du meinst doch bestimmt "Gebrauchtwagengarantie: 06/03 bis 06/04"? Oder ist das eine Garantieverlängerung, für die Du bezahlt hast?
Nein, das ist schon so richtig wie ich es oben beschrieben habe.
Meine Gebrauchtwagengarantie wurde einfach an die Neuwagengarantie drangehängt. Ob dies das übliche Prozedere ist weiß ich nicht. Aber ich finde es sehr gut.
Gruß
PowerMike
Hi!
lt. BGB § 475 Abs. 2 gibt es auf gebrauchte Güter, wenn bei einem Händler erworben, 1 Jahr Gewährleistung/Garantie.
Daher auch das dritte Jahr Garantie im Fallbeilspiel von PM.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__475.html
cya trainspot
War bei mir (8L) damals auch so!
Außerdem kannst Du Dir ja auch noch die Garantieverlängerung (+2Jahre / 300 Euro) kaufen, oder nicht?
Dann bist Du mit dem Gebrauchtwagen Jahr + Normale Garantie + erweiterte Garantie ewig abgesichert. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von PowerMike
Aber ich finde es sehr gut.
Ja klar, ist doch super für dich. Sinn und Zweck verstehe ich aber immer noch nicht. 😉
Das 3. Jahr ist aber nur Gewährleistung, oder?
Zitat:
Im Kleingedruckten steht, dass die Gewährleistung ein Jahr ab Übergabe ist
Bei UME ist es anscheinend anders als bei PM und JayCobie. Vielleicht haben die Händler dazugelernt?! 😉
Viele Grüße
Rainer
Zitat:
Original geschrieben von feldbuch
Bei UME ist es anscheinend anders als bei PM und JayCobie. Vielleicht haben die Händler dazugelernt?! 😉
Da UME ja eigentlich einen Gebrauchtwagen kauft, durch die Tageszulassung. Erhält er vom Händler die gewöhnliche einjährige Gewährleistung lt. BGB.
Das ist zumindest der einzige Reim den ich mir darauf machen kann. UME braucht im Fall eines Mangels eh nur auf die die 2 Jahre Audi-Garantie zurückgreifen. Das 1 Jahr Gewährleistung vom Händler kann man sich da an die Backe pinnen. 😉
cya trainspot
Zitat:
Original geschrieben von feldbuch
Das 3. Jahr ist aber nur Gewährleistung, oder?
Nein, Gebrauchtwagengarantie steht auf meinem Kärtchen. Inwiefern das eine Gewährleistung oder Garantie ist, weiß ich nicht. Ich könnte jetzt auf die Bedingungen schauen die ihc bekommen habe, aber dazu müsst eihc mich ja jetzt bewegen.😉
Es wär aber eh egal. Denn ich hatte von vornherein nur eine Gewährleistung. Mein Vorteil wäre im ungünstigen Fall nur, dass in den ersten 6 Monaten der Gebrauchtwagengarantie die Beweispflicht wieder beim Händler liegt.
Zum Glück handhabt Audi das mit der Beweispflicht sehr kulant.
Gruß
PowerMike