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Audi Garantie und Ersatzwagen Regelung

Audi A3 8P
Themenstarteram 16. November 2010 um 13:38

Hi Leute,

ich habe mal eine Frage.

Ich hatte im Sommer diesen Jahres einen Ausfall am DSG. Der Wagen nahm kein Gas mehr an und ich mußte den Wagen von 100km/h auf der Landstrasse zum Stillstand bringen und dann Neustarten. Anschließend fuhr er wieder einwandfrei.

Hab dann einen Werkstatt Termin gemacht. Man konnte mir nicht sagen, wie lange die Untersuchung dauern wird und dass ich den Wagen am besten Abgeben soll. Der Wagen war 8 Monate alt also Garantie.

Am Tag, als ich den Wagen abgegeben habe, habe ich mit dem Werstattmeister vorher unter die Motorhaube geschaut. Er meinte da war ein Marder drin. Ich sagte, das sich das weiß und dass das schon 7 Monate her ist.

Er sagte, wenn es ein Marderschaden ist, dann ist das kein Garantiefall mehr und ich muss den Ersatzwagen zahlen. Ich habe das so zur Kenntnis genommen.

Hab meinen Wagen also abgegeben und einen Ersatzwagen genommen, den ich jetzt zahlen soll.

Hab den Wagen um 10:00 abgegeben und um 15:00 einen Anruf vom :) bekommen, dass ich den Wagen jetzt wieder abholen kann.

Herausgestellt hat sich, dass es kein Marderschaden war. Der Grund für den Ausfall des DSG konnte nicht gefunden werden. Ich sollte wiederkommen, wenn das wieder auftritt.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich den Ersatzwagen nur zahlen muss, wenn es kein Garantiefall ist.

Wie lange die Untersuchung gedauert hat weiß ich nicht und man kann es mir trotz mehrmaliger Nachfrage nicht sagen.

Nach Erhalt der Rechnung bin ich also zum :) hin und habe meinen Fall geschildert. Man konnte meinen Vorgang im System nicht finden. Man konnte mir nicht sagen, wie lange der Wagen in der Werkstatt war. Mein Ansprechpartner war im Urlaub. Die freundliche Dame sagte mir, dass sie alles im System vermerken werde, da man das klären müsse, wenn mein Ansprechpartner wieder aus dem Urlaub zurück ist und ich bis dahin keine Mahnung bekomme. Man würde sich dann bei mir melden.

Gemeldet hat sich niemand. Es kam die erste Mahnung.

Ich also wieder hin zum :) und gefragt, warum ich zahlen muss.

Da erzahlte man mir von der 2-Stunden Regelung etc. Ich fragte, wie lange der Wagen denn in der Werkstatt war. Das konnte man mir nicht sagen. Ich wollte meinen damaligen Ansprechpartner sprechen, da er ja sagte, ich müsse den Ersatzwagen zahlen, wenn es sich nicht um einen Garantiefall handelt. Der war aber nicht da. Also verweigerte ich die Zahlung und bat darum dies in Erfahrung zu bringen und es notfalls mit Audi direkt zu klären.

Wie verblieben wieder so, dass man mich zurückrufen wolle, sobald man genauere Infos habe.

Es passierte wieder nichts. Es kam die zweite und letzte Mahnung.

Jetzt habe ich erstmal gezahlt.

Es kann doch nicht sein, dass man mir nicht darlegen kann, warum ich den Ersatzwagen zahlen muss, wenn ich mit einem Verdacht auf ein defektes DSG in der Garantiezeit zum :) gehe, damit man das Problem mal untersucht.

Die finden nichts zu meinem Wagen im System? Was soll das denn heißen? Ich war doch da - die Rechnung und Mahnung für den Ersatzwagen beweist es doch. Die haben sie nämlich noch im System.

Man kann mir im Nachhinein nicht sagen, wie lange mein Wagen in der Werkstatt war? - Logisch, denn man findet den Vorgang zu meinem Wagen ja nicht mehr im System.

Man verspricht mir dies zu prüfen und glaubhaft darzulegen und die Rechnung zu prüfen, damit ich keine Mahnung bekomme und sich telefonisch bei mir zu melden und nichts passiert. Ich bekomme trotzdem zwei Mahnungen, obwohl ich jedes Mal dort war und gefragt habe was das soll.

Habe mich bei Audi direkt schriftlich beschwert. Ich hatte zwischendurch auch immer wieder bei Audi angerufen und diese Vorfälle dort geschildert. Die haben für die Geschichte bei Audi nun 3 Vorgänge von mir den 1. Anruf, weil ich wissen wollte, ob mein Wagen von einer Rückrufaktion betroffen ist. Die erste beschwerde, weil ich den Ersatzwagen zahlen soll. Und nun die zweite Beschwerde, weil ich zwei Mahnungen bekommen habe, ohne dass man mir ausreichend begründen kann, dass mir kein Ersatzwagen zustand.

Mal ehrlich:

Ich bezahle ein Fahrzeug im Premiumsegment. Da erwartet man doch auch Premiumservice. Der :) ist meiner Meinung nach nicht sehr Servicefreundlich, denn sowas macht man doch nicht mit einem Kunden.

Kann mir von Euch jemand sagen, wie das mit einem Ersatzwagen geregelt wird? Ist das ausschließlich Kulanz des Audipartners? Denn wenn dies so ist, warum musste ich den Ersatzwagen nicht sofort bei Rückgabe zahlen. Spätestens hier hätte doch schon feststehen müssen, dass der Wagen unter 2 Stunden in der Werkstatt war.

Bin ziemlich enttäuscht vom Service.

Gruß

Tortschi

 

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50 Antworten

Es kommt nicht darauf an wie lange der Wagen in der Werkstatt "steht", sondern wie lange die Jungs daran arbeiten.

Dauern die arbeiten zwei Stunden oder länger, ist der Wagen umsonst bzw. wird von Audi bezahlt.

So war es jedenfalls bei meinem Turbotausch.

Themenstarteram 16. November 2010 um 13:48

Mag ja sein. Aber die könne mir ja nicht sagen, wie lange die Jungs beschäftigt waren. Die finden ja angeblich nix im System zu meinem Vorfall. Warum soll ich zahlen, wenn die mir nicht belegen können, dass sie unter 2 Stunden gebraucht haben. So viel darf ich als Kunde ja verlangen. Wenn sie nicht ganz dämlich wären, dann hätten die da halt 90 Minuten eingetragen, mir das gezeigt und fertig der Lack - ich hätte geazhlt. Aber so sehe ich da keinen Anlass.

Doch. Du bist in der Beweispflicht, denn du beanstandest die Rechnung. Sprich: Du musst dem AH beweisen das sie mindestens zwei Stunden an deinem Auto gearbeitet haben.

Kannst du das nicht, hast du zu zahlen.

Themenstarteram 16. November 2010 um 14:06

Wie soll ich denen das denn beweisen?

Das ist ja so wie: "Du bist so lange Schuldig, wie Du uns das Gegenteil beweisen kannst."

Die wollen doch Geld von mir. Sie stellen mir eine Rechnung und Hintergrund ist der, dass sie wohl unter 120 Minuten gebraucht haben. Dann müssen die mir das doch nachweisen. Es kann ja nicht sein, dass man mich damit absspeist, dass man zu meinem Werkstattaufenthalt nichts in der Datenbank findet.

Im Grunde ist so eine Regelung für den :) ja ein Freifahrtschein. Die müssen im Garantiefall nicht nachweisen, wie lange sie gebraucht haben, sagen dem Kunden vorher der Wagen muss den Tag über in der Werkstatt bleiben, der Kunde nimmt einen Ersatzwagen und dann stellt man ihm den auch in Rechnung. Der Kunde hat keine Möglichkeit dies zu prüfen. Das glaube ich einfach nicht.

Ich glaube eher, dass Der :) das dem Kunden schon nachzuweisen hat. Ob die Stunden dann stimmen oder nicht spielt ja keine Rolle. Im Grunde kann er ja schreiben, was er will.

Wo wird denn sowas gespeichert? In ELSA?

Das Problem liegt wohl darin, dass Audi den Leihwagen nur dann zahlt, wenn etwas gefunden wurde, dass einen Garantiefall darstellt. Wenn man nichts findet, dann zahlt immer der Kunde.

War bei mir auch so. Ich habe dann auf den Leihwagen verzichtet. Da hast du wohl erstmal keine Chance.

Was kostet denn so ein Leihwagen am Tag? Wieviel km hat man da frei?

Muss ich den wieder volltanken bei der Rückgabe?

Wär nett wenn mir das einer sagen könnte, weil ich grad das Problem hier lese.

Danke

Gruss

Wäre mir neu, dass es überhaupt eine Leihwagenregelung von Audi gibt. Bei der Mobilitätsgarantie zahlt Audi einen Ersatzwagen, wenn der Wagen liegen geblieben ist und nur in der Werkstatt instandgesetzt werden kann.

Wegen Garantiefällen habe ich noch NIE einen Leihwagen angeboten bekommen. Das ist m.E. eine Sache des Händlers. In den Garantiebedingungen steht davon sicher nichts.

Ich krieg immer Fahrkarten für die S-Bahn, und selbst das ist reiner Service des Händlers :D

Find ich auch ziemlich unhöflich und nicht ganz korrekt... Aber wie das rechtlich ist kann ich dir leider nicht sagen... Hatte mal bei einem meiner Vorgängerautos so ein ähnliches Problem. War ein Benz (bitte nicht schlagen :D ) ca. 10 Monate alt und ein defektes Einspritzventil... Motor im Notlauf und ich 250 km von meine :) weg. Dann zum nächstbesten :) getuckert, dem das Problem geschildert. Der meinte, viel zu tun, Teile bestellen etc ich solle doch zu meinem :) fahren. (Im Notlaufprogramm über die AB???) Nach endloser Diskussion mit nem Ersatzfahrzeug heim gefahren und 2 Tage später die Karre wieder abgeholt... Wollten die von mir Kohle für den Ersatzwagen, wegen den überschrittenen freien KM für Ersatzwagen. Volltanken sollte ich auch, was ich nicht wirklich eingesehen hab. (hätte ja die 500 km nicht fahren müssen, wäre meine scheiß Karre nicht verreckt) Zähneknirschend gezahlt, zu meinem Auto gegangen, Zündung an und siehe da, der Tank deutlich leerer und 165 km auf dem Tageskilometerzähler! Wutenbrannt wieder rein. meinte der, sie müssten nach so einer Reperatur eine Probefahrt machen. (165 km konnte der Meister allerdings auch nicht erklären) Da hatte wohl ein Angestellter noch kurz irgendwo was erledigen müssen... Ich hab den Laden kurz und klein geschriehen... War echt lustig wie die anderen Kunden geschaut haben, als ich dem Meister und der Infosusi mal in aller Deutlichkeit meine Meinung gegeigt hab. Dann haben Sie mein Auto gewaschen und vollgetankt. Mein :) zuhause hat dann die Rechnug für Mietwagen und Benzin für selbigen als Gutschrift für einen Kundendienst rausgeschrieben. Der war ganz entsetzt über das Verhalten seines Kollegen.

Hast du dein Auto bei dem Händler gekauft?

Bei Audi habe ich bis jetzt immer anstandslos einen Ersatzwagen (bzw. Vorführwagen) bekommen, selbst beim Kundendienst, wo einem ja keiner zusteht... So muss das sein!

Themenstarteram 16. November 2010 um 15:48

@ Scoundrel

Deine Schilderung finde ich recht gut - Danke für die Info :-)

Nein ich habe meinen Audi nicht bei diesem Händler gekauft. Letztendlich sollte dies auch nicht ausschlaggebend sein.

Alles was ich wollte war zu wissen,

1. warum mir der Meister sagt, wenn es ein Marderschaden ist, dann muss ich den Ersatzwagen zahlen, was ja impliziert, dass ich den Ersatzwagen nicht zahlen muss, wenn es kein Marderschaden ist.

2. Warum kann man mir nicht sagen, wie lange an dem Wagen gearbeitet wurde?

Es geht ja nicht darum, dass ich nicht zahlen kann oder will, sondern es geht darum, dass man mir den Eindruck verschafft, ich müsse es nicht und dann doch und dann kann mir aber nicht erklären warum, obwohl ich ja nun schon so oft nachgefragt habe, welche Kriterien hierfür erfüllt sein müssen.

Dann werden sachen versprochen, die nicht gehalten werden, sondern einfach Mahnungen geschickt.

Bei so einem Service hätte ich mir auch ne Reisschüssel kaufen können, da bekommt man wenigsten nen guten Service.

Mal ehrlich. Die sind doch daran interessiert, dass ich als Kunde gern wiederkomme. Allein schon die kleinen und großen Inspektionen werfen genug Kohle ab. Was sind da 38€ Mietkosten, wenn man den Kunden für sich gewinnen kann?

Für mich ist das in Sachen Audi Partner wie ein Freund, der dich umarmt und dir dann ein Messer in den Rücken sticht. ServiceWüste - und das im Premiumsegment.

Das du den Wagen dort nicht gekauft hast, sollte nichts ausmachen, macht es aber wohl leider doch manchmal. Denke auch, dass die Servicequalität unter den Händlern/Werkstätten sehr schwankt und viel im ermessen des Händlers liegt. Der Händler, der dir ein Auto verkauft, will dir schließlich auch wieder mal eins verkaufen und tut alles damit du zufrieden bist.

Der Meister hätte dich auf jeden Fall darauf aufmerksam machen müssen, dass der Ersatzwagen etwas kostet, wenn sie keinen Fehler finden, es am Mader lag, oder an dem Wagen unter 2 Stunden gearbeitet wird. Einen nicht über anfallende kosten zu informieren ist rechtlich auch nicht ganz koscher! Wenn dein Wagen beim Service ist, können sie dir ja auch nicht neu Bremsscheiben drauf machen (selbst wenn sie verschlissen sind), ohne dich zu fragen, ob sie das machen sollen. Sonst haben sie ja schließlich keinen Auftrag => kein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung...

Und das man dann ständig Mahnungen erhält, obwohl das scheints abgesprochen ist, zeugt ja auch nur von einer miserablen internen Kommunikation...

Ich würd das nochmal in einem persönlichen, sachlichen Gespräch vor Ort versuchen zu klären. (am besten mit jemandem der dort auch was zu sagen hat :D)

Zitat:

Original geschrieben von clickme

Doch. Du bist in der Beweispflicht, denn du beanstandest die Rechnung. Sprich: Du musst dem AH beweisen das sie mindestens zwei Stunden an deinem Auto gearbeitet haben.

Kannst du das nicht, hast du zu zahlen.

Das ist aber quatsch.

Wenn die was auf garantie gemacht haben, dann muss es eigentlich ein Fehlerprotokoll der "GFS" (Geführte fehlersuche) geben, da drauf ist die Zeit vermerkt. Hats du die Auftragsnummer auf der rechnung stehen, damit kann jeder Händler im system nachschauen was am Auto gemacht wurde. Wenn nichts im System steht, dann lief da was schief.

Themenstarteram 17. November 2010 um 7:13

Sollte ich das auch in ELSA sehen können?

@tortschi

Kam im FIS“ Notprogram Bitte Bremse treten“ (Oder so ähnlich?)

Könnte dann defekter Temperatursensor sein oder es muß ein Softwareupdate eingespielt werden. Letzteres sollte bei deinem Baujahr eigentlich nicht sein.

Den Quatsch mit dem Marder haben sie mir damals auch erst erzählt, bei mit war aber keiner drin, war nur etwas Dreck auf der Motorabdeckung.

Ich denke der Spruch hat System und soll den Kunden erstmal abschrecken auf Behebung des Schadens zu pochen.

Leihwagenanspruch hast du bei AUDI nie! Wenn du einen bekommst ist es abhängig vom Autohaus.

Dein Wagen war 5 Stunden in der Werkstatt, 2 Stunden Regelung gilt hier nicht.

Wenn sie den Fehler nicht finden ist es nicht dein Problem.

Hätten dir ja auch sagen können das du warten sollst.

Ist sich deine Werksatt bewußt daß sie dich mit einem nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug in den Straßenverkehr schicken.

Meiner ist Mitten auf der Kreuzung in den Notlauf gegangen. Glücklicherweise haben die andern mitbekommen das ich ein ernstes Problem habe sonst hätte es gekracht.

LG Michael

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