Audi (Q8) e-tron/e-tron Sportback: Allgemeiner Kaufberatungsthread

Audi e-tron GE

Hallo zusammen,

wie es im Audi-Forum auf MT für die diversen Modelle auch sonst üblich ist, eröffne ich hier ebenfalls einen "Allgemeinen Kaufberatungsthread", in dem alle Fragen zur Konfiguration und zu den diversen Ausstattungsdetails des Audi E-tron erfragt und diskutiert werden können. Der Start des Konfigurators ist eine gute Gelegenheit dafür.

Später können hier außerdem natürlich auch Gebrauchtwagen-Kaufberatungen durchgeführt werden.

Viel Spaß beim Diskutieren und Beraten!

Grüße
ballex
MT-Team | Moderation

Beste Antwort im Thema

Das gehört eher in den Community Thread als in die Kaufberatung e-tron.

Dort kannst Du bei Bedarf Kritik am WLTP Standard loswerden, der Zusammenhang dessen mit den betrügerischen Aktivitäten des VW Konzerns im Abgasskandal erschließt sich mir aber nicht.

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Weil er nichts zu verheimlichen hat vielleicht? Zumindest kann er den Namen herausgeben, man bekommt ihn ja im Falle des Kaufes sowieso heraus.
Und warum nicht Ladeprobleme? Wobei das ein Grund wäre, das Auto nicht zu nehmen. Damit dürfte nicht die „Beladung mit Gütern“ gemeint sein, sondern etwas an Anschluss/Batterie, was man nicht auf die Kette bekam.
Und gerade die Punkte um das Ladeverhalten sind eine der großen Stärken beim e-tron, da will ich keine potentiellen Probleme.
Und Schiebedach, das wäre bei mir bspw. kein Grund auf ein tolles Angebot zu verzichten (wobei ich kein Schiebedach habe und brauche) da es ein Garagenfahrzeug ist, was das Problem vermutlich lindert.
@Touran2012 wäre mich zu viel drin 🙂 viel Spaß damit. In der Schweiz scheint es andere Pakete zu geben, Premium Plus kannte ich bei mir nicht als ich meinen bestellt hatte. Oder ist das S-spezifisch??? Warum normal und kein Sportback?

Zitat:

@RGBLicht schrieb am 5. Mai 2022 um 06:50:28 Uhr:


Weil er nichts zu verheimlichen hat vielleicht? Zumindest kann er den Namen herausgeben, man bekommt ihn ja im Falle des Kaufes sowieso heraus.
Und warum nicht Ladeprobleme? Wobei das ein Grund wäre, das Auto nicht zu nehmen. Damit dürfte nicht die „Beladung mit Gütern“ gemeint sein, sondern etwas an Anschluss/Batterie, was man nicht auf die Kette bekam.
Und gerade die Punkte um das Ladeverhalten sind eine der großen Stärken beim e-tron, da will ich keine potentiellen Probleme.
Und Schiebedach, das wäre bei mir bspw. kein Grund auf ein tolles Angebot zu verzichten (wobei ich kein Schiebedach habe und brauche) da es ein Garagenfahrzeug ist, was das Problem vermutlich lindert.
@Touran2012 wäre mich zu viel drin 🙂 viel Spaß damit. In der Schweiz scheint es andere Pakete zu geben, Premium Plus kannte ich bei mir nicht als ich meinen bestellt hatte. Oder ist das S-spezifisch??? Warum normal und kein Sportback?

Kein Sportback, weil ab und zu eine Hundebox rein muss 😉

Zitat:

@RGBLicht schrieb am 5. Mai 2022 um 06:50:28 Uhr:


Weil er nichts zu verheimlichen hat vielleicht? Zumindest kann er den Namen herausgeben, man bekommt ihn ja im Falle des Kaufes sowieso heraus.

Datenschutz und so? Ausserdem gehe ich nicht davon aus, dass der Verkäufer den Brief in seiner Schublade hat, der wird wohl eher bei der Audi-Bank liegen...

Klar gehe ich davon aus, dass man vorher Rücksprache hält mit der Person. Ich würde es auch nicht wollen, wenn ich plötzlich einen Anruf bekäme ohne Vorwarnung 🙂
Aber das Angebot müsste schon super sein oder eine entsprechende Absicherung bei Problemen (Gewährleistung) damit ich das Risiko beim Kauf eingehe.

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Zitat:

@shneapfla schrieb am 5. Mai 2022 um 10:56:50 Uhr:



Zitat:

@RGBLicht schrieb am 5. Mai 2022 um 06:50:28 Uhr:


Weil er nichts zu verheimlichen hat vielleicht? Zumindest kann er den Namen herausgeben, man bekommt ihn ja im Falle des Kaufes sowieso heraus.

Datenschutz und so? Ausserdem gehe ich nicht davon aus, dass der Verkäufer den Brief in seiner Schublade hat, der wird wohl eher bei der Audi-Bank liegen...

Da hat der Datenschutz wahrscheinlich nichts dagegen. Es ist die fortlaufend verpflichtende Dokumentation von Rechtsgeschäften. Ein DS Problem wäre es IMHO wenn ein Verkäufer seine Kunde über zukünftige Rückläufer und deren Eigentümer samt Telefonnummer informieren würde.

Zitat:

@StefanLi schrieb am 5. Mai 2022 um 13:51:05 Uhr:



Zitat:

@shneapfla schrieb am 5. Mai 2022 um 10:56:50 Uhr:


Datenschutz und so? Ausserdem gehe ich nicht davon aus, dass der Verkäufer den Brief in seiner Schublade hat, der wird wohl eher bei der Audi-Bank liegen...

Da hat der Datenschutz wahrscheinlich nichts dagegen. Es ist die fortlaufend verpflichtende Dokumentation von Rechtsgeschäften. Ein DS Problem wäre es IMHO wenn ein Verkäufer seine Kunde über zukünftige Rückläufer und deren Eigentümer samt Telefonnummer informieren würde.

Also wenn ein Verkäufer den Namen des Vorbesitzers an jeden Kaufinteressenten zum Zwecke der Kontaktaufnahme rausgibt (inkl. Adresse, der Name alleine hilft ja selten was), dann bin ich mir sicher, dass das mit den vorhandenen Datenschutzvorschriften nicht konform geht (ich würde mich als Vorbesitzer auch "bedanken", wenn da fortlaufend irgendwelche Typen anrufen und wissen wollen, was mit einem meiner Vor-Autos war).

Mal abgesehen davon - wenn der Verkäufer die Wandlungs-Mängel nicht (alle) nennt, dann wird er todsicher keinen Vorbesitzerkontakt rausgeben...

Zitat:

@shneapfla schrieb am 5. Mai 2022 um 14:13:21 Uhr:



[...]

Also wenn ein Verkäufer den Namen des Vorbesitzers an jeden Kaufinteressenten zum Zwecke der Kontaktaufnahme rausgibt (inkl. Adresse, der Name alleine hilft ja selten was), dann bin ich mir sicher, dass das mit den vorhandenen Datenschutzvorschriften nicht konform geht (ich würde mich als Vorbesitzer auch "bedanken", wenn da fortlaufend irgendwelche Typen anrufen und wissen wollen, was mit einem meiner Vor-Autos war).

Mal abgesehen davon - wenn der Verkäufer die Wandlungs-Mängel nicht (alle) nennt, dann wird er todsicher keinen Vorbesitzerkontakt rausgeben...

Nach Art.6 DSGVO Abs 1 lit a) oder f) ist das IMHO rechtlich sauber. Ich hatte das schon und wurde vorher vom Verkäufer gefragt, ob das OK sei. Aber rein rechtlich hätte er das wahrscheinlich auch ohne OK machen dürfen. (Wahrscheinlich, weil es stets eine Einzelfallbetrachtung ist und im Zweifel auf Abwägungen und schon gefällte Urteile ankommt).

Zitat:

Habe ich irgendetwas falsch gemacht?
Die Spiegel möchte ich unbedingt so. Ich mag so "High-Tech". 😉

Danke und lg

Ja hast du, du hast die Spiegel bestellt :-)

Zitat:

@StefanLi schrieb am 5. Mai 2022 um 16:34:20 Uhr:



Zitat:

@shneapfla schrieb am 5. Mai 2022 um 14:13:21 Uhr:



[...]

Also wenn ein Verkäufer den Namen des Vorbesitzers an jeden Kaufinteressenten zum Zwecke der Kontaktaufnahme rausgibt (inkl. Adresse, der Name alleine hilft ja selten was), dann bin ich mir sicher, dass das mit den vorhandenen Datenschutzvorschriften nicht konform geht (ich würde mich als Vorbesitzer auch "bedanken", wenn da fortlaufend irgendwelche Typen anrufen und wissen wollen, was mit einem meiner Vor-Autos war).

Mal abgesehen davon - wenn der Verkäufer die Wandlungs-Mängel nicht (alle) nennt, dann wird er todsicher keinen Vorbesitzerkontakt rausgeben...

Nach Art.6 DSGVO Abs 1 lit a) oder f) ist das IMHO rechtlich sauber. Ich hatte das schon und wurde vorher vom Verkäufer gefragt, ob das OK sei. Aber rein rechtlich hätte er das wahrscheinlich auch ohne OK machen dürfen. (Wahrscheinlich, weil es stets eine Einzelfallbetrachtung ist und im Zweifel auf Abwägungen und schon gefällte Urteile ankommt).

a) lasse ich mir eingehen, wenn der Verkäufer fragt ist das auch mMn in Ordnung.
Aber f) ("Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten "😉 kann ich mir nicht vorstellen - wo wäre das berechtigte Interesse eines Kaufinteressenten, dass ihm der Verkäufer meine Kontaktdaten geben dürfte?

Bei einem gewandelten Auto würde ich dieses Interesse durchaus bejahen wollen

Es ist ja auch das berechtigte Interesse des Verkäufers. Und der Name unterliegt nicht den Datenschutz sondern die Telefonnummer….

Die Klausel mit dem berechtigten Interesse erlaubt dem Händler selbstverständlich nicht einfach die Kontaktdaten weiterzugeben. Hier ist die Zustimmung des Vorbesitzers erforderlich!

Das Auto wurde jetzt in die Niederlanden verkauft.

Vielen lieben Dank für die hilfreichen Posts!

Zitat:

@stelen schrieb am 6. Mai 2022 um 15:32:35 Uhr:


Bei einem gewandelten Auto würde ich dieses Interesse durchaus bejahen wollen

Da bin ich mir relativ sicher, dass ein Richter das anders sehen würde - klar ist ein Interesse des potentiellen Käufers vorhanden, das überwiegt aber sicher nicht den Datenschutz des Vorbesitzers.
Rein rechtlich gesehen ist das Fahrzeug ja in Ordnung, da kann ich nichts sehen, was den Datenschutz übertrumpfen würde.

Leute Leute… ein Wunder das Ballex noch nicht eingeschritten ist!😁

Kommt doch wieder zur Kaufberatung zurück - das Geplärre über Datenschutz könnt Ihr doch in einem anderen Forum austragen…😉

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