Audi Connect Verkehrsdaten und Lizenzen
Hoffe ihr könnt mir helfen. Habe 1 Problem und 1 Frage:
Problem: ich habe Datensim die alles lädt wie z.B. Google Earth Karte, Wetter etc. aber egal wie lange ich fahre, er bekommt keine online Verkehrsdaten geladen. Es steht immer nur TMCpro da, aber nie "online" wie das ja üblich ist. Habe "onlineverkehrsdaten" aktiviert etc. Hat jemand das gleiche Problem?
Frage: laut Freundlichem und dem Katalog etc. sollte die Lizenz der Navigations online Verkehrsdaten 36 Monate ab Aktivierung laufen, bei mir steht aber nur 12 Monate. Wie ist das bei Euch?
Danke für Eure Infos!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@jb0402 schrieb am 23. Dezember 2015 um 21:10:11 Uhr:
@Mehmet:MEINE Pflichten für die Garantie?!?
Die habe ich erfüllt, als ich meinen Teil des Vertrages erledigt habe, und den Kaufpreis für einen von Mängeln freien Vetragsgegenstand voll und ganz bezahlt habe.
Damit ist das Auto MEIN Eigentum. Und weder der Händler, noch der Hersteller haben irgendein Recht, an meinem Eigentum etwas zu ändern. Lediglich von Amts wegen könnte eine Modifikation (Update o.ä. ) angeordnet werden (siehe Abgasskandal).
Und natürlich müsste mein Vetragspartner in diesem Falle alle mit entstehenden Kosten ersetzen, da mir ein Schaden entstanden ist, da der Vetragsgegenstand nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
Und noch einmal: ohne, dass mir der Hersteller glaubhaft macht (und in dem Falle meiner Weigerung eben auch nachweist), dass er eine Modifikation vornehmen muss, um die Betriebssicherheit meiner Kuh aufrecht zu erhalten (und das wäre das Eingeständnis, dass es bis zum Update nicht so war!), lasse ich nichts "blind"
oder gar vertrauensvoll ändern. Und das kreide ich nicht meinem Händler oder dessen Werkstatt an, sondern der Informationspolitik von Audi (bzw. jedem anderen Hersteller).Und da ich mir die Hosen nicht mit der Kneifzange anziehe, hat das im freundlichen Dialog mit meinem Werkstattmeister auch bisher im besten Einvernehmen funktioniert - auch, dass ich einzelne Updates abgelehnt habe, weil ich hier im Forum von negativen Auswirkungen gelesen hatte (bezieht sich auf meinen 4G).
Ich kann nur Leute nicht verstehen, denen "Produktoptimierung" als Schlagwort reicht und die sich dann fragen müssen, was verändert wurde...
Just my 2 Cents...
Bei allem Respekt!
Ich weiss ja nicht woher du deine Informationen und deine Wunschrechte nimmst aber die Spielregeln der BGB Gesetze und erst recht der Automotive Branche sind wahrlich eine ganz andere.
Ein letzter versuch von mir auf das Tückische Detail hinzuweisen...
Der OEM hat dir auch nach seinem besten Wissen und Gewissen und den Einwandfreien ergebnissen seiner Vorfeldentwicklung das Fahrzeug verkauft. (sonst bekommt es gar keine Zulassung)
Stichwort: Es gibt keine 100% Sicherheit
Nun nach einiger Zeit im Feld (Zugelassenes Endkundenfahrzeug) erfährt er aber von "Problemen und Fehlern" die Ihm von den verschiedensten Autohäusern/Endkunden zugetragen werden.
Wie du Richtig gemeint hast, hat er dem Vater Staat (Kraftfahrtbundesamt) und dir aber gemäß CE zeichen zugesichert, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch/Nutzung keinerlei Gefahr droht und er in vollem Umfang dafür haftet. Wenn dem aber nicht so ist, dann muss er nach Kenntnisnahme hiervon aufgrund der Produkthaftung Maßnahmen ergreifen um eben diese erst im Nachhinein erfahrenen "Probleme und Fehler" zu beheben. Er muss diese Maßnahme (Produktoptimierung o.ä) auch nur gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt die Ihm die Zulassung gegeben hat Rechtfertigen.
Du/Wir sind nur die Nutzer, die den Gegenstand der bestimmung Gerecht zu Nutzen haben und uns dem Hersteller und Indirekt dem Kraftfahrtbundesamt zu fügen haben!
Wenn du dem OEM aber keine Möglichkeit dafür gibst eben nachträglich nachzubessern... kann dir bei einer unglücklichen Konstellation (z.B. Falsche Anzeige oder Fehlerhafte Auswertung im BUS-System des Fahrzeugs usw...) im Garantiefalle ein Strich durch die Rechnung gemacht werden und du bleibst auf den Kosten/Schaden sitzen.
Muss aber natürlich nicht so enden, wenn dein Freundlicher zu dir hält... aber das ist halt auch nicht 100% Sicher!?
Ist Natürlich deine KUH und dein Eigentum bitte verstehe das als Hinweis, mit der Hoffnung dass es immer Gut für dich ausgeht!
Beispiel aus dem Abgasskandal:
Die Betroffenen werden angeschrieben und Sie "MÜSSEN" nachbessern lassen... auch wenn es einen Leistungsverlust bedeudet -das kann mann dann wiederum sich anders entschädigen lassen. Wenn mann sich dieser Produktoptimierung verwehrt, dann kann das zum Verlust der Zulassung führen, da der Hersteller OEM dann eben sagt: "Ich übernehme dafür nicht die Produkthaftung, da das Fahrzeug nicht mehr den aktualisierten Zulassungsbestimmungen entspricht"
33 Antworten
Zitat:
@pokibeans schrieb am 21. Dezember 2015 um 17:42:56 Uhr:
Gab mal eine schöne Zeit in der man einen Neuwagen gekauft hat weil man 3-4 Jahre die Werkstatt NICHT sehen wollte...
Ich kaufe zwar erst seit 20 Jahren Neuwagen aber zur welcher Zeit hatte man Serviceintervalle von 3 oder 4 Jahren?
Zitat:
@Garfield2015 schrieb am 2. Januar 2016 um 15:19:10 Uhr:
Ich kaufe zwar erst seit 20 Jahren Neuwagen aber zur welcher Zeit hatte man Serviceintervalle von 3 oder 4 Jahren?
Die Serviceintervalle sind ganz offensichtlich nicht gemeint, sondern ausserplanmässige Reparaturen...
Da war doch noch die Frage nach der software version .... gerade nachgeschaut ..... im Dezember wurde die Version 0358 aufgespielt ... nächste Woche gibt es wieder ein update ... ich poste dann wieder die Versionsnummer
Frohes Neues