Audi Connect Verkehrsdaten und Lizenzen
Hoffe ihr könnt mir helfen. Habe 1 Problem und 1 Frage:
Problem: ich habe Datensim die alles lädt wie z.B. Google Earth Karte, Wetter etc. aber egal wie lange ich fahre, er bekommt keine online Verkehrsdaten geladen. Es steht immer nur TMCpro da, aber nie "online" wie das ja üblich ist. Habe "onlineverkehrsdaten" aktiviert etc. Hat jemand das gleiche Problem?
Frage: laut Freundlichem und dem Katalog etc. sollte die Lizenz der Navigations online Verkehrsdaten 36 Monate ab Aktivierung laufen, bei mir steht aber nur 12 Monate. Wie ist das bei Euch?
Danke für Eure Infos!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@jb0402 schrieb am 23. Dezember 2015 um 21:10:11 Uhr:
@Mehmet:MEINE Pflichten für die Garantie?!?
Die habe ich erfüllt, als ich meinen Teil des Vertrages erledigt habe, und den Kaufpreis für einen von Mängeln freien Vetragsgegenstand voll und ganz bezahlt habe.
Damit ist das Auto MEIN Eigentum. Und weder der Händler, noch der Hersteller haben irgendein Recht, an meinem Eigentum etwas zu ändern. Lediglich von Amts wegen könnte eine Modifikation (Update o.ä. ) angeordnet werden (siehe Abgasskandal).
Und natürlich müsste mein Vetragspartner in diesem Falle alle mit entstehenden Kosten ersetzen, da mir ein Schaden entstanden ist, da der Vetragsgegenstand nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
Und noch einmal: ohne, dass mir der Hersteller glaubhaft macht (und in dem Falle meiner Weigerung eben auch nachweist), dass er eine Modifikation vornehmen muss, um die Betriebssicherheit meiner Kuh aufrecht zu erhalten (und das wäre das Eingeständnis, dass es bis zum Update nicht so war!), lasse ich nichts "blind"
oder gar vertrauensvoll ändern. Und das kreide ich nicht meinem Händler oder dessen Werkstatt an, sondern der Informationspolitik von Audi (bzw. jedem anderen Hersteller).Und da ich mir die Hosen nicht mit der Kneifzange anziehe, hat das im freundlichen Dialog mit meinem Werkstattmeister auch bisher im besten Einvernehmen funktioniert - auch, dass ich einzelne Updates abgelehnt habe, weil ich hier im Forum von negativen Auswirkungen gelesen hatte (bezieht sich auf meinen 4G).
Ich kann nur Leute nicht verstehen, denen "Produktoptimierung" als Schlagwort reicht und die sich dann fragen müssen, was verändert wurde...
Just my 2 Cents...
Bei allem Respekt!
Ich weiss ja nicht woher du deine Informationen und deine Wunschrechte nimmst aber die Spielregeln der BGB Gesetze und erst recht der Automotive Branche sind wahrlich eine ganz andere.
Ein letzter versuch von mir auf das Tückische Detail hinzuweisen...
Der OEM hat dir auch nach seinem besten Wissen und Gewissen und den Einwandfreien ergebnissen seiner Vorfeldentwicklung das Fahrzeug verkauft. (sonst bekommt es gar keine Zulassung)
Stichwort: Es gibt keine 100% Sicherheit
Nun nach einiger Zeit im Feld (Zugelassenes Endkundenfahrzeug) erfährt er aber von "Problemen und Fehlern" die Ihm von den verschiedensten Autohäusern/Endkunden zugetragen werden.
Wie du Richtig gemeint hast, hat er dem Vater Staat (Kraftfahrtbundesamt) und dir aber gemäß CE zeichen zugesichert, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch/Nutzung keinerlei Gefahr droht und er in vollem Umfang dafür haftet. Wenn dem aber nicht so ist, dann muss er nach Kenntnisnahme hiervon aufgrund der Produkthaftung Maßnahmen ergreifen um eben diese erst im Nachhinein erfahrenen "Probleme und Fehler" zu beheben. Er muss diese Maßnahme (Produktoptimierung o.ä) auch nur gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt die Ihm die Zulassung gegeben hat Rechtfertigen.
Du/Wir sind nur die Nutzer, die den Gegenstand der bestimmung Gerecht zu Nutzen haben und uns dem Hersteller und Indirekt dem Kraftfahrtbundesamt zu fügen haben!
Wenn du dem OEM aber keine Möglichkeit dafür gibst eben nachträglich nachzubessern... kann dir bei einer unglücklichen Konstellation (z.B. Falsche Anzeige oder Fehlerhafte Auswertung im BUS-System des Fahrzeugs usw...) im Garantiefalle ein Strich durch die Rechnung gemacht werden und du bleibst auf den Kosten/Schaden sitzen.
Muss aber natürlich nicht so enden, wenn dein Freundlicher zu dir hält... aber das ist halt auch nicht 100% Sicher!?
Ist Natürlich deine KUH und dein Eigentum bitte verstehe das als Hinweis, mit der Hoffnung dass es immer Gut für dich ausgeht!
Beispiel aus dem Abgasskandal:
Die Betroffenen werden angeschrieben und Sie "MÜSSEN" nachbessern lassen... auch wenn es einen Leistungsverlust bedeudet -das kann mann dann wiederum sich anders entschädigen lassen. Wenn mann sich dieser Produktoptimierung verwehrt, dann kann das zum Verlust der Zulassung führen, da der Hersteller OEM dann eben sagt: "Ich übernehme dafür nicht die Produkthaftung, da das Fahrzeug nicht mehr den aktualisierten Zulassungsbestimmungen entspricht"
33 Antworten
@Mehmet:
MEINE Pflichten für die Garantie?!?
Die habe ich erfüllt, als ich meinen Teil des Vertrages erledigt habe, und den Kaufpreis für einen von Mängeln freien Vetragsgegenstand voll und ganz bezahlt habe.
Damit ist das Auto MEIN Eigentum. Und weder der Händler, noch der Hersteller haben irgendein Recht, an meinem Eigentum etwas zu ändern. Lediglich von Amts wegen könnte eine Modifikation (Update o.ä. ) angeordnet werden (siehe Abgasskandal).
Und natürlich müsste mein Vetragspartner in diesem Falle alle mit entstehenden Kosten ersetzen, da mir ein Schaden entstanden ist, da der Vetragsgegenstand nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
Und noch einmal: ohne, dass mir der Hersteller glaubhaft macht (und in dem Falle meiner Weigerung eben auch nachweist), dass er eine Modifikation vornehmen muss, um die Betriebssicherheit meiner Kuh aufrecht zu erhalten (und das wäre das Eingeständnis, dass es bis zum Update nicht so war!), lasse ich nichts "blind"
oder gar vertrauensvoll ändern. Und das kreide ich nicht meinem Händler oder dessen Werkstatt an, sondern der Informationspolitik von Audi (bzw. jedem anderen Hersteller).
Und da ich mir die Hosen nicht mit der Kneifzange anziehe, hat das im freundlichen Dialog mit meinem Werkstattmeister auch bisher im besten Einvernehmen funktioniert - auch, dass ich einzelne Updates abgelehnt habe, weil ich hier im Forum von negativen Auswirkungen gelesen hatte (bezieht sich auf meinen 4G).
Ich kann nur Leute nicht verstehen, denen "Produktoptimierung" als Schlagwort reicht und die sich dann fragen müssen, was verändert wurde...
Just my 2 Cents...
Zitat:
@jb0402 schrieb am 23. Dezember 2015 um 21:10:11 Uhr:
@Mehmet:MEINE Pflichten für die Garantie?!?
Die habe ich erfüllt, als ich meinen Teil des Vertrages erledigt habe, und den Kaufpreis für einen von Mängeln freien Vetragsgegenstand voll und ganz bezahlt habe.
Damit ist das Auto MEIN Eigentum. Und weder der Händler, noch der Hersteller haben irgendein Recht, an meinem Eigentum etwas zu ändern. Lediglich von Amts wegen könnte eine Modifikation (Update o.ä. ) angeordnet werden (siehe Abgasskandal).
Und natürlich müsste mein Vetragspartner in diesem Falle alle mit entstehenden Kosten ersetzen, da mir ein Schaden entstanden ist, da der Vetragsgegenstand nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
Und noch einmal: ohne, dass mir der Hersteller glaubhaft macht (und in dem Falle meiner Weigerung eben auch nachweist), dass er eine Modifikation vornehmen muss, um die Betriebssicherheit meiner Kuh aufrecht zu erhalten (und das wäre das Eingeständnis, dass es bis zum Update nicht so war!), lasse ich nichts "blind"
oder gar vertrauensvoll ändern. Und das kreide ich nicht meinem Händler oder dessen Werkstatt an, sondern der Informationspolitik von Audi (bzw. jedem anderen Hersteller).Und da ich mir die Hosen nicht mit der Kneifzange anziehe, hat das im freundlichen Dialog mit meinem Werkstattmeister auch bisher im besten Einvernehmen funktioniert - auch, dass ich einzelne Updates abgelehnt habe, weil ich hier im Forum von negativen Auswirkungen gelesen hatte (bezieht sich auf meinen 4G).
Ich kann nur Leute nicht verstehen, denen "Produktoptimierung" als Schlagwort reicht und die sich dann fragen müssen, was verändert wurde...
Just my 2 Cents...
Bei allem Respekt!
Ich weiss ja nicht woher du deine Informationen und deine Wunschrechte nimmst aber die Spielregeln der BGB Gesetze und erst recht der Automotive Branche sind wahrlich eine ganz andere.
Ein letzter versuch von mir auf das Tückische Detail hinzuweisen...
Der OEM hat dir auch nach seinem besten Wissen und Gewissen und den Einwandfreien ergebnissen seiner Vorfeldentwicklung das Fahrzeug verkauft. (sonst bekommt es gar keine Zulassung)
Stichwort: Es gibt keine 100% Sicherheit
Nun nach einiger Zeit im Feld (Zugelassenes Endkundenfahrzeug) erfährt er aber von "Problemen und Fehlern" die Ihm von den verschiedensten Autohäusern/Endkunden zugetragen werden.
Wie du Richtig gemeint hast, hat er dem Vater Staat (Kraftfahrtbundesamt) und dir aber gemäß CE zeichen zugesichert, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch/Nutzung keinerlei Gefahr droht und er in vollem Umfang dafür haftet. Wenn dem aber nicht so ist, dann muss er nach Kenntnisnahme hiervon aufgrund der Produkthaftung Maßnahmen ergreifen um eben diese erst im Nachhinein erfahrenen "Probleme und Fehler" zu beheben. Er muss diese Maßnahme (Produktoptimierung o.ä) auch nur gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt die Ihm die Zulassung gegeben hat Rechtfertigen.
Du/Wir sind nur die Nutzer, die den Gegenstand der bestimmung Gerecht zu Nutzen haben und uns dem Hersteller und Indirekt dem Kraftfahrtbundesamt zu fügen haben!
Wenn du dem OEM aber keine Möglichkeit dafür gibst eben nachträglich nachzubessern... kann dir bei einer unglücklichen Konstellation (z.B. Falsche Anzeige oder Fehlerhafte Auswertung im BUS-System des Fahrzeugs usw...) im Garantiefalle ein Strich durch die Rechnung gemacht werden und du bleibst auf den Kosten/Schaden sitzen.
Muss aber natürlich nicht so enden, wenn dein Freundlicher zu dir hält... aber das ist halt auch nicht 100% Sicher!?
Ist Natürlich deine KUH und dein Eigentum bitte verstehe das als Hinweis, mit der Hoffnung dass es immer Gut für dich ausgeht!
Beispiel aus dem Abgasskandal:
Die Betroffenen werden angeschrieben und Sie "MÜSSEN" nachbessern lassen... auch wenn es einen Leistungsverlust bedeudet -das kann mann dann wiederum sich anders entschädigen lassen. Wenn mann sich dieser Produktoptimierung verwehrt, dann kann das zum Verlust der Zulassung führen, da der Hersteller OEM dann eben sagt: "Ich übernehme dafür nicht die Produkthaftung, da das Fahrzeug nicht mehr den aktualisierten Zulassungsbestimmungen entspricht"
Wie du schon ganz richtig in deinem ersten Absatz geschrieben hast: die Spielregeln INNERHALB der Automotivebranche.
Diese sind mir in der Tat nicht bekannt - und MÜSSEN sie auch nicht. Denn für mich gelten ausschließlich die mit mir vertraglich getroffenen Vereinbarungen (vulgo: Kaufvertrag) und nachrangig (sofern der Kaufvertrag keine widerrechtlichen oder ungültigen Klauseln enthält) die gültigen Gesetze im ENDVERBRAUCHERrecht.
Und die weichen - glücklicherweise - z.T. gravierend von dem ab, was b2b gilt ;o)
Liebe Leute da kann ich zum teil nur schwer den Kopf schütteln was hier geschrieben wird, erstens weicht dies jetzt von Thema ab, zweitens wird hier mit rechtlicher Unwissenheit diskutiert.
Rechtlich und neutral gesehen muss man hier Mehmet recht geben.
Um mal die ganze Diskussion auf den Punkt zu bringen, damit dies hier mit dem Thema weitergehen kann.
Du kannst mit deinem Auto tun und lassen was du willst ( mehr oder weniger), aber du musst dem Hersteller im Sinne der Garantieerhaltung die Chance geben das Produkt zu verbessern, damit die Garantie und etwaige Garantieansprüche erhalten bleiben.Ende Nix Endverbraucher und vulgo.......
Ganz persönlich, wäre mir das Theater viel zu blöd beim freundlichen, dafür ist meine Zeit und Nerven viel zu kostbar. Update drauf, kurz erklären lassen was da genau gemacht wird und wieso und fertig, wir reden hier nur von einem Produkt nämlich Auto( Auch wenn das Auto des Deutschen liebstes Kind ist :-))
Die Autos die das erste halbe Jahr ausgeliefert werden, sind quasi Testwagen, in dieser Zeit wird noch so viel geändert und verbessert.
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Sorry, das ist falsch. Ich muss dem Hersteller bzw. meinem Händler nicht das Recht einräumen, meinen Kaufgegenstand zu VERBESSERN, sondern allenfalls MÄNGEL zu beheben.
Und ICH habe keinen Kaufvertrag, wo irgendwo steht, dass ich ein Betatester bin oder dass ich "quasi einen Testwagen" gekauft habe.
Frohes Fest!
Gerade gelesen: http://www.motor-talk.de/.../...e-update-aktion-91n6-t5535530.html?...
QED
Du verstehst einfach nicht um was es hier geht, natürlich steht nicht drinnen das du einen Testwagen fährst, ohh liebe Güte heul gleich :-)
Ich gehe mal stark davon aus, dass du keinen Beruf im rechtlichen Bereich ausübst, daher beende ich die Diskussion, da diese zu nichts weiterem führt, glaub du das was du meinst zu wissen und wir alle können weiter über die eigentlichen THEMEN reden.
Auch dir ein frohes Fest und BESINNLICHE Feiertage.
Zitat:
@dommec schrieb am 24. Dezember 2015 um 17:10:28 Uhr:
Du verstehst einfach nicht um was es hier geht, natürlich steht nicht drinnen das du einen Testwagen fährst, ohh liebe Güte heul gleich :-)
Ich gehe mal stark davon aus, dass du keinen Beruf im rechtlichen Bereich ausübst, daher beende ich die Diskussion, da diese zu nichts weiterem führt, glaub du das was du meinst zu wissen und wir alle können weiter über die eigentlichen THEMEN reden.Auch dir ein frohes Fest und BESINNLICHE Feiertage.
Geh du bitte weiter "davon stark aus"...
Dann sag ich's mal auf gut Badisch: Du hasch Recht, und ich hab' mei Ruh ;o)
@all: in der Tat sorry für's offtopic...
Zitat:
@jb0402 schrieb am 24. Dezember 2015 um 17:14:49 Uhr:
Geh du bitte weiter "davon stark aus"...Zitat:
@dommec schrieb am 24. Dezember 2015 um 17:10:28 Uhr:
Du verstehst einfach nicht um was es hier geht, natürlich steht nicht drinnen das du einen Testwagen fährst, ohh liebe Güte heul gleich :-)
Ich gehe mal stark davon aus, dass du keinen Beruf im rechtlichen Bereich ausübst, daher beende ich die Diskussion, da diese zu nichts weiterem führt, glaub du das was du meinst zu wissen und wir alle können weiter über die eigentlichen THEMEN reden.Auch dir ein frohes Fest und BESINNLICHE Feiertage.
Dann sag ich's mal auf gut Badisch: Du hasch Recht, und ich hab' mei Ruh ;o)@all: in der Tat sorry für's offtopic...
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.🙁
Und ich gebe als Forumsgenosse für dich wirklich nicht die Hoffnung auf, dass es immer so ausgehen mag wie du dir das so wünschst.
Frohes Weichnachtsfest !
Zitat:
@dommec schrieb am 24. Dezember 2015 um 17:10:28 Uhr:
Du verstehst einfach nicht um was es hier geht, natürlich steht nicht drinnen das du einen Testwagen fährst, ohh liebe Güte heul gleich :-)
Ich gehe mal stark davon aus, dass du keinen Beruf im rechtlichen Bereich ausübst, daher beende ich die Diskussion, da diese zu nichts weiterem führt, glaub du das was du meinst zu wissen und wir alle können weiter über die eigentlichen THEMEN reden.
Ich glaube, DU verstehst nicht, was jb0402 schreibt: Nicht jede "Produktoptimierung" berührt die Garantiebedingungen! Es ist auch rechtlich so, dass, wie jb schrieb, dem Hersteller in diesem Rahmen nicht ein "Verbessern" des Kaufgegenstandes sondern nur die "Mängelbehebung" zusteht. Wer ohne Nachfrage jedes Produktupdate einfach so akzeptiert, verletzt dadurch seine Sorgfaltspflicht.
Zudem muss wieder mal dezent auf die Lenkproblematik beim A64G, die bei vielen erst durch die "Produktoptimierung" entstand, hingewiesen werden - ein schönes Beispiel dafür, dass man nicht blind alles (gleich und ohne Nachfrage) machen lassen sollte.
Zitat:
@nix4free schrieb am 27. Dezember 2015 um 09:37:33 Uhr:
Ich glaube, DU verstehst nicht, was jb0402 schreibt: Nicht jede "Produktoptimierung" berührt die Garantiebedingungen! Es ist auch rechtlich so, dass, wie jb schrieb, dem Hersteller in diesem Rahmen nicht ein "Verbessern" des Kaufgegenstandes sondern nur die "Mängelbehebung" zusteht. Wer ohne Nachfrage jedes Produktupdate einfach so akzeptiert, verletzt dadurch seine Sorgfaltspflicht.Zitat:
@dommec schrieb am 24. Dezember 2015 um 17:10:28 Uhr:
Du verstehst einfach nicht um was es hier geht, natürlich steht nicht drinnen das du einen Testwagen fährst, ohh liebe Güte heul gleich :-)
Ich gehe mal stark davon aus, dass du keinen Beruf im rechtlichen Bereich ausübst, daher beende ich die Diskussion, da diese zu nichts weiterem führt, glaub du das was du meinst zu wissen und wir alle können weiter über die eigentlichen THEMEN reden.
Zudem muss wieder mal dezent auf die Lenkproblematik beim A64G, die bei vielen erst durch die "Produktoptimierung" entstand, hingewiesen werden - ein schönes Beispiel dafür, dass man nicht blind alles (gleich und ohne Nachfrage) machen lassen sollte.
Danke ;o)
Nur mal so am Rande: es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen Produktoptimierung und z.B. Rückrufaktion :-)
Kann man hier bitte wieder zurück zum Thema kommen ?
Ja wieder zum Thema. War heute beim freundlichen. Auto kommt nächste Woche paar Tage in die Werkstatt( und das mit 700km...), bekomme einen A7 als Ersatz...ole...bezüglich Lizenz meinte er das am Anfang es nur 3 Monate waren, jetzt gelten 12 Monate und dann muss man es kostenpflichtig verlängern...ist wohl eine Schweizer Besonderheit...da ich aber eine Email vom Verkäufer habe in der er mir sagt das es 36 Monate sind werde ich eine kostenfreie Verlängerung verlangen!
bezüglich Online Verkehrsdaten muss er einen 3 DINA4 Seiten prüftest machen mit unzähligen Fragen...dann bin ich mal gespannt...habe jetzt schon 8 Mängel...und das nach 10 Tagen...
Zitat:
@pokibeans schrieb am 28. Dezember 2015 um 15:56:08 Uhr:
Ja wieder zum Thema. War heute beim freundlichen. Auto kommt nächste Woche paar Tage in die Werkstatt( und das mit 300km...), bekomme einen A7 als Ersatz...ole...bezüglich Lizenz meinte er das am Anfang es nur 3 Monate waren, jetzt gelten 12 Monate und dann muss man es kostenpflichtig verlängern...ist wohl eine Schweizer Besonderheit...da ich aber eine Email vom Verkäufer habe in der er mir sagt das es 36 Monate sind werde ich eine kostenfreie Verlängerung verlangen!bezüglich Online Verkehrsdaten muss er einen 3 DINA4 Seiten prüftest machen mit unzähligen Fragen...dann bin ich mal gespannt...habe jetzt schon 8 Mängel...und das nach 10 Tagen...
welche Mängel? bitte bei Mängel & Probleme Technik posten, danke