Audi A5 und Versicherung

Audi

Guten Morgen zusammen,

ich habe bis dato meinen Audi TT über die HUK versichert, und nun möchte ich meinen geleasten A5 als Zweitwagen versichern lassen, solange ich den TT noch nicht verkauft habe. HUK teilt mir mit, dass die Selbstbeteiligung beim A5 mit € 1000,- bzw. € 500,- besonders hoch sei. Ist bei euch die Selbstbeteiligung auch so hoch angesetzt?

Beste Antwort im Thema

Das ist doch ein Widerspruch in sich, ein 100000-Euro-Auto zu kaufen und dann mit einer 0-Euro-SB zu versehen. Wenn nix passiert, ist es rausgeschmissenes Geld. Wenn mal eine Kleinigkeit passiert, muss man sich wegen ein paar Euro mit "den Beamten" befassen. Wenn was Großes passiert, fällt es kaum noch auf, wie hoch oder niedrig die Selbstbeteiligung ist. Aber muss ja jeder selber wissen.

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Außer der Fahrleistung geht auch noch das Alter des Fahrers in die Berechnung ein.
Beispiel: Habe SF 35 in Haftpf. und VK, nächstes Jahr 50 Jahre unfallfrei
Eigenes Haus, Einzelgarage, keine Fahrer unter 25 Jahre, 12k km/Jahr, Rabattschutz, Neupreisvers. NP 91k€
Beantragt wie oben = 620.-€ Jahr
währe ich 20 Jahre jünger dann 516.-€
Nach Umstellung durch VS auf 1000€ VK und 500€ TK Selbstbeteiligung nun 479.-€.

Also, nicht Älter werden !!!

Nachtag: Vor 5 Minuten ist der VS-Antrag eingegangen.
Die Versicherung hat ohne Mitteilung die Neuwertversicherung gestrichen.
Ich hoffe das war nur ein Versehen.

Als junger Fahrer ist es allerdings auch teuer (wenn man es auf sich selbst anmeldet):

Ein Arbeitskollege ist 24 Jahre alt (mit 18 Führerschein gemacht), nie ein Unfall gehabt und trotzdem kostet die Vollkasko seines 3 Jahre jungen Seat Leon (1.4 Liter - 125 PS) rund 1.400 € im Jahr (er bezahlt monatlich 114 €) 😁

Das mit der Garage hat mir mein Makler anders erklärt. Die Versicherung könnte nicht die TK-/VK-Leistung verweigern, wenn das Fahrzeug nicht in der vorhandenen Garage steht.

Konkret habe ich eine TG um die Ecke, ab und zu steht der Wagen aber auch vor der Tür. Als es da mal einen Parkrempler gab, hat die VK auch anstandslos geleistet.

Das eine Einzelgarage nicht 2* angeben kann ist klar und habe ich auch nicht behauptet.

So ist es... 😉

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Verbindlich beantwortet wird die frage zur Garagennutzung doch nur wenn ich in meinen Persönlichen Vertrag anschaue und die Bedingungen die dem Vertrag zugrunde liegen durchlese .
Ich habe bei meinem Tarif / Beitrag das Merkmal Garage angegeben um einen entsprechend anderen Beitrag zu bekommen .Und in meinen Bedingungen steht klar drin was dann von mir als Leistung zu erbringen ist , und zwar das einstellen des KFZ in der Zeit von 22>6 Uhr wenn ich mich an meinem Wohnort befinde .
Also würde ich jedem empfehlen seine Bedingungen zu lesen , wenn es denn keinen Unterschied ausmacht würde ich den Hinweis zu der Garage aus dem Vertrag streichen lassen .

Wenn es dann zum Teilkasko Fall des Diebstahls kommt wird sicher ein Nachweiss wie auch immer erbracht werden müssen .

"wenn ich mich an meinem Wohnort befinde"

Genau so ist es.

Bei meinem letzten Auto hatte ich nämlich als nächtlichen Standort "Einzelgarage" angegeben, da ich ab und an aber auch mal beruflich für ein paar Tage von zuhause weg war, stand mein Auto natürlich dann am jeweiligen Arbeitsort auf der öffentlichen Straße, dies beeinschränkte den Versicherungsschutz aber in dem Fall nicht.

Bei meinem letzten Versicherungsvergleich konnte ich allerdings keine wirklichen Preisunterschied feststellen, egal ob ich Einzelgarage oder öffentliche Straße als nächtlichen Standort angegeben hatte.

Zitat:

@RS5 450 schrieb am 6. November 2019 um 08:23:06 Uhr:


Wenn es dann zum Teilkasko Fall des Diebstahls kommt wird sicher ein Nachweiss wie auch immer erbracht werden müssen .

Du stellst Dein Auto also immer vor Zeugen in die Garage und/oder machst Fotos mit Zeitstempel, um das im Fall des Falles nachweisen zu können? 😉

M.E. ist da immer noch die Versicherung in der Beweispflicht.

Warum so Kompliziert, in der Diebstahl Meldung bei der Polizei muss doch nur Angegeben werden das er aus der Garage heraus gestohlen wurde.

Ansonsten ist es doch jedem frei gestellt wie er mit dem Thema Garage umgeht. Ich versuche mich lediglich an das im Vertrag geschriebene zu halten.

Ich werde aber erst einmal in Erfahrung bringen wie sich das Thema Garage in der Prämie auswirkt.

Bringt bei mir ein paar Euros. Aber nicht die Welt. Hängt sicherlich von der Diebstahlrate ab.

Habe heute die Beiträge für 2022 bei der Huk24 angeschaut.
Die Beiträge haben sich aufgrund eines Unfalls sehr wesentlich erhöht.

Bei der Huk24 kann man (ich weiß nicht ob das bei jede Versicherung möglich ist) ja Kündigen und zugleich eine neue Versicherung bei der Huk24 abschließen. Zumindest habe ich das mal gemacht und so mal etwas gespart.

Bei der doch kräftige Erhöhung habe ich natürlich geschaut ob ein erneute Abschluss (gleiche Leistungen, gleiche Daten) etwas Sparpotential bietet. Und siehe da es sind über 50 Euro (vierteljährlich).

Habe dann geschaut woran es liegt und gesehen dass es an die unterschiedlichen Rabatten liegt. So würde ich als Bestandkunde (der sein Vertrag einfach verlängern lässt) 42% Haftpflicht und 55% Vollkasko zahlen. Als "Neukunde" würde ich beim gleichen SF Klassen nur 38% bzw. 49% zahlen.

Sieht jemand da einen Haken? Ist ein Kündigung und Neuabschluss bei der gleiche Versicherung immer möglich? Habe ich was übersehen?

DANKE

Die Rückstufungstabellen haben sich evtl. geändert, das wäre zu prüfen

Die HUK24 bietet doch eben auch die Umstellung auf den neuen Tarif an.

Habe ich mal angeklickt. Bei 2 von meinen 3 dort versicherten Autos hat sich das gelohnt. Einfach mal durchrechnen lassen.

Ich mach das jedes Jahr bei der HUK24 und spare durch Neuabschluß immer ein paar Euro. Bloß nix verschenken, die verdienen genug.

Letztes Jahr hat sich allerdings die Rückstufung im Schadensfall verschlechtert, das war mir 50€ Ersparnis im Jahr nicht wert.
Kennt jemand die Änderungen für 22?

Im Vergleich zu 12/2020 gab es eine Verschlechterung der Rückstufung im Schadensfall

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