Audi A5 S-Line zu tief ??
Servus zusammen,
Ich habe einen Audi A5 3.0 Tdi quattro.
Baujahr 2012 mit etwa 220.000 KM... S-Line Sportfahrwerk und Dämpferregelung...
Wir sind frisch umgezogen und leider streift (relativ leicht) mein Audi beim Einfahren und auf halber Strecke kurz bevor ich auf meinen Parkplatz bin den Boden... Daher steht der Wagen draußen nun draußen...
Lange Rede kurzer Sinn, kann ich das Fahrzeug irgendwie ohne den Komfort und ohne übermäßige Kosten in den Wagen stecken zu müssen etwas höher stellen?! Audi sagt nein... Ein anderer Händler vor Ort ist sich auch nicht sicher, daher meine Frage an euch.
Ansonsten werde ich mein Schmuckstück schweren Herzens verkaufen müssen...
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Weiß nicht aber wenn ein stinknormales Serien Kfz die Garage nicht einfahren kann ohne Schaden, ist das in meinen Augen ein Mangel und muss behoben werden bzw => Mietminderung
Würde meine Hausverwaltung sowas verzapfen, würde ich eine Frist setzen und nach Verstreichen Miete für den Garagenstellplatz oder eine sinnvolle Pauschale abziehen.
31 Antworten
@MG1912 bitte messe den vertikalen Abstand von Radnabe Mitte zu Kotflügelkante (siehe Bild Anhang). Dass ist die Methode zur Bestimmung der Tieferlegung.
Du fährst Serienbereifung?
Schräg runterfahren mal ausprobiert?
Zitat:
@MG1912 schrieb am 21. Oktober 2019 um 07:41:44 Uhr:
Guten Morgen zusammen, ne war ehrlich gesagt nicht voll beladen und schräg habe ich es beim zweiten Mal versucht es war dann aber immer noch der Fall...
@hohirode da konnten vermutlich einige mit Höhenmarken nix anfangen.
Guten Morgen zusammen,
Vielen lieben Dank für eure Hilfe. Tatsächlich ist das die Einfahrt zur Garage (leider). Klar der Wagen steht nun draußen, aber ist halt kacke im Winter und auch beim einkaufen etc. denn ich finde das Auto toll und möchte es ungern beschädigen. Am liebsten würde ich sagen die sollen diesen offensichtlichen Fehler der einfahrt beseitigen, aber das Thema ist wohl vom Tisch weil die Eigentümer sich nicht darauf einigen konnten... Sonst schreibe ich nochmal meinen Vermieter an, ob er mir einen Cayenne bezahlt ;-). Die Bereifung ist auch die serienbereifung. Aber auch vielen Dank für den Tipp ich werde heute mal wie empfohlen messen. Danke echt an ALLE für ihre Ideen und Beiträge
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Muss ja nicht gleich ein Cayenne sein, Macan, oder Q5 tut es auch.
Ich drücke dir die Daumen (wäre schade um den A5)
Grüße Cokefreak
Weiß nicht aber wenn ein stinknormales Serien Kfz die Garage nicht einfahren kann ohne Schaden, ist das in meinen Augen ein Mangel und muss behoben werden bzw => Mietminderung
Würde meine Hausverwaltung sowas verzapfen, würde ich eine Frist setzen und nach Verstreichen Miete für den Garagenstellplatz oder eine sinnvolle Pauschale abziehen.
Eine Workaround Variante wäre die Aufsetzposition auszumessen und die vordere Radposition mit Spraydose etc. zu markieren. Dann leichte Überfahrplatten im Kofferraum oder Garage deponieren und bei jeder Einfahrt davorlegen. Bei Ausfahrt ählich verfahren. Ist etwas mühsam, aber andere müssen auch Aussteigen und per Hand die Garage öffnen. Ich hatte, wie erwähnt, das gleiche Problem, konnte aber beim Eigenheim das Pflaster an der entsprechenden Position um ca. 5 cm anheben.
Zitat:
@cepheid1 schrieb am 22. Oktober 2019 um 11:23:52 Uhr:
Würde meine Hausverwaltung sowas verzapfen, würde ich eine Frist setzen ........
das ist i.d.F einfacher gesagt als getan, da hier nicht nur der Hauseigentümer / Hausverwaltung mit der Hauszufahrt betroffen ist, sondern auch die Stadt / Gemeinde als Eigentümer bzw. Baulastträger des Gehweges. Du kannst ja nur die Einfahrt ins Haus absenken, wenn du gleichzeitig auch die entsprechenden Änderungen am Gehweg vornimmst. Machbar ist alles, kostet aber in allem sicher einen leicht fünfstelligen Betrag. Hier muss man ja nicht nur den Gehweg aussen absenken, sondern auch innen im Haus die Abfahrt zur TG auf ca. 5 - 8 m neu angleichen / absenken. ( ansonsten verlagere ich ja den Knickunkt nur ). Und wenn da ( sehe ich auf dem Bild nicht genau ) noch ein Tor dran ist, brauchst du das natürlich auch neu.
Interessant wäre noch, ist das was man da sieht, nur die Einfahrt oder gleichzeitig auch die Ausfahrt ?
Wenn ja, wie ist denn das geregelt, wenn der eine fährt oben rein und der andere will gleichzeitig unten raus. Gibts dann Rangiererei ? nach dem Motto. der Klügere gibt nach oder wie ist das geregelt? ( Ampel ? )
Klar ist das kompliziert und teuer umzusetzen. Nur hast Du einen Mietvertrag mit Deinem Vermieter. Der beinhaltet einen Garagenstellplatz und dieser muss mit einem normalen Fahrzeug nutzbar sein. Ansonsten sehe ich keine Basis für einen Vertrag. Kann der Vermieter keine Verbesserung liefern, hast Du Optionen:
Miete mindern, ausziehen, anderes Auto oder damit Leben. Das sind die Optionen. Die letzten beiden wären für mich ein NoGo.
Ich sehe es genauso wie @cepheid1
Man muss ja irgendwie die Chance haben zu parken. Und sonst würde ich auch nicht für den Stellplatz bezahlen.
Und der A5 ist ziemlich hoch finde ich. Für mich als "tieferleger" wirklich extrem hoch.
Rede einfach nochmal freundlich mit deinen Vermietern
Das wird nix bringen... kein normaler Mensch wird das Geld investieren wenn andere Autos passen. Realistisch betrachtet bleibt nur draußen parken und beim nächsten Auto das Luftfahrwerk dazu bestellen...umziehen würde ich wegen so etwas nicht. Kommt ja auch drauf an wo er wohnt. Evtl. kann man den Platz vermieten und in einer benachbarten TG was anmieten
@TE: von welcher Stadt reden wir? Wie ist denn die Parksituation generell? habt ihr 2 Autos/ 2 Stellplätze?
Miete mindern oder gar keinen Stellplatz zahlen...logisch - aber meine Ausführungen baufachlicher Art haben leider nicht alle verstanden. Mir ging es lediglich darum denen zu zeigen...mach einfach die Einfahrt flacher....das das eben nicht so einfach geht.
Ich würde auch i.d.F. auch den großen Aufstand beim Vermieter machen aber mit Sicherheit kein neues Auto kaufen.
Ok, klassischer Fall : ich vermiete eine ETW mit Stellplatz. Mieter kommt und sagt: Auto passt nicht rein. Würde ich als Vermieter ( und Käufer der ETW) sagen: dann halt ohne Stellplatz. Die Änderung am Tor müsste von allen (bzw) einem Großteil der Eigentümer getragen werden. Dann wird in der nächsten Eigentümerversammlung darüber diskutiert, ein Angebot eingeholt... das zieht sich über Jahre ... der Vermieter kann da ggf. nix dafür ..
Zitat:
@cepheid1 schrieb am 21. Oktober 2019 um 15:25:14 Uhr:
@MG1912 bitte messe den vertikalen Abstand von Radnabe Mitte zu Kotflügelkante (siehe Bild Anhang). Dass ist die Methode zur Bestimmung der Tieferlegung.Du fährst Serienbereifung?
Also habe soeben gemessen es sind so ziemlich genau 36,8 cm (Serienbereifung).
Bald kommen die Winterfelgen 19 Zoll Segment drauf, aber auch das sollte das Problem vorerst nicht lösen...
Vielen Dank
Also ich habe es heute mal wirklich sehr schräg versucht einzufahren... Da hat man es tatsächlich nur ganz ganz leicht gehört, aber dafür habe ich fast die Wand getroffen ;-) ... So macht das keinen Spaß. Wenn es eine Möglichkeit gibt den Bock 2 cm oder so leicht höher zu stellen bin ich schon zufrieden... Ich werde die Tage mal meine Frau einfahren lassen und versuchen genau herauszubekommen wo es genau streift...
Aber nochmals wirklich großes Dankeschön an alle!!!