Audi A5 B8 Anfahrassistent nachrüsten.
Hallo Forum.
Bin seit Dez. 2011 Besitzer eines Audi A5/B8 Modelljahr 2012.
Leider habe ich es versäumt den Anfahrassistenten mitzubestellen.
Ist eine Nachrüstung möglich. (Freischaltung und Schalter)
Das Fahrzeug hat schon die Start/Stop Automatic.
Im Voraus schon Danke für das Feedback.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 31. Januar 2016 um 19:06:38 Uhr:
Ich weiß nicht, was diese dusslige Diskussion um geparkte Autos jetzt soll, aber auch in Nebenstraßen hat man am äußersten Rand zu parken.Zitat:
@Stray Cat schrieb am 31. Januar 2016 um 18:58:13 Uhr:
@S4Avant2012:Na, na, na! Vorsicht!
Schon mal durch Nebenstraßen gefahren?
Und damit bin ich jetzt raus, das schweift hier zu weit vom Thema ab.
Außerdem braucht man ja auch nicht zwingend nach irgendwelchen fadenscheinigen Gründen für dieses nicht wirklich sinnvolle Extra zu suchen.
Der einzige Beratungsresistente bist du.
Und du hast definitiv nicht zu entscheiden welche Ausstattung bei einem Auto Sinnvoll ist oder nicht!!
Ach und die fadenscheinigen "Argumente" kamen nur von dir ;-)
47 Antworten
Schon interessant, wie sehr man sich über eine Sonderausstattung echauffieren kann, die sowohl ab Werk, als auch nachgerüstet nicht mal 100 € kostet. 😛 Ich find's praktisch, nicht immer den Fuß auf der Bremse haben zu müssen. Gerade bei Stop-and-Go-Verkehr oder im Stau. Die Parkbremse wird geschont und ich muss nicht extra jedes Mal auf P schalten. Klar braucht man das nicht unbedingt, aber wenn es etwas gibt, das einem unnötige Arbeit abnimmt, wieso nicht?
Zitat:
@Scotty18 schrieb am 31. Januar 2016 um 10:43:39 Uhr:
ganz bestimmt nichtZitat:
@S4Avant2012 schrieb am 31. Januar 2016 um 04:56:35 Uhr:
Auf der Bremse steht man (zB an der Ampel) mit "blendender Beleuchtung" immer noch besser, als wenn einem ein unachtsamer Zeitgenosse das Heck verbiegt, weil er diese Beleuchtung eben nicht wahrnehmen kann.
Das sieht im Falle eines Falles übrigens auch die Versicherung so!
es gibt keine Vorschrift wo ich auf der bremse stehen muss wenn ich stehe!
Ganz bestimmt doch, denn da verhält es sich nicht anders als beim Fahrtrichtungsanzeiger (auch Blinker genannt).
Ein Gutachter kann Dir (auch bei zerstörtem Leuchtmittel) genau sagen ob es an war oder nicht.
Und wenn man auf ein Fahrzeug mit nicht leuchtenden Bremslichtern auffährt, muss man nicht zwingend davon ausgehen, dass dieses Fahrzeug steht.
Wenn die Bremsleuchten aber "blenden" kann man sich nicht damit rausreden, dass man das nicht gesehen hat.
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Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 31. Januar 2016 um 13:03:55 Uhr:
Ganz bestimmt doch, denn da verhält es sich nicht anders als beim Fahrtrichtungsanzeiger (auch Blinker genannt).Zitat:
@Scotty18 schrieb am 31. Januar 2016 um 10:43:39 Uhr:
ganz bestimmt nicht
es gibt keine Vorschrift wo ich auf der bremse stehen muss wenn ich stehe!
Selten so'n Quatsch gehört. Wie wär's mit Belegen/Gerichtsurteil etc. ?
Zitat:
Und wenn man auf ein Fahrzeug mit nicht leuchtenden Bremslichtern auffährt, muss man nicht zwingend davon ausgehen, dass dieses Fahrzeug steht.
muss man bei einem Fahrzeug mit leuchtenden Bremslichtern auch nicht...
Wenn man an einer roten Ampel nicht mit stehenden Fahrzeugen rechnet sollte man wohl besser seinen Schein abgeben
@ Scotty18:
Wahrscheinlich sehr amüsant! 🙂
Zitat:
@spuerer schrieb am 31. Januar 2016 um 13:05:56 Uhr:
Selten so'n Quatsch gehört. Wie wär's mit Belegen/Gerichtsurteil etc. ?Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 31. Januar 2016 um 13:03:55 Uhr:
Ganz bestimmt doch, denn da verhält es sich nicht anders als beim Fahrtrichtungsanzeiger (auch Blinker genannt).
Zitat:
@spuerer schrieb am 31. Januar 2016 um 13:05:56 Uhr:
muss man bei einem Fahrzeug mit leuchtenden Bremslichtern auch nicht...Zitat:
Und wenn man auf ein Fahrzeug mit nicht leuchtenden Bremslichtern auffährt, muss man nicht zwingend davon ausgehen, dass dieses Fahrzeug steht.
Ich gebe es auf. Du bist beratungsressistent! 🙄
Zitat:
Wenn die Bremsleuchten aber "blenden" kann man sich nicht damit rausreden, dass man das nicht gesehen hat.
seit wann kann man sich als Auffahrender da rausreden? Ich fahre like "wer draufknallt hat Schuld". Ja, es gibt Ausnahmeregelungen zu genüge, auch Gerichtsurteile, hierbei ist die Situation aber nie: ich fahre an eine rote Ampel und der Vordermann hatte die Bremsleuchten nicht am scheinen.
Warum hier ständig die rote Ampel eingeworfen wird, würde mich mal interessieren.
Es gibt auch andere Gelegenheiten, wo die Karre steht...
Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 31. Januar 2016 um 15:36:17 Uhr:
Warum hier ständig die rote Ampel eingeworfen wird, würde mich mal interessieren.
Es gibt auch andere Gelegenheiten, wo die Karre steht...
die kam z.B. von Dir. Aber auch in anderen Situationen sehe ich das genauso. Für die Wahl des Sicherheitsabstandes z.B. muss ich vorausfahrenden / stehenden Verkehr SELBST erkennen und einschätzen können... Bremslichter sind meines Wissens nach Stand heute Pflicht, dass sie vorhanden UND funktionstüchtig sind, allerdings wäre es mir neu dass man die beim Stehen leuchten haben muss (auch aus Sicht der Versicherung sofern die Bremslichter vorhanden und funktionstüchtig sind), wie gesagt meines Wissens nach aber man lernt nie aus...
Wenn Du aufmerksam gelesen hättest (und zwar alles), dann wäre Dir aufgefallen, dass ich dieses Beispiel nur von meinem Vorposter übernommen habe. Aber lassen wir das - eine weitere Diskussion führt hier eh zu nichts.
Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 31. Januar 2016 um 15:52:36 Uhr:
Wenn Du aufmerksam gelesen hättest (und zwar alles), dann wäre Dir aufgefallen, dass ich dieses Beispiel nur von meinem Vorposter übernommen habe. Aber lassen wir das - eine weitere Diskussion führt hier eh zu nichts.
sorry, my bad
Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 31. Januar 2016 um 14:33:47 Uhr:
Zitat:
@spuerer schrieb am 31. Januar 2016 um 13:05:56 Uhr:
Selten so'n Quatsch gehört. Wie wär's mit Belegen/Gerichtsurteil etc. ?
Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 31. Januar 2016 um 14:33:47 Uhr:
Ich gebe es auf. Du bist beratungsressistent! 🙄Zitat:
@spuerer schrieb am 31. Januar 2016 um 13:05:56 Uhr:
muss man bei einem Fahrzeug mit leuchtenden Bremslichtern auch nicht...
das hat doch nix mit beratungsresistent zu tun. Dann nenne mir doch ein Beispiel/Gerichtsurteil/Verordnung/Gesetz was deine Aussage untermauert!