Audi A4 gekauft - Mängel über Garantie, Gewährleistung oder Kulanz abwickeln ?
Hi, ich bin nun seit ca einer Woche stolzer Besitzer eines Audi A4 B9 und bin auch sehr zufrieden mit dem Auto, leider hab ich im Nachhinein einige Mängel festgestellt.
Zum einen funktioniert die rechte Seitenspiegelheizung nicht und zum anderen wird bei der Sitzheizung nur mein Gesäß erwärmt, nicht jedoch mein Rücken, die Lehne bleibt komplett kalt und auch der untere Teil wird nicht überzeugend warm, aber wenigstens wird das Leder bisschen erwärmt ...
Jedenfalls hat das Auto schon ca 130tkm gelaufen und ist Bj 7/16, daher hab ich bei meiner Gebrauchtwagengarantie eine SB von 40% oder 60% (ich bin mir nicht mehr sicher welches von beiden) auf die Materialkosten. Daher wollte ich fragen ob ich die Mängel irgendwie über die Gewährleistung abwickeln kann ? (Sorry falls ich da was falsch verstehe, komme nicht aus dem Fachgebiet).
Oder falls sowas möglich ist über die Audi Kulanz oder hat das Auto da schon zuviel gelaufen ? Weil eigentlich ist es wirklich schade, dass bei einem Auto von 2016 mit einem Neupreis von um die 50t€ solche Teile kaputt gehen ... und wie ich gelesen habe, ist das kein Einzelfall 🙁
Danke!
Beste Antwort im Thema
Du hast vor einer Woche beim Audi Händler Moers einen Gebrauchtwagen als Privatwagen/Privatperson erworben. Du stellst nun Mängel im Funktionsumfang der Sitzheizung fest. Dann fahre hin und lasse den offensichtlichen Mangel kostenlos beheben.
Warum diese direkte Vorgehensweise? Das hier lesen, ist mittlerweile dank EuGH auch in Deutschland angewandtes Recht:
https://www.handelsblatt.com/.../14683112.html?...
PS: Nach Ablauf der Händlergewährleistung greift Deine zusätzliche Garantieversicherung mit der vereinbarten %-Staffelung, sofern der Vertrag nicht bis dahin auch abgelaufen ist, was meist der Fall ist. Fazit: Beim Gebruachtkauf, das Fahrzeug in den ersten 6 Monaten auf Herz und Nieren prüfen, fahren und bei Bedarf reklamieren.
18 Antworten
Das ist richtig, aber da der TE das Fahrzeug ja erst eine Woche hat, dürfte da noch nicht soviel Strecke angefallen sein.
Ich glaube auch kaum, dass der Händler wegen dieser doch überschaubaren Fehler hier von sich aus auf Wandlung drängt. Bei einer Wandlung und Verkauf an Gewerbe macht er mit Sicherheit mehr schlecht, als wenn er die Sachen repariert.
mfg, Schahn
Das wäre zu hoffen...
Ich hatte in meinem Fall leider schon weit über 1000km in den ersten 2 Woche und da war es schon ein Faktor, zumal die Reparatur sehr teurer war 🙁
Von daher habe ich den Punkt angesprochen - just in case...
Man möge mich berichtigen, aber ob ein Auto gewandelt wird oder nicht, da hat doch der Käufer ein grosses Wort mitzusprechen. Vorallem bei diesen Mängeln hier. Machbare Garantieansprüche gehen vor. Wenn der so anfangen würde, käm direkt Post vom Anwalt 🙂
Du hast vor einer Woche beim Audi Händler Moers einen Gebrauchtwagen als Privatwagen/Privatperson erworben. Du stellst nun Mängel im Funktionsumfang der Sitzheizung fest. Dann fahre hin und lasse den offensichtlichen Mangel kostenlos beheben.
Warum diese direkte Vorgehensweise? Das hier lesen, ist mittlerweile dank EuGH auch in Deutschland angewandtes Recht:
https://www.handelsblatt.com/.../14683112.html?...
PS: Nach Ablauf der Händlergewährleistung greift Deine zusätzliche Garantieversicherung mit der vereinbarten %-Staffelung, sofern der Vertrag nicht bis dahin auch abgelaufen ist, was meist der Fall ist. Fazit: Beim Gebruachtkauf, das Fahrzeug in den ersten 6 Monaten auf Herz und Nieren prüfen, fahren und bei Bedarf reklamieren.