Audi A4 Facelift
wenns den Threat schon gibt bitte schließen.
sonst hier...
Beste Antwort im Thema
ich dachte hässlicher als im a8 kriegt man das tagfahrlicht nicht hin, leider ein irrtum...
4451 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vilafor
Wenn die Lieferzeiten so lang sind wie sie sind, dann "muß" Audi ein evtl. anstehendes FL eben auch entsprechend früh ankündigen!. Es kann ja nicht sein, dass man sich für mehrere Zehntausend Euro einen Neuwagen bestellt und nicht weiß, was man bekommt, sehe ich genauso.Wundertüten gibt`s für weitaus weniger Geld!
das kriegt mal einen dicken grünen Daumen 😉...es kann ja wohl nicht sein...man bestellt ein Auto für 40 und mehr tausend Euro und hat nicht einmal ein Bild davon gesehen. Wer das macht, dem ist so eine Kiste anscheinend völlig egal ( hauptsache es fährt ) oder dem ist gar nicht mehr zu helfen.
Und ich bleibe dabei......das A4 FL kommt nicht vor Herbst 2012 in den Handel 😉 ..ein Jahr nach dem FL des A5.
Zitat:
Original geschrieben von darkvader
Das ist aber recht einfach abzusichern - lass dir von deinem Verkäufer halt ein Rücktrittsrecht einräumen falls du das FL bekommen würdest es dir aber nicht gefällt.
soll heißen: du bestellst ein Auto für zig Tausend Euro und nimmst es dann nicht, weil dir beispielsweise das Tagfahrlicht auf einmal nicht gefällt??
Den Händler zeig mir mal, der sich darauf einlässt.
Leute, last mal die Kirche im Dorf und tut nicht so, als ob ihr Angst haben müsstet, der neue sähe aus wie eine Dacia-Mülltonne und hätte überhaupt nix mehr mit dem Alten zu tun. Wir reden hier von einem FL! Man kann sich da auch in was reinsteigern!
Streitpunkt Scheinwerfer: IST kein Geheimnis mehr, wird so aussehen wie beim A5.
Frage ist doch eher: will ich die eben genau so haben, wann bekomme ich sie?
So rum wird n Schuh draus!
Frage Frontspoiler: macht ihr von sowas allein eure Entscheidung pro/contra A4 abhängig?
Ich gehöre zur verschwindenden Minderheit, die sich mit dem gegenwärtigen weniger anfreunden kann, aber letztendlich entscheidend ist das Gesamt-Package des Fahrzeugs.
Bei der IAA wissen wir hoffentlich mehr.
Zitat:
Original geschrieben von jansen75
Wie es aussieht - weiss keiner genau...
Eigentlich ja schon.
halt nur mit der "Spezial"-Lakierung. Dies ist der neue:
Zitat:
Original geschrieben von Snake566977
http://spyshots.nl/.../Audi-A4-Facelift-001_11628104656.JPG
Aber es ist halt auch viel rate rei.
Kann genauso gut der B9 sein, der dann ab 2013 zu haben ist. Denn für ein Facelift ist es an sich zuviel. Allerdings interessiert das Audi auch nicht.
Kann mich nur ruckjoer nur anschließen. Einfach IAA Abwarten denn dann wissen wir mehr. Was denn nur B8 FL ist, wann es kommt bzw. ob es der B9 ist.
Und im besten Fall, kannste im Nov/Dez. das FL bestellen oder halt nicht.
Ich werde jedenfalls bis spätestens Dezember warten und dann gehts los. Dann wissen wir wann was kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Snake566977
Doch, aber halt nur mit der "Spezial"-Lakierung. Dies ist der neue:
Das ist eine Folierung, keine Lackierung.
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
Und ich bleibe dabei......das A4 FL kommt nicht vor Herbst 2012 in den Handel 😉 ..ein Jahr nach dem FL des A5.
Das glaube ich nicht, Porsche Austria (also der Generalimporteur für Ö) spricht von Ende 2011 - was ich aber auch nicht glaube.
Irgendwo dazwischen drinn wirds halt kommen.
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Zitat:
Original geschrieben von jansen75
Bei Preisanpassungen gibt es das ja meines Wissens auch, dass Preisanpassungen nach Kaufvertrag ab soundsoviel Monaten vom Kunden zu tragen sind...
Ja, Ne...Is klar !
Ich bestell ein Auto zu einem vertraglich vereinbarten Preis. Maßgeblich für den Preis ist der Abschluss des bindenden Kaufvertrages...Sollte es im Nachhinein Preisänderungen geben - im Übrigen egal in welche Richtung - so spielt dies absolut keine Rolle!
Genau das gleiche im Hinblick mit der FL / VFL-"Geschichte": Der Wagen ist so zu liefern, wie er bestellt wurde. Der Händler ist hier in der Erfüllungspflicht. Punkt!
Es wäre ja noch schöner, wenn ich nach x Monaten Lieferzeit plötzlich einen Preisaufschlag von y % zu tragen hätte, oder einen anders als vereinbarten Erfüllungsgegenstand akzeptieren müsste (und hierzu rechne ich ganz eindeutig auch ein geliefertes FL, obwohl VFL bestellt wurde).
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
soll heißen: du bestellst ein Auto für zig Tausend Euro und nimmst es dann nicht, weil dir beispielsweise das Tagfahrlicht auf einmal nicht gefällt??
Ehrlich gesagt: Ja! 😁
Genaugenommen ist das das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" und es wäre äußerst kundenunfreundlich, wenn Audi sich da auf irgendwelches Kleingedrucktes zurückziehen würde. Es gibt genug schöne Autos, ich muß mir keinen A4 kaufen, wenn er mir nicht 100%ig gefällt.
Wenn ich mir ne Packung Taschentücher kaufe und die Verpackung hat plötzlich grüne statt gelbe Streifen, dann juckt mich das wenig, aber ein Auto hat doch -gottseidank- noch ein bisschen mehr mit Emotionalität zu tun als manch anderes Produkt. Denke, dass das ein Großteil der Community ähnlich sieht.
Die Frage der Preisanpassungen wird wohl bei der derzeitigen Wirtschaftslage häufiger gestellt:
http://www.das-rechtsportal.de/recht/verkehrsrecht/neuwagen/zahlung
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
soll heißen: du bestellst ein Auto für zig Tausend Euro und nimmst es dann nicht, weil dir beispielsweise das Tagfahrlicht auf einmal nicht gefällt??Ehrlich gesagt: Ja! 😁
Genaugenommen ist das das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft"
welche "zugesicherte Eigenschaft" fehlt denn? 😉
Zitat:
aber ein Auto hat doch -gottseidank- noch ein bisschen mehr mit Emotionalität zu tun als manch anderes Produkt.
Emotionalitäten sind im Geschäftsleben nicht von Belang, entscheidend sind rechtliche Vorgaben und Bestimmungen.
Btw: wie das irgendeine "Community" sieht, oder gerne sehen möchte, interessiert die Rechtsabteilung von Audi oder deinen 🙂 herzlich wenig.
Zitat:
Original geschrieben von Spike S-Line
Ja, Ne...Is klar !Zitat:
Original geschrieben von jansen75
Bei Preisanpassungen gibt es das ja meines Wissens auch, dass Preisanpassungen nach Kaufvertrag ab soundsoviel Monaten vom Kunden zu tragen sind...Ich bestell ein Auto zu einem vertraglich vereinbarten Preis. Maßgeblich für den Preis ist der Abschluss des bindenden Kaufvertrages...Sollte es im Nachhinein Preisänderungen geben - im Übrigen egal in welche Richtung - so spielt dies absolut keine Rolle!
Genau das gleiche im Hinblick mit der FL / VFL-"Geschichte": Der Wagen ist so zu liefern, wie er bestellt wurde. Der Händler ist hier in der Erfüllungspflicht. Punkt!
Es wäre ja noch schöner, wenn ich nach x Monaten Lieferzeit plötzlich einen Preisaufschlag von y % zu tragen hätte, oder einen anders als vereinbarten Erfüllungsgegenstand akzeptieren müsste (und hierzu rechne ich ganz eindeutig auch ein geliefertes FL, obwohl VFL bestellt wurde).
Lies Dir mal den gesetzten Link von Lafette durch.
Kommt drauf an und ist im Einzelfall nicht so einfach wie Du denkst...
Zitat:
Original geschrieben von jansen75
Lies Dir mal den gesetzten Link von Lafette durch.Zitat:
Original geschrieben von Spike S-Line
Genau das gleiche im Hinblick mit der FL / VFL-"Geschichte": Der Wagen ist so zu liefern, wie er bestellt wurde. Der Händler ist hier in der Erfüllungspflicht. Punkt!Es wäre ja noch schöner, wenn ich nach x Monaten Lieferzeit plötzlich einen Preisaufschlag von y % zu tragen hätte, oder einen anders als vereinbarten Erfüllungsgegenstand akzeptieren müsste (und hierzu rechne ich ganz eindeutig auch ein geliefertes FL, obwohl VFL bestellt wurde).
Kommt drauf an und ist im Einzelfall nicht so einfach wie Du denkst...
tja, leider wahr.
Ich habe mal die Verkaufsbedingungen meines Vertrages nachgelesen, von Preisanpassungen während der Lieferzeit steht nichts drin, allerdings das hier:
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. [...]
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
Original geschrieben von vilafor
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
welche "zugesicherte Eigenschaft" fehlt denn? 😉Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
soll heißen: du bestellst ein Auto für zig Tausend Euro und nimmst es dann nicht, weil dir beispielsweise das Tagfahrlicht auf einmal nicht gefällt??Ehrlich gesagt: Ja! 😁
Genaugenommen ist das das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft"
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
Emotionalitäten sind im Geschäftsleben nicht von Belang, entscheidend sind rechtliche Vorgaben und Bestimmungen.Zitat:
aber ein Auto hat doch -gottseidank- noch ein bisschen mehr mit Emotionalität zu tun als manch anderes Produkt.
Btw: wie das irgendeine "Community" sieht, oder gerne sehen möchte, interessiert die Rechtsabteilung von Audi oder deinen 🙂 herzlich wenig.
Fürchte, Du wirst im Endeffekt recht haben, aber deswegen muß ich diese "Politik" ja nicht gutheißen!
Btw}: Auch Design ist eine zugesicherte Eigenschaft, wenn es so im aktuellen Prospekt abgebildet ist. Klar, die halten sich durch Kleingedrucktes natürlich wieder ihr Hintertürchen offen..
Und es ist auch deswegen traurig, weil die Automobilwirtschaft mit Emotionalität ihr Geld verdient, gerade die sogenannten Premiumhersteller.
Zitat:
Original geschrieben von Lafette
Ich habe mal die Verkaufsbedingungen meines Vertrages nachgelesen, von Preisanpassungen während der Lieferzeit steht nichts drin, allerdings das hier:Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungendes Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. [...]
da ham wir den Salat..
genau, sowas hab ich auch in Erinnerung.
Ich bin kein Jurist, aber diese FL-Frickeleien dürften wahrscheinlich unter diese "Zumutbarkeits-Klausel" fallen.
Mir ist auch kein Fall bekannt, wo jemand erfolgreich zB nur wegen eines "Tagfahrlichts nicht nach Wunsch" den Kauf erfolgreich rückabwickeln konnte. Da könnte ja jeder zum Händler rennen und bestellen und hinterher einen auf "Pusteblume.. ich nehm die Kiste nicht" machen.
Zitat:
Original geschrieben von Lafette
Ich habe mal die Verkaufsbedingungen meines Vertrages nachgelesen, von Preisanpassungen während der Lieferzeit steht nichts drin, allerdings das hier:Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. [...]
Was "zumutbar" ist kann dann im Einzelfall ein Richter entscheiden...
Zitat:
Original geschrieben von jansen75
Lies Dir mal den gesetzten Link von Lafette durch.Zitat:
Original geschrieben von Spike S-Line
Ja, Ne...Is klar !
Ich bestell ein Auto zu einem vertraglich vereinbarten Preis. Maßgeblich für den Preis ist der Abschluss des bindenden Kaufvertrages...Sollte es im Nachhinein Preisänderungen geben - im Übrigen egal in welche Richtung - so spielt dies absolut keine Rolle!
Genau das gleiche im Hinblick mit der FL / VFL-"Geschichte": Der Wagen ist so zu liefern, wie er bestellt wurde. Der Händler ist hier in der Erfüllungspflicht. Punkt!
Es wäre ja noch schöner, wenn ich nach x Monaten Lieferzeit plötzlich einen Preisaufschlag von y % zu tragen hätte, oder einen anders als vereinbarten Erfüllungsgegenstand akzeptieren müsste (und hierzu rechne ich ganz eindeutig auch ein geliefertes FL, obwohl VFL bestellt wurde).
Kommt drauf an und ist im Einzelfall nicht so einfach wie Du denkst...
Ihr glaubt doch nicht allen Ernstes, dass ein Unternehmen wie Audi, es darauf ankommen lassen würde, vor Gericht zu ziehen um die Frage der Zumutbarkeit bestimmter Änderungen in Form, Farton oder ähnliches zu klären?
In diesem Falle würden die hieraus resultierenden Imageschäden (in jedem Fall !) niemals einen juristischen Sieg (fraglich!) rechtfertigen...
Also: Welchen Grund hätte denn Audi (..oder jede andere Firma), lachend in die berühmte Kreissäge zu laufen?
Genau...KEINEN !
Demnach wird es irgendwann eine ganz offizielle und öffentliche "Deadline" geben, bis zu der das VFL und ab der das FL bestellt werden kann. Keine Unsicherheiten, keine unzufriedenen Kunden...
Manchmal ist es also in der Tat so einfach...;-)