Audi A3 2.0 TFSI 3 Jahre alt springt nicht mehr an...
Bin mit dem Wagen zur Arbeit gefahren und hab ihn dort abgestellt.
Als ich wieder nach hause fahren wollte springt der Wagen nicht mehr an.
Gestern Abend abgeschleppt und erste vorsichtige Diagnose -> Nockenwelle gebrochen.
Der Wagen hat nicht mal 45.000 km weg, wie kann das sein?!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PilleP
Ach ich hab übrigens auch noch Garantie bis Juli 2012, aber die zählt auch nur wenn man die Inspektion bei Audi gemacht hat?
die ist leider dann fast wertlos...ach junge warum bist du nicht zu audi gefahren?
soviel spart man wo anders auch nicht beim service und gerade bei dem jungen wagen.
dein öl kannst du selbst mitbringen und minimiert dann schon den größten posten.
ich drück dir mal die daumen das es nicht zu teuer wird für dich.
halt uns mal auf dem laufenden wie die sache ausgeht bei dir...
lg
72 Antworten
Ja stimmt...
Motorkennung guck ich heute Abend mal nach, dann meld ich mich eh nochmal.
Nach der Arbeit schau ich noch mal bei der Werkstatt vorbei.
Bei deiner Inspektion vor einem Monat wurde nicht zufällig auch die 15D6 (Stiller Rückruf Nockenwellenversteller) gemacht?
Zitat:
Original geschrieben von Ironysworld
Bei deiner Inspektion vor einem Monat wurde nicht zufällig auch die 15D6 (Stiller Rückruf Nockenwellenversteller) gemacht?
mit sicherheit nicht, da er vorn schon schrieb das er nicht bei audi zum service war.
das ist dann echt blöd wenn man die aktionen dann nicht bekommt und dann auch nach einem schaden die kulanz nicht gewährt wird weil man den service nicht bei audi hat durchführen lassen..
lg
Ähnliche Themen
Ach ich hab übrigens auch noch Garantie bis Juli 2012, aber die zählt auch nur wenn man die Inspektion bei Audi gemacht hat?
Zitat:
8. Während der Laufzeit der Anschlussgarantie müssen alle Serviceintervalle nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt werden. Ansonsten wird Audi von seinen Verpflichtungen nach dieser Anschlussgarantie befreit.
10. b) Der vollständig ausgefüllte Serviceplan über die Durchführung der Serviceintervalle nach den Vorgaben der AUDI AG (s. Ziff. 8) ist vorzulegen.
Quelle: Audi Anschlussgarantie, Garantiebedingungen Deutschland
Zitat:
Original geschrieben von PilleP
Ach ich hab übrigens auch noch Garantie bis Juli 2012, aber die zählt auch nur wenn man die Inspektion bei Audi gemacht hat?
die ist leider dann fast wertlos...ach junge warum bist du nicht zu audi gefahren?
soviel spart man wo anders auch nicht beim service und gerade bei dem jungen wagen.
dein öl kannst du selbst mitbringen und minimiert dann schon den größten posten.
ich drück dir mal die daumen das es nicht zu teuer wird für dich.
halt uns mal auf dem laufenden wie die sache ausgeht bei dir...
lg
ich würde das über die garantie versuchen...können die garantier doch nicht beneinen, nur weil du das öl nicht bei denen gewechselt hast!
hat doch rein gar nichts mit dem schaden zu tun
Zitat:
Original geschrieben von Bucki83
ich würde das über die garantie versuchen...können die garantier doch nicht beneinen, nur weil du das öl nicht bei denen gewechselt hast!
hat doch rein gar nichts mit dem schaden zu tun
nicht richtig:
wäre er beim service bei audi gewesen, wäre die aktion durchgeführt wurden und es gäbe keinen schaden
weiter sind garantieverlängerungen an voraussetzungen gebunden...service bei audi(herstellervorgabe etc)...liegen die nicht vor, wird abgelehnt
also eigentlich ist das schlüssig😉
lg
Zitat:
Original geschrieben von micha225
wäre er beim service bei audi gewesen, wäre die aktion durchgeführt wurden und es gäbe keinen schaden
Nicht zwingend, bei mir wurde die Aktion durchgeführt und es kam zu besagtem Schaden.
Aber du hast Recht, Audi wird so argumentieren, falls überhaupt der CCZA verbaut ist.
Logischerweise gibt es einen Zusammenhang zwischen Inspektion / Ölwechsel der nicht nach den Audi Vorgaben durchgeführt wurde und Schäden am Ventiltrieb.
ich habe den CCZA, aber das ist doch der 2,0 mit 200Ps und nicht der 1,8er oder?
bei mir wurde das Ventil 15D irgendwas schonmal getauscht, und seit die Garantie aus ist, hat der auch keinen Händler mehr von innen gesehn, hab letztes We die 30.000 Marke geknackt....
wie Äußerte sich bei dir der Motorschaden? oder merkt man da gar nix 😁??
CCZA = 2.0 TFSI
CDAA = 1.8 TFSI
Beide von der 15D6 betroffen. Wie gesagt, kein zwingender Zusammenhang zu den in diesem Thread beschriebenen Schäden.
Nicht durchgeführte Aktion kann diesen Schaden verursachen, wenn die Kugel des Nockenwellenverstellers in den Kettentrieb bzw. in den Ölkreislauf gelangt.
Eine durchgeführte Aktion kann bei fehlerhafter Durchführung ein ähnliches Schadensbild verursachen.
Bei meinem wurde die Aktion vor 6 Monaten bei 89.000 durchgeführt. Bei 108.000 der Schaden.
Wie beim TE wurde der Ventiltrieb beim Starten des Motors ohne weitere Vorankündigung zerstört.
Vorher absolut ruhiger Leerlauf, kein Rasseln, kein Leistungsverlust.
ich habe es April 2011 machen lassen,wenn ich mich richtig erinnere, bei KM ~25.000.
naja, wird schon gut gehn 😉, werde das näher verfolgen, leider kommt hinzu, dass mein Teilefuzzi gekündigt wurde.. und ich den neuen (noch) nicht so gut kenne... er hat mich diesbezügl immer am laufenden gehalten
Edit: sind die CCZB nicht davon betroffen?
das müsste das VI GTI Triebwerk sein, mit 211PS richtig?
Von den Kettenproblemen ließt man ja öfter mal.
Auch beim Golf 6 1,4 TSI ist das ein Problem, war grad ein Bericht in der Autobild.
Da wäre es übrigens nicht schlecht, wenn ihr an den Autobild Kummerkasten mal eure Fälle und die Regelund von Audi schreibt, die suchen nach solchen Berichten von Betroffenen.
Das finde ich bei einem "Premiumhersteller" wirklich bitter. Da kauft man ein Auto von dem man denkt, dass man das Thema aus dem Kopf hat, weil der Wagen eine Steuerkette hat und dann tauchen da häufig solche Schäden auf. Da würde ich lieber nen Zahnriemen am Motor haben und den dann für ein paar 100 € wechseln lassen, als mit der Befürchtung fahren zu müssen, mal 7000€ zahlen zu müssen.
Zur Inspektion:
Wenn man den Text von Audi ließt, darf man die Inspektion überall machen lassen, solange sie nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt werden. Das ist auch gängige Rechtssprechung, soweit ich weiß.
Da haben nämlich schon einige auch bei anderen Herstellern geklagt.
Das gilt dann für die Garantie.
Bei Kulanz nach der Garantie ist das wieder was anderes, da stellt der Händler eine freiwillige Leistung. Und die wird er leichter zubilligen, wenn man den Service bei ihm hat machen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Ironysworld
Quelle: Audi Anschlussgarantie, Garantiebedingungen DeutschlandZitat:
8. Während der Laufzeit der Anschlussgarantie müssen alle Serviceintervalle nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt werden. Ansonsten wird Audi von seinen Verpflichtungen nach dieser Anschlussgarantie befreit.
10. b) Der vollständig ausgefüllte Serviceplan über die Durchführung der Serviceintervalle nach den Vorgaben der AUDI AG (s. Ziff. 8) ist vorzulegen.
die frage ist ob die inspektion nach herstellervorgaben durchgeführt wurde, das weiß der kunde leider nicht ob sich die werkstatt daran hält und es auch nachvollziehbar ist!!!
der kunde hat auf jeden fall die rennerei!
aber da es sich um die anschlußgarantie handelt muss man genau lesen eas audi dort als bedingungen nennt die vorliegen müssen damit sie greift!
ist halt für den te etwas komplizierter als wenn nur audistempel im serviceheft wären.
jetzt muss er nachweisen das die inspektion nach herstellervorgaben durchgeführt wurde...kulanz ist sowieso zu 100% dadurch vom tisch.
ich will ihm nix böses, aber genau das ist die argumentation die er hören wird.
lg