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Audi 1,9 % Finanzierung, KSB Voraussetzung

Themenstarteram 11. September 2013 um 6:55

Hallo zusammen,

wir haben uns gestern einen Audi A4 Werkdienstwagen über ein Audizentrum gekauft bzw. zu 1,9 % finanziert. Bei Unterschreiben kam der Verkäufer dann mit einem KSB Plus (ca. 1000 Euro) um die Ecke. Auf Rückfrage meinte er, der KSB muss genommen werden ansonsten kann er zu den Konditionen nicht an uns anbieten. Da wir das Auto unbedingt haben wollten, haben wir vorerst zugestimmt.

Gestern Abend habe ich mir nochmal die Vertragsbedingungen (europ. Standardinfo Verbraucherinfo) durchgelesen. Hier steht klar drin, dass es sich die Versicherung keine Voraussetzung für den Kredit ist (Ist Versicherung zwingende Voraussetzung für den Kredit -> Nein). Weiterhin steht bei Sicherheiten für den Kredit nur das Gehalt und das Kfz.

Demzufolge könnte ich den KSB plus doch widerrufen ohne den Kreditvertrag zu gefährden oder? Hat einer damit schon Erfahrungen gesammelt und kann mir helfen? Ich will heute auf jedem Fall noch im Autohaus anrufen und nochmal nachfragen, leider ist der Verkäufer die Woche nicht mehr im Haus und ich würde die Sache gern erledigen.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Vielleicht nochmal als aktuelles Feedback: Habe Anfang Dezember einen Audi gekauft und mit 1,49% via Audi Bank finanziert. Ich wurde vom Verkäufer nur gefragt ob ich einen KSB möchte. Nachdem ich dies verneint habe, war die Sache vom Tisch. Wurde weder von Ihm noch von der Audi Bank erneut drauf angesprochen. Finanzierung war innerhalb von 5 Minuten von der Audi Bank freigegeben.

Also die Aussage, man würde die günstigen Zinssätze nur in Verbindung mit dem KSB bekommen ist schlichtweg falsch. Vermute eher, dass die Verkäufer für Abschluss eine KSB nochmal provision bekommen und daher versuchen ihn so zu verkaufen.

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Sorry für DP, aber ich habe noch 2 wichtige Fragen:

1. In den Widerufsbelehrungen des KSB steht ja sowas wie, wenn der KSB widerrufen wird, dass damit auch die Finanzierung platzt. Aber sowohl nachdem was ich hier gelsen habe, als auch nach Info der Mitarbeiterin der Fachabteilung von VW Financial Services sollte das ja trotzdem problemlos funktioneren, dass nur der KSB storniert wird.

2. Teilt mir die Audi Bank nach Widerruf des KSB die neue Rate abzüglich KSB mit? Oder bleibt die Rate gleich und die Schlusszahlung wird nur niedriger?

am 20. Januar 2015 um 7:23

Zitat:

@a5starter schrieb am 20. Januar 2015 um 01:30:33 Uhr:

 

1. In den Widerufsbelehrungen des KSB steht ja sowas wie, wenn der KSB widerrufen wird, dass damit auch die Finanzierung platzt.

Ich weiß nicht, was Du mit "sowas wie" meinst. Aber wenn definitiv drin steht, dass die Finanzierung vom Abschluss des KSB abhängt und die Finanzierung bei Kündigung des KSB "platzt", dann ist das wohl so.

Aber ohne den exakten Wortlaut der entsprechenden Klausel zu kennen, kann ich dazu auch nicht mehr sagen.

Da die Mitarbeiterin der Fachabteilung gesagt hat, dass eine Kündigung des KSB problemlos möglich wäre, vermute ich, dass die entsprechende Klausel, die Du mit "sowas wie" umschrieben hast, eine KANN-Klausel ist. Aber wie gesagt, ohne Kenntnis der Klausel ....

Bei juristisch relevanten Texten wie AGB oder Widerrufsklauseln kommt es wirklich auf den exakten Wortlaut an - "sowas wie" ist hierbei nicht hilfreich.

Gruß

Der Chaosmanager

Ich habe den genauen Wortlaut jetzt nicht im Kopf, werde ihn aber heute Abend hier posten.

Da es aber Berichte gibt, dass bei anderen Betroffenen bei Widerruf des KSB alles reibunglos funktionierte und die Finanzierung unberrührt weiterlief, bin ich eigentlich guter Dinge.

Wie sieht es nach Widerruf mit der monatlichen Rate aus? Wird die Rate angepasst oder läuft die Finanzierung unverändert weiter und die Schlussrate reduziert sich entsprechend?

Vielleicht kann jemand, der das schon so druchgezogen hat, was dazu sagen.

am 20. Januar 2015 um 9:06

Zitat:

@a5starter schrieb am 20. Januar 2015 um 09:53:08 Uhr:

Ich habe den genauen Wortlaut jetzt nicht im Kopf, werde ihn aber heute Abend hier posten.

Da es aber Berichte gibt, dass bei anderen Betroffenen bei Widerruf des KSB alles reibunglos funktionierte und die Finanzierung unberrührt weiterlief, bin ich eigentlich guter Dinge.

Es kommt eben im Einzelfall darauf an, ob der KSB lt. Vertrag Voraussetzung und Bedingung für die Kreditgewährung war oder nicht.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 20. Januar 2015 um 10:06:57 Uhr:

Es kommt eben im Einzelfall darauf an, ob der KSB lt. Vertrag Voraussetzung und Bedingung für die Kreditgewährung war oder nicht.

Gruß

Der Chaosmanager

Das sollte aber doch eigentlich in jedem Vertrag der Audi Bank gleich geregelt sein, oder nicht?

am 20. Januar 2015 um 10:52

Zitat:

@a5starter schrieb am 20. Januar 2015 um 11:47:41 Uhr:

 

Das sollte aber doch eigentlich in jedem Vertrag der Audi Bank gleich geregelt sein, oder nicht?

Das wird mit Sicherheit unterschiedlich geregelt sein. Bei einem Kreditnehmer mit mittelmäßiger Bonität wird die Bank wohl auf einen KSB pochen - bei einem Kreditnehmer mit bester Bonität reicht ihr viel eher das Auto als alleinige Sicherheit.

Gruß

Der Chaosmanager

Ok, verstehe. Dann lässt die Formulierung also Rückschluss auf die über mich hinterlegte Bonität ziehen..;)

Ich melde mich heute Abend mit dem genauen Wortlaut. Alles andere hilft ja nicht wirklich weiter.

So hier nun der exakte Wortlaut zum Widerruf des KSB in Bezug auf die eigentliche Finanzierung:

"Besonderheiten bei weiteren Verträgen

Widerrufen Sie Ihre Erklärung zur Anmeldung zu den Gruppenschutzversicherungsverträgen Kreditschutzbrief bzw. Kredischutzbrief Plus, so sind Sie mit dem wirksamen Widerruf dieser Erklärung auch an den Darlehnsvertrag nicht mehr gebunden.

Ist den Versicherern die mit den Darlehn finanzierte Prämie bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen, tritt der Darlehnsgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflichten der Versicherer aus der Anmeldung zu den Gruppenversicherungen ein.

Durch einen wirksamen Widerruf der Anmeldeerklärung sind Sie auch an einen weiteren mit dieser Erklärung zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem Versicherungsschutz aus den Gruppenversicherungsverträgen aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und der Versicherung betrifft. Darüber hinaus besteht ein Vertragszusammenhang auch zwischen dem jeweiligen Versicherungsschutz aus den einzelnen Gruppenversicherungsverträgen. Durch einen Widerruf der Anmeldeerklärung zu den Gruppenversicherungsverträgen sind Sie dann an keines der versicherten Risiken mehr gebunden. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden."

am 20. Januar 2015 um 18:12

Zitat:

@a5starter schrieb am 20. Januar 2015 um 19:05:08 Uhr:

So hier nun der exakte Wortlaut zum Widerruf des KSB in Bezug auf die eigentliche Finanzierung:

"Besonderheiten bei weiteren Verträgen

Widerrufen Sie Ihre Erklärung zur Anmeldung zu den Gruppenschutzversicherungsverträgen Kreditschutzbrief bzw. Kredischutzbrief Plus, so sind Sie mit dem wirksamen Widerruf dieser Erklärung auch an den Darlehnsvertrag nicht mehr gebunden.

Ist den Versicherern die mit den Darlehn finanzierte Prämie bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen, tritt der Darlehnsgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflichten der Versicherer aus der Anmeldung zu den Gruppenversicherungen ein.

Durch einen wirksamen Widerruf der Anmeldeerklärung sind Sie auch an einen weiteren mit dieser Erklärung zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem Versicherungsschutz aus den Gruppenversicherungsverträgen aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und der Versicherung betrifft. Darüber hinaus besteht ein Vertragszusammenhang auch zwischen dem jeweiligen Versicherungsschutz aus den einzelnen Gruppenversicherungsverträgen. Durch einen Widerruf der Anmeldeerklärung zu den Gruppenversicherungsverträgen sind Sie dann an keines der versicherten Risiken mehr gebunden. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden."

OK, jetzt ist die Sache klarer. Hier steht nirgends, dass die Bank an den Kreditvertrag nicht mehr gebunden wäre, wenn Du den Anmeldung zum KSB widerrufst. Es steht lediglich drin, dass Du selbst nicht mehr an den Darlehensvertrag gebunden bist.

Somit kannst Du die Anmeldung zum KSB widerrufen, dabei aber eine ausdrückliche Willenserklärung abgibst, dass sich der Widerruf nur auf den KSB bezieht und Du den Darlehensvertrag aufrecht erhältst.

Gruß

Der Chaosmanager

Danke für deine Bestätigung. So wurde es mir auch von den Audi Bank mitgeteilt.

Bleibt nur die Frage was ich mit den 1% der Nettodarlehnssumme mache, die ja erst bei der Übergabe an den Händler gezahlt werden sollen.

Im Kaufvertrag ist dies nirgends vermerkt. Und ehrlich gesagt sehe ich nicht ein die Händlerbeteiligung zu übernehmen Das soll der Händler in den VK-Preis einrechnen und nicht mit irgendwelchen fadenscheinigen Ausreden begründen.

Was kann bei Übergabe passieren, wenn ich mich weigere? Der Händler gibt das Auto nicht raus. Und dann?

Ich habe meinem Händler gesagt, dass er sich den KSB in die Haare schmieren kann. Ich bin Selbstständig, entweder habe ich Geld zu bezahlen oder nicht..Eine KSB ändert daran nichts...Bei privaten würde ixh diese abschließen und dann widerrufen..Keine Bank wickelt denn Kauf deswegen rück ab

Heute war Übergabe und der Verkäufer hat alles erledigt, was er zugesagt hatte und mir einen wirklichen tollen A5 übergeben.

Das Beste: Der Verkäufer hatte die Rechnung für die 1% der Nettodarlehnssumme schon fertig gemacht und als er sie angesprochen hat, fragte ich ihn nur was er damit wolle. Er fragte dann zurück, ob wir vereinbart hätten, dass die Summe im Fahrzeugpreis inklduiert ist. Natürlich bestätigte ich das. Und damit war das Thema schon erledigt. Versuchen kann man es ja Mal..

Jetzt wird noch der KSB fristgerecht widerrufen. Und dann habe ich hoffentlich viel Freude mit meinen neuen A5!

am 23. März 2015 um 11:57

Und? Hast du das Geld für die KSB zurück bekommen?

Es wurde direkt der Vertrag geändert ohne KSB, sodass auch nur die reine Finanzierungsrate von Anfang an abgebucht wurde.

Einzig störend: Die Audi Bank hat doch dann später tatsächlich noch Mal angerufen und wollte mir einen monatlich kündbaren KSB verkaufen.

Hey Jungs, vielen Dank für diesen Thread. Ich habe letzte Woche einen A3 gekauft, finanziert mit 1,49%. Ich habe eigentlich "nur" die KSB, aber dennoch ist es mit knapp 1000€ doch recht happig. Der Verkäufer meinte, dass es Pflicht sei, für diesen Zinssatz, da sonst wir bei 3 - 4% wären.

Ich habe mir nun die AGBs durchgelesen, darin steht dasselbe wie @a5starter. Habe dann die Audi-Bank angerufen, sie meinten, ich könne es innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Was ich auch tun werde. Und wenn der Zinssatz so bleibt, umso besser. Also perfekt gelaufen. :)

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