Audi 1,9 % Finanzierung, KSB Voraussetzung

Hallo zusammen,

wir haben uns gestern einen Audi A4 Werkdienstwagen über ein Audizentrum gekauft bzw. zu 1,9 % finanziert. Bei Unterschreiben kam der Verkäufer dann mit einem KSB Plus (ca. 1000 Euro) um die Ecke. Auf Rückfrage meinte er, der KSB muss genommen werden ansonsten kann er zu den Konditionen nicht an uns anbieten. Da wir das Auto unbedingt haben wollten, haben wir vorerst zugestimmt.

Gestern Abend habe ich mir nochmal die Vertragsbedingungen (europ. Standardinfo Verbraucherinfo) durchgelesen. Hier steht klar drin, dass es sich die Versicherung keine Voraussetzung für den Kredit ist (Ist Versicherung zwingende Voraussetzung für den Kredit -> Nein). Weiterhin steht bei Sicherheiten für den Kredit nur das Gehalt und das Kfz.

Demzufolge könnte ich den KSB plus doch widerrufen ohne den Kreditvertrag zu gefährden oder? Hat einer damit schon Erfahrungen gesammelt und kann mir helfen? Ich will heute auf jedem Fall noch im Autohaus anrufen und nochmal nachfragen, leider ist der Verkäufer die Woche nicht mehr im Haus und ich würde die Sache gern erledigen.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Vielleicht nochmal als aktuelles Feedback: Habe Anfang Dezember einen Audi gekauft und mit 1,49% via Audi Bank finanziert. Ich wurde vom Verkäufer nur gefragt ob ich einen KSB möchte. Nachdem ich dies verneint habe, war die Sache vom Tisch. Wurde weder von Ihm noch von der Audi Bank erneut drauf angesprochen. Finanzierung war innerhalb von 5 Minuten von der Audi Bank freigegeben.

Also die Aussage, man würde die günstigen Zinssätze nur in Verbindung mit dem KSB bekommen ist schlichtweg falsch. Vermute eher, dass die Verkäufer für Abschluss eine KSB nochmal provision bekommen und daher versuchen ihn so zu verkaufen.

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Zitat:

@Cello1848 schrieb am 27. April 2018 um 13:20:04 Uhr:


@tcsmoers und mein Händler will dann seinen Betrag Summe X von mir haben ? Also kommt es doch in beiden Varianten aufs gleiche raus ? Oder etwa nicht ? Hier haben doch schon einige nach Kauf einfach den KSB widerrufen

Nach welcher Rechtsgrundlage will der Händler von Dir Geld haben? Dein Kreditvertrag und die KSB sind keine verbundenen Geschäfte. Die KSB ist ein völlig autarker Vertrag, den Du kündigen kannst. Er hat - grundsätzlich - nichts mit dem Darlehn zu tun. Du bekommst doch das Darlehn für den Fahrzeugerwerb? Das ist ein Geschäft. Dann kannst Du das Darlehn mittels KSB absichern. Es besteht aber keine Pflicht eine KSB zur Darlehnsabsicherung abzuschließen.

peso

Zitat:

@dimas_Passat3c schrieb am 27. April 2018 um 14:37:24 Uhr:


Hi, so wie Peso es schreibt!

Für mich sind Kündigung und Widerruf zwei verschiedene Sachen. Viele schreiben ganze Zeit vom Widerruf. Sicherlich ist dieser möglich in der Zeit die mir/euch gewährt wird. Aber hier muss ich damit rechnen, dass der komplette Vertrag geändert werden muss.

Ich selbst habe zwei mal die Erfahrung gemacht und einmal für meinen Vater das Ganze abgewickelt.
Mann kündigt die Versicherung, was anderes ist der KSB nicht. Der Betrag wird auf das Konto ausbezahlt und alles läuft weiter. Gleiche Raten und alles andere.

Gruß

Genauso ist es. Wenn Du widerrufst, kann die Bank Dir das Darlehn verweigern. Nicht grundlos tritt die Bank nicht als Versicherungsgeber auf. Das ist diese Cardiff-Versicherung. Ich spreche hier einfach von einer Kündigung. Nur sollte diese vor Auszahlung des Darlehns erfolgen (Das hat nichts mit der Bewilligung zu tun.).

peso

Zitat:

@Cello1848 schrieb am 27. April 2018 um 14:45:50 Uhr:


@dimas_Passat3c Dann bin ich ja beruhigt. Da es bei mir ein Lagerfahrzeug wird den ich nächste Woche abholen kann. Werde ich den KSB direkt nach erhalt des Fahrzeugs widerrufen.. so bleibe ich bei meinen günstigen Konditionen bekomme den KSB wieder. Welchen ich wiederrum zur Sondertilgung nutzen kann.

Genau so ist es. Erst wenn Du das Auto übernommen hast, ist der Kredit gültig und genau zu diesem Zeitpunkt kündigst Du die KSB. Es darf überhaupt keine Zahlung / Weitermeldung an Cardiff erfolgen. Du kannst aber auch während der Laufzeit kündigen. Dann wird man Dir aber etwas berechnen / berechnen können.

peso

Zitat:

@Lattementa schrieb am 27. April 2018 um 15:34:50 Uhr:


Genau so würde ich es machen. Da besteht dann null Risiko.

Kündigen geht wie gesagt nur, wenn man ein Kündigungsrecht hat (kommt also auf die Bedingungen an) und man bekommt in der Regel auch nicht alles zurück. Das ist also auf jeden Fall die schlechtere Wahl.

Leider verstehe ich Dein Schreiben nicht :-(

Für den KSB hast Du immer ein Kündigungsrecht. Das kannst Du vor der Überweisung ausüben. Ein Widerruf ist nur innerhalb von XX Tagen vor Vertragsbeginn möglich.

Man könnte aber auch "widerrufen" und im Widerruf reinschreiben "ersatzweise kündige ich mit sofortiger Wirkung".

peso

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Bin ich der einzige, der glaubt, dass hier mal wieder einiges durcheinander geht?

@Hemmi1953 nicht nur du bist verwirrt. Ich checke grad gar nicht wie genau ich das jetzt handhaben soll wenn ich den Wagen nächste Woche abhole

Zitat:

@Cello1848 schrieb am 27. April 2018 um 19:06:34 Uhr:


@Hemmi1953 nicht nur du bist verwirrt. Ich checke grad gar nicht wie genau ich das jetzt handhaben soll wenn ich den Wagen nächste Woche abhole

Ganz einfach, teile der cardiff mit, dass du mit ihnen keinen ksb haben möchtest. Tätige einen widerruf, der ersatzqeise als kündigung betrachtet werden soll. Klar muss sein, dass du keinen ksb benötigst.

Peso

Ich hab das ganze gerade durch. Es gab bei VW eine 0% Aktion für Diesel Jahreswagen. Da haben wir uns einen Touran Jahreswagen zugelegt. Laut Verkäufer gab es das ganze angeblich nur mit KSB. Das 1. Angebot war ohne Anzahlung, da wurde "nur" eine KSB eingerechnet. Nachdem ich mich doch entschieden hatte, meine Altfahrzeug als Anzahlung dazulassen wurde es auf einmal eine KSB plus, komischerweise immer im Wert von ca. 1200 Euro. Ein Schelm wer Böses denkt.

Auf jeden Fall hab ich den KSB plus dann nach ca. 3 Wochen widerrufen. Daraufhin bekam ca. 2 Wochen später von der VW Bank einen geänderten Darlehensvertrag mit geringeren Raten. Zinssatz, Laufzeit und Schlußrate sind gleich geblieben.

Übrigens bekam ich nach 10 Tagen nach der Unterzeichnung beim Händler nochmal ein Schreiben zum Thema KSB mit den Infos zu Widerruf und Kündigung. Aus diesem Schreiben ging neben der erneueten Widerrufsbelehrung auch hervor, daß man den KSB auch jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann und erhält dann den Restbetrag zurück.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 27. April 2018 um 19:50:38 Uhr:



Zitat:

@Cello1848 schrieb am 27. April 2018 um 19:06:34 Uhr:


@Hemmi1953 nicht nur du bist verwirrt. Ich checke grad gar nicht wie genau ich das jetzt handhaben soll wenn ich den Wagen nächste Woche abhole

Ganz einfach, teile der cardiff mit, dass du mit ihnen keinen ksb haben möchtest. Tätige einen widerruf, der ersatzqeise als kündigung betrachtet werden soll. Klar muss sein, dass du keinen ksb benötigst.

Peso

Der Cardiff braucht er nichts melden, mit der hat er nix zu tun. Der Widerruf geht an die VW / Audi / Seat /Skoada Bank (je nach dem was es ist), Adresse und Kontaktdaten stehen eindeutig im Vertrag bei der Widerrufsbelehrung.

@tcsmoers

Widerruf und Kündigung sind juristisch gesehen ganz unterschiedliche Dinge. Während du beim Widerruf so stehst als wenn du den Vertrag nie geschlossen hättest, führt eine Kündigung nur zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages.

Beim Widerruf gibt es deshalb alles wieder, beim Rücktritt, insbesondere bei einem vertraglichen Rücktrittsrecht nur anteilig (Stichwort Stornoabschlag).

Weil die Händler in der Vergangenheit oft Quatsch erzählt haben (Kredit oder guten Zinssatz gibt’s nur mit Versicherung) ist seit Februar ein zweites Informationsschreiben gesetzlich vorgeschrieben in dem der Kunde darauf hingewiesen wird dass er die Versicherung widerrufen kann ohne dass sich an den Konditionen des Kredits etwas ändert. Erst wenn das Schreiben da ist, läuft die Widerrufsfrist

Das schreiben bekommst du bei der bestellung.

Peso

Zitat:

@WeesteWie schrieb am 27. April 2018 um 20:00:29 Uhr:


Ich hab das ganze gerade durch. Es gab bei VW eine 0% Aktion für Diesel Jahreswagen. Da haben wir uns einen Touran Jahreswagen zugelegt. Laut Verkäufer gab es das ganze angeblich nur mit KSB. Das 1. Angebot war ohne Anzahlung, da wurde "nur" eine KSB eingerechnet. Nachdem ich mich doch entschieden hatte, meine Altfahrzeug als Anzahlung dazulassen wurde es auf einmal eine KSB plus, komischerweise immer im Wert von ca. 1200 Euro. Ein Schelm wer Böses denkt.

Auf jeden Fall hab ich den KSB plus dann nach ca. 3 Wochen widerrufen. Daraufhin bekam ca. 2 Wochen später von der VW Bank einen geänderten Darlehensvertrag mit geringeren Raten. Zinssatz, Laufzeit und Schlußrate sind gleich geblieben.

Übrigens bekam ich nach 10 Tagen nach der Unterzeichnung beim Händler nochmal ein Schreiben zum Thema KSB mit den Infos zu Widerruf und Kündigung. Aus diesem Schreiben ging neben der erneueten Widerrufsbelehrung auch hervor, daß man den KSB auch jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann und erhält dann den Restbetrag zurück.

mittlerweile bin ich auch irritiert. an wen hast du den widerruf versandt? war das vor oder nach der kreditbewilligung?

peso

Zitat:

@WeesteWie schrieb am 27. April 2018 um 20:06:59 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 27. April 2018 um 19:50:38 Uhr:


Ganz einfach, teile der cardiff mit, dass du mit ihnen keinen ksb haben möchtest. Tätige einen widerruf, der ersatzqeise als kündigung betrachtet werden soll. Klar muss sein, dass du keinen ksb benötigst.

Peso

Der Cardiff braucht er nichts melden, mit der hat er nix zu tun. Der Widerruf geht an die VW / Audi / Seat /Skoada Bank (je nach dem was es ist), Adresse und Kontaktdaten stehen eindeutig im Vertrag bei der Widerrufsbelehrung.

dann lies das mal genau durch. ich habe es anders erlesen.

peso

Das hab ich getan, hier mal der Auszug des Widerrufsrecht (VW).

Ich denke @tcsmoers hat hier nicht verstanden dass es sich um einen Gruppenversicherungsvertrsg handelt. Da hat man selbst keinerlei vertragliche Verbindung zur Versicherung. Versicherungsnehmer ist die Bank, man selbst nur versicherte Person.

Da die Widerrufsbelehrung den Kunden bisher beim Abschluss mit allerlei weiteren Unterlagen untergeschoben wurde muss nunmehr nach Paragraph 7d VVG eine Woche nach Abschluss ERNEUT darüber informiert werden!

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