Audi 1,9 % Finanzierung, KSB Voraussetzung
Hallo zusammen,
wir haben uns gestern einen Audi A4 Werkdienstwagen über ein Audizentrum gekauft bzw. zu 1,9 % finanziert. Bei Unterschreiben kam der Verkäufer dann mit einem KSB Plus (ca. 1000 Euro) um die Ecke. Auf Rückfrage meinte er, der KSB muss genommen werden ansonsten kann er zu den Konditionen nicht an uns anbieten. Da wir das Auto unbedingt haben wollten, haben wir vorerst zugestimmt.
Gestern Abend habe ich mir nochmal die Vertragsbedingungen (europ. Standardinfo Verbraucherinfo) durchgelesen. Hier steht klar drin, dass es sich die Versicherung keine Voraussetzung für den Kredit ist (Ist Versicherung zwingende Voraussetzung für den Kredit -> Nein). Weiterhin steht bei Sicherheiten für den Kredit nur das Gehalt und das Kfz.
Demzufolge könnte ich den KSB plus doch widerrufen ohne den Kreditvertrag zu gefährden oder? Hat einer damit schon Erfahrungen gesammelt und kann mir helfen? Ich will heute auf jedem Fall noch im Autohaus anrufen und nochmal nachfragen, leider ist der Verkäufer die Woche nicht mehr im Haus und ich würde die Sache gern erledigen.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Vielleicht nochmal als aktuelles Feedback: Habe Anfang Dezember einen Audi gekauft und mit 1,49% via Audi Bank finanziert. Ich wurde vom Verkäufer nur gefragt ob ich einen KSB möchte. Nachdem ich dies verneint habe, war die Sache vom Tisch. Wurde weder von Ihm noch von der Audi Bank erneut drauf angesprochen. Finanzierung war innerhalb von 5 Minuten von der Audi Bank freigegeben.
Also die Aussage, man würde die günstigen Zinssätze nur in Verbindung mit dem KSB bekommen ist schlichtweg falsch. Vermute eher, dass die Verkäufer für Abschluss eine KSB nochmal provision bekommen und daher versuchen ihn so zu verkaufen.
403 Antworten
@maipfeifer also bestellle ich den Wagen ganz normal und erst in 6 Monaten wenn ich Ihn abhole widerrufe ich den KSB ? und gehe dann nochmal zu dem Autohaus einen neuen Vertrag unterschreiben ?
Zitat:
Wer bekommt keine Provision? Er, also der Verkäufer, oder das Autohaus?
der verkäufer als angestellter. das autohaus bekommt wohl schon provision, über die dann ja der bessere preis kommt. an den heftigen provisionen kann man schon sehen, das die versicherung völlig unlukrativ ist und das preis leistungsverhältnis in keinen zusammenhang steht.
Zitat:
@Cello1848 schrieb am 27. April 2018 um 00:47:33 Uhr:
Der Kredit wird ja erst in 6 Monaten ausgezahlt.
Und meine wiederrufsfrist beginnt bei Unterschrift.
Die 0.99 sind ja nicht an den ksb gebunden. Lediglich der Händler gibt vor das es so wäre weil er dann mehr verdient
Die zinsen sind nicht an die ksb gebunden, dass ist korrekt. Es dreht sich um den haendlerrabatt. Wir reden auch nicht vom widerruf, sondern von einer kündigung. Und kündigen kann man doch nur einen bestehenden vertrag.
Peso
@tcsmoers hmm. Also mit der Kündigung/Widerruf des KSB warten bis das Auto ausgeliefert ist ? oder direkt nach Bestellung des Fahrzeugs ?
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In meinen augen erst, wenn der kreditvertrag läuft und die gegenseite ihn nicht zurückziehen kann. Lies dir mal die ksb bedingungen durch. Deine rate wird auch nicht sinken. Das geld wird dir ausbezahlt.
Meine meinung!!
Peso
Kündigen kann man die Restschuldversicherung bei vielen Anbietern nicht. Widerruf ist da der einzige sichere Weg. Ob das Geld ausgezahlt wurde oder nicht ist egal..
@tcsmoers in den Bedinungen steht etwas von 30tägiger Widerrufsfrist. der genaue Wortlaut ist.
Hinweise zum Widerrufsrecht, zum Datenschutz und zur Schweigepflichtentbindung
1. Hinweise zum Widerrufsrecht
Der versicherten Person wird ein vertragliches Widerrufsrecht ihrer
Anmeldeerklärung zur Erlangung des Versicherungsschutzes über die
Gruppenversicherungsverträge eingeräumt. Sie kann diese innerhalb von 30
Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Dieses Widerrufsrecht ist im Zusammenhang mit dem gesetzlichen
Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers der Gruppenversicherungsverträge
zu sehen. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die dem
Versicherungsnehmer zur Verfügung zu stellenden Vertragsinformationen
gemäß § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes diesem bereits
vorliegen und auch die im Falle des elektronischen Geschäftsverkehrs speziell
für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzlichen Pflichten gemäß § 312e Abs. 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 241 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuche erfüllt sind.
Deshalb beginnt die Widerrufsfrist für die versicherte Person am Tag, nachdem
sie die Anmeldedokumente einschließlich der maßgeblichen
Versicherungsbedingungen und diese Belehrung in Textform erhalten hat.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an den Versicherungsnehmer,
Volkswagen Bank GmbH,
Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, Telefax-Nummer: (0531) 212-2275, der das Widerrufsverlangen an die Cardif Allgemeine Versicherung, Cardif
Lebensversicherung, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart weiterleitet. Bei
einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten
(s. o.).
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und es wird
der zur Erlangung des Versicherungsschutzes gezahlte Beitrag in voller Höhe
erstattet. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der
Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene
Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben
sind.
Beiträge werden unverzüglich erstattet, spätestens 30 Tage nach Zugang des
Widerrufs.
Da es sich um eine Risikoversicherung handelt, existieren keine
Rückkaufswerte und keine Überschussanteile im versicherungstechnischen
Sinne.
Finanzierte Geschäfte
Hat die versicherte Person den Beitrag zur Erlangung des Versicherungsschutzes
durch ein Darlehen finanziert und widerruft sie ihre Anmeldeerklärung
aufgrund des ihr eingeräumten vertraglichen Widerrufsrechts, ist sie auch an
den Darlehensvertrag in Höhe des Finanzierungsaufwandes für den
Versicherungsbeitrag nicht mehr gebunden, wenn der Darlehensvertrag und die
Anmeldeerklärung zum Gruppen- versicherungsvertrag eine wirtschaftliche
Einheit bilden. Dies kann dann der Fall sein, wenn über ein
Zweck-Mittel-Verhältnis hinaus zwei Verträge derart miteinander verbunden
sind, dass ein Vertrag nicht ohne den anderen geschlossen worden wäre. Z. B.
kann durch eine Zweckbindung des Darlehens eine wirtschaftliche Einheit
angenommen werden. Ist Cardif der Teil des Darlehensbetrags, der zur
Finanzierung des Versicherungsbeitrags verwendet wurde, bei Wirksamwerden
des Widerrufs oder der Rückgabe bereits über den Versicherungsnehmer
zugeflossen, tritt der Darlehensgeber im Verhältnis zur versicherten Person
hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in Cardifs
Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.
Will die versicherte Person eine vertragliche Bindung so weitgehend wie
möglich vermeiden, soll sie den Darlehensvertrag und die Anmeldeerklärung
jeweils gesondert widerrufen.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn das Versicherungsverhältnis auf
ausdrücklichen Wunsch der versicherten Person sowohl von ihr als auch von
Cardif vollständig erfüllt wurde, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
Was ich jetzt nicht verstehe. Widerrufen nach Unterschrift als 3 4 Tage Später oder erst nach Auszahlung an das Autohaus und Auslieferung des Fahrzeugs also in ca 6 Monaten
In meinen Augen widerrufst Du überhaupt nicht. Du kündigst die KSB (und zwar direkt bei der KSB). Ich würde es erst machen, wenn Du das Auto hast. U.U. musst Du dann einen gewissen Grundbetrag zahlen. In meinen Augen ist der KSB ein gesonderter Vertrag, der nichts mit der Finanzierung als solche zu tun hat.
peso
Was für einen Grundbetrag ? Die etwaigen Mehrkosten die dem Händler enstehen ? Die kann der schön selber tragen und nicht auf seinen Kunden abwälzen
Zitat:
@Lattementa schrieb am 27. April 2018 um 09:12:26 Uhr:
Kündigen kann man die Restschuldversicherung bei vielen Anbietern nicht. Widerruf ist da der einzige sichere Weg. Ob das Geld ausgezahlt wurde oder nicht ist egal..
Das steht sehr klar in den Bedingungen drin. Man kan cardiff kündigen oder widerrufen.
Heute erhalten:
Der KSB wird bei Auslieferung gekündigt, wenn nicht benötigt.
peso
Zitat:
@Cello1848 schrieb am 27. April 2018 um 11:36:36 Uhr:
Was für einen Grundbetrag ? Die etwaigen Mehrkosten die dem Händler enstehen ? Die kann der schön selber tragen und nicht auf seinen Kunden abwälzen
Auch das steht in den Bedingungen, die man bei Auftragserteilung bekommt. Das Zusatzblatt ist das "Produktinformationsblatt Restschuldversicherung".
Nach meinem jetzigen Wissensstand bleibt der Darlehnsvertrag so bestehen, wie er ist. Man bekommt den eingerechneten KSB-Beitrag von der Bank zurück.
peso
@tcsmoers und mein Händler will dann seinen Betrag Summe X von mir haben ? Also kommt es doch in beiden Varianten aufs gleiche raus ? Oder etwa nicht ? Hier haben doch schon einige nach Kauf einfach den KSB widerrufen
Hi, so wie Peso es schreibt!
Für mich sind Kündigung und Widerruf zwei verschiedene Sachen. Viele schreiben ganze Zeit vom Widerruf. Sicherlich ist dieser möglich in der Zeit die mir/euch gewährt wird. Aber hier muss ich damit rechnen, dass der komplette Vertrag geändert werden muss.
Ich selbst habe zwei mal die Erfahrung gemacht und einmal für meinen Vater das Ganze abgewickelt.
Mann kündigt die Versicherung, was anderes ist der KSB nicht. Der Betrag wird auf das Konto ausbezahlt und alles läuft weiter. Gleiche Raten und alles andere.
Gruß
@dimas_Passat3c Dann bin ich ja beruhigt. Da es bei mir ein Lagerfahrzeug wird den ich nächste Woche abholen kann. Werde ich den KSB direkt nach erhalt des Fahrzeugs widerrufen.. so bleibe ich bei meinen günstigen Konditionen bekomme den KSB wieder. Welchen ich wiederrum zur Sondertilgung nutzen kann.
Genau so würde ich es machen. Da besteht dann null Risiko.
Kündigen geht wie gesagt nur, wenn man ein Kündigungsrecht hat (kommt also auf die Bedingungen an) und man bekommt in der Regel auch nicht alles zurück. Das ist also auf jeden Fall die schlechtere Wahl.