AU-Untersuchung

Mercedes C-Klasse W202

Hallo
Keine AU-Plakette bekommen weil der Wärmetauscher der Heizung defekt ist. Geht das?

30 Antworten

Zitat:

Es gibt keine getrennte AU/HU-Bescheinigung mehr.
Es gibt eine Bescheinigung über die Hauptuntersuchung, die die AU automatisch miteinschließt.
Diese Bescheinigung muss mit dem Fahrzeugschein im Fahrzeug mitgeführt werden, sonst bezahlt man Strafe.
Früher durfte/sollte man die aktuelle AU und HU-Bescheinigung mit sich führen, wer ab diesem Jahr zur Hauptuntersuchung geht, wird dazu verpflichtet.

So hat es mir zumindest der Mensch von Mercedes erklärt, als ich im Januar 2010 neuen Tüv (=HU) hab machen lassen.

Hm,

ganz so ist es aber nicht.

Die AU-Bescheinigung musste auch früher schon mitgeführt werden.

Betreffend HU-Bescheinigung - hier konnte aus dem § 29 Abs. 10 StVZO bereits eine Aufbewahrungspflicht abgeleitet werden. Ebenso eine Vorlagepflicht beim TÜV/Zulassungsstelle - aber nicht eine Verpflichtung zum ständigen Mitführen. Diese Regelung wurde auch offensichtlich nicht geändert.

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__29.html

Sodele, die StVZO wurde durch die FZV abgelöst und dort hab ich bisher den entsprechenden Artikel noch nicht gefunden. Respektive auch keinen Bock drauf mit das im Gesamten anzulesen.

Eine VORWEISEPFLICHT AUF VERLANGEN und eine Aufbewahrungspflicht beinhalten übrigens keine Mitführpflicht, aber man müsste im Falle des Verlangens die Bescheinigung nachträglich vorlegen. Den Aufwand kann bzw. sollte man sich aber durch stetiges Mitführen ersparen, finde ich.

Also Leute, egal was drinsteht (Mitführpflicht oder nicht), packt das Ding zum Fahrzeugschein und den ins Auto. Kopien gelten übrigens nicht.

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech



Also Leute, egal was drinsteht (Mitführpflicht oder nicht), packt das Ding zum Fahrzeugschein und den ins Auto. Kopien gelten übrigens nicht.

Fahrzeugschein im Auto aufbewahren?? Ich glaub so meinst du das nicht. Im Fall eines Diebstahl erlischt dann doch der Versicherungsschutz.

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech


Sodele, die StVZO wurde durch die FZV abgelöst und dort hab ich bisher den entsprechenden Artikel noch nicht gefunden. Respektive auch keinen Bock drauf mit das im Gesamten anzulesen.

Die StVZO wurde nicht durch die FZV "abgelöst" 😛

Nur der Bereich "Zulassung" der StVZO.

Alles was mit Bauartgenehmigung und Beschaffenheit zu tun hat gibt es noch immer in der StVZO.

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/

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Zitat:

Original geschrieben von C_220_KUB



Fahrzeugschein im Auto aufbewahren?? Ich glaub so meinst du das nicht. Im Fall eines Diebstahl erlischt dann doch der Versicherungsschutz.

Sagt wer 😕

Zitat:

Original geschrieben von Mittelhessen



Zitat:

Original geschrieben von C_220_KUB



Fahrzeugschein im Auto aufbewahren?? Ich glaub so meinst du das nicht. Im Fall eines Diebstahl erlischt dann doch der Versicherungsschutz.
Sagt wer 😕

Ich. Es ist grob fahrlässiges Verhalten, ob Brief oder Schein. So gut wie alle Versicherungen stellen sich bei der Vollkasko-Versicherung quer, wenn das KFZ gestohlen wurde und sich in diesem die Dokumente im Original befanden. Bei HP und TK ist es ja sozusagen egal.

Zitat:

Ich.

🙄

Ich würde die Entscheidung des OLG Celle ned überbewerten. Gibt auch andere Entscheidungen.

Zitat:

Original geschrieben von Mittelhessen



Zitat:

Ich.

🙄

Ich würde die Entscheidung des OLG Celle ned überbewerten. Gibt auch andere Entscheidungen.

OLG Celle ??

Meinem Kumpel wurde sein Wagen gestohlen und er hat auch immer den Schein im Auto liegen lassen. Tja, jetzt tut er es nicht mehr, weil genau das eingetroffen ist, was ich schrieb. Die Versicherung hat keinen Cent gezahlt. Reicht dir das ??

Zitat:

Original geschrieben von C_220_KUB


OLG Celle ??

Meinem Kumpel wurde sein Wagen gestohlen und er hat auch immer den Schein im Auto liegen lassen. Tja, jetzt tut er es nicht mehr, weil genau das eingetroffen ist, was ich schrieb. Die Versicherung hat keinen Cent gezahlt. Reicht dir das ??

Nö. Einzelfallentscheidungen überzeugen mich generell nicht 😁

Eine genaue Regelung diesbezüglich gibt es ja nicht.

Also muss man schauen was die Gerichte dazu sagen. Und hier gibt es einfach unterschiedliche Auffassungen - auch der OLG.

OLG Köln > Selbst wenn der Fahrzeugbrief im Kfz. war muss die Versicherung zahlen.

OLG Celle > Das dauerhafte Verwahren des Kfz-Fahrzeugscheins im Handschuhfach ist eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Diebstahlsfalle führt.

OLG Hamm > Das Zurücklassen von Fahrzeugpapieren im Wagen ermöglicht oder veranlasst den Versicherungsfall jedenfalls dann nicht, wenn der Täter sie vor seinem Diebstahlsentschluss nicht im Wagen hat sehen können - dann fehlt es an der Kausalität (BGH, Urteil vom 17. Mai 1995 in: VersR 1995, 909; Urteil vom 6. März 1996 in: VersR 1996, 621).

und und und.

Ich hätte dagegen geklagt 🙄

Zitat:

Original geschrieben von C_220_KUB


Ich. Es ist grob fahrlässiges Verhalten, ob Brief oder Schein. So gut wie alle Versicherungen stellen sich bei der Vollkasko-Versicherung quer, wenn das KFZ gestohlen wurde und sich in diesem die Dokumente im Original befanden. Bei HP und TK ist es ja sozusagen egal.

Hallo Kubica 😁

Dir ist aber schon klar, dass Diebstahl schon durch die Teilkasko abgedeckt ist?

Wenn Du also sagst, bei Teilkasko sei es egal, dann ist es auch bei Diebstahl egal.

Ich denke, aus all den unterschiedlichen Gesetzesvorschriften und ergangenen Urteilen div. OLG kann zum Thema immerhin ein Fazit gezogen werden, um auf der sicheren Seite zu sein:

- HU-Bescheinigung und AU-Bescheinigung in`s Handschuhfach
- KFZ-Schein am Mann/an der Frau

Ich werde es zumindest so machen

Gruß
Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Mittelhessen



Zitat:

Ich hätte dagegen geklagt 🙄

Hat er natürlich gemacht, hat aber nichts gebracht. Und weg isser, der 330d 😰😰

Zitat:

Original geschrieben von Sat.PK



Zitat:

Original geschrieben von C_220_KUB


Ich. Es ist grob fahrlässiges Verhalten, ob Brief oder Schein. So gut wie alle Versicherungen stellen sich bei der Vollkasko-Versicherung quer, wenn das KFZ gestohlen wurde und sich in diesem die Dokumente im Original befanden. Bei HP und TK ist es ja sozusagen egal.
Hallo Kubica 😁

Dir ist aber schon klar, dass Diebstahl schon durch die Teilkasko abgedeckt ist?

Wenn Du also sagst, bei Teilkasko sei es egal, dann ist es auch bei Diebstahl egal.

Ups, hab ich verpeilt, dass TK auch Diebstahl mit einschleißt. Bei VK war es zusätzlich nur Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle, oder? Naja, ist auch Wurst. Ich mach`s auch so wie D.Duesentrieb.

Viele Anworten und am Ende nichts,ich möchte immer noch wissen
warum der keine Plakette bekommen hat,wenns was neues gibt lass
es uns wissen.
Danke

Hallo Leute
Langsam kotzt mich die ganze HU/AU Geschichte an.Ein Mensch der an seine eigene Sicherheit und der der anderen Mitmenschen denkt hält sein Auto in ordnung. Das ist alles nur abzocke. Ich hatte einen 3er BMW der hat kein TÜV wegen Rad/Felgen bekommen. Beim anderen Prüfer aber doch. Beides war Dekra. Jetzt habe ich als zweitwagen ein Ford Escord Cabrio, der hat die Abnahme geschaft weil er matt schwarz ist. Da haben die mehr auf die Farbe gesehen als auf die wichtigen Dinge.
Oder ich kauf mir nen Esel mit Anhänger. Aber der muß bestimmt Licht haben.
Gruß Rolf

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