AU-Untersuchung

Mercedes C-Klasse W202

Hallo
Keine AU-Plakette bekommen weil der Wärmetauscher der Heizung defekt ist. Geht das?

30 Antworten

Wenn, dann eher keine HU-Plakette. Es gibt keine AU-Plakette mehr, auch wenn die AU durchgeführt wird.

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Wärmetauscher im Mängelbericht steht. Wie Andreas schon sagt, es gibt keine Plakette für AU mehr! Vorne wird die alte Plakette entfernt und in der Regel aus optischen Gründen eine weisse Blanko-Plakette aufgeklebt.
Aber nochmal meine Frage:
Hast du die neue Plakette für die Hauptuntersuchung hinten auf`s Nummernschild erhalten?
Wenn ja, dann ist alles paletti.
Gruß
Dieter

OK Plakette gibt es nicht mehr. Aber AU nicht bestanden wegen des Wärmetauschers. Also keine HU. Was hat die Heizung mit den Abgasen zutun?
Gruß rolf

Hallo Rolf,
so etwas hab ich wirklich bisher noch nie gehört. Daher auch meine erste Reaktion. Aber man lernt eben immer wieder dazu.
Eventuell ist in der AU auch die Prüfung der Innraumluft beinhaltet.
Wenn der Wärmetauscher defekt ist, können giftige Kühlmitteldämpfe in den Innenraum gelangen.
Ist ad`hoc meine einzige Erklärung.
Gruß
Dieter

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würde wo anders hingehn. bzw. zu nachkontrolle (gab es das in deutschland?) und dann ihn vorher nochmal fragen was der wärmetauscher mit der AU zutuhn hätte damit du die entscheidung nachvollziehen kannst.

Die ehemalige Abgasuntersuchung heisst jetzt Umweltverträglichkeitsuntersuchung und ist Bestandteil der Hauptuntersuchung. Eine seperate Bescheinigung über diese Untersuchung ist auch nicht mehr vorgesehen. Das gehört einfach dazu wie die Kontrolle der Bremsen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Umweltverträglichkeitsuntersuchung was mit dem Wärmetauscher zu tun hat. Welche Mängel stehen denn im Untersuchungsbericht?

Hallo Leute
Ich danke für eure Antworten. Ich mache folgendes, Ich fahre zu einer anderen Prüfstelle weil im Prüfbericht keine Mängel aufgeführt sind.
Außer AU nicht bestanden. Oder ich überbrücke für die Prüfung die
Heizung. Aber ich verstehe das nicht.
Gruß Rolf

Hallo Andreas Mann,

hast Du keine Telefonnummer von diesem Tüv-Menschen?

Ich bekomme bei der Hauptuntersuchung meistens noch Kärtchen vom Prüfer zugesteckt, falls ich mal einen Unfall haben sollte und er ein Gutachten machen soll.

Du könntest ihn dann einfach mal anrufen und fragen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von skmg


Die ehemalige Abgasuntersuchung heisst jetzt Umweltverträglichkeitsuntersuchung und ist Bestandteil der Hauptuntersuchung. Eine seperate Bescheinigung über diese Untersuchung ist auch nicht mehr vorgesehen. Das gehört einfach dazu wie die Kontrolle der Bremsen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Umweltverträglichkeitsuntersuchung was mit dem Wärmetauscher zu tun hat. Welche Mängel stehen denn im Untersuchungsbericht?

Sicher 😕

Ich habe im Februar beim TÜV eine bekommen.

Wenn ich die AU in ner Werkstatt machen lasse und dann zum TÜV fahre wegen der HU - wie will ich die bestandene AU dann nachweisen 😕

Klar wird die bestandene AU bescheinigt. Sie sollte ja auch zusammen mit dem Fahrzeugschein mitgeführt werden.

Zitat:

Original geschrieben von C_220_KUB


Klar wird die bestandene AU bescheinigt. Sie sollte ja auch zusammen mit dem Fahrzeugschein mitgeführt werden.

Obwohl man darüber streiten kann, ob diese Regelung überhaupt noch Sinn macht 🙄

Immerhin wird die bestandene AU ja jetzt auch mittels HU-Plakette und Stempel bescheinigt 😎

Zitat:

Original geschrieben von Mittelhessen



Zitat:

Original geschrieben von C_220_KUB


Klar wird die bestandene AU bescheinigt. Sie sollte ja auch zusammen mit dem Fahrzeugschein mitgeführt werden.
Obwohl man darüber streiten kann, ob diese Regelung überhaupt noch Sinn macht 🙄

Bis zu diesem Jahr galt diese

Soll

-Regel.

Wer ab diesem Jahr (mit neuem Tüv) ohne Papiere reist, die die bestandene Hauptuntersuchung bestätigen, zahlt.
Wer also dieses Jahr den Tüv macht, hat ab sofort eine Muss-Regel.

Zitat:

Original geschrieben von Sat.PK



Zitat:

Original geschrieben von Mittelhessen



Obwohl man darüber streiten kann, ob diese Regelung überhaupt noch Sinn macht 🙄
Bis zu diesem Jahr galt diese Soll-Regel.

Wer ab diesem Jahr (mit neuem Tüv) ohne Papiere reist, die die bestandene Hauptuntersuchung bestätigen, zahlt.
Wer also dieses Jahr den Tüv macht, hat ab sofort eine Muss-Regel.

Von was redest Du jetzt ? Von der HU-Bescheinigung, der AU-Bescheinigung oder dem "Fahrzeugschein" 😕

Zitat:

Original geschrieben von Mittelhessen



Zitat:

Original geschrieben von Sat.PK


Bis zu diesem Jahr galt diese Soll-Regel.

Wer ab diesem Jahr (mit neuem Tüv) ohne Papiere reist, die die bestandene Hauptuntersuchung bestätigen, zahlt.
Wer also dieses Jahr den Tüv macht, hat ab sofort eine Muss-Regel.

Von was redest Du jetzt ? Von der HU-Bescheinigung, der AU-Bescheinigung oder dem "Fahrzeugschein" 😕

Es gibt keine getrennte AU/HU-Bescheinigung mehr.

Es gibt eine Bescheinigung über die Hauptuntersuchung, die die AU automatisch miteinschließt.

Diese Bescheinigung

muss

mit dem Fahrzeugschein im Fahrzeug mitgeführt werden, sonst bezahlt man Strafe.

Früher durfte/sollte man die aktuelle AU und HU-Bescheinigung mit sich führen, wer ab diesem Jahr zur Hauptuntersuchung geht, wird dazu verpflichtet.

So hat es mir zumindest der Mensch von Mercedes erklärt, als ich im Januar 2010 neuen Tüv (=HU) hab machen lassen.

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