AU nicht möglich , keine Verbindung zum Steuergerät
Guten Morgen ihr VW liebhaber ^^ .
Ich habe da mal folgendes Problem :
Ich war gestern mit meinem 4er GTI 1,8T Mj. 02 beim Tüv und musste dort etwas angesäuert feststellen das dieser die AU nicht machen konnte/wollte .
Seine Gerätschaft konnte nämlich keine Verbindung zum Steuergerät aufbauen . Als ich ihm sagte das ich dieses Problem schonmal beim Tüv hatte ( hatte es aber ehrlich gesagt vergessen ) , und der Kollege einfach damals im Motorraum ein Paar Kabel anschloss (ich glaub an der Batterie) , seine Sonde hintenrein steckte ( klingt etwas versaut 😁 ) und so die AU machte , sagte er mir das er dies nicht machen könne da illegal ( so ein Arsch !!!! ) . Der andere Prüfer hat's doch auch gemacht 😠 .
Wie auch immer , ich hab jetzt woanders gelesen das ein Zubehör Radio daran schuld sein kann 😰 , da das Original Radio in die Diagnose mit eingebunden ist , und wenn man eines aus dem Zubehör anschliesst , aber bestimmte Pins nicht auspinnt , man diesen Fehler der "Nicht auslesbarkeit" erhält . Das wusste ich damals als ich mein Zubehörradio einbaute aber nicht .
Komisch ist aber das ich selbst Per Laptop und Diagnose Kabel Problemlos mein Auto auslesen kann 😕 . Wieso kann dann der TÜV das mit seiner Riesen High Tech Maschine nicht ?
Also meint ihr es könnte am Radio liegen , oder doch was anderes sein ? Ich hab kurz vorher den Fehlerspeicher gelöscht , aber daran kann das doch net liegen , oder etwa doch ?
41 Antworten
AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006
An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt. Sollte die OBD-Prüfung jedoch nicht fehlerfrei sein (insbesondere Fahrzeuge der Baujahre 2000 bis 2003), kann eine Abgasmessung wie an Fahrzeugen ohne OBD vorgenommen werden. Die nicht durchführbare OBD-Speicher-Auslesung führt dann nicht zur Versagung der HU-Plakette (im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006). In solch einem Fall wurde noch bis zum 31. Dezember 2009 eine AU-Prüfbescheinigung mit den entsprechenden Werten der Abgasmessung ausgestellt, danach ist der mit handschriftlichen Messwerten versehene AU-Nachweis erforderlich.
Reimporte fallen ebenfalls unter diese Regelung, da nicht in allen Ländern ein OBD zwingend vorgeschrieben ist.
Bedenke , das selbst 2004 noch 2000/2001 gebaute Fahrzeuge als Neuwagen verkauft und zugelassen wurden. Diese unterlagen generell noch keiner OBD Pflicht.
Die Abgasnorm konnte aber trotzdem bei einigen in die Bessere Euro 4 gewandelt werden.
Ob das Fahrzeug OBD vollständig unterstützt oder nicht liegt allein am PRODUKTIONSJAHR nicht an der Erstzulassung.
Nicht funktionierende OBD-Prüfung an Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006
Selbst wenn die Softwareupdates einmal erfolgten, kann bei OBD-Fahrzeugen eine Abgasmessung erforderlich sein. Sollte am Fahrzeug der Prüfbereitschaftstest (sogenannter „Readiness Code“) negativ ausfallen oder nicht gesetzt sein (nicht abfragbar), ist die Durchführung der Abgasmessung notwendig. Werden die vorgeschriebenen Grenzwerte erreicht und ist kein Fehler im sogenannten OBD-Modus 03 abgelegt, führt dies nicht zu einem „erheblichen Mangel“. Die HU gilt zunächst als „bestanden“. Eine sofortige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges unterbleibt. Jedoch führt dies (nach mehrmaligen erfolglosen Versuchen die Kommunikation zwischen Auslesegerät und Motorsteuerung herzustellen) im HU-Untersuchungspunkt: „Motormanagement-/Abgasreinigungssystem“ zu der Bewertung: „n. i. O.“ (nicht in Ordnung). Das Fahrzeug wird im Rahmen der HU zurückgewiesen und muss nach Beseitigung des Mangels erneut bei der Prüforganisation vorgeführt werden. Gleiches gilt, wenn die Kommunikation hergestellt ist, jedoch die Ist-Daten zu Motortemperatur und Motordrehzahl nicht ausgegeben werden.
Bedeutet dass etwa die Prüfer MÜSSEN eine G-Kat AU machen, bzw. akzeptieren wenn die OBD AU nicht klappt? Und wie soll ich die davon überzeugen? Das ausdrucken und mitbringen zur Prüfung?
Ja so bringt es der Text rüber.
In deinem Fall liegt hier ein Fahrzeug Erstzulassung VOR 2006 vor.
Reimport ! und zufällig ggf das Produktionsjahr in diesem Zeitraum.
Schau doch mal ob dein Fahrzeug ggf sogar 1999 Produziert wurde oder Anfang 2000 . Somit kann der lange anstecken . es wird ihm nicht gelingen 😁 😁 😁
Kein Grund die AU zu verweigern
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Und wie finde ich das heraus mit dem Baujahr? Im Fahrzeugschein steht ja nur die erstzulassung 04.10.2001.
Also laut diverser VIN Decoder ist mein Auto MJ 2002. Laut erstzulassung Bj. 2001.
Auf der Frontscheibe steht auch ne Nummer mit ner 1 am Ende. Auf dem Gehäuse des Ki steht 06/2001.
Also wird er wohl 2001 gebaut worden sein.
Vor 9 Jahren beim TÜV und vor 2 Wochen bei der Dekra wurde mir gesagt sie hätten Listen mit Autos die von der OBD AU befreit wären, und da stünde mein Auto nicht mit drauf und deswegen könnten sie das nicht machen!
Meint ihr ich habe Chancen dass sie es doch akzeptieren mit dem Obigen Text?
@MVP Cruiser
Wo hast du diesen Text her? Kannst du mir die Quelle Nennen?
Dann fällt dein Fahrzeug unter die Regelung siehe oben gepostet von mir.
Alles andere was die dir erzählen wäre Murks und hat mit fFulheit zu tun.
Und allein der Aspekt das sie die letzten Jahre dein Eingangspost war 2013 auch genau dasselbe mit dir gemacht haben, zeigt doch das es richtig war.
Das heisst , das du bereits 4x bei der AU mit der normalen G-Kat Untersuchung durchgewunken wurdest , so wie sie gültig ist bei deinem Fahrzeugmodelljahr. Schreibst du ja sogar selbst.
Warum soll sich ausgerechnet jetzt was daran geändert haben, immerhin greift ja bei alten Fahrzeug der Bestandschutz. Und dein Fahrzeug ist halt von der Produktion wegen nicht voll OBD kompatibel. Deswegen ist der Stichtag ja auch in 2006 gesetzt worden.
Fahr einfach woanders hin. Nehm deine AU von deiner Werkstatt mit und gut ist.
Gültige AU einer Werkstatt ist gültige AU die muss auch dein Prüfer anerkennen.
Okay na gut. Dann fahre ich nochmal woanders hin. Aber kannst du mir bitte noch die Quelle nennen wo dieser Text steht? Falls die Zweifel an meinem ausgedruckten Zettel haben.
Einfach abzulesen ist das MODELL-Jahr an der 10. Stelle der Fahrgestell-Nummer !!!
Aber: dies Bezeichnung beginnt bereits nach den Sommer-Werksferien am Herstellungsstandort, im laufenden Jahr vor der Jahresbezeichnung !!!
Modelljahr ist NICHT gleichzusetzen mit Baujahr !!!
ACHTUNG: bis 2000 waren es Buchstaben
V = 1997
W = 1998
X = 1999
Y = 2000
1 = 2001
("Z" ist seit Ende des 2. Weltkrieges bei VW nur ein Füllzeichen bei der Angabe der Fahrgestell-Nummer)
-> nach der richtigen Modelljahr-Bezeichnung findet man den passenden Ersatzteil; selten auch noch genauer unterteilt: nach dem Herstellungs-Ort (Buchstabe an der 12. Stelle der Fahrgestellnummer) und mitunter zusätzlich nach den letzten sechs Ziffern der Fahrgestell-Nummer (von ... bis ...).
Genauere Angaben zum Tag der Produktion:
z.B.: angegebene Ziffern auf dem Aufkleber am Kofferraumboden und auf der Rückseite der ersten nummerierten Seite in der A5 Ringmappe der Bedienungsanleitung:
diese Ziffern in der ersten Zeile, sowie über der Fahrgestell-Nummer:
Beispiel:
1613 43-3-8800 ...
........"43" = die Produktionswoche dieses Jahres der Produktion;
............"3" = der dritte Tag dieser Woche; man beginnt immer mit "1" für den Montag
.-> also "3" = der Mittwoch ist der Produktionstag in der 43. Woche ...
Wo das steht ? Na in den Richtlinien zur AU.
Wenn die AU Zertifizierte Werkstatt die AU macht und dir ein Protokoll über die Bestandene AU mitgibt , dann hat der Prüfer daran genau so wenig zu diskutieren wie der Arbeitgeber an einem Krankenschein 😉
An deinem Fahrzeug von VOR 2006 ist keine UMA Notwendig bzw. teilweise noch nicht möglich gewesen.
Speziell die ersten BJ.
Nur weil der OBD Buchse hat, heisst das nicht das die auch reibungslos funktioniert , siehe zb. Opel Vectra B...
Ich glaub dein Prüfer hatte entweder keine Ahnung oder keine Lust. Oder man geht auf Dummfang um den Leuten Neuwagen schmackhaft zu machen.
Hier noch ein kleiner Hinweis -> 2005/55/EG wie soll das bei MJ 2000 oder 2001 möglich gewesen sein ?
1.1.8 Kraftfahrzeuge mit einem OBD-System, die eine Typgenehmigung nach den Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder deren jeweils danach geänderten Fassungen haben, können nach den Bestimmungen und dem Prüfablauf nach Nummer 3.4, 3.6 oder 3.7 untersucht werden. Dies gilt jedoch nur, wenn
der Fahrzeughersteller dieses Prüfverfahren für das zu untersuchende Kraftfahrzeug verbindlich vorgegeben hat;
die Identifizierung des Kraftfahrzeugs anhand der Zulassungsdokumente sichergestellt ist und
die notwendigen Informationen zur Untersuchung nach Nummer 3.4, 3.6 oder 3.7 den mit der Untersuchung befassten Stellen vorliegen.
Zu den notwendigen Informationen nach Ziffer 3 gehören insbesondere nicht löschbare NOx-relevante Fehlereinträge gemäß der Richtlinie 2005/55/EG.
(Gültig bis 31.12.2022)
1.1.9 21 Sofern bestimmte Kraftfahrzeug-Typen oder Serien, die mit einem OBD-System ausgerüstet sind, jedoch nicht nach den Prüfverfahren entsprechend Nummer 3.4 bzw. Nummer 3.6 prüfbar sind, muss der Fahrzeughersteller oder eine nach 1.2.2 genannte Stelle dies dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitteilen und sicherstellen, dass die mit der Untersuchung befassten Stellen darüber informiert werden. Diese Kraftfahrzeuge werden dann nach den Prüfverfahren entsprechend Nummer 3.3 bzw. Nummer 3.5 inklusive einer Sichtprüfung der Kontrollleuchte Motordiagnose und ggf. NOx-Warnsystem (jeweils Vorhandensein und Funktion) geprüft. Im Feld "Bemerkungen" ist in diesen Fällen der Hinweis "OBD-Verfahren nicht anwendbar" einzutragen.
(Insbesondere Fahrzeuge vor EZ 01.01.2006)
PS: Es kann schlicht und ergreifend einfach sein , das seine Software dies nicht berücksichtigt und er keine Lust auf Handschriftlichen Papierkram hatte.
Ähm Leute ich falle gerade vom Glauben ab.
Ich hab gerade mal die für das Motorsteuergerät wichtigen Kabel zwischen OBD Buchse, Ki und Motorsteuergerät auf durchgang geprüft.
Also Weiss/grau Pin 19 am Msg , Grüner Stecker Pin 5 am Kombiinstrument. Alles okay.
Und Pin 7 an der Buchse, und pin 25 grau/weiß am Blauen Stecker vom Ki. Auch alles okay, es besteht Durchgang.
Dann dachte ich mir " Du hast doh noch ein anderes KI herumliegen, schließ das doch mal an. Und was soll ich sagen, der OBD II Test mit VAG-COM funktionert das erst mal seit ich dieses Auto besitze!
Wie kann das sein? Ist der alte Tacho kaputt oder geht es nur weil der andere neuer ist?
Weiß das jemand?
Was soll ich sagen bei meinem G4 besteht das gleiche Problem seit der 1. HU/AU der bekommt immer eine G-Kat Prüfung und es würde noch nie beanstandet spätestens wenn man die alte AU vorgezeigt hat