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ATV/Quad: Anhänger ziehen

Hallo meine Freunde

Ich hätte eine Frage zu atv mit anhänger ziehen und ich kann leider nichts genaues lesen bzw. Bin ich mir unsicher.

Ich habe ein Atv von tgb blade 100 und darf gebremst 950 kg anhänger fahren jetzt ist meine frage brauch ich dafür einen be Führerschein oder reicht der B

Weil ich ja nicht die 3.5 Tonnen überschreite oder ?

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17 Antworten

Zitat:

@Obi933 schrieb am 10. September 2023 um 10:46:47 Uhr:

Ich hätte eine Frage zu atv mit anhänger ziehen und ich kann leider nichts genaues lesen bzw. Bin ich mir unsicher.

Ich habe ein Atv von tgb blade 100 und darf gebremst 950 kg anhänger fahren jetzt ist meine frage brauch ich dafür einen be Führerschein oder reicht der B

Weil ich ja nicht die 3.5 Tonnen überschreite oder ?

https://www.adac.de/.../

Du hast keine zGM des Zugfahrzeugs gesagt.

In folgenden Aussagen wird nur der Führerschein-Teil besprochen. Die Fahrzeuge und Anhänger selbst haben aber auch Limits, die man nicht überschreiten darf. Ist dann aber i.d.R. nur ein Bußgeld.

Es wird davon ausgegangen, dass das Zugfahrzeug max. 3,5t zGM hat.

Die zGM ist den Papieren zu entnehmen, hat nix mit realer Beladung zutun.

Anhänger mit zGM <=0,75t sind nie ein Problem, darf man an alles anhängen was du auch ohne Anhänger fahren darfst.

Bei Anhänger mit zGM >0,75t: Dessen zGM mit der zGM des Zugfahrzeugs zusammenrechnen. Bzgl. dieses Ergebnisses:

- bis 3,5t: Normale Kl. B (ja, mit 0,751t zGM des Anhängers ist die erlaubte Gesamt-zGM meist deutl. kleiner als mit 0,75t zGM Anhänger).

- bis 4,25t: Mind. B96 nötig (meist 1tägiger Kurs ohne Prüfung und ohne Erste-Hilfe-Kurs etc.).

- sonst ist die "Vollversion" BE nötig, mit der man auch alle kleineren PKW-Gespanne fahren darf, die aber auch Limits hat.

Verstöße gegen diese Regelungen sind Straftaten.

Ggf. muss man noch etwas wg. der Leergewichte aufpassen.

notting

Upps vergessen das Atv wiegt 450 kg

Statt seitenlanger Abhandlungen:

450 kg + 950 kg = 1400 kg

Weil die Summe unter 3500 kg ---> B genügt

[Inhalt von MOTOR-TALK entfernt.

Bitte den Sticky-Thread gaaanz langsam lesen.]

Zitat:

@Obi933 schrieb am 10. September 2023 um 12:34:21 Uhr:

Upps vergessen das Atv wiegt 450 kg

"wiegt" (Leergewicht) ist irrelevant, es geht um die zGM!

notting

Ist wohl erlaubt aber Pass bitte auf:

Das Fahrzeug ist leichter als der Anhänger, hat kleine Reifen mit Stollen (=geringe Auflagefläche) und einen extrem kurzen Radstand.

Da kann dir ein Anhänger mit bis zu 950kg ganz leicht das Zugfahrzeug aushebeln, viel schneller als bei einem PKW. Da reicht eine kleine Senke in einer Kurve. Wenn du daraufhin ins schleudern gerätst, liegst du ganz ganz schnell unter deinem eigenen Anhänger und das Gespann macht mit deinem Körper und dem übrigen Strassenverkehr führerlos was es will.

Ich halte das für sehr gefährlich und würde es nur für ne Fuhre zur nächsten Grünannahmestelle empfehlen.

Ich bin auch jedes mal erstaunt,was für Anhängelasten bei manchen Quads in den Papieren stehen.

Käm ich im Leben nicht drauf, diese zu nutzen.

Es sind aber doch Arbeitsgeräte, natürlich können und dürfen die auch ordentlich was ziehen. Dafür sind sie da. Dass das Fahren damit Übung und eine gewisse Vorsicht aus den oben genannten Gründen erfordert, sollte auch klar sein.

Mit einem Unimog kann man auch zig Tonnen Anhängelast ziehen, und der hat auch grobe Reifen und vergleichsweise kurzen Achsabstand....

Der Vergleich hinkt allerdings gewaltig.

Wer einen Unimog mit mehr als 750kg am Haken bewegen möchte, braucht dafüe mindestens den FS Kl C1E, je nach Anhänger auch CE. Damit ist man schonmal entsprechend geschult, während Oma Hermine und der 18-jährige Niklas ohne Vorkenntnisse das Quad mit einer Tonne am Haken fahren dürfen.

 

Der nächste Punkt ist die Bremsanlage.

Wenn der Unimog zu seinem Eigengewicht im Vergleich mit dem Quad ähnliche Anhängelast nutzt, dann geht das bis zum 1,5-fachen seines zulässigen Eigengewichts nur mit durchgehender Druckluftbremsanlage. Das bremst ganz gewaltig anders als eine Auflaufbremse!

 

Dann haben wir auch noch den Anhänger selbst: ein vergleichbarer Anhänger für den Unimog hat wohl nicht nur eine Achse, wie beim Quad. Damit ist die Schlingerneigung eine ganz ganz andere.

 

Last but not least das Leistungsgewicht. So ein Unimog hat unfassbar wenig Leistung für das was er ziehen darf.

Das Quad hat mir Anhänger ein Leistungsgewicht von 16,8 Kg/PS. Der Unimog hat ~131Kg pro PS. Damit fährt man etwas anders.

 

 

Im übrigen sehe ich nur Leute auf Quads, die die Dinger nicht landwirtschaftlich nutzen, sondern als Freizeitfahrzeuge.

Es sei denn, der Unimog ist als Lof zugelassen.

Ging meines Wissens auch.

 

Ist aber auch OT, da es um ein Quad ging.

 

Meistens ist beim Anhängebetrieb die zul. Höchstgeschwindigkeit begrenzt, sehr oft bei 50km/h.

Damit sind dann kritische Fahrzustände etwas minimiert, und man verhindert damit die Zulässigkeit auf Autobahnen zu fahren.

Der Vergleich mit dem Unimog war auch nicht ganz ernst gemeint. Es geht mir im Kern nur darum, dass etwas nicht unmöglich ist oder gleich (wie so oft) verboten werden muss, nur weil es eben Nachdenken und Gelassenheit erfordert. Wer schon mal QUad gefahren ist, der weiß auch, dass man einen solchen schweren Anhänger wohl nicht für die Fahrt an den Urlaubsort dranhängt, sondern genau dann, wenn es notwendig ist, um eine Arbeit zu erledigen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Sept. 2023 um 10:59:42 Uhr:

Meistens ist beim Anhängebetrieb die zul. Höchstgeschwindigkeit begrenzt, sehr oft bei 50km/h.

Damit sind dann kritische Fahrzustände etwas minimiert, und man verhindert damit die Zulässigkeit auf Autobahnen zu fahren.

Interessant. Ist das technisch gelöst oder nur im Fahrzeugschein vermerkt?

 

 

P.S.:

Seitdem ich mit einem Quad fast umgekippt bin und mir beim Gewichtsverlagerungsmanöver um das zu verhindern die Wade am Krümmer verbrannt habe, sind Quads und ich KEINE Freunde :D

Nur in der ZB 1 vermerkt.

Interessiert den Fahrer dann herzlichst wenig.

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