ATS Felgen für 1303 Cabrio, Bereifung 185/70 R 15, welche Einpresstiefe?
Hallo in die Runde!
Ich muss meine montierten Felgen leider durch neue ersetzen. Bevorzugt würde ich umrüsten auf die klassische ATS, Größe 5,5 x 15 mit Bereifung 185/70 R 15. Was muss ich da bezüglich der Einpresstiefe beachten? Ist Einpresstiefe 25 korrekt – oder muss es eine andere sein? Vor allem wegen dem möglichen Überstand der Reifen an der Vorderachse...
Herzlichen Dank für die Hilfe und sommerliche Grüße aus Nürnberg
Reinhold
36 Antworten
Hallo zusammen, ich fahre auf meinem 1302 Cabrio seit rd. 8 Jahren Vredestein 185/70 R15 auf ATS 5,5X15 ET25. Die Reifen kosten mittlerweile 150-180€ das Stück und sind sicherlich auch neu nicht mehr von der Bauart aktuell. Aufgrund meiner Kerscher-Bremse musste ich die Kotis vorne umbördeln lassen und fahre mit kleinen Federweg-Begrenzer. Demnächst hole ich mir neue Reifen und werden auf 175/65 oder 185/65 wechseln. Den Segen vom TÜV habe ich schon. Breiter würde ich nicht gehen, da das Lenken mir dann im Stand und beim Einparken zuschwergängig ist.
MfG
Reiwei
Silberne ATS gibt es bei "Memminger Feine Cabrios":
Gruß
Hawa
"ATS Alufelgen
ATS-Felgen 5 1/2 J x 15, ET 25 neu, exklusiv nur bei uns in silber, mit kopiertem Felgenrand und kopiertem Steg. Für H-Kennzeichen geeignet.
Preis je Stück 320,00 Euro zzgl. Versandkosten, incl. Radschrauben, ATS-Abdeckkappen und Gutachten! Wahlweise hinten ATS-Felgen 7 J 15 – Preis auf Anfrage. Lieferbar für 1302/1303 Cabrio und Limousine sowie kurzer Vorderwagen (1200)."
Hallo Hawa,
vielen Dank für Deinen Tipp. Schade nur, dass Memminger dieses Angebot zwar auf seiner Website hat, die Felgen aber nicht liefern kann. Hatte es dort telefonisch bereits in der vergangenen Woche versucht. Mit den Cibies war es vor zwei, drei Monaten ebenso. Auch die stehen auf der Memminger-Website, sind aber leider ebenfalls auf absehbare Zeit nicht lieferbar. Die Cibies konnte ich zum Glück woanders neu bekommen...
Beste Grüße
Reinhold
Hallo an alle!
Habe seit eben endlich meine ATS 5,5x15 et 34
Erst dachte ich die muss ich jetzt bestimmt eintragen lassen…
Aber dafür gibt es ja die ABE.
Okay, nun stehen Reifengrößen auf der ABE und es stehen auch Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren. Die Größen in den Papieren beziehen sich wohl auf Stahlfelgen. (Steht so da)
Darf ich einfach die Reifengröße der ABE nehmen auch wenn die nicht in den Papieren steht?
Ich hab keine Ahnung was auf die Felgen für Gummis müssen. Weiter oben hier im Talk stehen jetzt auch nicht gerade wenige Größen zur Auswahl.
Kann mir jemand helfen?
Noch was, ich habe den alten Brief (entwertet) beim Käferkauf mitbekommen mit einigen Eintragungen, im neuen Brief stehen gar keine und im neuen Schein stehen Eintragungen, aber nicht alle die im alten Brief stehen. Ist das immer so? Haben die Eintragungen im entwerteten alten Brief noch Bestand?
LG, Christian
Ähnliche Themen
Der alte Brief hat rechtlich die Wertigkeit von Klopapier... kann aber später immer noch nützlich sein. Haben ist besser als brauchen.
Reifengrößen wurden beim Übertragen gerne gelöscht. Das haben sie bei mir auch versucht. Ich wollte dann Namen und Anschrift dieser Person hinter dem Tresen haben für den Fall einer Schadenersatzklage zur Wiedererlangung dieser Eintragungen... schließlich haben meine Eintragungen mehr als 10.000 Mark und einen Käfer damals gekostet. Sie bekam große Augen und hat's gelassen... in Österreich fährt man ohne diese Eintragungen auf dem ADAC nach Hause, alles schon da gewesen.
Ganzjahresreifen auf dem Käfer? Winterbetrieb? Oder besser ohne?
Kann man machen, taugt nur nicht viel.
Mach Bilder von den Unterlagen.
Ich wohne in der „Toscana Deutschlands“, wir haben vllt an 5 halben Tagen im Jahr Schnee und deswegen kann der Käfer auch mal in den kalten Monaten auf die Straße.
Ich mach mal Bilder von den Eintragungen.
Ja, das ist in der Tat ungeschickt gelaufen. Da hat einer beim Übertragen auf die neuen Papiere geschlampt und einer, der das ganze entgegengenommen hat.
Jetzt kann man bei der Behörde vorsprechen, die das seinerzeit gemacht hat, vll. hat man Erfolg. Das ist der einfachste und sicher auch billigste Weg. Ggf. einen Termin mit dem Dienststellenleiter machen und Hartnäckigkeit zeigen. Weil die werden sicher auf eine Prüfstelle verweisen. Das braucht es aber m.M. nicht.
Viel Erfolg.
Okay, sollte ich etwas von den alten Eintragungen brauchen kann ich mich ja auf die Hinterfüße stellen.
Nochmal zum eigentlichen Thema.
Wie schaut es mit der Reifengröße aus. Kann ich die aus der ABE der Felgen bedenkenlos aufziehen ohne was eintragen zu lassen. Die ABE ersetzt doch die Eintragung in die Fahrzeugpapiere, richtig?
Zitat:
@Chriss009 schrieb am 6. August 2023 um 17:01:34 Uhr:
Okay, sollte ich etwas von den alten Eintragungen brauchen kann ich mich ja auf die Hinterfüße stellen.
Nochmal zum eigentlichen Thema.
Wie schaut es mit der Reifengröße aus. Kann ich die aus der ABE der Felgen bedenkenlos aufziehen ohne was eintragen zu lassen. Die ABE ersetzt doch die Eintragung in die Fahrzeugpapiere, richtig?
Meiner Kenntnis nach nur, wenn die Eintragungspflicht extra ausgeschlossen ist.
Nein, wenn die ATS keine Stahlfelgen sind, darfst Du sie nicht fahren. Im neuen Schein sind 185/65 auf Stahlfelgen eingetragen, schätzungsweise dürften das die VW-Kreuzfelgen sein.
Im alten Schein, was aber nicht übertragen wurde, wären die ATS mit 175/70 zulässig, da weder ET noch Felgentyp festgeschrieben wurde.
ABE für die Felge ist gut, denn das vereinfacht die Abnahme bei der Prüfstelle. Es ist auch kein teureres Einzelgutachten nötig.
Und was Du dann für eine Reifengröße eintragen läßt, ist Dir freigestellt, sofern sie eben in der ABE der Felge aufgeführt ist.
Und dann kann die Zulassungsstelle eh gleich das alte Problem "lösen".
Alle weiteren & verbindlichen Aussagen bekommst du von der Prüfstelle.
Fahre ich mit meinem Anliegen zum TÜV oder zur Zulassungsstelle? Habe ich die Felgen dann schon drauf oder liegen die für die Abnahme im Kofferraum meines normalen Autos? Oder brauche ich vor Ort weder Käfer noch Felgen?
Ich bin absoluter Ersttäter.
Du fährst nur mit deinen Unterlagen zur Zulassungsstelle. Wie du da hin kommst, ist dir überlassen. Die Angestellten der Zulassungsstelle bewegen sich keinen Meter von ihrem Schreibtisch.
Zitat:
@Suzukagrauer schrieb am 6. August 2023 um 20:41:01 Uhr:
Du fährst nur mit deinen Unterlagen zur Zulassungsstelle. Wie du da hin kommst, ist dir überlassen. Die Angestellten der Zulassungsstelle bewegen sich keinen Meter von ihrem Schreibtisch.
Die Abnahme der montierten Felgen macht die Prüfstelle (TÜV / Dekra / KÜS /GTÜ o.ä.). Mit dem Prüfbericht geht es dann zur Zulassungsstelle. Oder hat sich da in 2023 etwas geändert ?
Zitat:
@Chriss009 schrieb am 5. August 2023 um 23:24:52 Uhr:
Noch was, ich habe den alten Brief (entwertet) beim Käferkauf mitbekommen mit einigen Eintragungen, im neuen Brief stehen gar keine und im neuen Schein stehen Eintragungen, aber nicht alle die im alten Brief stehen. Ist das immer so? Haben die Eintragungen im entwerteten alten Brief noch Bestand?
Das hat so seine Richtigkeit.
Alle Angaben in Feld 33 der Spalte A (also ganz links) kommen unmittelbar aus der Typgenehmigung. Die Angaben in den Spalten B und C kommen aus nachträglichen (Einzel-) Abnahmen. Die sind aber (wenn ich jetzt nichts übersehe?) vollständig in den neuen Fahrzeugschein übernommen worden. Zusätzlich noch die Daten (einschließlich Tippfehler...) wie sie sich aus dem KBA-Datensatz für die neuen Papiere ergeben. Also kein Grund zur Sorge.
BTW: ein Käfer als Dreisitzer dürfte auch selten sein, oder war das üblich?