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Astra unfallfrei gekauft oder wie.

Hallo zusammen,

ich habe vor 3 Wochen einen 5Jahre alten Astra gekauft.
Aus 2.Hand. Erstbesitzer war ein Autohaus, das den Wagen als Leasingwagen vermietet hat.
Der Verkäufer von dem ich ihn habe, hat ihn dort als Geschäftswagen gekauft und zwei Jahre gefahren.

So weit so gut.

Er verkaufte das Auto (nach expliziter Nachfrage) als unfall-und schadensfreies Auto.
Ich konnte auch nichts feststellen, das Auto ist außen wie innen top gepflegt.

Natürlich habe ich nach 2 Wochen einen kleinen Kratzer reingefahren, hinten rechts am Radkasten.
Im ersten Moment bin ich erschrocken, weil der Kratzer nicht nach kratzer aussah, denn es bröckelte schön die Spachtelmasse ab. Ich bin dann zum Lackierer und dieser hat mir meine Befürchtungen bestätigt. Mit dem Lackdickenmesser hat er die Stelle gemessen und wir haben einen Wert von 0,9mm. Er sagt, das Teil hätte ausgetauscht werden müssen und ist so eigentlich nicht tragbar. Ich ließ dann verunsichert das ganze Auto vermessen und siehe da - die komplette rechte Seite ist neu lackiert, die Stoßstange, die Fahrertür weist Abweichungen auf und das Dach.
In meiner Opelwerkstatt hat mein Mechaniker in der Werkstatthistorie auch die passenden Reparaturen dazu gefunden. Fahrertür ausgetauscht, Stoßstange, Xenonlichter usw.
Alles im Zeitraum des Erstbesitzers, keine Zwischenfälle vom Zweitbesitzer.

Da ich wusste, von welchem Auothaus der Verkäufer den Wagen hatte, rief ich dort an und erkundigte mich, wie der Wagen übergeben wurde - vertraglich festgehalten und welche Schäden er dort aufwies.
Irritiert aber freundlich wurde zugesagt, dass ich diese Informationen bekommen werde. Das war letzte Woche. Ich hab schon zweimal dort angerufen und rücke mit Emails auf die Pelle.
Langsam kommt es mir spanisch vor. Die nächste Instanz wird sein, dass ich mit dem Anwalt drohe, und es auch an den Anwalt weitergebe. Denn von unfallfrei ist dieses Auto ja weit entfernt oder sehe ich das falsch ?

Mein Ziel ist es, wenigstens einen Wertausgleich zu bekommen.
Habe ich da überhaupt Chancen ? Am liebsten würde ich das Auto zurückgeben, da ich wirklich die Schnauzue voll habe. Thermostat und Bremssattel ist nach einer Woche kaputtgegangen.

Ich hoffe, es kann jemand mit ähnlicher oder gleicher Erfahrung weiterhelfen..

Grüße

Beste Antwort im Thema

Das KFZ ist natürlich nicht unfallfrei.
Das Autohaus ist aber nicht dein Ansprechpartner.
Der Vertragspartner ist dein Ansprechpartner. Auch wenn er tatsächlich nichts von dem Unfall wusste.
Er kann sich dann mit dem Autohaus auseinander setzen.

Unfallfrei wurde im Vertrag festgehalten?

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54 Antworten

der verkäufer bietet jetzt an, kontakt zu dem autohaus aufzunehmen.
er hat das auto vor 3 jahren gekauft. schätze mal da is eh schon alles verjährt.

Wenn der Verkäufer den Wagen als Geschäftswagen genutzt hat, ist es kein Privatverkauf gewesen und er kann die Gewährleistung nicht ausschließen.
Irgendwie wird das nicht ganz klar, wenn ich deine Beiträge lese. Ist es ein geschäftlich genutztes Fahrzeug oder ein Privatwagen?

Zitat:

@Goify schrieb am 14. September 2015 um 15:55:43 Uhr:


Wenn der Verkäufer den Wagen als Geschäftswagen genutzt hat, ist es kein Privatverkauf gewesen und er kann die Gewährleistung nicht ausschließen.
Irgendwie wird das nicht ganz klar, wenn ich deine Beiträge lese. Ist es ein geschäftlich genutztes Fahrzeug oder ein Privatwagen?

also wenn du so fragst - ist es mir selbst nicht ganz klar. Es wurde als Privatwagen verkauft,

genutzt hat er Ihne aber als Geschäftswagen.

Aha, möglicherweise hat er schon nicht ganz sauber agiert. Da würde ich mal ansetzen.
Ein geschäftlich genutztes Fahrzeug kann nicht einfach so privat verkauft werden, denn erstens müsste er die MwSt. ausweisen und zweitens müsste der Verkaufserlös als Gewinn versteuert werden. Beides kann dir egal sein, aber nicht die Tatsache, dass er als gewerblicher Verkäufer auftritt und somit die Gewährleistung nicht umgehen darf.

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also die lage hat sich jetzt sowieso komplett geändert. Er wusste nachweislich ebenfalls nichts von den schäden.
er hat einen anwalt eingeschaltet und geht jetzt wegen betrugs gegen das autohaus vor.

ich bin jetzt erstmal raus. krass.

Zitat:

@astraJud schrieb am 14. September 2015 um 12:58:35 Uhr:


Da ich wusste, von welchem Auothaus der Verkäufer den Wagen hatte, rief ich dort an und erkundigte mich, wie der Wagen übergeben wurde - vertraglich festgehalten und welche Schäden er dort aufwies.
Irritiert aber freundlich wurde zugesagt, dass ich diese Informationen bekommen werde. Das war letzte Woche. Ich hab schon zweimal dort angerufen und rücke mit Emails auf die Pelle.
Langsam kommt es mir spanisch vor. Die nächste Instanz wird sein, dass ich mit dem Anwalt drohe,

Grüße

Du solltest nicht mit dem Anwalt "drohen"

sondern sofort einen einschalten

, alle deine privaten Versuche E Mails schreiben anrufen bringt dem Autohaus nur Zeit.

Zitat:

@astraJud schrieb am 14. September 2015 um 14:08:55 Uhr:


Mein Gedankengang war: das Autohaus verkauft mit Sicherheit keinen beschädigten Wagen als unfallfrei.

😁😁😁 Den Witz kannste mal zur Bild schicken

Zitat:

@Goify schrieb am 14. September 2015 um 16:42:24 Uhr:


Aha, möglicherweise hat er schon nicht ganz sauber agiert. Da würde ich mal ansetzen.
Ein geschäftlich genutztes Fahrzeug kann nicht einfach so privat verkauft werden, denn erstens müsste er die MwSt. ausweisen und zweitens müsste der Verkaufserlös als Gewinn versteuert werden. Beides kann dir egal sein, aber nicht die Tatsache, dass er als gewerblicher Verkäufer auftritt und somit die Gewährleistung nicht umgehen darf.

Das ist falsch. Das Fahrzeug darf natürlich vorher privat entnommen und dann privat verkauft werden. So und nur so würde ich es auch machen da ich natürlich als nicht-Händler keine Gewährleistung übernehmen möchte.

Zitat:

Mein Anwalt sagte mir vor 10 min, dass das Autohaus auch zu einer Aussage verpflichtet is.

Da ist dein Anwalt wohl falsch informiert. Dein Anwalt ist privat tätig und nicht Bestandteil der gesetzlichen Ermittlungsorgane. Das Autohaus muss rein gar nichts tun. Eine Aussagenpflicht besteht

ausschließlich

vor Gericht und auch nur dann, wenn man sich nicht selbst belastet. Ein studierter Jurist sollte das definitiv wissen.

Zitat:

Der Schaden beträgt vom Fachmann geschätzt ca 5oo Euro.

Das bezieht sich doch aber sicherlich nur auf den von dir verursachten Schaden, oder? Für eine neue Tür, neue Xenons und die ganze lackierte Seite sind das doch niemals nur 500 Euro..?

Zitat:

@Nico82x schrieb am 15. September 2015 um 10:30:21 Uhr:


Das ist falsch. Das Fahrzeug darf natürlich vorher privat entnommen und dann privat verkauft werden. So und nur so würde ich es auch machen da ich natürlich als nicht-Händler keine Gewährleistung übernehmen möchte.

Gibt es dafür Belege? Wenn man googelt, kommt nämlich genau das Gegenteil raus.

Zitat:

@Nico82x schrieb am 15. September 2015 um 10:34:21 Uhr:



Zitat:

Der Schaden beträgt vom Fachmann geschätzt ca 5oo Euro.

Das bezieht sich doch aber sicherlich nur auf den von dir verursachten Schaden, oder? Für eine neue Tür, neue Xenons und die ganze lackierte Seite sind das doch niemals nur 500 Euro..?

nachlässig geschrieben. sorry, vor lauter aufregung war ich gestern etwas neben der spur.

die aussage hatte er getroffen, nachdem wir den radkasten untersucht hatten.

als wir natürlich mit dem kompletten auto fertig waren, hat er gemeint, das ist jetzt natürlich ein anderes ausmaß. wobei die teile, die ausgetauscht worden sind, ja nicht direkt einen wertverlust darstellen...die sind ja neu. (ist das jetzt auch wieder ein bild-witz ode lieg ich da richtig?)

Neu schon, aber der Wagen hat eine Wertminderung, die dir zusteht, wenn du den Wagen als unfallfrei gekauft hast.

Zitat:

@Goify schrieb am 15. September 2015 um 11:23:04 Uhr:


Neu schon, aber der Wagen hat eine Wertminderung, die dir zusteht, wenn du den Wagen als unfallfrei gekauft hast.

ja und genau diesen wertausgleich versucht der vorbesitzer mit seinem anwalt jetzt zu erreichen.

Zitat:

@Nico82x schrieb am 15. September 2015 um 10:30:21 Uhr:



Zitat:

@Goify schrieb am 14. September 2015 um 16:42:24 Uhr:


Aha, möglicherweise hat er schon nicht ganz sauber agiert. Da würde ich mal ansetzen.
Ein geschäftlich genutztes Fahrzeug kann nicht einfach so privat verkauft werden, denn erstens müsste er die MwSt. ausweisen und zweitens müsste der Verkaufserlös als Gewinn versteuert werden. Beides kann dir egal sein, aber nicht die Tatsache, dass er als gewerblicher Verkäufer auftritt und somit die Gewährleistung nicht umgehen darf.
Das ist falsch. Das Fahrzeug darf natürlich vorher privat entnommen und dann privat verkauft werden. So und nur so würde ich es auch machen da ich natürlich als nicht-Händler keine Gewährleistung übernehmen möchte.

Wenn das ginge, würde es ja doch jeder machen. 😁

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