Astra unfallfrei gekauft oder wie.
Hallo zusammen,
ich habe vor 3 Wochen einen 5Jahre alten Astra gekauft.
Aus 2.Hand. Erstbesitzer war ein Autohaus, das den Wagen als Leasingwagen vermietet hat.
Der Verkäufer von dem ich ihn habe, hat ihn dort als Geschäftswagen gekauft und zwei Jahre gefahren.
So weit so gut.
Er verkaufte das Auto (nach expliziter Nachfrage) als unfall-und schadensfreies Auto.
Ich konnte auch nichts feststellen, das Auto ist außen wie innen top gepflegt.
Natürlich habe ich nach 2 Wochen einen kleinen Kratzer reingefahren, hinten rechts am Radkasten.
Im ersten Moment bin ich erschrocken, weil der Kratzer nicht nach kratzer aussah, denn es bröckelte schön die Spachtelmasse ab. Ich bin dann zum Lackierer und dieser hat mir meine Befürchtungen bestätigt. Mit dem Lackdickenmesser hat er die Stelle gemessen und wir haben einen Wert von 0,9mm. Er sagt, das Teil hätte ausgetauscht werden müssen und ist so eigentlich nicht tragbar. Ich ließ dann verunsichert das ganze Auto vermessen und siehe da - die komplette rechte Seite ist neu lackiert, die Stoßstange, die Fahrertür weist Abweichungen auf und das Dach.
In meiner Opelwerkstatt hat mein Mechaniker in der Werkstatthistorie auch die passenden Reparaturen dazu gefunden. Fahrertür ausgetauscht, Stoßstange, Xenonlichter usw.
Alles im Zeitraum des Erstbesitzers, keine Zwischenfälle vom Zweitbesitzer.
Da ich wusste, von welchem Auothaus der Verkäufer den Wagen hatte, rief ich dort an und erkundigte mich, wie der Wagen übergeben wurde - vertraglich festgehalten und welche Schäden er dort aufwies.
Irritiert aber freundlich wurde zugesagt, dass ich diese Informationen bekommen werde. Das war letzte Woche. Ich hab schon zweimal dort angerufen und rücke mit Emails auf die Pelle.
Langsam kommt es mir spanisch vor. Die nächste Instanz wird sein, dass ich mit dem Anwalt drohe, und es auch an den Anwalt weitergebe. Denn von unfallfrei ist dieses Auto ja weit entfernt oder sehe ich das falsch ?
Mein Ziel ist es, wenigstens einen Wertausgleich zu bekommen.
Habe ich da überhaupt Chancen ? Am liebsten würde ich das Auto zurückgeben, da ich wirklich die Schnauzue voll habe. Thermostat und Bremssattel ist nach einer Woche kaputtgegangen.
Ich hoffe, es kann jemand mit ähnlicher oder gleicher Erfahrung weiterhelfen..
Grüße
Beste Antwort im Thema
Das KFZ ist natürlich nicht unfallfrei.
Das Autohaus ist aber nicht dein Ansprechpartner.
Der Vertragspartner ist dein Ansprechpartner. Auch wenn er tatsächlich nichts von dem Unfall wusste.
Er kann sich dann mit dem Autohaus auseinander setzen.
Unfallfrei wurde im Vertrag festgehalten?
54 Antworten
Zitat:
@Goify schrieb am 15. September 2015 um 11:06:04 Uhr:
Gibt es dafür Belege? Wenn man googelt, kommt nämlich genau das Gegenteil raus.Zitat:
@Nico82x schrieb am 15. September 2015 um 10:30:21 Uhr:
Das ist falsch. Das Fahrzeug darf natürlich vorher privat entnommen und dann privat verkauft werden. So und nur so würde ich es auch machen da ich natürlich als nicht-Händler keine Gewährleistung übernehmen möchte.
Was genau hast du denn ergoogelt? Die Frage nach Belegen ist hier etwas schwierig da das eigentlich kein besonderes Szenario ist. Es ist ganz einfach: das Fahrzeug wird entnommen und geht damit in den Privatbesitz über. Die MwSt. muss abgeführt und die Entnahme versteuert werden. Das Fahrzeug wird dann von Privat an Privat verkauft. Das ist vollkommen legal.
Zitat:
Wenn das ginge, würde es ja doch jeder machen. 😁
Nein, das ist keine Variante für Händler. Diese können das natürlich auch tun aber hier steht ja eine Gewinnabsicht dahinter und daher würde das Finanzamt diesem früher oder später einen Riegel vorschieben. Abgesehen davon haben Händler ja auch einen gewissen Anspruch an sich und ihre Dienstleistung.
Verkauft jedoch ein Einzelunternehmer sein geschäftlich genutztes Fahrzeug auf diese Art und Weise, so steht eine Veräußerungsabsicht aber keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter; es findet kein reger Handel mit PKW statt. Der Erlös ist in beiden Fällen identisch und entspricht ungefähr dem Marktwert (ohne Händleraufschlag typischerweise da man nunmal nicht Händler ist und nicht die entsprechenden Goodies liefert wie Garantie, frischer TÜV, neue Reifen/Bremsen, Gewährleistung etc.). Hier geht es einzig darum die Gewährleistung ausschließen zu können. Ist der Käufer selbst Kaufmann und legt wert auf eine ausweisbare MwSt., verkauft man es wiederum B2B und schließt - da hier möglich - die Gewährleistung wiederum aus.
Nico82x, das ist zwar eine mögliche Variante, allerdings eine sehr riskante. Kann man hier nachlesen: http://www.firmenwagen-verkaufen.de/.../
Zitat:
@astraJud schrieb am 15. September 2015 um 09:38:31 Uhr:
ich bin jetzt erstmal raus. krass.
Wenn du kein Interesse an einem Wertausgleich oder einer Rückabwicklung mehr hast, dann bist du raus, ja.
Was der Verkäufer mit dem Autohaus macht, geht dich nichts an. Ein aller letztes Mal. Dein Ansprechpartner ist der Vertragspartner. Ob er davon wusste oder nicht. Dieser kann sich dann wiederum an denjenigen wenden, der ihm das Auto verkauft hat (In diesem Fall der Händler).
Ich dachte du warst bei einem Anwalt? Was habt ihr da gemacht? Däumchen gedreht und Kaffee getrunken? 😕
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Zitat:
@Goify schrieb am 15. September 2015 um 12:16:34 Uhr:
Nico82x, das ist zwar eine mögliche Variante, allerdings eine sehr riskante. Kann man hier nachlesen: http://www.firmenwagen-verkaufen.de/.../
Und genau deshalb wählen Unternehmer fast immer Variante 3.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 15. September 2015 um 12:16:46 Uhr:
Ob er davon wusste oder nicht.
...
...kann darüber entscheiden, ob der VK dem TE gegenüber ersatzpflichtig ist oder nicht.
Ich gehe davon aus, dass dies der Anwalt des TE weiß.
Zitat:
@Goify schrieb am 15. September 2015 um 12:16:34 Uhr:
Nico82x, das ist zwar eine mögliche Variante, allerdings eine sehr riskante. Kann man hier nachlesen: http://www.firmenwagen-verkaufen.de/.../
Danke für den Link, diese Info war mir bislang nicht bekannt. #3 ist natürlich ein gangbarer Weg, verkleinert aber auch den potentiellen Kundenkreis massiv - gerade, wenn man seinen 7-jährigen mit 150tkm verkaufen möchte.
Meiner ist sogar 19 Jahre alt. Entweder den nimmt ein Fähnchenhändler zu nem guten Kurs oder ihn bekommt der Autohändler, bei dem ich den neuen bestellt habe. Höchstpreise erwarte ich in beiden Fällen nicht. Privatverkauf ist mir zu heiß, auch wenn es keiner merken würde.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 15. September 2015 um 12:16:46 Uhr:
Wenn du kein Interesse an einem Wertausgleich oder einer Rückabwicklung mehr hast, dann bist du raus, ja.Zitat:
@astraJud schrieb am 15. September 2015 um 09:38:31 Uhr:
ich bin jetzt erstmal raus. krass.Was der Verkäufer mit dem Autohaus macht, geht dich nichts an. Ein aller letztes Mal. Dein Ansprechpartner ist der Vertragspartner. Ob er davon wusste oder nicht. Dieser kann sich dann wiederum an denjenigen wenden, der ihm das Auto verkauft hat (In diesem Fall der Händler).
Ich dachte du warst bei einem Anwalt? Was habt ihr da gemacht? Däumchen gedreht und Kaffee getrunken? 😕
"ich bin raus" im sinne von - jetzt kann ich erstmal nichts machen, da ja mein ansprechpartner mein verkäufer ist. dieser setzt sich heute mit seinem anwalt zusammen, und berät wie sie an das autohaus rankommen. ICH kann da erstmal gar nichts machen. denn mein verkaufsvorgang ist quasi korrekt abgelaufen, er hatte einen "unfallfrei" vertrag, verkaufte mir das auto so wie er es bekommen hatte. unfallfrei.
und nein - mein anwalt weiss bescheid, wir warten im moment.
Hat dir das dein Anwalt so gesagt? Weil dein Verkäufer davon nichts wusste, liegt keine (arglistige) Täuschung vor und dieser ist daher nicht haftbar zu machen? Bei manipulierten Tachos ist das iirc ja nicht so, da haftet der Verkäufer auch bei Unwissenheit.
Zitat:
@Nico82x schrieb am 15. September 2015 um 10:32:12 Uhr:
Da ist dein Anwalt wohl falsch informiert. Dein Anwalt ist privat tätig und nicht Bestandteil der gesetzlichen Ermittlungsorgane. Das Autohaus muss rein gar nichts tun. Eine Aussagenpflicht besteht ausschließlich vor Gericht und auch nur dann, wenn man sich nicht selbst belastet. Ein studierter Jurist sollte das definitiv wissen.Zitat:
Mein Anwalt sagte mir vor 10 min, dass das Autohaus auch zu einer Aussage verpflichtet is.
Anwälte... 🙄
Tut mir leid, wenn ich evtl. Anwesenden damit Unrecht tue, aber was einige Anwälte auf Zuruf in Unkenntnis des vollständigen Sachverhalts als Auskünfte geben, hat oftmals die Qualität von Stammtischparolen. Vor allem wenn es nicht das Rechtsgebiet betrifft, auf das sie sich spezialisiert haben.
Leider ist das so.
Zitat:
@Nico82x schrieb am 16. September 2015 um 10:49:54 Uhr:
Hat dir das dein Anwalt so gesagt? Weil dein Verkäufer davon nichts wusste, liegt keine (arglistige) Täuschung vor und dieser ist daher nicht haftbar zu machen? Bei manipulierten Tachos ist das iirc ja nicht so, da haftet der Verkäufer auch bei Unwissenheit.
Ja, hat er. Und leider ist es jetzt laut Aussage des Anwaltes des Verkäufers so, dass er jetzt ebenfalls nicht mehr an das Autohaus rankommt, da er nicht mehr Besitzer des Autos ist und quasi keinen Schaden hatte.
Klar, könnte der jetzt auf Betrug oder arglistige Täuschung klagen, aber wofür soviel Aufwand für ein Auto, das er nicht mehr hat.
Ich komme nicht an den Verkäufer ran, da er so gesehn nichts falsch gemacht hat.
jetzt drohen wir gemeinsam dem Autohaus und hoffen, dass wir uns einigen können.
So. Das Autohaus bekommt weiche Knie und fragt, was ich fordere, damit wir das ganze gerichtsfrei klären können.
Eigentlich dachte ich, ich möchte die Reparatur des viel zu dick gespachtelten Radkastens.
Meine Werkstatt sagt jetzt aber, dsas die beim Austausch des Teiles eventuell noch mehr kaputtmachen können.
Meine Frage - was ist jetzt schlauer ? Ein Wertausgleich fordern oder die Reparatur bzw Austausch des kompletten Seitenteiles ?
Wenn es keine Chance gibt, dass sie dir das Auto abnehmen und den Kaufpreis erstatten, den du dem ursprünglichen Verkäufer vor 3 Wochen bezahlt hast, dann ist es wohl Geschmackssache.
Ich würde die Kostenübernahme einer fachgerechten und in deiner Wunschwerkstatt durchgeführen Reparatur verlangen. Kostenvoranschlag anfertigen lassen, und dann schriftlich bestätigen lassen vom Autohaus, dass sie die Kosten übernehmen.