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Astra unfallfrei gekauft oder wie.

Themenstarteram 14. September 2015 um 10:58

Hallo zusammen,

ich habe vor 3 Wochen einen 5Jahre alten Astra gekauft.

Aus 2.Hand. Erstbesitzer war ein Autohaus, das den Wagen als Leasingwagen vermietet hat.

Der Verkäufer von dem ich ihn habe, hat ihn dort als Geschäftswagen gekauft und zwei Jahre gefahren.

So weit so gut.

Er verkaufte das Auto (nach expliziter Nachfrage) als unfall-und schadensfreies Auto.

Ich konnte auch nichts feststellen, das Auto ist außen wie innen top gepflegt.

Natürlich habe ich nach 2 Wochen einen kleinen Kratzer reingefahren, hinten rechts am Radkasten.

Im ersten Moment bin ich erschrocken, weil der Kratzer nicht nach kratzer aussah, denn es bröckelte schön die Spachtelmasse ab. Ich bin dann zum Lackierer und dieser hat mir meine Befürchtungen bestätigt. Mit dem Lackdickenmesser hat er die Stelle gemessen und wir haben einen Wert von 0,9mm. Er sagt, das Teil hätte ausgetauscht werden müssen und ist so eigentlich nicht tragbar. Ich ließ dann verunsichert das ganze Auto vermessen und siehe da - die komplette rechte Seite ist neu lackiert, die Stoßstange, die Fahrertür weist Abweichungen auf und das Dach.

In meiner Opelwerkstatt hat mein Mechaniker in der Werkstatthistorie auch die passenden Reparaturen dazu gefunden. Fahrertür ausgetauscht, Stoßstange, Xenonlichter usw.

Alles im Zeitraum des Erstbesitzers, keine Zwischenfälle vom Zweitbesitzer.

Da ich wusste, von welchem Auothaus der Verkäufer den Wagen hatte, rief ich dort an und erkundigte mich, wie der Wagen übergeben wurde - vertraglich festgehalten und welche Schäden er dort aufwies.

Irritiert aber freundlich wurde zugesagt, dass ich diese Informationen bekommen werde. Das war letzte Woche. Ich hab schon zweimal dort angerufen und rücke mit Emails auf die Pelle.

Langsam kommt es mir spanisch vor. Die nächste Instanz wird sein, dass ich mit dem Anwalt drohe, und es auch an den Anwalt weitergebe. Denn von unfallfrei ist dieses Auto ja weit entfernt oder sehe ich das falsch ?

Mein Ziel ist es, wenigstens einen Wertausgleich zu bekommen.

Habe ich da überhaupt Chancen ? Am liebsten würde ich das Auto zurückgeben, da ich wirklich die Schnauzue voll habe. Thermostat und Bremssattel ist nach einer Woche kaputtgegangen.

Ich hoffe, es kann jemand mit ähnlicher oder gleicher Erfahrung weiterhelfen..

Grüße

Beste Antwort im Thema

Das KFZ ist natürlich nicht unfallfrei.

Das Autohaus ist aber nicht dein Ansprechpartner.

Der Vertragspartner ist dein Ansprechpartner. Auch wenn er tatsächlich nichts von dem Unfall wusste.

Er kann sich dann mit dem Autohaus auseinander setzen.

Unfallfrei wurde im Vertrag festgehalten?

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Das KFZ ist natürlich nicht unfallfrei.

Das Autohaus ist aber nicht dein Ansprechpartner.

Der Vertragspartner ist dein Ansprechpartner. Auch wenn er tatsächlich nichts von dem Unfall wusste.

Er kann sich dann mit dem Autohaus auseinander setzen.

Unfallfrei wurde im Vertrag festgehalten?

Themenstarteram 14. September 2015 um 11:18

ja, unfallfrei steht im Vertrag. Allerdings auch ein Gewährleistungsausschluss.

Wenn der Verkäufer sich aber dumm stellt und behauptet, er wüsste von nichts, kann ich überhaupt nichts machen.

Das beste wäre wenn du einen Rechtsanwalt konsultierst.

Themenstarteram 14. September 2015 um 11:26

das muss ich wohl.

Ich wollte das eben eigentlich vermeiden, indem ich eine klare Aussage vom Erstbesitzer bekomme, dass die Schäden festgehalten wurden und der Zweitbesitzer davon wusste.

Dann hätte ich ihn bei den Eiern..

Zitat:

@astraJud schrieb am 14. September 2015 um 13:18:57 Uhr:

ja, unfallfrei steht im Vertrag. Allerdings auch ein Gewährleistungsausschluss.

Wenn der Verkäufer sich aber dumm stellt und behauptet, er wüsste von nichts, kann ich überhaupt nichts machen.

Doch natürlich kannst du da was machen.

Ich weiß auch nicht wie gut es war, das Autohaus zu kontaktieren. Die wissen jetzt schon mal bescheid. Falls die den Wagen als unfallfrei verkauft haben, dass da wohl was auf sie zukommt.

Gewährleistung spielt hier keine Rolle. Dir wurde ein KFZ verkauft, das den vertraglich zugesicherten Zustand der Unfallfreiheit nicht hält.

Das ist ein Grund für einen Wertausgleich bzw. eine Rückabwicklung...

Und nochmal: Dein Ansprechpartner ist der Verkäufer. Und nur dieser.

Themenstarteram 14. September 2015 um 12:08

joa. ok. Mein Gedankengang war: das Autohaus verkauft mit Sicherheit keinen beschädigten Wagen als unfallfrei. Und da sie nichts zu befürchten haben, können Sie mir die Dokumentation der Schäden vom Kauf damals einfach bestätigen.

Dem Verhalten nach bereiten Sie sich aber wohl eher darauf vor, mich vom Hals zu bekommen.

Themenstarteram 14. September 2015 um 12:23

und mein eigentlicher Verkäufer weiss noch von gar nichts. aber bevor ich dem jetzt drohe, gehe ich zum Anwalt.

Auch die Gewährleistung ausschließen geht so nicht. Verkürzen ja, ausschließen nein.

Das hat damit aber grundsätzlich garnichts zu tun. Da das Produkt nicht wie im Kaufvertrag beschrieben beschaffen ist, greift was Scoundrel schreibt.

„Der Verkäufer von dem ich ihn habe, hat ihn dort als Geschäftswagen gekauft und zwei Jahre gefahren.“

Ich glaube, mit deinem nicht möglichen Gewährleistungsausschluss bist Du auf dem Holzweg, iiSS.

Zum Problem des TE:

Zunächst ist zu klären, in wie weit es sich bei der vermeintlichen Zusicherung der Unfallfreiheit um eine wirksam zugesicherte Eigenschaft oder um eine bloße Wissensmitteilung handelt.

Dadurch entscheidet sich eine eventuelle Haftung des Verkäufers.

Kannst Du nicht nachweisen, dass er von dem Unfall wusste, bzw. kann er schlüssig darlegen dass er selbst den Wagen gutgläubig ais unfallfrei erworben hat, stehen deine Chancen auf Rükabwicklung / Minderung nicht so gut wie man im ersten Ansatz meinen möchte.

Hier werden nun gleich verschiedene User mitteilen, dass es eben das persönliche Pech des Vorbesitzers ist, den Wagen als unfallfrei anzubieten.

Nein, ist es nicht. Wie so oft kommts halt drauf an.

Zitat:

@iiSS schrieb am 14. September 2015 um 14:52:20 Uhr:

Auch die Gewährleistung ausschließen geht so nicht. Verkürzen ja, ausschließen nein.

So wie ich das verstehe, ist der Verkäufer Privatperson. Dieser kann eine Gewährleistung natürlich ausschließen.

Das Autohaus war ja der erste Besitzer des Wagens.

Ein Anwalt ist nicht unbedingt ein Fehler. Allerdings kann man auch mal erst reden und bei nicht zufriedenstellender Reaktion zum Anwalt.

Ich schätze den Streitwert hier auch nicht unbedingt als enorm hoch ein.

Themenstarteram 14. September 2015 um 13:16

ja, es war ein Privatkauf. von privat zu privat.

Der Schaden beträgt vom Fachmann geschätzt ca 5oo Euro.

Themenstarteram 14. September 2015 um 13:24

Zitat:

@Matsches schrieb am 14. September 2015 um 15:11:56 Uhr:

„Der Verkäufer von dem ich ihn habe, hat ihn dort als Geschäftswagen gekauft und zwei Jahre gefahren.“

Ich glaube, mit deinem nicht möglichen Gewährleistungsausschluss bist Du auf dem Holzweg, iiSS.

Zum Problem des TE:

Zunächst ist zu klären, in wie weit es sich bei der vermeintlichen Zusicherung der Unfallfreiheit um eine wirksam zugesicherte Eigenschaft oder um eine bloße Wissensmitteilung handelt.

Dadurch entscheidet sich eine eventuelle Haftung des Verkäufers.

Kannst Du nicht nachweisen, dass er von dem Unfall wusste, bzw. kann er schlüssig darlegen dass er selbst den Wagen gutgläubig ais unfallfrei erworben hat, stehen deine Chancen auf Rükabwicklung / Minderung nicht so gut wie man im ersten Ansatz meinen möchte.

Wie so oft kommts hier drauf an.

Hier werden nun gleich verschiedene User mitteilen, dass es eben das persönliche Pech des Vorbesitzers ist, den Wagen als unfallfrei anzubieten.

Nein, ist es nicht. Wie so oft kommts halt drauf an.

ja - das weiss ich, deswegen bin ich ja so wild auf die Aussage des Erstbesitzers (Autohaus).

Mein Anwalt sagte mir vor 10 min, dass das Autohaus auch zu einer Aussage verpflichtet is.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein Autohaus einen Wagen unfallfrei verkauft, der nicht unfallfrei ist. Es ist nicht gerade eine kleine Klitsche, dieses Autohaus.

Gut, aber einer von beiden hat gelogen.

 

Zitat:

@astraJud schrieb am 14. September 2015 um 15:24:57 Uhr:

 

Mein Anwalt sagte mir vor 10 min, dass das Autohaus auch zu einer Aussage verpflichtet is.

Möglicherweise ist das auch so, wenn auch nicht zwingend dir gegenüber.

 

Zitat:

@astraJud schrieb am 14. September 2015 um 15:24:57 Uhr:

Gut, aber einer von beiden hat gelogen.

So scheint es.

Und dir hilft das nur dann etwas, wenn es dein Verkäufer war.

Stellt sich heraus, dass das Autohaus die Unwahrheit gesagt hat hast Du folgendes Problem:

Dein Verkäufer ist möglicherweise aus dem Schneider (er hat ja nichts falsch gemacht) UND Du hast keinerlei vertragliches Verhältnis zum Autohaus.

Für dich also der deutlich ungünstigere der beiden Fälle.

Welchen Wortlaut hat denn die Formulierung im KV?

Themenstarteram 14. September 2015 um 13:44

so. the cake is at the dampf.

mein verkäufer ist völlig schokiert und aus dem häuschen. er wusste die zwei jahre nichts von diesen schäden/mängeln und was weiss ich. er hat das auto ebenfalls als unfallfrei gekauft. so.

geil. ich will ihm auch nichts böses aber ich hab jetzt die arschkarte. weiss aber auch warum das autohaus dicht macht.

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