Astra H Turbo defekt. Vor 3 Monaten beim Händler gekauft
Hallo ich bin neu hier und hätte ein paar Fragen, was ihr mir raten würdet bzw wie ihr vorgehen würdet.
Erstmal ein paar Worte zu mir ich bin Auszubildender also ist mein Verdienst nicht ziemlich hoch 🙂
Ich habe mir im März bei einem Händler einen gebrauchten Astra H 2.0 Turbo gekauft. BJ 2005, KM 118.000 und Tüv und Au war neu.
Hatte dann in der Zeit bis jetzt auch selbst ein paar Verschleißteile gewechselt. Bremsen vorne und hinten komplett neu.
Ventildeckeldichtung und neue Zündkerzen.
Weil etwas ÖL auslief.
Nach dem wechseln der Ventildeckeldichtung dachte ich das der Ölaustritt bzw Verbrauch weg ist.
Es ist bzw war aber nicht so.
Er verbraucht auf 600 - 700 KM ca 1 Liter Öl und raucht etwas blau im Stand.
Daraufhin bin ich jetzt Ende dieser hier bei uns zum FOH gefahren der sagte Öl Austritt beim Turbolader und ich soll den dringend tauschen lassen.
Das will ich aber nicht auf meine Kosten und das Geld habe ich auch nicht einfach mal so weit über 1000 Euros.
Der Händler wo ich das Auto gekauft habe ist auch ca 500 KM von mir weg.
Er schrieb in den schriftlichen Kaufvertrag diesen Pasus:
Von Bundesverband freier KFZ Händler
(falls euch das was sagt)
Vertragszusatz alte Fahrzeuge
Als Zusatz empfiehlt der BVfK folgende Formulierung.
Das Fahrzeug ist aufgrund seines Alters und seiner Laufleistung stark verschlissen. Sämtliche Bauteile weisen eine Abnutzung auf die bereits zu nicht erkennbaren Mängeln geführt haben.
Ein kurzfristiger Defekt oder Ausfall der Bauteile ist wahrscheinlich.
Dem Käufer ist das bekannt.
Er sagte mir, er muss das reinschreiben weil er das Fahrzeug bei Defekt nicht bei mir abholen will aufgrund der großen Entfernung.
was würdet ihr tun ?
Beste Antwort im Thema
5000€. Denk, du hast wenig Geld? Für das Geld kaufst du ein Auto, das im Kaufvertrag als Baustelle bezeichnet wird, das 500km weit weg steht. Donnerwetter. Das ist mal clever.
16 Antworten
Ihm die Kiste auf den Hof stellen und ihm was von Gewährleistung erzählen.
Zitat:
Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.
Könnte ich Ihn auch evtl fragen, das er aufgrund der Entfernung hier bei mir eine Werkstatt beauftragt die das repariert ?
Zitat:
@Beastly12 schrieb am 10. Juni 2018 um 20:49:35 Uhr:
Könnte ich Ihn auch evtl fragen, das er aufgrund der Entfernung hier bei mir eine Werkstatt beauftragt die das repariert ?
-
Klar, wenn er mitmacht.
Fragen kostet ja nix.
und wenn er sagt, zb
Du hast den Zusatz im Kaufvertrag unterschrieben?
Ist ja auf gut Deutsch eig ein Gewährleistungsausschluss.
Dieser ist doch bei Verkauf von Händler an Privat sowieso nicht gültig ?
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Zitat:
@Beastly12 schrieb am 10. Juni 2018 um 21:04:01 Uhr:
und wenn er sagt, zb
Du hast den Zusatz im Kaufvertrag unterschrieben?
Ist ja auf gut Deutsch eig ein Gewährleistungsausschluss.
Dieser ist doch bei Verkauf von Händler an Privat sowieso nicht gültig ?
-
Dann haste Pech gehabt.
Aber das weisst Du ja selbst.
Du wusstest ja hoffentlich, was Du da unterschreibst.
Und ein 500km entfernter Händler freut sich einen Ast, weil er weit genug weg ist.
Aber anrufen und fragen kannst ja - vielleicht ist's ja ein netter Kerl und er beteiligt sich an der Reparatur.
Tipp: Freundlich bleiben am Telefon.
Ich bin kein Rechtsanwalt, folgendes also nur als meine Meinung:
Lt. §476 BGB darf in den ersten 6 Monaten vermutet werden, dass der Mangel schon bestanden hat. Danach dreht sich die Beweispflicht und der Käufer muss dass dann nachweisen (schwierig)
Zitat:
...Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar...
Mein Händler hat mir dies beim Kauf schon so erzählt und verschriftet: "Die ersten 6 Monate auf ihn, danach auf mich".
Sprich' mal mit einem Rechtsanwalt (der ADAC berät auch gerne oder die Verbraucherberatung). Den genannten "Haftungsausschluss" halte ich für rechtswidrig.
Ja, is doch alles richtig was im Kaufvertrag steht. Man sollte den Händler auch mal dafür loben, dass er dich nicht beschissen hat, sondern genau das geliefert hat, was im Vertrag steht.
Der Kaufpreis war sicherlich diesen Fakten angemessen, nehme ich an?
Kaufpreis war 5000,-
Aber geltendes Recht ist dieses:
Sagt ein bekannter von mir der studiert Jura im Endstadium
Schließt ein Händler die Gewährleistung vertraglich aus, obwohl er dies nach der geltenden Rechtslage nicht darf, dann tritt automatisch die Gewährleistungspflicht von 24 Monaten in Kraft, da der Händler in diesem Fall von seinem Recht, die Gewährleistung auf 12 Monate zu verkürzen, keinen Gebrauch gemacht hat.
Ich werd morgen erstmal anrufen und höflich fragen wie wir das machen oder reparieren.
Wenn er sich querstellt muss ich das eben meiner RSV melden.
Ja ja, ein Student und dann nen 2 Liter Turbo. Passt ja! Und dann rumjammern!
Also so Autoverkäufer erzählen grundsätzlich viel und schreiben auch in Kaufverträge recht viel rein! Hat Meiner damals auch so gehandhabt! Bringt nur in den meisten Fällen nix! Man kann aufgrund des Alters oder Zustandes nicht irgendwas in einen Vertrag schreiben und dann ist das Gesetz! Ich würde Ihn festnageln auf die Gewährleistung! Da du ja schon einiges investiert hast, ist natürlich eine wandlung des KAufvertrages nun recht blöd! Die große Entfernung zum Händler ebenso. Du musst nun für dich überlegen, was du machst! Natürlich wäre eine Reparatur in der Nähe für dich gut, wird nur der Händler bestimmt nicht machen!
Zur Not bleibt dir ja noch eine Rechtsberatung wegen des Kaufvertrages und Wirksamkeit des Passuses!
Wichtig ist dabei nur:
Achte auf die Fristen (nach 6 Monaten Beweislastumkehr usw)
und immer alles Schriftlich machen!
Leider kann sowas langwierig sein und sich über Jahre hinziehen! Du solltest den Wagen auch stehen lassen, da ja noch mehr Schaden nehmen kann!
5000€. Denk, du hast wenig Geld? Für das Geld kaufst du ein Auto, das im Kaufvertrag als Baustelle bezeichnet wird, das 500km weit weg steht. Donnerwetter. Das ist mal clever.
Zitat:
@Beastly12 schrieb am 10. Juni 2018 um 19:46:49 Uhr:
Vertragszusatz alte Fahrzeuge
Als Zusatz empfiehlt der BVfK folgende Formulierung.
Das Fahrzeug ist aufgrund seines Alters und seiner Laufleistung stark verschlissen. Sämtliche Bauteile weisen eine Abnutzung auf die bereits zu nicht erkennbaren Mängeln geführt haben.
Ein kurzfristiger Defekt oder Ausfall der Bauteile ist wahrscheinlich.
Dem Käufer ist das bekannt.
Damit hast du sogar 2 Jahre Gewährleistung (da keine Reduzierung auf 1 Jahr erfolgt ist und ausschließen geht nur bei entsprechend geringem (Schrott)Preis).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Beastly12 schrieb am 10. Juni 2018 um 21:32:26 Uhr:
Schließt ein Händler die Gewährleistung vertraglich aus, obwohl er dies nach der geltenden Rechtslage nicht darf, dann tritt automatisch die Gewährleistungspflicht von 24 Monaten in Kraft, da der Händler in diesem Fall von seinem Recht, die Gewährleistung auf 12 Monate zu verkürzen, keinen Gebrauch gemacht hat.
Yep, bei 5k€ Kaufpreis ist das unwirksam und due hast 24 Monate, die 6 Monate Beweislastumkehr bleiben aber erhalten.
Gruß Metalhead