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astra f cc scheibenwischer hinten entfernen

Opel Astra F
Themenstarteram 28. Januar 2013 um 0:45

hi muss ich es eintragen lassen wenn ich mein hinteren scheibenwischer entferne ? danke schonmal :)

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25 Antworten

Nein, das ist eine der wenigen Ausnahmen wo du es nicht musst. Der Heckwischer ist ja nicht vorgeschrieben und ein reines Zusatz-Feature. Vergleichbar damit, als wenn du deine Nebelscheinwerfer ausbauen würdest. Vorne wäre es was anderes.

Die rechtliche Seite sieht anders aus. Auch der SW hinten ist Bestandteil der Fahrzeug-BE. In D. wurde kein F-CC ohne Wischer ausgeliefert. Also steht er genaugenommen drin.

Praktisch: wo kein Stumpf mehr übrig, will auch keiner mehr was sehn.

Es gibt keine Vorschrift die besagt, das man einen funktionierenden Heckwischer haben muss. Kein Tüver der Welt wird das bemängeln.

am 28. Januar 2013 um 12:13

Zitat:

Original geschrieben von draine

Es gibt keine Vorschrift die besagt, das man einen funktionierenden Heckwischer haben muss. Kein Tüver der Welt wird das bemängeln.

Das stimmt.. ;) hatte bei meinem alten C Corsa Sport auch die Heckklappe gecleant, der TÜV sagt da nix ! In das Loch kommt nur so ein Stopfen dann rein womit das verschlossen wird....

Zitat:

Original geschrieben von draine

Es gibt keine Vorschrift die besagt, das man einen funktionierenden Heckwischer haben muss. Kein Tüver der Welt wird das bemängeln.

Hi,

bei mir haben sie ein nicht funktionierend Heckwischerwaschdüse bemängelt.

Kein Witz, hab den selber gefragt ob er einen an der Waffel hat. Aussage: "Es gibt keine geringfügigen Mängel mehr".

Gruß Metalhead

Themenstarteram 28. Januar 2013 um 12:42

also habe gerade beim tüv nachgefragt der scribenwischer muss dran sein und er muss funktionieren :/

am 28. Januar 2013 um 12:47

Zitat:

Original geschrieben von riesenknochen

also habe gerade beim tüv nachgefragt der scribenwischer muss dran sein und er muss funktionieren :/

Häh, das kann aber kaum sein.... :confused: bevor ich meinen alten Corsa verkauft habe, ist der noch frisch durch den TÜV gekommen !! Mit dem fehlenden Heckwischer wurde gar nichts beanstandet.. naja, vielleicht hast du bei dir einen "anderen" TÜV, keine Ahnung.

Jein.

Es gilt das Prinzip, was verbaut ist muss auch funktionieren.

Sprich es gibt einen Mangel, wenn ein Nebelscheinwerfer nicht funktioniert. Genau das gleiche. Den gabs nicht bei jeder Auslieferung, wenn er nicht da ist, interessiert es keinen. Aber wenn er da ist, muss er funktionieren.

am 28. Januar 2013 um 15:00

Es gilt das Prinzip, was verbaut ist muss auch funktionieren.

 

Mein Radio ist orginal vebaut .

Es spielt nicht mehr .

Bekomme ich damit TÜV?

Bopp19

 

Wenn dein Radio auf der gleichen Liste beim Tüv steht wie scheinwerfer oder ander sicherheitsrelevante Einrichtungen...

Der Heckwischer ist aber keine Muss Ausrüstung, sondern eine Kann Ausrüstung. Der 4 Türer hat ja schließlich auch keinen Heckwischer, genauso wie manche Transporter oder LKW (die nicht mal eine Heckscheibe haben). Scheinwerfer widerrum MUSS ein Auto ja haben. Bei Frontwischern ist das auch wieder was anderes, die müssen verbaut sein und müssen ein bestimmtes Sichtfeld frei wischen können.

Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich finde es sinnlos den zu demontieren und würde ihn dran lassen. Nur dürfte das demontieren selber kein Problem darstellen (evtl. Tüver wechseln).

Tolle Diskussion :-)

Bekanntlich gibt es gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ usw. Wenn man jetzt noch die menschlichen Differenzen zwischen den Personen/den Prüfern einkalkuliert, dann ist´s ein Glückspiel, was man wo druch bekommt.

Heckscheibenwischer dran, muss er funktionieren, manches Mal wurde dabei schon der defekte

Wischergummi moniert.

Kommt wohl wirklich auf den Tüv an, ich habe z.B. noch nie einen Tüv mit Bremsenprüfstand gesehen. Hier im Osten (Sachsen-Anhalt) gibt´s fast nur Sichtprüfung und 1x mit dem Finger über die Scheibe fassen ("Scheibe schick, Klötze dick"). Den Wischer hat bei mir noch nie einer getestet, den Gummi angefasst schon gar nicht. Wenn, dann gibt´s höchstens mal einen netten Hinweis ("Das KÖNNTE man ja mal machen").

am 28. Januar 2013 um 16:47

Draine,

Ich würde mal mit denen Aussagen sehr vorsichtig sein.

Nach den Einigunsvertrag gab es Übergansvorschriften,dass nach § 29 kein Prüfstand in den neue Bundesländern bei Aussenprüfstellen vorgeschrieben waren.

Diese sind aber seit ca 10 Jahren ausgelaufen.

Seit wann prüft der Tüv in der ehemaligen DDR?

Ich hoffe die entsprechende Landesbehörde hat deine Aussage zu Kenntniss genommen .

Und komme hier nicht mit Halb/oder Nichtwissen ,sonst werde ich mal etwas deutlicher,oder sind die alten Kader wieder am aufblühen?

Bopp 19 aus dem amerikanischen Sektor/Berlin

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