Ast aufs Auto gefallen

Hi!

Wie eigentlich schon im Titel steht, ist mir am Wochenende ein Ast aufs Auto gefallen.

Ich hätte es selbst gar nicht bemerkt, jedoch hatte ich dankenswerter Weise einen Zettel von einer Dame, die live dabei war, und auch Fotos gemacht hatte.

In der Eile und bei schlechtem Wetter habe ich nicht die Polizei verständigt, da ich mir auch dachte, dass die bei Sturm besseres zu tun haben, als sich um einen Ast zu kümmern. Im Nachgang hatte ich dann beim zuständigen Abschnitt angerufen. Der Beamte sagte mir, die Polizei hierfür zu verständigen ist kein Muss, bzw. nicht nötig.

Long story short: Mein Lack auf der Motorhaube, Dach und Tür ist zerkratzt. Dellen habe ich auch.

Wer haftet hierfür? Meine Versicherung habe ich noch nicht informiert, da ich ein gesundes Misstrauen gegenüber Versicherungen habe :D

Bin auf euren Input gespannt!

LG

49 Antworten

Die nächste Großstadt ist hier Würzburg

Da gabs vor ein paar Jahren einen Fall, der durch die Presse rauf und runter ging (hier jedenfalls): eine Frau wurde im Ringpark von einem Ast erschlagen. Die Stadt kam nur deshalb aus ihrer Haftung raus, weil sie detailliert nachweisen konnte, daß die Bäume regelmäßig geprüft/begutachtet wurden.

@milkshake3 - Ich denke, dass das bei Sturm über Deine TK geht. Wenn Dein Versicherer dafür irgendeinen Verantwortlichen festmachen kann, werden sie sich das da schon wiederholen.

Mir ist mal mein eigener Sonnenschirm bei Sturm auf's Auto geweht, lies gern hier https://www.motor-talk.de/forum/sturmschaden-t7178489.html#post62639902

Die HUK zahlt in der TK ab Windstärke 7

Tatsächlich, ist mir beim Lesen der AKB noch nie aufgefallen 🤔. Richtig lesen bildet noch mehr 😁.

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Die Städte sägen zweifelhafte Bäume an Wegen eher ab, als daß sie ins Risiko gehen. Die Pflegemaßnahmen werden genau dokumentiert. Probiers es über die Versicherung.

Zitat:
@nogel schrieb am 16. Juli 2025 um 19:10:00 Uhr:
Entsprechend wäre die Stadtverwaltung für mich erster Anprechpartner.

Der Versuch wird zur Vertiefung der Erkenntiss führen, das es zwischen Theorie und Praxis gelegentlich Unterschiede gibt. Aber mit hinreichend Geduld und einer RSV deren Schadensfreiheit einem nichts wert ist kann man durchaus ...

Beitrag editiert, Bezug wurde entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Für die Nichtdeutschmuttersprachler: das Wort gewöhnlich / üblicherweise bedeutet, dass etwas oft so ist, aber eben nicht immer. Bestandsverträge mit älteren AKB sehen die Leistung ab Windstärke 8 vor. Jüngere Verträge mit jüngerem Stand der AKB tun das oft schon ab Windstärke 7. Im Übrigen: 42.

@all

bitte die bekannten Hinweise unserer Moderatoren zu der Thematik beachten.

Vielen Dank.

Zitat:
@Handschweiß schrieb am 17. Juli 2025 um 09:18:33 Uhr:
Die Städte sägen zweifelhafte Bäume an Wegen eher ab, als daß sie ins Risiko gehen. Die Pflegemaßnahmen werden genau dokumentiert. Probiers es über die Versicherung.

Ein Gespräch mit der zuständigen Behörde könnte die Erkenntnis bringen, ob Stadt/Kommune diese Dokumentation haben, was nicht selbstverständlich ist. Wenn Bäume in 3 m Höhe mit schmückenden Metallplaketten versehen sind, liegt eine solche Dokumentation sicher vor.

Ist dieses ganze Behördengedöns für den Betroffenen relevant? Ist er nicht durch seine TK abgesichert, die sich dann ggfs wo auch immer erholt?

Wenn er eine TK hat (ich hatte z.b. noch nie eine)

Das ist zwar off topic, aber: Warum hat man für kleines Geld nicht zumindest eine Teilkasko?

Zitat:
@nogel schrieb am 17. Juli 2025 um 13:15:45 Uhr:
Wenn er eine TK hat (ich hatte z.b. noch nie eine)

Eine VK auch noch nie?

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