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Sturmschaden

Themenstarteram 22. Oktober 2021 um 7:45

Ignorant wie ich bin, hatte ich am Vorabend das Heraufziehen des gestrigen Sturms nicht mitbekommen. Ein großer Marktschirm wurde daher gestern früh von der Garagendachterrasse auf ein Fahrzeug aus dem familiären Fuhrpark, das vor der Garage stand, geweht. Glück im Unglück: Der aufgespannte Schirm kam im rechten Winkel auf das Fahrzeug zu Fall, so dass die metallene Schirmstange auf der Dachreling zu liegen kam und vom Sturm darauf hin- und herbewegt wurde. Ergebnis: Schirm kaputt, Dachreling oben leicht verkratzt (sieht man aber nur, wenn man >220 cm groß ist), Lack oberhalb des Seitenfensters zwischen C- und D-Säule leicht verkratzt (kaum zu sehen, kann man rauspolieren).

Wäre der Schaden größer gewesen, wäre das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung oder für die Kfz-Vollkasko-Versicherung?

fragt der HHH1961

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25 Antworten

Grundsätzlich ist jeder Schaden ungefragt beim Verkauf anzugeben.

Unfallfreiheit ist eine zugesicherte Eigenschaft, genau wie die Angabe der Kilimeterlaufleistung.

Die allgemeinen Kraftfahrtbedingungen definieren einen Unfall als ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Es ist völlig egal wie so ein Unfall zustande kommt. Und wenn jemand meint, er muss das aufgrund "eigener" Definitionen nicht offenbaren, dann läuft er Gefahr hier finazielle Nachteile zu erleiden. Der Käufer kann nämlich im Nachgang wählen zwischen der Wandlung des Kaufgegenstandes oder einer angemessenen merkantilen Wertminderung.

Und nochmal, auch das wurde hier schon des öfteren diskutiert:

Es ist völig unerheblich wann ein Fahrzeugbesitzer "meint" ob ein offenbahrungspflichter Schaden vorliegt oder nicht. Das tut rein gar nichts zur Sache.

Auch kleine Schäden sind zu offenbaren, dass ist in der Rechtsprechnung schon seit langem so manifestiert.

Hier gibt es auch keinen Raum für Bagatelisierungen (war doch nur eine Beule)

Mann erweist sich unter Umständen einen Bärendienst, wenn man persönliche (falsche) Meinungen zu diesem Thema als die richtige richtige favorisiert..........

Wenn Sturm über Windstärke 8, dann weder Vollkasko noch Wohngebäudeversicherung fürs Auto, sondern Teilkasko

Beim Schirm könnte eine Hausratversicherung greifen

Die in der Vollkasko enthaltende Teilkaskoversicherung kommt dafür auf.

Hat den Vorteil, dass keine Rückstufung erfolgt.

Ab Windstärke 8 TK, drunter VK.

Wohngebäude fällt m. E. aus, da der Schirm nicht fest verbunden mit dem Gebäude ist. Anders würde es sich mit Dachziegeln verhalten.

Schirm geht daher eher in private Haftpflichtversicherung des Aufstellers, sofern es kein Eigenschaden ist.

Kommt die Teilkosko auch auf, wenn, wie in diesem Fall, ein Marktschirm durch den Eigentümer nicht gesichert wurde und dadurch ein Schaden entstanden ist?

ja

Ich ergänze es ein wenig:

Ja, die TK greift, da nur geprüft wird, ob es ein versicherter Schaden ist. Die Frage nach dem Verursacher stellt sich dabei häufig nicht. Andernfalls wäre es schwierig z. B. Schäden an der WSS durch Steinschlag durchzusetzen.

Themenstarteram 22. Oktober 2021 um 10:07

Danke für alle Antworten.

Der Schaden am Fahrzeug ist so gering, das fiele unter die Selbstbeteiligung. Aber der Hinweis zum Schirm, dass dieser unter die Hausrat fällt, war gut. Habe just eine Schadenmeldung gemacht.

Themenstarteram 8. November 2021 um 20:10

Der Sonnenschirm wurde mir von der Hausrat ersetzt. Leider hat er auf dem Dach doch eine Beule hinterlassen. Ein Lackierbetrieb vor Ort meinte, dass man das rausdrücken oder ziehen und herauspolieren kann, für etwa 600 Euronen. Die Teilkasko möchte dennoch einen Gutachter schicken.

Ist das nun eigentlich ein "Unfallfahrzeug" oder ist es weiterhin "unfallfrei"?

Beim Verkauf muss der Schaden angegeben werden.

Ein Unfallfahrzeug ist es nicht.

Warum muss man ne gedrückte Delle angeben?

So lange nichts lackiert ist würde ich da nichts angeben.

 

 

 

Es ist nunmal ein Vorschaden und dieser ist bei Verkauf anzugeben.

Themenstarteram 9. November 2021 um 7:35

Bei einem Verkauf würde ich über jeden Schaden informieren. Die Frage ist nur, ob man das Fahrzeug in den bekannten Portalen noch als unfallfrei deklarieren darf. Denn als deklariertes Unfallfahrzeug würde es schon in der Filterauswahl bei vielen Suchenden herausfallen.

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