Zitat:
@Pete77 schrieb am 16. Juli 2025 um 19:05:11 Uhr:
Teilkasko haftet wenn Sturm war (bei meiner Versicherung Windstärke 7). Man muss dann eben seine Selbstbeteiligung bezahlen. Einfach den Schaden melden und der Versicherung den KV der Reparaturwerkstatt einreichen. (Manchmal hat man auch Werkstattbindung). Habe ich gerade durch. Möglicherweise kann man sich die Selbstbeteiligung und den möglichen Wertverlust vom Eigentümer des Baums zurückholen.
Danke für die Info. Die Wetterdaten ermittelt dann die Versicherung selbst?
@nogel Danke für den Input, ich google mal ein bisschen dazu...