Ast aufs Auto gefallen

Hi!

Wie eigentlich schon im Titel steht, ist mir am Wochenende ein Ast aufs Auto gefallen.

Ich hätte es selbst gar nicht bemerkt, jedoch hatte ich dankenswerter Weise einen Zettel von einer Dame, die live dabei war, und auch Fotos gemacht hatte.

In der Eile und bei schlechtem Wetter habe ich nicht die Polizei verständigt, da ich mir auch dachte, dass die bei Sturm besseres zu tun haben, als sich um einen Ast zu kümmern. Im Nachgang hatte ich dann beim zuständigen Abschnitt angerufen. Der Beamte sagte mir, die Polizei hierfür zu verständigen ist kein Muss, bzw. nicht nötig.

Long story short: Mein Lack auf der Motorhaube, Dach und Tür ist zerkratzt. Dellen habe ich auch.

Wer haftet hierfür? Meine Versicherung habe ich noch nicht informiert, da ich ein gesundes Misstrauen gegenüber Versicherungen habe :D

Bin auf euren Input gespannt!

LG

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Es ist u. U. ein Fall für die Teilkasko, wenn eine bestimmte Windstärke erreicht wurde.

Vielleicht erstmal nennen, wo der Baum steht/wem er gehört? Dann wäre ggf. dessen Gebäudehaftpflicht etc. zuständig.

Wer haftet hierfür? Meine Versicherung habe ich noch nicht informiert, da ich ein gesundes Misstrauen gegenüber Versicherungen habe :D

Wenn man mit der Versicherung nichts zu tun haben will - einfach selbst bezahlen...

😀

Der Wagen stand auf der öffentlichen Straße, ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, wem der Baum "gehört"

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Teilkasko haftet wenn Sturm war (bei meiner Versicherung Windstärke 7). Man muss dann eben seine Selbstbeteiligung bezahlen. Einfach den Schaden melden und der Versicherung den KV der Reparaturwerkstatt einreichen. (Manchmal hat man auch Werkstattbindung). Habe ich gerade durch. Möglicherweise kann man sich die Selbstbeteiligung und den möglichen Wertverlust vom Eigentümer des Baums zurückholen.

Wenn der Baum im öffentlichen Verkehrsraum steht, hat der Eigentümer (z.B. die Stadt) eine Verkehrssicherungspflicht und somit dafür zu sorgen, daß nicht motsche Äste herabstürzen --> Haftung

Entsprechend wäre die Stadtverwaltung für mich erster Anprechpartner.

Zitat:
@Pete77 schrieb am 16. Juli 2025 um 19:05:11 Uhr:
Teilkasko haftet wenn Sturm war (bei meiner Versicherung Windstärke 7). Man muss dann eben seine Selbstbeteiligung bezahlen. Einfach den Schaden melden und der Versicherung den KV der Reparaturwerkstatt einreichen. (Manchmal hat man auch Werkstattbindung). Habe ich gerade durch. Möglicherweise kann man sich die Selbstbeteiligung und den möglichen Wertverlust vom Eigentümer des Baums zurückholen.

Danke für die Info. Die Wetterdaten ermittelt dann die Versicherung selbst?

@nogel Danke für den Input, ich google mal ein bisschen dazu...

Danke für die Info. Die Wetterdaten ermittelt dann die Versicherung selbst?

Nein, die musst Du nachweisen, so z.B.:

https://www.google.com/search?q=Sturm+Bescheinigung+Wetterwarte&gs_ivs=1&zx=1752686885033&no_sw_cr=1

Möchte man den Besitzer haftbar machen, muss nachgewiesen werden das er die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat. Bei städtischen Bäumen so gut wie unmöglich.

Ansonsten gilt:

bei Sturm zahlt die Teilkasko, ansonsten Vollkasko oder selbst zahlen.

Die TK übernimmt üblicherweise bei Wind in Böen ab Windstärke 8. Dafür gibts Wetterdatenbanken. Unter Windstärke 8 könnte man nur von der VK Zahlung erwarten. Da spielt dann die Windstärke keine Rolle. Eine Haftung des Baumeigentümers ist bei begrünten Ästen nahezu unmöglich. Sowas sollte man ohne Rechtsschutzversicherung nichtmal andenken. Bei Totholz mit Pilzbefall u.ä. wäre es denkbar. Aber auch das ist ohne Rechtsschutzversicherung keine so gute Idee.

Eine Haftung des Baumeigentümers ist bei begrünten Ästen nahezu unmöglich. Sowas sollte man ohne Rechtsschutzversicherung nichtmal andenken

Daß diese Antwort so nicht zutreffend ist, dazu genügt eine kurze Google Suche mit den Begriffen "Astbruch" und "Haftung"

Die Suchbegriffe Sturmschaden und Auto führen übrigens zum hier mehrfach genannten Ergebnis - Teilkasko.

Es geht nicht um einen Ast, der einfach so abgebrochen ist, sondern im Sturm.

Nogel, dann erzähl schon von den Ausnahmen die du für die Regel hältst. 🙂

Zitat:
@Pete77 schrieb am 16. Juli 2025 um 19:05:11 Uhr:
Teilkasko haftet wenn Sturm war (bei meiner Versicherung Windstärke 7).........

Das ist ja interessant. Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden ab Windstärke 7?

Zitat:
@tomold schrieb am 16. Juli 2025 um 19:30:23 Uhr:
Nein, die musst Du nachweisen, so z.B.:
https://www.google.com/search?q=Sturm+Bescheinigung+Wetterwarte&gs_ivs=1&zx=1752686885033&no_sw_cr=1

Die Versicherung besorgt sich die Wetterdaten beim DWD selber, da braucht man nichts nachweisen.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2025 um 19:59:51 Uhr:
Die TK übernimmt üblicherweise bei Wind in Böen ab Windstärke 8. Dafür gibts Wetterdatenbanken. Unter Windstärke 8 könnte man nur von der VK Zahlung erwarten. Da spielt dann die Windstärke keine Rolle. Eine Haftung des Baumeigentümers ist bei begrünten Ästen nahezu unmöglich. Sowas sollte man ohne Rechtsschutzversicherung nichtmal andenken. Bei Totholz mit Pilzbefall u.ä. wäre es denkbar. Aber auch das ist ohne Rechtsschutzversicherung keine so gute Idee.

So sieht´s aus. Kann man natürlich auch ohne RSV versuchen, ob das dann kostengünstig zu einem positiven Ergebnis für den Geschädigten führt, ist eine andere Frage.

In Berlin hat das erst Einer geschafft den Totoalschaden nach einem Astbruch an seinem Audi A2 von der Stadt bezahlt zu bekommen, nachdem er ein Gutachten für 880 € hat machen lassen. Die Gutachterkosten hat die Stadt auch übernommen.

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