Art der Bezahlung beim Freundlichen
Liebe Gemeinde,
in diesem Jahr wird es soweit sein - ich werde E60er - als größtenteils stiller Verfolger der Themen hier werde ich schon die richtige Entscheidung treffen.
Im Laufe der letzten Zeit hat es sich so ergeben, dass die Kapitalansammlung auf einer Kreditkarte mit Tagesgeld-Charakter (ergo: Guthaben auf der Karte) von statten geht/ging. 2% waren ein ordentliches Argument.
Nun zur Frage: Kann ich das Auto beim Freundlichen dann einfach per Kreditkarte bezahlen, wie bspw. ein Einkauf von Klamotten und es werden z.B. 25.000€ transferiert?
Oder zählt grundsätzlich "Bargeld lacht"?
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LC5L
Überweisung ist ganz schlecht. Im Insolvenzfall ist das Geld weg, weil man als Käufer idR nachrangiger Gläubiger ist.Zitat:
Original geschrieben von afis
Überweisung? Wie wär's einfach mit einer Überweisung? Wenn du dein Geld auf einem anderen Kto hast, dann überweist du es vom TG-Kto erst aufs Referenz-Kto und dann zum 🙂
Auf die 2 Tage Zinsen kannst du sicherlich verzichten ohne zu verhungern 😉
Du sollst das Geld ja nicht 14 Tage vorher überweisen. Und Risiken gibt's immer, außer du/dein 🙂 bezahlt für die Risiken z. B. bei Kreditkartenzahlung. Da ich aber die Läden, wo ich Autos bisher gekauft hab ganz gut kenne, bzw. in einigen Fällen sie zu den Konzernen gehören (NL), ist das mit der Überweisung kein Problem.
Also ich habe Bar Bezahlt bei Übergabe. Das ist immer noch am sichersten.
Habe mir das Geld am Tag der Abholung bei meiner Bank bestellt.
( Ab einer gewissen Summe möchte meine kleine Dorf Bank gerne im vorraus Bescheid
bekommen, damt sie auch genug da hat ).
Bei mir würde es auf jeden Fall nur Bares gegen die Übergabe aller Fahrzeugpapiere geben.
In allen Autohäusern sind ja die Papiere bei der Bank als Sicherheit hinterlegt. Kein Autohaus
wickelt seine Geschäfte noch mit eigenem Betriebskapital ab. Man sucht sich ein Auto aus,
der Verkäufer sagt der wird noch aufbereitet. Aber in Wirklichkeit wird jetzt erst der Brief bei der Bank
beantragt und dem Autohaus die Summe jetzt belastet. In der Zwischenzeit wo der Wagen auf dem Hof steht,
zahlt das Autohaus nur die Zinsen. Sollte das Autohaus nicht mehr Zahlungsfähig sein, so bekommt es
die Fahrzeug Briefe nicht. Alle Fahrzeuge gehöhren ja der Bank.
Aber eins ist auch ganz klar- Seit dem 1. Januar 2004 ist das Geldwäsche gesetzt in Kraft. Alle Summen die
ab 15.000€ ihrgend wo Eingezahlt oder Ausgezahlt werden, sind gespeichert. Die Transfer Nummer
oder aber bei Geldscheinen werden bestimmten Identifizierungen vorgenommen. Diese Datensätze
sind jetzt gespeichert. Von der Bank und auch vom Autohaus müssen Verdachtsfälle sofort gemeldet werden.
Mein Tip : Nur Bares ist wahres und das gerade beim Autokauf. Geld gegen Ware , wir schauen dem
Autohaus nur auf die Fassade, aber wie es wirklich innen aussieht erfahren wir nicht.
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von Dampfma
In allen Autohäusern sind ja die Papiere bei der Bank als Sicherheit hinterlegt. Kein Autohaus
wickelt seine Geschäfte noch mit eigenem Betriebskapital ab. Man sucht sich ein Auto aus,
der Verkäufer sagt der wird noch aufbereitet. Aber in Wirklichkeit wird jetzt erst der Brief bei der Bank
beantragt und dem Autohaus die Summe jetzt belastet. In der Zwischenzeit wo der Wagen auf dem Hof steht,
zahlt das Autohaus nur die Zinsen. Sollte das Autohaus nicht mehr Zahlungsfähig sein, so bekommt es
die Fahrzeug Briefe nicht. Alle Fahrzeuge gehöhren ja der Bank.
... und wer bezahlt der Bank die Zinsen zwischen Bezahlung an den Hersteller und der Bezahlung des Endkunden an das Autohaus? Bei den großen Herstellern ist es üblich, dass der Betrag bereits vom Konto des Autohauses abgebucht ist, wenn die Fahrzeuge auf den Hof geliefert werden ...
Wenn es wirklich so wäre, wie Du sagst, würde ich sofort ein Autohaus gründen. 😉
Zumindest in diesem Punkt ist also Dein Beitrag zu korrigieren.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Ich finde dieses ganzes Zusammenspiel eh interessant - ich dachte immer, dass Vetragshändler und die "Autromarke" praktisch auch betriebwirtschaftlich eins sind. Bspw. weiß die BMW AG, wo und wieviel Fahrzeuge jeweils stehen bei den Händlern. Vielleicht kann mal jemand ausführlich darlegen, wie das so funktioniert. Wie und warum das jeweilige Modell zum Autohaus kommt - und wo die Briefe dann wirklich liegen. Bei der BMW AG doch, oder? Und tritt der Händler echt erst mal in Vorkasse? Ich dachte er führt erst ab, wenn er auch verkauft. Freue mich schon auf die Infos.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von faithboy
Ich finde dieses ganzes Zusammenspiel eh interessant - ich dachte immer, dass Vetragshändler und die "Autromarke" praktisch auch betriebwirtschaftlich eins sind. Bspw. weiß die BMW AG, wo und wieviel Fahrzeuge jeweils stehen bei den Händlern. Vielleicht kann mal jemand ausführlich darlegen, wie das so funktioniert. Wie und warum das jeweilige Modell zum Autohaus kommt - und wo die Briefe dann wirklich liegen. Bei der BMW AG doch, oder? Und tritt der Händler echt erst mal in Vorkasse? Ich dachte er führt erst ab, wenn er auch verkauft. Freue mich schon auf die Infos.
Zunächst einmal muss zwischen einer werkseigenen Niederlassung und einem Händler unterschieden werden. Die Niederlassung ist lediglich eine Betriebsstätte der BMW AG, d. h. Niederlassung und Hersteller sind dieselbe juristische Person.
Anders sieht dies beim Händler aus. Dieser ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Es handelt sich hier um klassischen Einzelhandel. Der Händler kauft beim Hersteller zum Händlereinkaufspreis, der zwischen Hersteller und Händler vereinbart ist. Dieser Einkaufspreis muss dem Hersteller gemäß der vereinbarten Zahlungskonditionen bezahlt werden, im Regelfall sofort. Bei deutschen Herstellern wird der Rechnungsbetrag meist schon unmittelbar vor Lieferung abgebucht. Damit erhält der Händler auch den Fahrzeugbrief (heutzutage: Zulassungsbescheinigung Teil I); je nach Art der Finanzierung (Eigen- oder Fremdkapital) und ggf. den Vereinbarungen mit seinem Finanzierungsinstitut wird die Zulassungsbescheinigung dort hinterlegt.
Also klare Aussage: Natürlich tritt der Händler erst einmal in Vorkasse. Er muss übrigens nicht nur die Fahrzeuge bezahlen. Auch die meist teuren Spezialwerkzeuge, die mit Erscheinen eines neuen Modells nötig werden sowie die komplette Werkstatteinrichtung wird vom Händler bezahlt.
Eine Lieferung auf Kommission (Ware wird erst bei Verkauf bezahlt) ist eher unüblich, lediglich in den 70ern und frühen 80ern haben dies manche japanische Hersteller gemacht, um ihr Händlernetz schneller aufzubauen.
Da in Deutschland empfohlene Verkaufspreise gelten (keine Preisbindung), kann der Händler den Verkaufspreis frei kalkulieren. Es ist somit nicht zulässig, dem Händler die Verkaufspreise vorzuschreiben, allerdings hat der Hersteller genügend Druckmittel, um den Händler linientreu zu halten.
Eine werkseigene Niederlassung ist gegenüber dem Mutterunternehmen weisungsgebunden.
Soviel mal zu Deiner Frage.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zunächst einmal muss zwischen einer werkseigenen Niederlassung und einem Händler unterschieden werden. Die Niederlassung ist lediglich eine Betriebsstätte der BMW AG, d. h. Niederlassung und Hersteller sind dieselbe juristische Person.Zitat:
Original geschrieben von faithboy
Ich finde dieses ganzes Zusammenspiel eh interessant - ich dachte immer, dass Vetragshändler und die "Autromarke" praktisch auch betriebwirtschaftlich eins sind. Bspw. weiß die BMW AG, wo und wieviel Fahrzeuge jeweils stehen bei den Händlern. Vielleicht kann mal jemand ausführlich darlegen, wie das so funktioniert. Wie und warum das jeweilige Modell zum Autohaus kommt - und wo die Briefe dann wirklich liegen. Bei der BMW AG doch, oder? Und tritt der Händler echt erst mal in Vorkasse? Ich dachte er führt erst ab, wenn er auch verkauft. Freue mich schon auf die Infos.Anders sieht dies beim Händler aus. Dieser ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Es handelt sich hier um klassischen Einzelhandel. Der Händler kauft beim Hersteller zum Händlereinkaufspreis, der zwischen Hersteller und Händler vereinbart ist. Dieser Einkaufspreis muss dem Hersteller gemäß der vereinbarten Zahlungskonditionen bezahlt werden, im Regelfall sofort. Bei deutschen Herstellern wird der Rechnungsbetrag meist schon unmittelbar vor Lieferung abgebucht. Damit erhält der Händler auch den Fahrzeugbrief (heutzutage: Zulassungsbescheinigung Teil I); je nach Art der Finanzierung (Eigen- oder Fremdkapital) und ggf. den Vereinbarungen mit seinem Finanzierungsinstitut wird die Zulassungsbescheinigung dort hinterlegt.
Also klare Aussage: Natürlich tritt der Händler erst einmal in Vorkasse. Er muss übrigens nicht nur die Fahrzeuge bezahlen. Auch die meist teuren Spezialwerkzeuge, die mit Erscheinen eines neuen Modells nötig werden sowie die komplette Werkstatteinrichtung wird vom Händler bezahlt.
Eine Lieferung auf Kommission (Ware wird erst bei Verkauf bezahlt) ist eher unüblich, lediglich in den 70ern und frühen 80ern haben dies manche japanische Hersteller gemacht, um ihr Händlernetz schneller aufzubauen.
Da in Deutschland empfohlene Verkaufspreise gelten (keine Preisbindung), kann der Händler den Verkaufspreis frei kalkulieren. Es ist somit nicht zulässig, dem Händler die Verkaufspreise vorzuschreiben, allerdings hat der Hersteller genügend Druckmittel, um den Händler linientreu zu halten.
Eine werkseigene Niederlassung ist gegenüber dem Mutterunternehmen weisungsgebunden.
Soviel mal zu Deiner Frage.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Genau! Dazu kommt, dass die Niederlassungen (die ja rechtlich BMW AG, Daimler AG, VW AG...sind) sich über das konzerninterne 'Clearing' finanzieren, was deutlich günstigere Konditionen bringt, da auf Konzernebene kapitalmarktfähige Instrumente eingesetzt werden. Wo dieser Kostenvorteil am Ende hängen bleibt, ist eine Frage der 'Verrechnungspreise' zwichen Niederlassung und Hauptverwaltung. Der eigenständige Händler um die Ecke muss bei seiner Bank sicherlich andere Margen zahlen, da die Kreditwürdigkeit signifikant schlechter zu sehen ist.
Gruß wodkalemon
Mit Kreditkarte?
Wäre ein Traum! Mit American Express hätte ich ja richtig Membership-Rew.-Punkte gesammelt!
Aber leider ist der Kauf von Autos nicht mit eingeschlossen - hab nachgefragt...
Also eher Traum, wie Wirklichkeit; leider.
Ich hab 10.000 angezahlt (bar); den Rest ca. zwei Wochen vor Abholung (überwiesen).
Grüsse, Ben!
Also bei Neuwagen geht es genau so ab wie der Kolege Chaosmanager dies auch
beschrieben hat. Natürlich muß der BMW Händler den Betrag einige Tage vor aus-
lieferung an den BMW Konzern überweisen. Auch BMW schützt sich.
Ob der Händler dies jetzt mit Eigenkapital oder über seine Hausbank ( wahrscheinlicher )
macht ist in dem Zusammenhang nicht relewand.
Meine Aussage betraf jetzt mehr die Gebrauchtwagen die ein Händler auf dem
Hof stehen hat.
Des weiteren muß man mit den Zinsen ein wenig weiter denken. In einem Autohaus
sind ja nun anfallende Zinsen für refinanzierungen von Gebrauchtwagen , oder den
Ankauf von Neufahrzeugen ab Werk -
Betriebskosten, genau auch wie Werkzeuge und auch Spezielle Geräte.
Wer meint man müsse sich so was kaufen so lohnt sich das gar nicht, erst einmal wird
sowas über Leasing besorgt, man kann sich zb. ganze Arbeitsbühnen Mieten.
Aufstellen und Wartung ist bei diesen Geschäften auch noch drin.
Anfallende Leasing Kosten sind dann auch Betriebskosten. ( Werkstattkosten )
Was mit anfallenden Betriebskosten passiert, kann man sich denken. In jeden
Betrieb gibt es Kapital Zufluss der Versteuert wird , wo aber Kapital Abfluss gegen
gerechnet wird. Selbst ein kleiner Kioskbesitzer würde sich kein Fahrzeug kaufen sondern
Mieten und diese Miete schön als Betriebskosten absetzen.
In sofern möchte ich aber noch Festhalten, das auch die BMW AG München ihre Werksniederlassungen
als eigenes Unternehmen unter dem Dach der BMW AG betreibt. Der Name heißt ja auch nicht mehr
BMW AG sondern BMW Group: zb.:BMW Automobile, BMW Services, BMW Technologien usw.
Auch hier hängen riesen Abschreibungssummen im Raum 😉 Deutsches Steuerrecht !
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von Dampfma
In sofern möchte ich aber noch Festhalten, das auch die BMW AG München ihre Werksniederlassungen
als eigenes Unternehmen unter dem Dach der BMW AG betreibt. Der Name heißt ja auch nicht mehr
BMW AG sondern BMW Group: zb.:BMW Automobile, BMW Services, BMW Technologien usw.
Sorry, aber auch hier muss ich Dich korrigieren. Es ist zwar so, dass die Werksniederlassungen als Profit Center geführt werden, aber keinesfalls als rechtlich selbstständige Unternehmen. Wenn Du auf den Briefbogen einer Niederlassung schaust, siehst Du die handelsrechtlichen Angaben der BMW AG.
Auch die BMW Group ist im Sinne des Gesellschaftsrechts keine eigenständige Firma. Der BMW Konzern fasst unter dem Namen BMW Group lediglich die Aktivitäten von BMW, Mini und Rolls Royce zusammen.
Was Du ferner zur Finanzierung von Gebrauchtwagen schreibst, ist ebenfalls nicht korrekt. Genau wie bei Neuwagen berechnet eine Bank Zinsen von dem Zeitpunkt, ab dem der Kaufpreis finanziert wird und nicht erst, wenn der Händler den Brief erhält.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Sorry, aber auch hier muss ich Dich korrigieren. Es ist zwar so, dass die Werksniederlassungen als Profit Center geführt werden, aber keinesfalls als rechtlich selbstständige Unternehmen. Wenn Du auf den Briefbogen einer Niederlassung schaust, siehst Du die handelsrechtlichen Angaben der BMW AG.Zitat:
Original geschrieben von Dampfma
In sofern möchte ich aber noch Festhalten, das auch die BMW AG München ihre Werksniederlassungen
als eigenes Unternehmen unter dem Dach der BMW AG betreibt. Der Name heißt ja auch nicht mehr
BMW AG sondern BMW Group: zb.:BMW Automobile, BMW Services, BMW Technologien usw.Auch die BMW Group ist im Sinne des Gesellschaftsrechts keine eigenständige Firma. Der BMW Konzern fasst unter dem Namen BMW Group lediglich die Aktivitäten von BMW, Mini und Rolls Royce zusammen.
Was Du ferner zur Finanzierung von Gebrauchtwagen schreibst, ist ebenfalls nicht korrekt. Genau wie bei Neuwagen berechnet eine Bank Zinsen von dem Zeitpunkt, ab dem der Kaufpreis finanziert wird und nicht erst, wenn der Händler den Brief erhält.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Das mit den Zinszeiträumen habe ich ja auch nicht so gesagt, nur zu dem Zeitpunkt an wo das Geld vom Konto geht
habe ich besprochen, ein Zinszeitraum kann verschieden lange dauern, Lieferzeiten , Standzeiten im Verkaufsraum
usw. natürlich laufen die Zinsen so wie beschrieben. Nur das Risiko des forecast und Produktion trägt BMW allein.
BMW Group : Beispiel :http://www.bmw-carit.de/de/ , auch die anderen Unternehmen ( Styer ) werden so geführt.
Auch ganz bekannt 😁ie BMW M GmbH, ein 100 prozentiges Tochterunternehmen von BMW Group
Auch alle Werksniederlassungen sind im Rechtlich gesehen Tochterunternehmen. ( Zusammen )
Ansonsten gebe ich jetzt hier an dieser Stelle auf, ich mag nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Dampfma
BMW Group : Beispiel :http://www.bmw-carit.de/de/ , auch die anderen Unternehmen ( Styer ) werden so geführt.
Auch ganz bekannt 😁ie BMW M GmbH, ein 100 prozentiges Tochterunternehmen von BMW Group
Auch alle Werksniederlassungen sind im Rechtlich gesehen Tochterunternehmen. ( Zusammen )
Von BMW M GmbH usw. war vorher nicht die Rede - dies ist natürlich ein rechtlich selbstständiges Unternehmen; nicht jedoch die Werksniederlassungen. Nochmal: Nimm Dir einen Briefbogen einer NL zur Hand, dann hast Du den Beweis für meine Ausführungen.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
PS:
Der Blick ins Handelsregister weist als Gesellschafter der BMW Car IT GmbH nicht die BMW Group, sondern die Bayerische Motoren Werke AG mit 100 % aus. Ist ja auch logisch, weil - wie schon gesagt - die BMW Group die Bezeichnung des gesamten Konzerns ist, diese jedoch nicht im Handelsregister als Firma eingetragen ist.
Glaube ihr verkompliziert da auch vieles. Ich hab meinen Fahrzeugbrief nach Unterschrift unter den KV zugesendet bekommen und das Fahrzeug erst zugelassen und dann bezahlt (bar - das ist in einem Autohaus übrigens auch in unserem Zeitalter in etwa so selten, wie ein Metzger, der Wurst verkauft).
Sich hier übers Geldwäschegesetz Gedanken zu machen, ist übrigens völlig daneben und unnötig...
Gruß
Peter
Habe mich beim Lesen auch das eine oder andere Mal verheddert😕
Peter, ist es denn nun aber noch möglich, mit 30.000€ Bargeld in ein gut geführtes Autohaus zu gehen und das Fahrzeug schlichtweg zu bezahlen ohne dass in den Hinterzimmern aufgescheuchte Nichts-Tuer in Nadelstreifen zu den Telefonhörern greifen und die Geldwaschküche anrufen?
Zitat:
Original geschrieben von faithboy
Habe mich beim Lesen auch das eine oder andere Mal verheddert😕Peter, ist es denn nun aber noch möglich, mit 30.000€ Bargeld in ein gut geführtes Autohaus zu gehen und das Fahrzeug schlichtweg zu bezahlen ohne dass in den Hinterzimmern aufgescheuchte Nichts-Tuer in Nadelstreifen zu den Telefonhörern greifen und die Geldwaschküche anrufen?
Ja natürlich, DAS IST VÖLLIG NORMAL in einem Autohaus. In jeder größeren "Filiale" kommt das sicher mehrmals täglich vor. War von Euch z.B. jemand schonmal im "Autohus"? Die haben da sogar spezielle Schalterbereiche für Bareinzahler.
Führt Euch doch mal vor Augen, wieviel Geld allein in Euerer Stadt täglich bar irgendwo eingezahlt wird. Der Bäcker, der Metzger, der Friseur, der Fahrradladen, das Möbelhaus, der Elektromarkt... - und da steht nirgends die Geldwäschepolizei auf der Matte - weils einfach deren Geschäftsmodell ist.
Gruß
Peter