Arglistiger Mängel?
Hallo erstmal. Wollte euch mal meine derzeitige Situation schildern und eure Meinung dazu hören.
Vor ungefähr 3 Wochen habe ich mein Auto ins Internet zum Verkauf gestellt und am gleichen Tag ist auch ein Käufer gekommen und hat sich das Auto angeschaut. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich ein paar Tage zuvor in der Werkstatt gewesen bin und die mir lediglich nur gesagt haben, dass der Zylinder 4 Fehlzündungen hätte. Vertrag stehen alle Mängel, sowie dass das Auto Fehlzündungen auf Zylinder 4 hat. Auto wurde ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme verkauft.
Nach 1 Woche kam dann die Rechnung von der Werkstatt, dass Zylinder 4 Fehlzündungen hätte UND zu wenig Druck auf Zylinder 4 wäre, wovon ich aber bei dem Verkauf nichts wusste. Heute, nach 3 Wochen habe ich eine Nachricht von dem Käufer bekommen in der er schrieb, dass er einen Anwalt eingeschaltet hat (1000€), das Auto zurück geben möchte (6000€) und die reparaturen die er in den 3 Wochen gemacht hat (unbekannt) soll ich die Kosten auch noch übernehmen, weil es ein angeblich ein "arglistiger Mängel" wäre.
Hat der Käufer ein recht darauf?
Beste Antwort im Thema
Schreib halt keinen Stuss, wenn du mit Kritik daran nicht umgehen kannst.
93 Antworten
@Backside
Ich will mit Ihnen jetzt auch nicht das diskutieren anfangen, darum danke für Ihr Kommentar und den Glückwünschen.
Zitat:
@Backside schrieb am 23. Juni 2016 um 20:13:50 Uhr:
Der zeitliche Ablauf passt dazu und die Einlassungen der TE, man habe nichts genaues gewußt sind vollkommen unglaubwürdig. Dem Käufer wurde natürlich das wahre und bekannte Ausmaß des Schadens verschwiegen. Insofern völlig verständlich, wenn dieser auf Arglist abhebt.
Gib dir keine Mühe. Unsere Forenweisen haben ihr doch schon mehrfach bestätigt, dass alles in Ordnung ist und nichts passieren kann. Willst du etwa der geballten Schwarmintelligenz widersprechen?
Aber weil ich ohnehin ein Depp und böse bin, verkneife ich mir diese kleine Anmerkung nicht:
Zitat:
@KeeKsiii schrieb am 22. Juni 2016 um 03:04:38 Uhr:
Vertrag stehen alle Mängel, sowie dass das Auto Fehlzündungen auf Zylinder 4 hat.
Davon steht in dem Vertragstext, der hier hochgeladen wurde, kein Wort.
Richtig, der Text lautete "MKL ist im Standgas an" etc. Einen noch deutlicheren Hinweis auf irgendeinen Schaden an Motor oder Abgasanlage gibt es ja nicht. Wenn der Käufer das als "arglistig verschwiegen" bezeichnet kommt er damit nicht weit. Also, immer noch: Zurücklehnen und den Babybauch streicheln. Mehr nicht.
Spätestens nach solch einem Thread, der einem dann noch das letzte Bisschen Nerven kostet, frage ich mich, warum man solch einen Wagen nicht einfach beim Händler abgibt. Der gibt einem 5.500 glatt auf die Hand, macht für 500 € Teile rein und stellt ihn für 12.000 € auf den Hof. Win-Win-Situation.
Hier? Nur Verlierer... wie´s auch ausgeht, wobei...
Wenn der Wagen jetzt repariert ist, was spricht dagegen ihn für 6.000 € zurückzunehmen, rund 1.000 € für die Reparaturen zu bezahlen (oder wie viel hat er reingesteckt?), dem Anwalt 500 € zu geben (dann gibt auch der Ruhe, weil er genau weiß, dass er für ein Schreiben keine 1.000 € kassieren kann). Macht 7.500 € in Summe und dann gibt man ihn für 7.600 € bei einem Händler ab. Gar noch 100 € Gewinn gemacht? Wie wäre es damit?
Irgendwas passt hier nicht. Nimm die Kiste zurück, dann hast du deine Ruhe. Wegen vielleicht 500 € würde ich mir keinen Feind auf der Welt machen. Dann lieber ihm mit einem Grinsen das Geld geben und ihm (was er nicht hören muss) die Pest wünschen. 😉
Ja, ich weiß, man muss diese Leute nicht auch noch in ihrem Handeln bestärken und wie wäre das denn, wenn jeder klein beigeben würde... aber mal ehrlich: Schwanger? Irgendein Vollidiot da draußen, der meine Adresse hat und rumnervt?
Ohne irgendwie Panik machen zu wollen, mir wär´s wirklich zu blöd bei den Irren da draußen. Problem aus der Welt schaffen, so schnell und einfach wie möglich und gut. Dann sind eben 500 € (oder 1.000 €) weg. Ist ein schönes Lehrgeld.
PS:
Meine Meinung, ohne jegliche Gewähr(leistung). 😉
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@einsdreivier
Leider ist der Wagen immernoch nicht repariert und ist weiterhin mit Schaden gefahren, obwohl wir ihn darauf hingewiesen haben.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 23. Juni 2016 um 20:47:38 Uhr:
... Schwarmintelligenz ...
😁
Dafür gibts in diesem Kontext ein Däumchen.
Du und dein Kumpane würdet wahrscheinlich auch im Garten Eden eine Beanstandung finden.
Der Mangel steht deutlich drin und ist spezifisch genug.
Hallo TE,
das scheint eine neue Masche in D zu sein wie man leicht zu Geld kommt. DEn Verkäufer einzuschüchtern und unter Druck setzen. Wir kennen das von unseriösen Handwerkern auch. Einfach aussitzen, nicht auf Anrufe oder Biefe reagieren. Erst wenn was vom Gericht kommt oder ein amtlicher (gerichtlicher) Mahnbescheid würde ich einen RA deines Vertrauens einschalten und zurückschiessen.
rzz
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 23. Juni 2016 um 21:41:58 Uhr:
Du und dein Kumpane würdet wahrscheinlich auch im Garten Eden eine Beanstandung finden.
War da nicht mit dem Obst was faul?
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 23. Juni 2016 um 21:41:58 Uhr:
Der Mangel steht deutlich drin und ist spezifisch genug.
Wenn du das sagst, muss es natürlich stimmen. Motorkontrollleuchten signalisieren immer einen kapitalen Motorschaden und es ist auch völlig egal, dass man eine genaue Fehlerbeschreibung durch die Werkstatt hatte.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 24. Juni 2016 um 10:51:37 Uhr:
Wenn du das sagst, muss es natürlich stimmen. Motorkontrollleuchten signalisieren immer einen kapitalen Motorschaden und es ist auch völlig egal, dass man eine genaue Fehlerbeschreibung durch die Werkstatt hatte.
Die Motorkontrollleuchte und der unrunde Motorleerlauf signalisieren dem Käufer aber zumindest, dass da etwas nicht stimmt. Das würde ich vor dem Kauf in jedem Fall abklären lassen.
Wenn nun tatsächlich ein Motorschaden vorhanden ist, durch den die dem Käufer bekannten Symptome verursacht wurden, hat er doch ganz schlechte Karten.
Genaue Fehlerbeschreibung:
Laut TE kam die genaue Fehlerbeschreibung doch erst nach dem Verkauf des Autos. Und als Diskussionsbasis soll doch eigentlich die Schilderung der TE und gesicherte Erkenntnisse aus dem Threadverlauf dienen und nichts anderes...
Zitat:
@KeeKsiii schrieb am 23. Juni 2016 um 21:18:50 Uhr:
Leider ist der Wagen immernoch nicht repariert und ist weiterhin mit Schaden gefahren, obwohl wir ihn darauf hingewiesen haben.
umso besser. Jetzt kann er Dich bestimmt nicht mehr für den Schaden verantwortlich machen, denn es könnte auch in seinem Besitz passiert sein.
Für die Differenz zum Wert eines heilen Scirocco kann der Käufer den Wagen doch zum Instandsetzer bringen und selbst dann hätte er bei Weiterverkauf noch Gewinn gemacht, weil das kostet doch keine 3.000 Euro, oder?
Gut, Turbo und HD-Pumpe, aber wenn's nur was mit der Kompression ist, dann lagert und dichtet man das Dingen einfach neu und gut... oder denke ich zu einfach?
Jedenfalls ist der Kaufpreis und der Passus im Vertrag ja Hinweis genug. Er hat die Macke, dafür ist er auch extrem günstig.
Aber manche Leute versuchen es halt immer wieder.
cheerio
Auto kommt aus Werkstatt und hat "nur" Fehlzündungen, wird dann in einer Nacht-und Nebelaktion 5000,- unter Wert verkauft. Danach kommt erst die Rechnung der Werkstatt mit der Info dass ein mehr oder weniger kapitaler Motorschaden vorliegt. Sehr dubios.
Mag ja sein, dass der Käufer hier tatsächlich diese inzwischen bekannte Masche fährt, aber ich würde da auch als Käufer meine rechtlichen Möglichkeiten ausloten - Gewährleistungsausschluss hin oder her.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 24. Juni 2016 um 11:21:59 Uhr:
Genaue Fehlerbeschreibung:
Laut TE kam die genaue Fehlerbeschreibung doch erst nach dem Verkauf des Autos. Und als Diskussionsbasis soll doch eigentlich die Schilderung der TE und gesicherte Erkenntnisse aus dem Threadverlauf dienen und nichts anderes...
Entschuldigung, ich muss mich nicht dümmer stellen, als ich bin und als erwachsener Mensch entscheide ich selbst, auf welcher Grundlage ich einen Sachverhalt einschätze und Beiträge verfasse.
Abgesehen davon ist es mir völlig egal, ob hier der Käufer irgendwelche Ansprüche durchsetzen kann oder nicht. Ich sehe nur den Sachverhalt bei weitem nicht so klar, wie der große Rest hier und erlaube mir, eine abweichende Meinung zu haben. Das kann dir passen oder auch nicht, du wirst es akzeptieren müssen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Juni 2016 um 10:58:16 Uhr:
Du hast alles richtig gemacht. Lass Dich nicht veräppeln. Ich würde gar nicht mehr reagieren, dann läuft sich das sowieso tot.
Also der übliche Ratschlag: Mist bauen und aussitzen.
Keine schlechte Strategie!
Auto läuft nicht richtig, in der Werkstatt Diagnose kapitaler Motorschaden, und bevor das ganze schriftlich in Erscheinung tritt, panisch das Auto verschleudern um sagen zu können "ich hab von nix gewusst".
Im ersten Moment nicht dumm, bei zweiter Betrachtung wirds aber nach hinten los gehen.
Ist auch richtig so!
Bei nur 3 Minütiger Betrachtung des chronologischen Ablaufs sollte jedem dämmern, welch durchtriebenes Spiel die TE hier mit dem Käufer gespielt hat.
Denn selbstverständlich war ihr das Ausmaß des Schadens bekannt, wenngleich hier den Käufer sicher ein Mitverschulden trifft.
Beim Lesen des Vertrags fällt zudem die äusserst geschickte Fehlerbeschreinung auf.
Ich hoffe dennoch, dass sie ordentlich zur Kasse gebeten wird.