Arglistiger Mängel?

VW Bora 1J

Hallo erstmal. Wollte euch mal meine derzeitige Situation schildern und eure Meinung dazu hören.
Vor ungefähr 3 Wochen habe ich mein Auto ins Internet zum Verkauf gestellt und am gleichen Tag ist auch ein Käufer gekommen und hat sich das Auto angeschaut. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich ein paar Tage zuvor in der Werkstatt gewesen bin und die mir lediglich nur gesagt haben, dass der Zylinder 4 Fehlzündungen hätte. Vertrag stehen alle Mängel, sowie dass das Auto Fehlzündungen auf Zylinder 4 hat. Auto wurde ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme verkauft.
Nach 1 Woche kam dann die Rechnung von der Werkstatt, dass Zylinder 4 Fehlzündungen hätte UND zu wenig Druck auf Zylinder 4 wäre, wovon ich aber bei dem Verkauf nichts wusste. Heute, nach 3 Wochen habe ich eine Nachricht von dem Käufer bekommen in der er schrieb, dass er einen Anwalt eingeschaltet hat (1000€), das Auto zurück geben möchte (6000€) und die reparaturen die er in den 3 Wochen gemacht hat (unbekannt) soll ich die Kosten auch noch übernehmen, weil es ein angeblich ein "arglistiger Mängel" wäre.

Hat der Käufer ein recht darauf?

Beste Antwort im Thema

Schreib halt keinen Stuss, wenn du mit Kritik daran nicht umgehen kannst.

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Was Du nicht alles weisst. Klar muss ja die TE Schuld haben, der übliche Reflex hier.

Was wäre denn los, wenn die Bedenkenträger mit ihren Unterstellungen/Vermutungen recht hätten? Dann hätte der Käufer bewusst das fehlerhafte Auto schlimmstenfalls zu dem Wert gekauft, den es real hatte (Marktwert in technisch durchschnittlichem Zustand abzüglich fachgerechter Motorreparatur) und im Kaufvertrag sind die Mangelsymptome aufgeführt. Der Käufer hätte dann also kein Super-sonder-mega-Schnäppchen zum halben Preis gemacht, was er sich evtl. erhofft und auf sein Risiko genommen hat. Ein Schaden wäre ihm dabei nicht zugefügt worden. Er hätte eben nur keinen Gewinn gemacht. Getäuscht wurde er jedenfalls nicht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 27. Juni 2016 um 08:11:14 Uhr:


Was Du nicht alles weisst. Klar muss ja die TE Schuld haben, der übliche Reflex hier.

Nö, vollkommen falsch.
Der übliche Reflex hier ist bei Privatverkäufern ein vollkommen anderer:
"Lehn dich zurück, alles ist gut und alle Käufer sind Abzocker, das ist eine bekannte Masche."
Erst Recht wenn diese weiblich (vielleicht sogar noch schwanger) sind, und die Naive spielen.

Die Möglichkeit, dass der Käufer voll ins Schwarze getroffen haben könnte, und dass der/die (private) Verkäufer(in) möglicherweise ein ausgekochtes Schlitzohr ist wird konsequent geleugnet.
Schliesslich kann ja nicht sein was nicht sein darf.
Schau die 5 Minuten den hier genannten Ablauf an (Papa fachkundig, bekannter Problemmotor, (bewusst?) schwammige Fehlerbeschreibung wider besserer Kenntnis, auffällige zeitliche Abfolge u.s.w.), dann kann eigentlich kaum ein anderer Schluss gezogen werden.
Manchmal sind nicht (nur) die Käufer die Schlitzohren.😉

Ihr seid mit euren Spekulationen ja echt immer flott dabei.

Wir reden hier über den Privatverkauf eines gebrauchten Scirocco.

Verkäuferin stellt fest dass der schlecht läuft und bekommt von der Werkstatt die Diagnose Fehlzündungen, verkauft ihn daher weit unter Wert.

Nach Gefahrübergang erlangt die Verkäuferin Kenntnis, dass anscheinend noch mehr im Argen lag.

Und dann legen einige hier los, da muss arglistige Täuschung vorliegen, denn wer verkauft sein Auto wenn er weiß da ist ein Mangel bla bla bla.

Lange Rede kurzer Sinn: Wenn ich mir so ne VW Krücke kaufen gehe und der Verkäufer mir sagt, Fehlzündung an Zylinder 4, dann lasse ich da die Finger von. Wenn ich dennoch meine mir das Ding ans Bein binden zu müssen, dann stelle ich mich darauf ein, dass da auf jeden Fall mehr mit sein kann.

Wenn ich dann gerne Näheres wissen möchte, dann kümmere ich mich da selbst drum. Wenn ich das versäume ist das nicht das Problem des Verkäufers.

Der Verkäufer lädt potentielle Käufer durch das Inserat dazu ein, ein Angebot abzugeben. Das wird dann seitens des Verkäufers angenommen.

Kritisch wird es nur, wenn der Verkäufer Angaben ins Blaue hinein macht, oder bösartig bekannte Mängel verschweigt, über die Aufklärungspflicht besteht (!)

Es ist weder ein bestimmter Zustand vereinbart (bzw doch, kaputter Motor), noch irgendeine Zweckbestimmung festgelegt. Daher hat die Kaufsache so zu sein, wie man es nach durchschnittlicher Art und Güte verlangen kann.

Und wenn ich nen Scirocco 4.000 Euro unter Wert kaufe, mit Fehlzündungen auf einem Kessel, dann muss ich davon ausgehen, dass da noch mehr mit sein kann.

Man ist m.E als Käufer immer in der stärkeren Position, weil man diesen ganzen Blödsinn mit Arglist und Mängel und Betrug von vornherein ausschließen kann, in dem man sich genau anguckt was man kauft. Wenn alles schick ist hat man die Sache, und der Verkäufer ist auch froh dass er die Sache los ist.
Kein Verkäufer ruft nachträglich an und will noch rumhampeln oder sonst nen Blödsinn verzapfen.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Juni 2016 um 08:24:13 Uhr:


Was wäre denn los, wenn die Bedenkenträger mit ihren Unterstellungen/Vermutungen recht hätten? Dann ....

.... wäre der Vorwurf der arglistigen Täuschung zumindest nicht völlig abwegig und es bestünde - wie immer bei solchen Geschichten die letztlich vor Gericht enden - ein gewisses Risiko, da nicht ungeschoren rauszukommen.

Um mehr geht es doch gar nicht. Ich kann den möglichen Gedankengang des Käufers nachvollziehen und halte eine solche Argumentation nicht für abstrus. Ob er damit durchkommt? Keine Ahnung. Ob er es überhaupt ernsthaft versucht? Keine Ahnung. Ob er vielleicht sogar ganz bewusst gekauft hat, um hinterher nochmal was rauszuschlagen? Keine Ahnung. Ich hüte mich nur davor, bei diesem Sachverhalt zu schreiben: lehn dich zurück, es kann nichts passieren.

Kleine Anregung an die TO: was würde denn der Werkstattchef aussagen, wenn er als Zeuge geladen wird? Wird er bestätigen, nur die Fehlzündungen erwähnt und die Rechnung erst Tage später geschickt zu haben? Wenn ja, sieht es auf jeden Fall schon besser aus. Wenn nicht....

Ich habe mir mal einen Ex-Mietwagen bei einem Händler gekauft. Der hatte 14.000km auf der Uhr. Bei einem Blick in den Motorraum zuhause fiel mir dann ein Ölwechsel-Zettelchen auf, das auf einen Ölwechsel bei 24.000km hinwies. Was soll ich sagen? Der Wagen wäre auch für den echten KM-Stand nicht zu teuer gewesen und ich konnte auch nicht konkret nachweisen, dass der Händler den Akkuschrauber angesetzt hatte (war damals noch alles mechanisch). Trotzdem hat er letztlich gut 20% des Kaufpreises erstattet und den Anwalt bezahlt.....

Im Fall der TE sehe ich so oder so keinen Schaden und auch keinen Minderwert, den man ersetzt verlangen könnte. Deshalb ist es nicht sinnvoll, über Haftung und Verschulden des Nichtschadens oder Nichtminderwertes nachzudenken. Ohne Schaden kein Schadenersatz. Ohne Minderwert keine Minderung.

Was den Verkäufer in dem Dich betreffenden Sachverhalt betrifft, so war dieser nicht verpflichtet, eine Minderung des Kaufpreises zu akzeptieren, wenn objektiv keine Wertdifferenz bestanden hat. So er es dennoch akzeptiert haben sollte, dann wird er dafür Gründe gehabt haben, über die ich nicht spekulieren möchte.

Zitat:

@KeeKsiii schrieb am 22. Juni 2016 um 11:27:49 Uhr:


Habe das Fahrzeug mit Schaden für 5800 Euro verkauft. Das Auto hat ohne Schaden einen Wert von ca. 9.000 - 11.000 Euro.

Zitat:

Auto läuft nicht richtig, in der Werkstatt Diagnose kapitaler Motorschaden, und bevor das ganze schriftlich in Erscheinung tritt, panisch das Auto verschleudern um sagen zu können "ich hab von nix gewusst".

Ähm das Fahrzeug wurde für 2/3 der Wertes verkauft. --> Preis-Leistung stimmt (dafür kriegste mal locker 'nen Austauschmotor).

Gruß Metalhead

Also ist die Logik der letzten 4 Posts der folgende: Wenn der Preis günstig ist, dann darf ruhig gelogen werden?
Wer somit ein Unfalauto als unfallfrei verkauft bekommt hat keinen Grund sich zu beschweren, wenn der Preis stimmte?

ein Schaden wäre nur entstanden wenn das Fahrzeug unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einem höheren Wert verkauft worden wäre, als der tatsächliche Wert mit Motorschaden ist. Für den Abschlag im Kaufpreis kann man das Fahrzeug aber allemal reparieren. D.h. abgesehen davon, dass der Käufer das Risiko eines höheren Schadens ja in Kauf genommen hat ist es also nicht so, dass er wirtschaftlichen Schaden erlitten hätte.

Zitat:

@Matsches schrieb am 28. Juni 2016 um 14:20:13 Uhr:


Also ist die Logik der letzten 4 Posts der folgende: Wenn der Preis günstig ist, dann darf ruhig gelogen werden?

Nee, aber wenn der Preis so weit unter dem Marktwert liegt, Fehlzündungen angegeben werden, was soll ich dann als Käufer erwarten? Daß die Karre mit 'ner neuen Zündkerze für 3,50€ wieder problemlos läuft?

Gruß Metalhead

Wo hat denn jemand gelogen? Sind doch alles nur Mutmaßungen.

Hallo Leute. Bevor hier weiter gestritten wird kläre ich euch jetzt mal auf.
Der Käufer war bei einem Anwalt und ich habe ein Schreiben bekommen. Darauf hin war ich bei einem Anwalt und habe den Brief von der Werkstatt, wo zu spät gekommen ist mitgenommen, sowieso den Kaufvertrag. Mein Anwalt hat einen Brief zurück geschrieben mit der Aussage, dass der Käufer in dem Falle nichts machen kann, da der Käufer für diesen Kaufvertrag unterschrieben hat. In diesem Sinne kamen keine weiteren Briefe.

Fazit: Es geht nicht vor Gericht, weil es keine Beweise dafür gibt.

Aha. Halten wir also fest:

Am 23.6. (also vor 6 Tagen) hattest du noch kein Schreiben von einem gegnerischen Anwalt. Stand heute hast du ein Anspruchsschreiben erhalten, warst damit beim Anwalt, der Anwalt hat das Schreiben beantwortet und du bist sicher, dass die Sache erledigt ist, weil seitdem keine weiteren Briefe gekommen sind.

Soviel dazu, dass man auch nur einen Pfifferling auf den Mist geben kann, der von den Threaderstellern hier teilweise verzapft wird!

Ich werde nicht wiederholen, was ich auf die TE und den Wahrheitsgehalt ihrer „Aussagen“ gebe.
Aber ich stehe immer noch dazu.

Zitat:

@Matsches schrieb am 29. Juni 2016 um 11:56:00 Uhr:


Ich werde nicht wiederholen, was ich auf die TE und den Wahrheitsgehalt ihrer „Aussagen“ gebe.
Aber ich stehe immer noch dazu.

Dito.
Komisch ,das immer neue Mitglieder-innen solch ........... bla bla bla.... Prob. haben und unser Forum dann schnell finden..

Mod bitte knips das Licht aus.

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